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1 Handbuch Inhalt 09:1 Handbuch Inhalt07 - Motorsport Saar

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<strong>Saar</strong>l. Bastuck-Kart-Slalom-Meisterschaft<br />

3.0 Teilnehmer: An der <strong>Saar</strong>ländischen ADAC-Bastuck-Kart-Slalom-Meisterschaft 20<strong>09</strong><br />

„Um den TÜV SAARLAND-Cup“ kann jeder Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:<br />

- K 1 Jahrgänge 2001 / 2000<br />

- K 2 Jahrgänge 1999 / 1998<br />

- K 3 Jahrgänge 1997 / 1996<br />

- K 4 Jahrgänge 1995 / 1994<br />

- K 5 Jahrgänge 1993 / 1992 / 1991<br />

Es werden nur die Jahrgänge, nicht das Alter aufgeführt. Die Ausschreibung weiterer Klassen<br />

ist freigestellt. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet. Sonderläufe können nur<br />

nach Abschluss der gesamten Veranstaltung stattfinden. Hierfür kann keinerlei Material des<br />

ADAC <strong>Saar</strong>land zur Verfügung gestellt werden.<br />

Alle Jugendlichen die 20<strong>09</strong> einen Jugend-/Clubausweis über einen Ortsclub des ADAC<br />

SAARLAND beantragt haben, werden in der Meisterschaft gewertet und müssen während<br />

der gesamten Saison unter der Bewerbung dieses Ortsclubs fahren.<br />

Jugendliche die keinem Ortsclub aus dem Bereich des ADAC SAARLAND angehören und keinen<br />

Jugend-/Clubausweis des ADAC SAARLAND besitzen, werden nicht in der aktuellen<br />

Meisterschaftswertung aufgeführt.<br />

Sollte ein Jugendlicher während der laufenden Saison seinen Verein wechseln wollen,<br />

erlischt der Jugendausweis. Der Austritt des Jugendlichen aus diesem Ortsclub ist der<br />

Sportabteilung des ADAC <strong>Saar</strong>land von dem jeweiligen Ortsclub mitzuteilen bzw. zu bestätigen.<br />

Dieser Ortsclub muss auch einem evtl. Vereinswechsel schriftlich zustimmen.<br />

Der Jugendliche muss sodann über den neuen Verein einen neuen Ausweis für die laufende<br />

Saison beantragen Die Sportkommission behält sich das Recht vor, bei Nichteinigung der<br />

betroffenen Ortsclubs dann endgültig zu entscheiden.<br />

4.0 Nennung, Nenngeld und Nennschluss<br />

4.1 Nennung: Nennungen sind nur auf dem vom Veranstalter bereitgestellten Formular gültig<br />

und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem<br />

beauftragten Betreuer abgegeben werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das<br />

Nennformular sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche<br />

Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für<br />

Inhaber eines Jugend-/Clubausweises des ADAC.<br />

Die Veranstalter sind verpflichtet, sich am Veranstaltungstag von jedem Teilnehmer den<br />

Jugend-/Clubausweis sowie die Jahresnennung vorzeigen zu lassen.<br />

Mit der Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die<br />

Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der<br />

Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.<br />

Teilnehmer mit Verletzungsbedingten Einschränkungen (Gipsverbände oder ähnliches), die<br />

den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese<br />

Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit dem Beauftragten. Wenn ein<br />

Teilnehmer eine Verletzung bewusst verschweigt, muss er von der Wertung ausgeschlossen<br />

werden, weil im Fall einer Vorverletzung kein Versicherungsschutz besteht.<br />

4.2 Nenngeld: Das Nenngeld ist vor dem ersten Start zu entrichten und beinhaltet einen<br />

Trainingslauf sowie zwei Wertungsläufe. Das Nenngeld für Teilnehmer der Klassen K 1 bis K<br />

5 beträgt 6,– €. Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die Veranstaltung kurzfristig<br />

abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.<br />

4.3 Nennschluss: Anmeldeschluss ist 15 Minuten vor der Startzeit der jeweiligen Klasse. Im<br />

Falle von höherer Gewalt kann der Veranstalter bis zum Ende des 1. Wertungslaufes in der<br />

Klasse noch Teilnehmer zulassen.<br />

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