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Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger

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Einige Beispiele, Definition einer StandardanlagePhotovoltaik – Strom von der SonneFür die Beispiele wird folgende Ausgangsbasis zu Gr<strong>und</strong>e gelegt:Leistung: …………………….. 5 kWp (Spitzenleistung; p: peak = Spitze)Jahresertrag: ……………….. 4.800 kWhInvestitionskosten: ………… € 30.000,- inkl. USt,€ 25.000,- exkl. USt, VSt beträgt € 5.000,-Einspeisetarif nach Ökostromgesetz (Annahme: Stromeinspeisung 100%):45,99 ct/kWh (exkl. USt); USt beträgt 9,20 ctJahresumsatz mit Ökostromtarif: ……………….€ 2.207,- (exkl. USt); USt beträgt € 441,40Marktpreis (Annahme: Stromeinspeisung 2/3) : 8,178 ct/kWh (exkl.USt), USt beträgt 1,64 ctJahresumsatz mit Marktpreis: ……………………€ 394,- (exkl. USt); USt beträgt € 78,80Abschreibungsdauer: 20 Jahre,a) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: € 1.500,- (Basis: € 30.000,- inkl. USt)b) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: € 1.250,- (Basis: € 25.000,- netto)Sonstige betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer PV-Anlage(z.B. Versicherung, Zählergebühr,…): Annahme € 100,-Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh5

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