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Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger

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Photovoltaik – Strom von der SonnePhotovoltaik – Strom von der SonneMichael Unfried<strong>Steuerrechtliche</strong> <strong>Aspekte</strong>beim Betrieb von PhotovoltaikanlagenIng. Franz PatzlMichael UnfriedAbteilung Energiewesen <strong>und</strong> Strahlenschutzrecht (WST6)Geschäftsstelle für Energiewirtschaft<strong>Schebesta</strong> Tel: 02742/9005/14787u. <strong>Holzinger</strong>WirtschaftstreuhandgesellschaftmbHfranz.patzl@noel.gv.atSteuerberatungsgesellschaft<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH 1www.office.sh


Photovoltaik – Strom von der Sonne<strong>Steuerrechtliche</strong> <strong>Aspekte</strong>betroffene Steuern• Umsatzsteuer• EinkommensteuerMögliche Varianten von Errichtern <strong>und</strong> Betreibern• Privatpersonen (unselbständig erwerbstätig)• Unternehmer• Landwirte (werden von Dr. Jilch im folgenden Vortrag behandelt)Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh2


Photovoltaik – Strom von der SonneSteuernUmsatzsteuerBegriffsdefinition:Umsatzsteuer (USt): Die Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inlandgegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Umsatzsteuersatz in der Regel 20%.Ausnahmen z.B.: diverse Lebensmittel, Wohnungsmiete,… 10%Vorsteuer (VSt): Die von anderen Unternehmen in einer Rechnung an ihn gesondertausgewiesene Steuer für Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen, die im Inland für seinUnternehmen ausgeführt worden sind. (z.B. Investitionen, Betriebskosten,…)Einkommensteuer (ESt):wird von den zu versteuernden Einkünften ermittelt7 Einkunftsarten werden unterschieden:Einkünfte aus Land- <strong>und</strong> ForstwirtschaftEinkünfte aus selbständiger ArbeitEinkünfte aus GewerbebetriebEinkünfte aus nichtselbständiger ArbeitEinkünfte aus KapitalvermögenEinkünfte aus Vermietung <strong>und</strong> VerpachtungSonstige EinkünfteMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh3


Photovoltaik – Strom von der SonneMögliche Varianten1. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) ohne VSt Abzugsberechtigungmit Ökostromtarif2. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) ohne VSt Abzugsberechtigungmit Landesförderung3. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) mit VSt Abzugsberechtigungmit Ökostromtarif <strong>und</strong> Regelbesteuerung4. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) mit VSt Abzugsberechtigungmit Landesförderung <strong>und</strong> Regelbesteuerung; betriebliche Nutzungüber 10%Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh4


Einige Beispiele, Definition einer StandardanlagePhotovoltaik – Strom von der SonneFür die Beispiele wird folgende Ausgangsbasis zu Gr<strong>und</strong>e gelegt:Leistung: …………………….. 5 kWp (Spitzenleistung; p: peak = Spitze)Jahresertrag: ……………….. 4.800 kWhInvestitionskosten: ………… € 30.000,- inkl. USt,€ 25.000,- exkl. USt, VSt beträgt € 5.000,-Einspeisetarif nach Ökostromgesetz (Annahme: Stromeinspeisung 100%):45,99 ct/kWh (exkl. USt); USt beträgt 9,20 ctJahresumsatz mit Ökostromtarif: ……………….€ 2.207,- (exkl. USt); USt beträgt € 441,40Marktpreis (Annahme: Stromeinspeisung 2/3) : 8,178 ct/kWh (exkl.USt), USt beträgt 1,64 ctJahresumsatz mit Marktpreis: ……………………€ 394,- (exkl. USt); USt beträgt € 78,80Abschreibungsdauer: 20 Jahre,a) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: € 1.500,- (Basis: € 30.000,- inkl. USt)b) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: € 1.250,- (Basis: € 25.000,- netto)Sonstige betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer PV-Anlage(z.B. Versicherung, Zählergebühr,…): Annahme € 100,-Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh5


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 1Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt denÖkostromtarif (45,99 ct/kWh) in Anspruch <strong>und</strong> verzichtet auf dieMöglichkeit des VSt-Abzugs aus den Investitionskosten <strong>und</strong> laufendenKosten, da der Umsatz unter netto € 30.000,- (Kleinunternehmer lautUmsatzsteuergesetz (UStG)) liegt‣ hat die Investition inklusive USt zu tätigen also € 30.000,-‣ erhält den Ökostromtarif exkl. USt also pro Jahr € 2.207,-‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> der Betriebsaufwendungen zu ermittelnGewinnermittlung:Einnahmen: € 2.207,- nettoAusgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 1.500,- AfAGewinn: € 607,- Einkünfte aus GewerbebetriebMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh6


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 1‣ Steuerliche Konsequenz:USt: Es ist keine USt abzuführen, es besteht aber auch nicht dieMöglichkeit eines VSt-AbzugsESt: Da der Gewinn mit € 607,- unter dem Veranlagungsfreibetrag von€ 730,- liegt, ergeben sich keine einkommensteuerrechtlichenAuswirkungenMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh7


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 2Privatperson (unselbständig erwerbstätig) beantragt die Landesförderungvon € 12.000,- (€ 3.000,-/kWp, max. 4kWp) <strong>und</strong> verzichtet auf die Möglichkeitdes VSt-Abzugs aus den Investitionskosten <strong>und</strong> laufenden Kosten; dader Umsatz unter € 30.000,- Kleinunternehmer laut Umsatzsteuergesetz(UStG) liegt; 2/3 Stromeinspeisung des erzeugten Stroms‣ Investition inklusive USt € 30.000,-‣ minus Förderung von - € 12.000,-‣ ergibt Investitionskosten € 18.000,- (ND 20 Jahre, AfA € 900,-)‣ erhält Marktpreis von derzeit 8,178 ct/kWh exkl. USt;Gesamtstromerzeugung: 4.800 kWh; eingespeist werden ca. 2/3 des erzeugten Stroms (3.200 kWh) Umsatz € 262,- netto‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> der Betriebsaufwendungen zu ermittelnGewinnermittlung:Einnahmen: € 262,- netto (2/3 von € 394,- Gesamtstromerzeugung)Ausgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 600,- AfA (€ 900,- minus 1/3 Privatanteil)Verlust: € - 438,- Einkünfte aus GewerbebetriebMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh8


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 2Steuerliche Konsequenz:USt: Es ist keine USt abzuführen, es besteht aber auch nicht dieMöglichkeit eines VSt-AbzugsESt: Da auf Dauer kein Gesamtüberschuss erzielt wird, ist vonLiebhaberei im einkommensteuerrechtlichen Sinn auszugehen <strong>und</strong>daher der Verlust nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeitgegenzurechnen.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh9


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 3Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt denÖkostromtarif (45,99 ct/kWh) in Anspruch <strong>und</strong> optiert zurRegelbesteuerung (VSt-Abzug aus den Investitionskosten <strong>und</strong>laufenden Kosten)‣ stellt beim FA einen Antrag auf Regelbesteuerung (da Jahresumsatz unter € 30.000 netto)(Bindungsfrist: 5 Kalenderjahre)‣ hat die Investition inklusive USt zu tätigen also € 30.000,-‣ bekommt die USt in Höhe von € 5.000,- vom FA zurück zahlt also € 25.000,-‣ erhält den Ökostromtarif brutto inkl. 20% USt also pro Jahr € 2.648,40 (USt: € 441,40)‣ führt die USt in Höhe von € 441,40 beim Finanzamt ab Nettoeinnahme € 2.207,-‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> der Betriebsaufwendungen zu ermittelnGewinnermittlung:Einnahmen: € 2.207,- (netto)Ausgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 1.250,- AfAGewinn: € 857,- Einkünfte aus GewerbebetriebMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh10


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 3‣ hat die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 857,- in der Einkommensteuererklärunganzugeben. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb <strong>und</strong> aus nichtselbständiger Arbeit werdenzusammengezählt <strong>und</strong> davon die Einkommensteuer unter Abzug der bisher geleistetenLohnsteuer berechnet‣ Veranlagungsfreibetrag: € 730,-‣ Steuerliche Konsequenzen:USt: USt in Höhe von € 441,40 (20% von € 2.207,-)VSt in Höhe von € 5.000,- (20% von € 25.000,-)ergibt Umsatzsteuerguthaben von € 4.558,80ESt: Einkommensteuerpflicht unter Berücksichtigungdes VeranlagungsfreibetragsMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh11


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 3‣ Steueroptimierung: Die Anlage wird von zwei oder mehreren Personen angeschafft.Dadurch wird der Gewinn auf die Anzahl der Personen aufgeteilt <strong>und</strong> man gelangtdadurch unter den Veranlagungsfreibetrag‣ Steuerliche Konsequenzen:USt: Auswirkungen wie oben dargestelltESt: keine ESt-Pflicht, da Gewinnanteil unter € 730,- pro PersonMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh12


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 4Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt dieLandesförderung in Anspruch <strong>und</strong> optiert zur Regelbesteuerung (VSt-Abzug aus den Investitionskosten <strong>und</strong> laufenden Kosten)„unternehmerisch tätig“ z.B. 2/3 Stromeinspeisung‣ stellt beim FA einen Antrag auf Regelbesteuerung (da Jahresumsatz unter € 30.000,- netto)‣ Investition netto: € 25.000,- USt: € 5.000,-‣ Förderung: € 12.000,-‣ ergibt Investitionskosten: € 13.000,- netto‣ bekommt die USt in Höhe von € 5.000,- vom Finanzamt zurück‣ AfA für ESt: € 650,- (Basis: € 13.000,-; Nutzungsdauer: 20 Jahre) davon 1/3 Privatanteil in Höhevon € 216,66‣ AfA für USt: € 1.250,- (Basis: € 25.000,-; Nutzungsdauer: 20 Jahre) davon 1/3 Privatanteil in Höhevon € 416,67 plus 20% (€ 83,33)‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> den Betriebsaufwendungen zu ermitteln‣ erhält für die Stromeinspeisung brutto inkl. USt € 314,40 (USt € 52,40)‣ führt die USt in Höhe von € 52,40 beim Finanzamt ab Nettoeinnahme € 262,-Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh13


Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 4Gewinnermittlung:Einnahmen: € 262,- netto (2/3 von € 394,- Gesamtstromerzeugung)Privatanteil AfA: € + 216,66Ausgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 650,- AfAVerlust: € - 271,34 Einkünfte aus Gewerbebetrieb‣ Steuerliche Konsequenz:USt: USt in Höhe von € 52,40 (20% von € 262,-)€ 83,33 (Eigenverbrauch AfA-Anteil USt 20% von € 416,67)VSt in Höhe von € 5.000,-ergibt € 4.864,27 UmsatzsteuerguthabenESt: Da auf Dauer kein Gesamtüberschuss erzielt wird, ist von Liebhaberei imeinkommensteuerrechtlichen Sinn auszugehen <strong>und</strong> daher der Verlust nicht denEinkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegenzurechnen.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh14


Photovoltaik – Strom von der SonneUnternehmenDie Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben bezüglich der PV-Anlagen finden im Rahmen derGewinnermittlung für diesen Gewerbebetrieb ihren Niederschlag, wobei jedoch zubeachten ist, dass sich sowohl Verluste als auch Gewinne im Ergebnis vollniederschlagen.Die Aktivierungspflicht ist gegeben, da es sich bei den Anschaffungskosten umAnschaffungen handelt, die höher als € 400,- sind.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh15


Photovoltaik – Strom von der SonneSozialversicherungsrechtliche KonsequenzenKeine!Da beim Betrieb einer PV-Anlage kein Gewerbeschein erforderlich ist, tritt dieVersicherungspflicht bei der SV der gewerblichen Wirtschaft bei Vorliegen vonnichtselbständigen Einkünften unter der Höchstbemessungsgr<strong>und</strong>lage erst ein,wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb höher als € 4.188,12 (Satz 2008) ist.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh16


Photovoltaik – Strom von der SonneEmpfehlungWenn keine Landesförderung in Anspruch genommen wird:• Anschaffung der Anlage durch 2 oder mehrere Personen• Antrag auf Regelbesteuerung• Inanspruchnahme des Ökostromtarifes• Vorsteuerabzug bei der Investition• Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb• Durch Gewinnsplitting auf 2 oder mehrere Personen liegt der Gewinn in der Regelunter dem Veranlagungsfreibetrag in Höhe von € 730,- pro Person (wenn außer dennichtselbständigen Einkünften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betriebder PV-Anlage vorliegen) keine ESt-Pflicht.Wenn Landesförderung in Anspruch genommen wird <strong>und</strong> Einspeisung mehr als10% des erzeugten Stroms:• Antrag auf Regelbesteuerung• Vorsteuerabzug bei der Investition• Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb (Achtung auf Privatanteil von AfA)• Verluste nicht abzugsfähig, da LiebhabereiMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh17


Photovoltaik – Strom von der SonneDanke für Ihr Interesse am VortragMichael UnfriedAlle Angaben in der gegenständlichen Unterlageerfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.Eine Haftung des Autors <strong>und</strong> des Seminarveranstaltersist ausgeschlossen.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh18

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