Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger
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Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 3‣ Steueroptimierung: Die Anlage wird von zwei oder mehreren Personen angeschafft.Dadurch wird der Gewinn auf die Anzahl der Personen aufgeteilt <strong>und</strong> man gelangtdadurch unter den Veranlagungsfreibetrag‣ Steuerliche Konsequenzen:USt: Auswirkungen wie oben dargestelltESt: keine ESt-Pflicht, da Gewinnanteil unter € 730,- pro PersonMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh12