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Fasnetfahrplan - Münstertal

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Freitag, den 17. Februar 2012<br />

Dienst an Fasnet<br />

Au uff em Rathus weht an Fasnet<br />

ne andere Wind,<br />

well au mir an däne Dag<br />

närrisch sind.<br />

Drum hän mir kurz un bündig<br />

bschlosse,<br />

am Fasnets-Mändig,<br />

20. Februar 2012<br />

blibt’s Rathus g’schlosse!!!!!<br />

Doch an de andere Däg steh’n mir<br />

zur gewohnte Zeit<br />

wieder mit Rat und Tat für sie bereit.<br />

Im übrige wünsche mir allene Lit<br />

ne recht schöni und vergnügti<br />

Fasnetszit!!!<br />

Ausbau und Elektrifizierung<br />

der <strong>Münstertal</strong>bahn;<br />

Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff<br />

AEG i.V.m. §§ 72 ff LVwVfG<br />

Erörterungstermin im laufenden Planfeststellungsverfahren<br />

des Regierungspräsidiums Freiburg<br />

Für das oben genannte Vorhaben wurde am<br />

06.07.2011 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet<br />

und vom 18.07.2011 bis 16.09.2011 die<br />

Offenlage der Planunterlagen durchgeführt.<br />

Zur Fortsetzung der Anhörung findet am<br />

Donnerstag, dem 01.03.2012 ab 9.00 Uhr<br />

im Stubenhaus der Stadt Staufen,<br />

Hauptstraße 54a<br />

in 79219 Staufen<br />

ein Erörterungstermin statt. In ihm werden die<br />

rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die<br />

eingegangenen Stellungnahmen mit der<br />

SWEG als Antragsteller, den Behörden und<br />

Verbänden, den Betroffenen sowie mit den Personen,<br />

die Einwendungen erhoben haben,<br />

erörtert. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:<br />

09:00 Einführung, Formalien etc.<br />

09:15 Vorstellung der Planung durch den<br />

Vorhabensträger<br />

09:30 Erörterung für den Bereich der<br />

Gemeinde Staufen<br />

- Belange der Gemeinde Staufen<br />

- Erörterung der privaten Einwendungen<br />

anschl.: Erörterung mit den Trägern öffentlicher<br />

Belange, insbesondere:<br />

- Baurechtliche und Immissionschutzrechtliche<br />

Fragestellungen zur Werkshalle<br />

in Staufen<br />

- Abstimmung mit den Planungen der DB<br />

- SonstigeBelange(soweitBedarfbesteht)<br />

(Hinweis: ggf. werden diese Themen teilweise<br />

schon zusammen mit dem Vorbringen der<br />

Gemeinde Staufen erörtert)<br />

bei Bedarf: Belange der Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />

12:30 Mittagspause<br />

13:30 Erörterung für den Bereich der<br />

Gemeinde Bad Krozingen<br />

- Belange der Gemeinde<br />

- Erörterung der privaten Einwendungen<br />

14:30 Erörterung für den Bereich der<br />

Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />

- Belange der Gemeinde<br />

- Erörterung der privaten Einwendungen<br />

Diejenigen, die Einwendungen gegen das<br />

Vorhaben erhoben haben, werden vom Erörterungstermin<br />

schriftlich benachrichtigt. Bei<br />

Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />

Schreiben, auf denen Vertreter benannt wurde,<br />

wird nur dieser benachrichtigt.<br />

Es wird auf folgendes hingewiesen:<br />

- Die Teilnahme an dem Termin ist nicht<br />

verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten<br />

kann aber auch ohne ihn verhandelt<br />

werden. Unabhängig von der<br />

Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde<br />

die im Einwendungsschreiben<br />

vorgebrachten Einwendungen prüfen<br />

und über diese entscheiden.<br />

- Die Einwendungsfrist ist am 30.09.2011<br />

abgelaufen. Alle erst danach bei der Planfeststellungsbehörde<br />

eingegangenen Einwendungen<br />

sind, soweit sie nicht auf besonderen<br />

privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />

verspätet und können im Verfahren nicht<br />

mehr berücksichtigt werden.<br />

- Die Vertretung durch einen Vertreter ist<br />

möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall<br />

spätestens im Termin schriftlich zu übergeben<br />

(Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />

Schreiben benannte Vertreter<br />

benötigen keine Vollmacht)<br />

- Wurde auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden<br />

Schreiben ein Vertreter benannt,<br />

erfolgt unabhängig von der Teilnahmemöglichkeit<br />

der Unterzeichnenden die<br />

Erörterung in der Regel nur mit dem Vertreter.<br />

- Mit dem Schluss des Erörterungstermins<br />

ist das Anhörungsverfahren beendet.<br />

- Durch die Teilnahme am Termin etwa entstehende<br />

Aufwendungen (auch für einen<br />

Bevollmächtigten) können nicht erstattet<br />

werden.<br />

- Die Erörterungsverhandlung ist nach Verfahrensrecht<br />

grundsätzlich nicht öffentlich.<br />

Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich<br />

zu verhandeln, soweit keiner der<br />

Beteiligten widerspricht.<br />

<strong>Münstertal</strong>/Schwarzwald,den13.Februar2012<br />

Im Auftrag<br />

Stadt-/Gemeindeverwaltung<br />

gez. Ahlers, Bürgermeister<br />

4<br />

Klärung von Unstimmigkeiten<br />

im Rahmen der Volkszählung<br />

„Zensus 2011“<br />

Befragung geht in eine weitere Runde<br />

In den nächsten Wochen werden im Landkreis<br />

Breisgau-Hochschwarzwald weitere<br />

Haushalte im Rahmen des Zensus kontaktiert.<br />

Erneut werden sich die Erhebungsbeauftragten<br />

als Interviewer auf den Weg machen<br />

und in mehr als 2000 Haushalten Nachbefragungen<br />

durchführen. Damit sollen offene<br />

Fragen geklärt werden, die sich beim Vergleich<br />

der Daten aus den Einwohnermeldeämtern<br />

mit den Angaben aus der Gebäudeund<br />

Wohnungszählung ergeben haben. Dies<br />

betrifft beispielsweise Einfamilienhäuser, in<br />

denen die Kinder noch gemeldet sind, dort<br />

aber gar nicht mehr wohnen. Die Befragung<br />

betrifft ausschließlich die 44 Gemeinden im<br />

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit<br />

unter 10.000 Einwohnern und soll bis April<br />

2012 abgeschlossen sein.<br />

Der Fragebogen umfasst diesmal lediglich<br />

neun Fragen, die innerhalb kürzester Zeit beantwortet<br />

werden können. Wie bei der Haushaltsbefragung<br />

im vergangenen Jahr werden<br />

die Besuche schriftlich mit einem Terminvorschlag<br />

angekündigt. Es besteht natürlich<br />

auch dieses Mal die Auskunftspflicht.<br />

Bei der Haushaltsbefragung im vergangenen<br />

Jahr waren von Mai bis Juli etwa 300 Interviewer<br />

unterwegs, um etwa 28.000 Einwohner<br />

für die Volkszählung „Zensus 2011“<br />

zu befragen. Mittlerweile liegen dazu fast alle<br />

ausgefüllten Fragebögen vor.<br />

Einkommensteuerbescheide<br />

könnenerstabEndeMärz2012<br />

versendet werden<br />

In diesem Jahr können die Finanzämter<br />

Steuerbescheide für das Jahr 2011 erst ab<br />

Ende März 2012 versenden. Auf Grund der<br />

neuen gesetzlichen Bestimmungen muss<br />

man bei realistischer Betrachtung von diesem<br />

Termin ausgehen“ so die Präsidentin<br />

der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea<br />

Heck.<br />

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen<br />

sind gesetzlich verpflichtet, die für<br />

die Finanzämter im abgelaufenen Kalenderjahr<br />

wichtigen Daten zum 28. Februar bundesweit<br />

einer zentralen Stelle zur Verfügung<br />

zu stellen. Dort werden diese Daten aufbereitet<br />

und den Finanzämtern zur Weiterverarbeitung<br />

bereitgestellt.<br />

Das Finanzamt Müllheim weist darauf hin,<br />

dass die eingegangenen Erklärungen erst<br />

bearbeitet werden können, wenn die Daten<br />

für die jeweilige Steuererklärung vollständig

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