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Feuerwehr Bölchen - Gemeinde Eptingen

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3§ 7 - ErsatzabgabeWer feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen persönlichen <strong>Feuerwehr</strong>dienstleistet, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen. Die Mitgliedgemeinden legen fürihre Einwohner die Bemessung der Ersatzabgabe fest und erheben diese.§ 8 - Befreiung von der ErsatzabgabeVon der Ersatzabgabe befreit sind:a) <strong>Feuerwehr</strong>dienstpflichtige, die entweder mit einem Ehepartner oderPartner, der persönlich <strong>Feuerwehr</strong>dienst leistet, in ungetrennter Ehebzw. im denselben Haushalt leben.b) geistig und körperlich Behinderte, die keinen persönlichen Dienst leistenkönnen und für ihren Unterhalt nicht selber aufkommen,c) <strong>Feuerwehr</strong>dienstpflichtige, die in einer von der BGV anerkannten BetriebsfeuerwehrDienst leisten.d) weitere vom <strong>Feuerwehr</strong>rat bezeichnete Personen, wobei eine ganze oderteilweise Befreiung möglich ist.Unterliegt nur ein Ehegatte oder Partner im gleichen Haushalt der Ersatzabgabepflicht,so wird die Ersatzabgabe auf die Hälfte reduziert.§ 9 - EinsatzkostenBei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung können dieEinsatzkosten vom Verantwortlichen zurückgefordert werden.Für die Kosten folgender Einsätze kann dem Störer bzw. Besteller Rechnunggestellt werden:- Ölwehreinsätze- Strahlenschutzeinsätze- vorsorgliche Brandwache bei Veranstaltungen- Verkehrsdienst bei Anlässen- bei sich häufenden Fehlalarmen- Leitungsbrüche im Gebäudeinnern- Autobrände im Freien- freiwillige Einsätze der <strong>Feuerwehr</strong>

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