Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger
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Photovoltaik – Strom von der SonneSozialversicherungsrechtliche KonsequenzenKeine!Da beim Betrieb einer PV-Anlage kein Gewerbeschein erforderlich ist, tritt dieVersicherungspflicht bei der SV der gewerblichen Wirtschaft bei Vorliegen vonnichtselbständigen Einkünften unter der Höchstbemessungsgr<strong>und</strong>lage erst ein,wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb höher als € 4.188,12 (Satz 2008) ist.Michael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh16