1 Handbuch Inhalt 09:1 Handbuch Inhalt07 - Motorsport Saar
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Automobil-Clubsport-Slalom-Meisterschaft<br />
36<br />
Fahrzeuge müssen mit Reifen ausgestattet sein, die (mit Herstellerfreigabe und ECE-<br />
Bezeichnung) uneingeschränkt der STVZO entsprechen.<br />
14.2 Verbessert (Klasse S4 bis S8) sind Fahrzeuge, an denen leistungssteigernde<br />
Änderungen oder Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung durchgeführt wurden (wie z.B.<br />
Motorleistung, die Getriebe- oder Achsübersetzung, Luftfilteranlage, Entfernen von Sitzen<br />
usw.). Die Reifen sind freigestellt.<br />
14.3 Bei aufgeladenen Motoren wird der Hubraum mit 1,4 multipliziert.<br />
15. Zugelassene Fahrzeuge Die Veranstaltung wird in 8 Fahrzeugklassen durchgeführt:<br />
- Klasse 1: Serienfahrzeuge mit einem Hubraum bis 1400 ccm<br />
- Klasse 2: Serienfahrzeuge mit einem Hubraum über 1400 ccm bis 1800 ccm<br />
- Klasse 3: Serienfahrzeuge mit einem Hubraum über 1800 ccm<br />
- Klasse 4: verbesserte Fahrzeuge mit Mindestgewicht und einem Hubraum bis 1400 ccm<br />
- Klasse 5: verbesserte Fahrzeuge mit Mindestgewicht und einem Hubraum über<br />
1400 ccm bis 1800 ccm<br />
- Klasse 6: verbesserte Fahrzeuge mit Mindestgewicht und einem Hubraum über 1800 ccm<br />
- Klasse 7: verbesserte Fahrzeuge ohne Mindestgewicht mit einem Hubraum bis 1600 ccm<br />
- Klasse 8: verbesserte Fahrzeuge ohne Mindestgewicht mit einem Hubraum über 1600 ccm<br />
15.1 Die Fahrzeuge der Klassen 1 bis 3 müssen den Bestimmungen der STVZO entsprechen<br />
und können zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Sie müssen über eine gültige<br />
HU nach § 29 und AU nach § 47 a StVZO verfügen. Fahrzeuge der Klassen 4 bis 6 können<br />
zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Auch die nicht zum öffentlichen<br />
Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge müssen bezüglich der Verkehrs- und<br />
Betriebssicherheit den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen<br />
(d.h. sie müssen zulassungsfähig sein).<br />
15.2 Die Fahrzeuge der Klassen 1, 2 und 3 (Serie) werden durch den Technischen<br />
Beauftragten nach dem tatsächlichen Hubraum eingeteilt (Fahrzeugschein oder Kopie des<br />
Kfz-Briefs). Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen sind die Nachweise der HU und AU im<br />
Original vorzulegen. Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem zur<br />
Einstufung angegebenen Hubraum entsprechen. Die Fahrzeuge müssen mit profilierten<br />
Reifen, deren Profil eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm nach der Veranstaltung aufweist,<br />
ausgestattet sein.<br />
15.3 Die Fahrzeuge der Klassen 4, 5 und 6 (verbessert mit Mindestgewichtangabe) werden<br />
durch den Technischen Beauftragten nach dem tatsächlichen Hubraum eingeteilt (der<br />
Nachweis ist vom Teilnehmer zu erbringen). Ein Mindestgewicht, das sich aus Leergewicht<br />
gemäß den Angaben des Herstellers abzüglich max. 75 kg zusammensetzt, ist in diesen<br />
Klassen vorgeschrieben. Die Reifen in diesen Klassen sind freigestellt. Slicks, die bestimmungsgemäß<br />
verwendet werden, sind erlaubt, können aber bei Regen durch den<br />
Slalomleiter verboten werden. Abgefahrene oder beschädigte Reifen sind verboten.<br />
15.4 Die Fahrzeuge der Klassen 7 und 8 (verbessert) werden durch den Technischen<br />
Beauftragten nach dem tatsächlichen Hubraum eingeteilt (der Nachweis ist vom Teilnehmer<br />
zu erbringen). Die Reifen in diesen Klassen sind freigestellt. Slicks, die bestimmungsgemäß<br />
verwendet werden, sind erlaubt, können aber bei Regen durch den Slalomleiter verboten<br />
werden. Abgefahrene oder beschädigte Reifen sind verboten.