1 Handbuch Inhalt 09:1 Handbuch Inhalt07 - Motorsport Saar
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<strong>Saar</strong>l. Bastuck-Kart-Slalom-Meisterschaft<br />
3.0 Teilnehmer: An der <strong>Saar</strong>ländischen ADAC-Bastuck-Kart-Slalom-Meisterschaft 20<strong>09</strong><br />
„Um den TÜV SAARLAND-Cup“ kann jeder Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:<br />
- K 1 Jahrgänge 2001 / 2000<br />
- K 2 Jahrgänge 1999 / 1998<br />
- K 3 Jahrgänge 1997 / 1996<br />
- K 4 Jahrgänge 1995 / 1994<br />
- K 5 Jahrgänge 1993 / 1992 / 1991<br />
Es werden nur die Jahrgänge, nicht das Alter aufgeführt. Die Ausschreibung weiterer Klassen<br />
ist freigestellt. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet. Sonderläufe können nur<br />
nach Abschluss der gesamten Veranstaltung stattfinden. Hierfür kann keinerlei Material des<br />
ADAC <strong>Saar</strong>land zur Verfügung gestellt werden.<br />
Alle Jugendlichen die 20<strong>09</strong> einen Jugend-/Clubausweis über einen Ortsclub des ADAC<br />
SAARLAND beantragt haben, werden in der Meisterschaft gewertet und müssen während<br />
der gesamten Saison unter der Bewerbung dieses Ortsclubs fahren.<br />
Jugendliche die keinem Ortsclub aus dem Bereich des ADAC SAARLAND angehören und keinen<br />
Jugend-/Clubausweis des ADAC SAARLAND besitzen, werden nicht in der aktuellen<br />
Meisterschaftswertung aufgeführt.<br />
Sollte ein Jugendlicher während der laufenden Saison seinen Verein wechseln wollen,<br />
erlischt der Jugendausweis. Der Austritt des Jugendlichen aus diesem Ortsclub ist der<br />
Sportabteilung des ADAC <strong>Saar</strong>land von dem jeweiligen Ortsclub mitzuteilen bzw. zu bestätigen.<br />
Dieser Ortsclub muss auch einem evtl. Vereinswechsel schriftlich zustimmen.<br />
Der Jugendliche muss sodann über den neuen Verein einen neuen Ausweis für die laufende<br />
Saison beantragen Die Sportkommission behält sich das Recht vor, bei Nichteinigung der<br />
betroffenen Ortsclubs dann endgültig zu entscheiden.<br />
4.0 Nennung, Nenngeld und Nennschluss<br />
4.1 Nennung: Nennungen sind nur auf dem vom Veranstalter bereitgestellten Formular gültig<br />
und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem<br />
beauftragten Betreuer abgegeben werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das<br />
Nennformular sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche<br />
Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für<br />
Inhaber eines Jugend-/Clubausweises des ADAC.<br />
Die Veranstalter sind verpflichtet, sich am Veranstaltungstag von jedem Teilnehmer den<br />
Jugend-/Clubausweis sowie die Jahresnennung vorzeigen zu lassen.<br />
Mit der Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die<br />
Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der<br />
Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.<br />
Teilnehmer mit Verletzungsbedingten Einschränkungen (Gipsverbände oder ähnliches), die<br />
den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese<br />
Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit dem Beauftragten. Wenn ein<br />
Teilnehmer eine Verletzung bewusst verschweigt, muss er von der Wertung ausgeschlossen<br />
werden, weil im Fall einer Vorverletzung kein Versicherungsschutz besteht.<br />
4.2 Nenngeld: Das Nenngeld ist vor dem ersten Start zu entrichten und beinhaltet einen<br />
Trainingslauf sowie zwei Wertungsläufe. Das Nenngeld für Teilnehmer der Klassen K 1 bis K<br />
5 beträgt 6,– €. Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die Veranstaltung kurzfristig<br />
abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.<br />
4.3 Nennschluss: Anmeldeschluss ist 15 Minuten vor der Startzeit der jeweiligen Klasse. Im<br />
Falle von höherer Gewalt kann der Veranstalter bis zum Ende des 1. Wertungslaufes in der<br />
Klasse noch Teilnehmer zulassen.<br />
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