Gemeindeblatt Juni 2010 - Neuschönau
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Neuerungen in der Gaststättenverordnung<br />
Wichtiger Hinweis für die Veranstalter von<br />
Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen<br />
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12<br />
GastG zum Betrieb einer Schank- und<br />
Speisewirtschaft<br />
Da es bei Veranstaltungen aus besonderem Anlass in<br />
der Vergangenheit Beschwerden im Hinblick auf<br />
Alkoholmissbrauch von Jugendlichen gab, hat der<br />
Ministerrat am 09.02.<strong>2010</strong> die neue Verordnung zur<br />
Durchführung der Gewerbeordnung erlassen, die zum<br />
01. März <strong>2010</strong> in Kraft trat.<br />
Vor Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG sind<br />
das Jugendamt und die Polizei rechtzeitig im<br />
Gestattungsverfahren zu beteiligen.<br />
Um eine Ordnungsgemäße behördliche Prüfung und<br />
Verbescheidung des Gestattungsantrages sicherzustellen,<br />
muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor<br />
Veranstaltungsbeginn durch den zuständigen<br />
Verantwortlichen schriftlich bei der Gemeinde<br />
<strong>Neuschönau</strong> vorliegen. Ein nicht rechtzeitig gestellter<br />
Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der<br />
Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen<br />
Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist,<br />
rechtfertigt u.U. die Ablehnung der Gestattung im<br />
Rahmen des gemeindlichen Ermessens.<br />
Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Gemeinde<br />
<strong>Neuschönau</strong>, Frau Griebl, Tel. 08558/960323 oder<br />
Herrn Wurm, Tel. 08558/960310, Zi.Nr. 21.<br />
Igelbussaison <strong>2010</strong><br />
Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2010</strong><br />
6<br />
Bitte wieder Halteverbote beachten<br />
Um den �����-������� auch in dieser Saison die<br />
Durchfahrt zwischen Kirche und Friedhof zu<br />
ermöglichen, ist das Halteverbot wieder vom<br />
15.05.<strong>2010</strong> � 31.10.<strong>2010</strong> erforderlich. Die Busse sind<br />
zum Teil darauf angewiesen, hier durchzufahren weil<br />
es sonst keineWendemöglichkeit in <strong>Neuschönau</strong> gibt<br />
bzw. die Busse aufsitzen. Bitte beachten Sie deshalb<br />
die Halteverbote zwischen Kirche und Friedhof, die<br />
täglich von 09.00 � 18.30 Uhr gelten. Wichtig ist<br />
auch, daß die Engstelle zwischen dem Anwesen Jobst<br />
und dem nördlichen Friedhofseingang (beim<br />
Leichenhaus) nicht zugeparkt wird. Hier sind nicht<br />
nur die Igelbusse, sondern auch der Liefer- und<br />
Anliegerverkehr beeinträchtigt.<br />
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG)<br />
und der Bienenseuchen-Verordnung;<br />
Anordnung der Behandlung von Bienenbeständen<br />
gegen die Varroatose<br />
Das Landratsamt Freyung-Grafenau erlässt folgende<br />
Allgemeinverfügung:<br />
1. Alle Besitzer von Bienenvölkern mit<br />
Standort im Landkreis Freyung-Grafenau<br />
werden hiermit verpflichtet, ihre<br />
Bienenvölker nach Trachtende, jedoch bis<br />
spätestens 31.12.<strong>2010</strong>, gegen die Varroatose<br />
zu behandeln.<br />
1.1 Für die Behandlung können alle dafür<br />
zugelassenen Arzneimittel verwendet<br />
werden.<br />
1.2 Bei der Anwendung der Mittel haben sich die<br />
Bienenhalter strikt an die Behandlungs- und<br />
Anwendungshinweise der Hersteller zu<br />
halten.<br />
2. Die sofortige Vollziehung der Nummer 1<br />
dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.<br />
3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine<br />
Kosten erhoben.<br />
4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach<br />
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des<br />
Landkreises Freyung-Grafenau als öffentlich<br />
bekanntgegeben.<br />
Freyung, 13.04.<strong>2010</strong><br />
Landkreis Freyung-Grafenau