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Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger

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Photovoltaik – Strom von der SonneEmpfehlungWenn keine Landesförderung in Anspruch genommen wird:• Anschaffung der Anlage durch 2 oder mehrere Personen• Antrag auf Regelbesteuerung• Inanspruchnahme des Ökostromtarifes• Vorsteuerabzug bei der Investition• Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb• Durch Gewinnsplitting auf 2 oder mehrere Personen liegt der Gewinn in der Regelunter dem Veranlagungsfreibetrag in Höhe von € 730,- pro Person (wenn außer dennichtselbständigen Einkünften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betriebder PV-Anlage vorliegen) keine ESt-Pflicht.Wenn Landesförderung in Anspruch genommen wird <strong>und</strong> Einspeisung mehr als10% des erzeugten Stroms:• Antrag auf Regelbesteuerung• Vorsteuerabzug bei der Investition• Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb (Achtung auf Privatanteil von AfA)• Verluste nicht abzugsfähig, da LiebhabereiMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh17

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