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Häufigkeit von gesundheitlichen Beschwerden - Deutscher ...

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Bei der Umsetzung sind folgende Festlegungen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung:<br />

� fest zugewiesene Arbeitsplätze<br />

� Wechselarbeitsplätze (Desk Sharing) für welche Anzahl <strong>von</strong> Personen (Sharing-Rate)<br />

� temporär zu nutzende Arbeitsplätze (Hot Desk)<br />

� Räume informeller Kommunikation (Meeting Point)<br />

� Rückzugsräume (Think-Tank)<br />

� Besprechungsräume<br />

� Konferenzräume<br />

� Caddy-Flächen<br />

Den Organisationseinheiten werden eine festgelegte Anzahl <strong>von</strong> Arbeitsplätzen, Caddys und<br />

Archivierungsschränken zugewiesen. Es werden Kernbereiche (Homebase) definiert, die <strong>von</strong> den<br />

Beschäftigten der Organisationseinheiten flexibel genutzt werden können. Die Kernbereiche haben<br />

vor allem an den „Rändern“ jene Arbeitsplätze, die <strong>von</strong> einer anderen Homebase genutzt werden<br />

können.<br />

Die Nutzung durch standortfremde Beschäftigte und externe Mitarbeiter ist standortbezogen zu regeln.<br />

3. Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Arbeitsplätze<br />

Für den Wirkbetrieb wird für das jeweilige Team ein Kernbereich (Homebase) festgelegt.<br />

Darin wird beschrieben, für wie viele Beschäftigte feste Arbeitsplätze und für wie viele Sharer (Sharing<br />

Quote) Sharing Arbeitsplätze vorzuhalten sind.<br />

Die Teilnehmer am Desk Sharing werden dem BR nach Organisationseinheiten und Teams geordnet,<br />

zeitnah, schriftlich und namentlich gemeldet. Eine entsprechende Aufstellung wird als Anlage in die<br />

standortbezogenen Betriebsvereinbarungen aufgenommen. Die standortbezogene Aufstellung wird in<br />

der Folge aktualisiert. Sie enthält dann nur noch Angaben zur Personalstärke der Teams und Anzahl<br />

der Desk Sharing Arbeitsplätze. Die Einordnung der Beschäftigten in die Kategorie fester Arbeitsplatz<br />

oder Desk Sharing Arbeitsplatz erfolgt im Rahmen der personellen Einzelmaßnahmen (§ 99, BetrVG).<br />

Die Belange der schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten Personen im Sinne des<br />

SGB IX sind bei der Prüfung der Teilnahme am Desk Sharing besonders zu berücksichtigen.<br />

4. Nutzungsregeln für Sharing Arbeitsplätze<br />

Ein Desk Sharing Arbeitsplatz wird frei gegeben, wenn die Beschäftigten länger als den festgelegten<br />

Zeitraum abwesend sind. Die Zeiträume werden in den standortbezogenen Betriebsvereinbarungen<br />

definiert. Die Mindestzeiträume gemäß Anlage 2 sind einzuhalten.<br />

Die Arbeitsplätze werden mit Hilfe des Buchungssystems Vista-Room verwaltet bzw. gebucht (siehe<br />

GBV Vista-Room).<br />

Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten (z.B. Krankheit) gibt eine standortbezogene Stelle den<br />

Arbeitsplatz frei.<br />

Weitere Einzelheiten sind den Nutzungsregeln (Desk Sharing Guidelines) entsprechend Anlage 3 zu<br />

entnehmen.<br />

5. Ausschluss <strong>von</strong> Leistungs- und Verhaltenskontrollen<br />

Die Regelungen aus der GBV Vista-Room sind anzuwenden.<br />

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