Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger
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Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 1Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt denÖkostromtarif (45,99 ct/kWh) in Anspruch <strong>und</strong> verzichtet auf dieMöglichkeit des VSt-Abzugs aus den Investitionskosten <strong>und</strong> laufendenKosten, da der Umsatz unter netto € 30.000,- (Kleinunternehmer lautUmsatzsteuergesetz (UStG)) liegt‣ hat die Investition inklusive USt zu tätigen also € 30.000,-‣ erhält den Ökostromtarif exkl. USt also pro Jahr € 2.207,-‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> der Betriebsaufwendungen zu ermittelnGewinnermittlung:Einnahmen: € 2.207,- nettoAusgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 1.500,- AfAGewinn: € 607,- Einkünfte aus GewerbebetriebMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh6