1 Handbuch Inhalt 09:1 Handbuch Inhalt07 - Motorsport Saar
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Automobil-Clubsport-Slalom-Meisterschaft<br />
34<br />
7. Streckenaufbau und Wertungsaufgaben:<br />
7.1 Die Streckenlänge beträgt ca. 800m und die Mindestbreite ca. 5m. Mindestens 10<br />
Richtungsänderungen sind vorgeschrieben. Als Richtungsänderung gelten folgende<br />
Aufgaben:<br />
a)1 Pylone als einzelner Markierungspunkt<br />
b)einzelne Tore aus 2 Pylonen, wobei die Torbreite mindestens 2,50 Meter und höchstens<br />
3,50 Meter betragen muss.<br />
c) Torfolge<br />
d)Pylonengasse: Im Verlauf der Strecke kann von der Anzahl der beidseitigen Pylonen<br />
abgewichen werden, nicht jedoch unmittelbar vor dem Ziel, wo eine gerade Zielgasse<br />
rechtwinklig zur Ziellinie zulaufend, anzulegen ist.<br />
e) Schweizer Slalom: Folge von Pylonen in einer Linie mit einem Mindestabstand von 12 m,<br />
die wechselseitig zu durchfahren sind<br />
f) Wende: bestehend aus 3 Pylonen<br />
7.2 Eine ausreichende Auslaufzone nach der Ziellinie ist von jeglichen Hindernissen, auch von<br />
Fahrzeugen, Splitt und allem anderen freizuhalten. Es ist verboten, parallel zur Auslaufzone<br />
die Start Voraufstellung oder ähnliches einzurichten. Erst am Ende der Auslaufzone dürfen<br />
andere Einrichtungen aufgebaut sein.<br />
7.3 Durch den Streckenaufbau vor dem Ziel ist zu gewährleisten, dass die<br />
Wettbewerbsfahrzeuge nach Überfahren der Ziellinie schnellst möglich zum Stillstand<br />
gebracht werden können. Für Veranstaltungen, bei denen der Auslauf wieder in die Strecke<br />
hinein führt, ist keine Auslaufzone vorgeschrieben.<br />
7.4 Zuschauerplätze sind so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer ausgeschlossen<br />
ist.<br />
7.5 Zwischen dem Wettbewerb für Slalomeinsteiger und dem Automobilclubsport-Slalom<br />
hat der Veranstalter den Parcours um mind. eine Aufgabe abzuändern.<br />
8. Streckenskizze: Die vom ADAC-Beauftragten genehmigte Streckenskizze muss am<br />
Veranstaltungstag gut sichtbar ausgehängt werden. Aus der Streckenskizze müssen deutlich<br />
die Lage der Zuschauerplätze und des Fahrerlagers, die Standorte der Sachrichter und sonstiger<br />
Posten sowie der Standort des Sanitätsdienstes sichtbar sein.<br />
9. Besichtigung der Strecke und sonstige Sicherheitsvorkehrungen:<br />
9.1 Der Slalomleiter muss mit dem Beauftragten des ADAC mindestens 30 Minuten vor<br />
Beginn des Trainings die Strecke besichtigt haben, die dann vom Beauftragten des ADAC freigegeben<br />
wird.<br />
9.2 Einzelne Hindernisse im Gefahrenbereich (Masten, Bäume, Fahrzeuge etc.) der Strecke<br />
müssen mit einer geeigneten Schutzvorrichtung abgesichert werden.<br />
9.3 Streckensicherung und Sachrichter sind so zu postieren, dass eine Gefährdung Ihrer<br />
Person ausgeschlossen ist.<br />
9.4 Ein Krankenkraftwagen (oder ein geeigneter Sanitätsraum am Veranstaltungsort) mit<br />
ausgebildetem Sanitäter muss während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung stehen.<br />
Das kurzfristige Herbeiholen eines Notarztes muss ebenfalls gewährleistet sein. Eine Zu- und<br />
Abfahrt des Sanitätsdienstes muss jederzeit gegeben sein.