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Steuerrechtliche Aspekte - Schebesta und Holzinger

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Photovoltaik – Strom von der SonneBeispiel 2Privatperson (unselbständig erwerbstätig) beantragt die Landesförderungvon € 12.000,- (€ 3.000,-/kWp, max. 4kWp) <strong>und</strong> verzichtet auf die Möglichkeitdes VSt-Abzugs aus den Investitionskosten <strong>und</strong> laufenden Kosten; dader Umsatz unter € 30.000,- Kleinunternehmer laut Umsatzsteuergesetz(UStG) liegt; 2/3 Stromeinspeisung des erzeugten Stroms‣ Investition inklusive USt € 30.000,-‣ minus Förderung von - € 12.000,-‣ ergibt Investitionskosten € 18.000,- (ND 20 Jahre, AfA € 900,-)‣ erhält Marktpreis von derzeit 8,178 ct/kWh exkl. USt;Gesamtstromerzeugung: 4.800 kWh; eingespeist werden ca. 2/3 des erzeugten Stroms (3.200 kWh) Umsatz € 262,- netto‣ hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA <strong>und</strong> der Betriebsaufwendungen zu ermittelnGewinnermittlung:Einnahmen: € 262,- netto (2/3 von € 394,- Gesamtstromerzeugung)Ausgaben: € - 100,- für Betriebsaufwendungen€ - 600,- AfA (€ 900,- minus 1/3 Privatanteil)Verlust: € - 438,- Einkünfte aus GewerbebetriebMichael Unfried<strong>Schebesta</strong> u. <strong>Holzinger</strong> Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH www.office.sh8

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