Fasnetfahrplan - Münstertal
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Freitag, den 17. Februar 2012<br />
Dienst an Fasnet<br />
Au uff em Rathus weht an Fasnet<br />
ne andere Wind,<br />
well au mir an däne Dag<br />
närrisch sind.<br />
Drum hän mir kurz un bündig<br />
bschlosse,<br />
am Fasnets-Mändig,<br />
20. Februar 2012<br />
blibt’s Rathus g’schlosse!!!!!<br />
Doch an de andere Däg steh’n mir<br />
zur gewohnte Zeit<br />
wieder mit Rat und Tat für sie bereit.<br />
Im übrige wünsche mir allene Lit<br />
ne recht schöni und vergnügti<br />
Fasnetszit!!!<br />
Ausbau und Elektrifizierung<br />
der <strong>Münstertal</strong>bahn;<br />
Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff<br />
AEG i.V.m. §§ 72 ff LVwVfG<br />
Erörterungstermin im laufenden Planfeststellungsverfahren<br />
des Regierungspräsidiums Freiburg<br />
Für das oben genannte Vorhaben wurde am<br />
06.07.2011 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet<br />
und vom 18.07.2011 bis 16.09.2011 die<br />
Offenlage der Planunterlagen durchgeführt.<br />
Zur Fortsetzung der Anhörung findet am<br />
Donnerstag, dem 01.03.2012 ab 9.00 Uhr<br />
im Stubenhaus der Stadt Staufen,<br />
Hauptstraße 54a<br />
in 79219 Staufen<br />
ein Erörterungstermin statt. In ihm werden die<br />
rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die<br />
eingegangenen Stellungnahmen mit der<br />
SWEG als Antragsteller, den Behörden und<br />
Verbänden, den Betroffenen sowie mit den Personen,<br />
die Einwendungen erhoben haben,<br />
erörtert. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:<br />
09:00 Einführung, Formalien etc.<br />
09:15 Vorstellung der Planung durch den<br />
Vorhabensträger<br />
09:30 Erörterung für den Bereich der<br />
Gemeinde Staufen<br />
- Belange der Gemeinde Staufen<br />
- Erörterung der privaten Einwendungen<br />
anschl.: Erörterung mit den Trägern öffentlicher<br />
Belange, insbesondere:<br />
- Baurechtliche und Immissionschutzrechtliche<br />
Fragestellungen zur Werkshalle<br />
in Staufen<br />
- Abstimmung mit den Planungen der DB<br />
- SonstigeBelange(soweitBedarfbesteht)<br />
(Hinweis: ggf. werden diese Themen teilweise<br />
schon zusammen mit dem Vorbringen der<br />
Gemeinde Staufen erörtert)<br />
bei Bedarf: Belange der Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />
12:30 Mittagspause<br />
13:30 Erörterung für den Bereich der<br />
Gemeinde Bad Krozingen<br />
- Belange der Gemeinde<br />
- Erörterung der privaten Einwendungen<br />
14:30 Erörterung für den Bereich der<br />
Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />
- Belange der Gemeinde<br />
- Erörterung der privaten Einwendungen<br />
Diejenigen, die Einwendungen gegen das<br />
Vorhaben erhoben haben, werden vom Erörterungstermin<br />
schriftlich benachrichtigt. Bei<br />
Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />
Schreiben, auf denen Vertreter benannt wurde,<br />
wird nur dieser benachrichtigt.<br />
Es wird auf folgendes hingewiesen:<br />
- Die Teilnahme an dem Termin ist nicht<br />
verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten<br />
kann aber auch ohne ihn verhandelt<br />
werden. Unabhängig von der<br />
Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde<br />
die im Einwendungsschreiben<br />
vorgebrachten Einwendungen prüfen<br />
und über diese entscheiden.<br />
- Die Einwendungsfrist ist am 30.09.2011<br />
abgelaufen. Alle erst danach bei der Planfeststellungsbehörde<br />
eingegangenen Einwendungen<br />
sind, soweit sie nicht auf besonderen<br />
privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />
verspätet und können im Verfahren nicht<br />
mehr berücksichtigt werden.<br />
- Die Vertretung durch einen Vertreter ist<br />
möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall<br />
spätestens im Termin schriftlich zu übergeben<br />
(Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />
Schreiben benannte Vertreter<br />
benötigen keine Vollmacht)<br />
- Wurde auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />
Schreiben ein Vertreter benannt,<br />
erfolgt unabhängig von der Teilnahmemöglichkeit<br />
der Unterzeichnenden die<br />
Erörterung in der Regel nur mit dem Vertreter.<br />
- Mit dem Schluss des Erörterungstermins<br />
ist das Anhörungsverfahren beendet.<br />
- Durch die Teilnahme am Termin etwa entstehende<br />
Aufwendungen (auch für einen<br />
Bevollmächtigten) können nicht erstattet<br />
werden.<br />
- Die Erörterungsverhandlung ist nach Verfahrensrecht<br />
grundsätzlich nicht öffentlich.<br />
Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich<br />
zu verhandeln, soweit keiner der<br />
Beteiligten widerspricht.<br />
<strong>Münstertal</strong>/Schwarzwald,den13.Februar2012<br />
Im Auftrag<br />
Stadt-/Gemeindeverwaltung<br />
gez. Ahlers, Bürgermeister<br />
4<br />
Klärung von Unstimmigkeiten<br />
im Rahmen der Volkszählung<br />
„Zensus 2011“<br />
Befragung geht in eine weitere Runde<br />
In den nächsten Wochen werden im Landkreis<br />
Breisgau-Hochschwarzwald weitere<br />
Haushalte im Rahmen des Zensus kontaktiert.<br />
Erneut werden sich die Erhebungsbeauftragten<br />
als Interviewer auf den Weg machen<br />
und in mehr als 2000 Haushalten Nachbefragungen<br />
durchführen. Damit sollen offene<br />
Fragen geklärt werden, die sich beim Vergleich<br />
der Daten aus den Einwohnermeldeämtern<br />
mit den Angaben aus der Gebäudeund<br />
Wohnungszählung ergeben haben. Dies<br />
betrifft beispielsweise Einfamilienhäuser, in<br />
denen die Kinder noch gemeldet sind, dort<br />
aber gar nicht mehr wohnen. Die Befragung<br />
betrifft ausschließlich die 44 Gemeinden im<br />
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit<br />
unter 10.000 Einwohnern und soll bis April<br />
2012 abgeschlossen sein.<br />
Der Fragebogen umfasst diesmal lediglich<br />
neun Fragen, die innerhalb kürzester Zeit beantwortet<br />
werden können. Wie bei der Haushaltsbefragung<br />
im vergangenen Jahr werden<br />
die Besuche schriftlich mit einem Terminvorschlag<br />
angekündigt. Es besteht natürlich<br />
auch dieses Mal die Auskunftspflicht.<br />
Bei der Haushaltsbefragung im vergangenen<br />
Jahr waren von Mai bis Juli etwa 300 Interviewer<br />
unterwegs, um etwa 28.000 Einwohner<br />
für die Volkszählung „Zensus 2011“<br />
zu befragen. Mittlerweile liegen dazu fast alle<br />
ausgefüllten Fragebögen vor.<br />
Einkommensteuerbescheide<br />
könnenerstabEndeMärz2012<br />
versendet werden<br />
In diesem Jahr können die Finanzämter<br />
Steuerbescheide für das Jahr 2011 erst ab<br />
Ende März 2012 versenden. Auf Grund der<br />
neuen gesetzlichen Bestimmungen muss<br />
man bei realistischer Betrachtung von diesem<br />
Termin ausgehen“ so die Präsidentin<br />
der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea<br />
Heck.<br />
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen<br />
sind gesetzlich verpflichtet, die für<br />
die Finanzämter im abgelaufenen Kalenderjahr<br />
wichtigen Daten zum 28. Februar bundesweit<br />
einer zentralen Stelle zur Verfügung<br />
zu stellen. Dort werden diese Daten aufbereitet<br />
und den Finanzämtern zur Weiterverarbeitung<br />
bereitgestellt.<br />
Das Finanzamt Müllheim weist darauf hin,<br />
dass die eingegangenen Erklärungen erst<br />
bearbeitet werden können, wenn die Daten<br />
für die jeweilige Steuererklärung vollständig