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Polizeiverordnung - Münstertal

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Freitag, den 26. August 2011<br />

27. Rothaus Regio-Tour<br />

Helfer gesucht<br />

Für die 1. Etappe der Regio-Tour am Donnerstag,<br />

08. September 2011, dem Einzelzeitfahren<br />

in <strong>Münstertal</strong>, werden noch Helfer<br />

zur Streckensicherung und –sperrung gesucht.<br />

Gestartet wird ab 16.30 Uhr auf der L 130<br />

beim Rathaus, Ziel ist unterhalb des Haldenhofes<br />

bei der Weiherkopfhütte (bis ca. 19.00<br />

Uhr).<br />

Da die Strecke während des Einzelzeitfahrens<br />

für den öffentlichen Verkehr gesperrt<br />

ist, werden noch Streckenposten zur Absperrung<br />

der verschiedenen Straßeneinmündungen<br />

benötigt.<br />

Wenn Sie bereit sind hier mitzuhelfen, bitten<br />

wir Sie, sich bei Thomas Coch, Tel. 707-49<br />

oder der Tourist-Info, Tel. 707-30 oder -40,<br />

zu melden.<br />

Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für<br />

Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

über die Ausschreibung des<br />

Jahresprogramms 2012<br />

vom 24. Juni 2011<br />

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

schreibt hiermit das Jahresprogramm<br />

2012 zum Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die<br />

Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum - ELR - vom 14. Februar<br />

2011 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de,<br />

Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt<br />

vom 30. März 2011).<br />

1. Grundsätzliches<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm<br />

ist das Vorliegen einer integrierten örtlichen<br />

Entwicklungskonzeption für den zu entwickelnden<br />

Ort, in der die strukturelle Ausgangslage,<br />

die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung<br />

konkret vorgesehenen Projekte dargestellt<br />

werden. Diese sind entsprechend ihrer<br />

Wertigkeit und der vorgesehenen zeitlichen<br />

Realisierung in einer Prioritätenliste darzustellen.<br />

Zur Sicherstellung einer hinreichenden<br />

Qualität der Konzeptionen empfiehlt sich bei<br />

umfassenden Förderanträgen die Einschaltung<br />

von geeigneten Planungsbüros.<br />

Auf den einzelnen Stufen des Einplanungsverfahrens<br />

werden die Anträge im Sinne eines gemeindlichen<br />

Wettbewerbs in eine Rangfolge<br />

gebracht, die die Aussagekraft und Qualität der<br />

örtlichen Konzepte würdigt. Dabei wird auch auf<br />

eine zügige Umsetzung der Projekte geachtet.<br />

Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch<br />

die Programmentscheidung des Ministeriums.<br />

Gemeinden, die mit einem mehrjährigen Umsetzungskonzept<br />

in das Programm aufgenommen<br />

werden, können für ihre Planungen innerhalb<br />

eines maximal 5-jährigen Zeithorizonts<br />

nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden<br />

Bewilligungsmittel von einem Fördervorrang<br />

ausgehen, sofern die Entwicklungskonzepte<br />

einen mehrjährigen Zeithorizont<br />

vorsehen.<br />

Für die Förderung besonders innovativer<br />

bzw. umweltorientierter privat-gewerblicher<br />

Vorhaben im Sinne der Lissabon- und Göteborg-Strategie<br />

werden auch Mittel aus dem<br />

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) im Rahmen des Programms<br />

„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung<br />

(RWB) - Teil EFRE in Baden-Württemberg<br />

2007-2013 eingesetzt.<br />

Für den Förderschwerpunkt Breitbandversorgung<br />

erfolgen gesonderte Ausschreibungen.<br />

2. Zuwendungsfähige Maßnahmen<br />

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen in den<br />

Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung,<br />

Gemeinschaftseinrichtungen und<br />

Wohnen können der Ziffer 5 der<br />

ELR-Richtlinie entnommen werden.<br />

Zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung<br />

erhalten privat-gewerbliche Vorhaben<br />

beim Auswahlverfahren eine besondere<br />

Aufmerksamkeit. Sofern bei privat-gewerblichen<br />

Anträgen absehbar ist,<br />

dass sowohl für die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft<br />

Förderung beantragt werden<br />

sollen, ist sowohl für die Besitz- als auch<br />

für die Betriebsgesellschaft ein Antrag zu<br />

stellen.<br />

Das Jahresprogramm 2012 fokussiert die<br />

Förderung entsprechend der Zielsetzung<br />

der ELR-Richtlinie auf eine nachhaltige Entwicklung<br />

in ländlich geprägten Orten und im<br />

Ländlichen Raum. Daher wird die ökologische<br />

Komponente des ELR verstärkt. Bei<br />

kommunalen Maßnahmen ist der Nachweis,<br />

wie durch das Projekt das Klima geschützt<br />

und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

durch effizienten Einsatz von natürlichen<br />

Ressourcen geschont wird, Fördervoraussetzung.<br />

Private Vorhaben ohne einen solchen<br />

Nachweis haben geringere Chancen,<br />

ins Programm aufgenommen zu werden.<br />

Auch die Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />

schont die natürlichen Lebensgrundlagen.<br />

Im Bereich Wohnen erhalten<br />

Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität<br />

als Modernisierungen, Neubauten sind<br />

nachrangig. Bei der Modernisierung von Altbauten<br />

ist ein verbesserter Wärmeschutz ein<br />

wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.<br />

Die Gemeinden können in besonders<br />

begründeten Einzelfällen für abgegrenzte<br />

innerörtliche Problembereiche die<br />

Förderung unrentabler Ausgaben beantragen,<br />

um diese Flächen später sinnvoll nutzen<br />

zu können.<br />

3. Höhe der Förderung<br />

Die Fördersätze bei den einzelnen Maßnahmen<br />

können der Ziffer 8 der ELR-Richtlinie<br />

entnommen werden.<br />

4. Verfahren<br />

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm<br />

können ausschließlich von Gemeinden<br />

gestellt<br />

6<br />

werden. Die Gemeinden stellen die Projekte ihres<br />

Aufnahmeantrages in eine Rangfolge (priorisierte<br />

Projektliste). Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge<br />

für mehrere Orte, sind diese zusätzlich untereinander<br />

in eine Rangfolge zu bringen.<br />

Bei der Formulierung der Projektbeschreibung<br />

privat-gewerblicher Vorhaben stimmen die Gemeinden<br />

insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße,<br />

zur Zahl der Arbeitsplätze vor<br />

und nach der Investition sowie zum vorgesehenen<br />

Durchführungszeitraum mit dem Investor<br />

ab. Dabei ist auf realistische Angaben zu den<br />

Arbeitsplätzen zu achten.<br />

Die Aufnahme der privat-gewerblichen Projekte<br />

in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt<br />

einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens<br />

durch die L-Bank. Dabei<br />

ist u.a. die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden<br />

Unternehmen und Unternehmer<br />

zu prüfen.<br />

Zuwendungsempfänger, Projektbezeichnung und<br />

Höhe der Zuwendung können veröffentlicht werden<br />

(Ziffer 9.8 der ELR-Richtlinie).<br />

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare<br />

können unter der Internetadresse<br />

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/<br />

Servlet/PB/menu/1102457/index.html<br />

abgerufen werden.<br />

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm<br />

außerhalb des Förderschwerpunktes<br />

Breitbandversorgung sind durch die antragstellenden<br />

Gemeinden<br />

bis zum 14. Oktober 2011<br />

parallel je 2fach der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium<br />

vorzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

legt eine Fertigung zusammen mit ihrer kommunalwirtschaftlichen<br />

Stellungnahme bis zum<br />

29. Oktober 2010 der zuständigen Bearbeitungsstelle<br />

im Regierungspräsidium vor.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es<br />

das gestraffte Verfahren im ELR erforderlich<br />

macht, die Unterlagen zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

vollständig vorzulegen.<br />

Es wird dringend empfohlen, die Vorhaben vor<br />

Antragstellung mit dem zuständigen Regierungspräsidium<br />

zu erörtern.<br />

AZ: 9 K 76/10 St<br />

Amtsgericht Freiburg<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert<br />

das Amtsgericht Freiburg i.Br. am<br />

Montag, den 07.11.2011, 10:00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Amtsgerichts Freiburg,<br />

Saal I, EG, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg<br />

folgenden Grundbesitz:<br />

eingetragen im Wohnungsgrundbuch von<br />

Untermünstertal Blatt Nr. 5005<br />

175/1.000 Miteigentumsanteil an dem<br />

Grundstück<br />

Flurstück Nr. 539<br />

Gebäude- und Freifläche, Unland<br />

Neuhäuser 33<br />

mit 7,86 Ar<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der<br />

Wohnung Nr. 1

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