24.11.2012 Aufrufe

anzeigenschluss - Hardheim

anzeigenschluss - Hardheim

anzeigenschluss - Hardheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4<br />

Aus der Gemeinde<br />

Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde<br />

<strong>Hardheim</strong> – Ortsteile Rütschdorf und Vollmersdorf<br />

Die Gemeinde <strong>Hardheim</strong> beab- Die Folge einer Mitteilung zu<br />

sichtigt, die Breitbandversorgung den Ausbauabsichten einer<br />

ihrer Ortsteile Rütschdorf und genügenden Breitbandversor-<br />

Vollmersdorf öffentlich auszugung ist nach der Europäischen<br />

schreiben und auf der Grundlage Kommission die Suspendierung<br />

des Ausschreibungsergebnisses des öffentlich geförderten Breit-<br />

eine Zuwendung an den ausgebandausbaus. Dabei hat die<br />

wählten Netzbetreiber zu gewäh- Kommission in den von ihr am<br />

ren.<br />

30. 9. 2009 veröffentlichten Leitli-<br />

Die Zuwendung an einen privanien zum Breitbandausbau (Dok.<br />

ten Netzbetreiber stellt nach der Nr. 2009/C 235/04 veröffentlicht<br />

Europäischen Kommission die im Amtsblatt der EU 2009 / C235<br />

Gewährung einer Beihilfe dar, für S. 7 – 25, Ziffern 24, 68) folgen-<br />

deren Rechtmäßigkeit bestimmte de Qualitätsanforderungen an die<br />

Voraussetzungen vorliegen müs- Mitteilung der Ausbauabsichten<br />

sen. So muss im Rahmen einer gestellt (Verweis 31):<br />

Marktanalyse der notwendige Sollte Ihr Unternehmen die Ab-<br />

Versorgungsbedarf festgestellt sicht eines Netzausbaus in-<br />

werden. Als weitere Voraussetnerhalb des 3 Jahreszeitraums<br />

zung darf der in der Marktanalyse mitteilen, kann die Gemeinde<br />

festgestellte Bedarf nicht inner- einen Unternehmensplan nebst<br />

halb der nächsten 3 Jahre ohne einem detaillierten Zeitplan für<br />

den Einsatz öffentlicher Mittel be- den Netzausbau sowie Belege<br />

friedigt werden. Sind diese Vor- für adäquate Finanzierung oder<br />

aussetzungen gegeben, stellt die sonstige Nachweise fordern, die<br />

Gemeinde ein sog. weißer Fleck belegen, dass die geplanten In-<br />

im Rahmen der Breitbandvervestitionen glaubhaft und plausorgung<br />

dar. Diese Gemeinden sibel sind. Das angekündigte<br />

haben dann die Möglichkeit, mit- Vorhaben muss dabei erheblich<br />

tels einer Ausschreibung einen Fortschritte bei der Breitbandab-<br />

Netzbetreiber zu finden, der bei deckung innerhalb des 3-Jahres-<br />

Gewährung einer Zuwendung in Zeitraums vorsehen und der Ab-<br />

der Gemeinde eine Breitbandverschluss der geplanten Investition<br />

sorgung herstellt. Die Gemeinde sollte anschließend in einer ange-<br />

<strong>Hardheim</strong> hat im Rahmen der messenen Frist vorgesehen sein.<br />

Marktanalyse einen Versorgungs- Kommt Ihr Unternehmen dieser<br />

bedarf für mehrere Gewerbebe- Aufforderung nicht nach oder<br />

triebe von mindestens 25 Mbit/s kann Ihr Vorhaben auf der Grund-<br />

Download festgestellt. lage der angeforderten Nachwei-<br />

Die Gemeinde bittet Sie daher, se nicht plausibel belegt werden,<br />

baldmöglichst, jedoch bis zum ist die Ankündigung nicht zu be-<br />

5. Mai 2012 mitzuteilen, ob Sie rücksichtigen.<br />

innerhalb der nächsten drei Jah- Kündigt Ihr Unternehmen im Rahre<br />

die Ortsteile Rütschdorf und men dieser Abfrage den Ausbau<br />

Vollmersdorf flächendeckend mit an, so ist dies für Sie bindend.<br />

einer Datenrate mit mehr als 25 Die Gemeinde <strong>Hardheim</strong> sieht<br />

Mbit/s pro Teilnehmer im Down- den Breitbandausbau als wichload<br />

gem. unten angeführten Betiges Element ihrer Ortsentwickdingungen<br />

erschließen wollen. lung.<br />

Ungarischer Generalkonsul am 29. Mai in <strong>Hardheim</strong><br />

Zur „Europawoche“ im Mai hat<br />

der ungarische Generalkonsul<br />

Tamás Mydlo (München) der<br />

VHS-Außenstelle <strong>Hardheim</strong> und<br />

der Gemeinde <strong>Hardheim</strong> seine<br />

Zusage zu einem Besuch in <strong>Hardheim</strong><br />

und zu einer Vortragsveranstaltung<br />

am Dienstag, 29. Mai, um<br />

19,30 Uhr gegeben. Damit kann<br />

die Reihe der Vorstellung von<br />

EU-Mitgliedsländern fortgeführt<br />

werden, wobei insbesondere die<br />

Beziehungen und Kontakte nach<br />

Ungarn sowie Freundschaften<br />

und teilweise verwandtschaftlichen<br />

Beziehungen ebenso Grund<br />

zu besonderem Interesse an dieser<br />

Veranstaltung sein sollten,<br />

wie die Bereitschaft des hochrangigen<br />

Referenten, zu diesem Vortrag<br />

nach <strong>Hardheim</strong> zu kommen.<br />

Interessenten aus <strong>Hardheim</strong> und<br />

Umgebung sind herzlich eingeladen.<br />

VHS-Fahrt zu zwei Musicals<br />

Zu besonders günstigen Konditionen sowohl den Besuch des Musicals<br />

„Rebecca“ oder „Ich war noch niemals in New York“ am Mittwoch,<br />

25. Juli, in Stuttgart zum Preis von 71 Euro ( eingeschlossen<br />

Vorverkaufs- und Systemgebühr) in der 1. oder 2. Kategorie anbieten<br />

kann die VHS-Außenstelle <strong>Hardheim</strong> allen Musicalfans, die sich<br />

bis spätestens zum Samstag, 28. April, mit gleichzeitiger Zahlung<br />

des Eintrittspreises im Rathaus <strong>Hardheim</strong>, Tel. 0 62 83 / 58 51, oder<br />

bei der VHS-Außenstelle <strong>Hardheim</strong>, Odenwaldweg 19, Tel. 0 62 83 /<br />

83 38, verbindlich anmelden. In diesem Zusammenhang ist beachtenswert,<br />

dass Erwachsene zudem für ein Kind bis 15 Jahre eine<br />

kostenlose Eintrittskarte erhalten können. Die VHS-Außenstelle<br />

<strong>Hardheim</strong> setzt den Bus zu dem in Stuttgart um 18.30 Uhr beginnenden<br />

Musical in <strong>Hardheim</strong> (14.30 Uhr, Post), in Höpfingen ( 14.40<br />

Uhr Rathaus), in Walldürn (Haltestelle Volksbank 14.50 Uhr), Buchen<br />

(Musterplatz 15 Uhr) und Osterburken (Bahnhof 15.20 Uhr) ein.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Gemeinde <strong>Hardheim</strong>,<br />

Neckar-Odenwald-Kreis<br />

Bauleitplanung <strong>Hardheim</strong><br />

Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan<br />

und örtlichen Bauvorschriften für das Sondergebiet Photovoltaikanlage Goldwiesenweg in<br />

<strong>Hardheim</strong>-Gerichtstetten<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Hardheim</strong> hat in öffentlicher Sitzung vom 21.11.2011 aufgrund<br />

von § 10 des BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I. S. 3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-<br />

Württemberg (GO) in der Fassung vom 24.07.2000 (Ges.Bl. S. 581) zul. geändert durch Gesetz<br />

vom 09.11.2010 (Ges.Bl. S. 793) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung eines Vorhaben<br />

bezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften<br />

für das Sondergebiet Photovoltaikanlage Goldwiesenweg in <strong>Hardheim</strong>-Gerichtstetten als Satzung<br />

beschlossen.<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil<br />

des Bebauungsplanes (Anlage 1). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den Wirtschaftsweg<br />

Flst.Nr. 4061, im Osten durch den Wirtschaftsweg Flst.Nr. 4036, im Westen durch den<br />

Wirtschaftsweg Flst.Nr. 4039 und im Norden durch den Wirtschaftsweg Flst.Nr. 4032. Der Geltungsbereich<br />

ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich.<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

Der Bebauungsplan besteht aus folgenden Anlagen, die Bestandteil der Satzung sind:<br />

Anlage 1 Lageplan mit schriftlichen Festsetzungen<br />

Anlage 2 Begründung und Umweltbericht<br />

Anlage 3 Zusammenfassende Erklärung<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />

Das Inkrafttreten des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Photovoltaik<br />

Goldwiesenweg in <strong>Hardheim</strong>-Gerichtstetten regelt sich nach § 10 Abs. 3 des BauGB. Der Bebauungsplan<br />

tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und örtlichen Bauvorschriften<br />

kann bei der Gemeindeverwaltung <strong>Hardheim</strong>, Schlossplatz 6, 74736 <strong>Hardheim</strong> während der<br />

Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft<br />

erteilt.<br />

Hinweis:<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch<br />

diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften ist zunächt § 215 BauGB in der Fassung<br />

vom 23.09.2004 maßgebend. Danach werden unbeachtlich<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde <strong>Hardheim</strong><br />

unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden<br />

sind.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-<br />

Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO ist in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll innerhalb<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht wird. Die Verletzungen sind schriftlich<br />

gegenüber der Gemeinde <strong>Hardheim</strong> geltend zu machen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt wurden. Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres von jedermann geltend gemacht werden,<br />

wenn der Bürgermeister den Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen, die Rechtsaufsicht vor Ablauf eines Jahres den Satzungsbeschluss nach §<br />

121 Abs. 1 Gemeindeordnung beanstandet oder ein Anderer die Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften innerhalb eines Jahres geltend gemacht hat.<br />

<strong>Hardheim</strong>, den 05.04.2012<br />

Fouquet, Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!