Justizzentrum Bochum - scheuvens + wachten
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Das Preisgericht führt einen zweiten Wertungsrundgang durch. Die Jury kommt unter Anlegung detailierterer Maß-<br />
stäbe zu der Überzeugung, dass folgende Arbeiten nur unzureichend die in den Auslobungsunterlagen formulierten<br />
Ziele, Anforderungen und Vorgaben hinsichtlich städtebaulicher und architektonischer Qualitäten sowie der Zuordnung<br />
von Funktionsbereichen erfüllen. Nach intensiver Diskussion werden im zweiten Wertungsrundgang folgende<br />
Arbeiten ausgeschieden:<br />
1001 (einstimmig)<br />
1002 (einstimmig)<br />
1006 (einstimmig)<br />
1008 (einstimmig)<br />
1011 (einstimmig)<br />
1019 (einstimmig)<br />
1020 (einstimmig)<br />
1021 (einstimmig)<br />
1024 (einstimmig)<br />
1026 (einstimmig)<br />
1028 (einstimmig)<br />
1031 (einstimmig)<br />
Anträge auf Rückholung von Arbeiten<br />
Nach intensiver Diskussion werden Anträge auf Rückholung der im zweiten Rundgang ausgeschiedenen Arbeiten<br />
gestellt. Auf einstimmigen Beschluss wird dem Antrag auf Rückholung der Arbeit 1006 stattgegeben. Es verbleiben<br />
demnach in der engeren Wahl:<br />
1006 | 1007 | 1009 | 1012 | 1015 | 1023 | 1025<br />
Schrifliche Beurteilung der Arbeiten der engeren Wahl<br />
Zur schriftlichen Beurteilung der Arbeiten der engeren Wahl teilt sich das Preisgericht in Gruppen auf. Die Bewertungen<br />
werden anschließend vorgetragen, abgestimmt und als gemeinsame Auffassung des Preisgerichts verabschiedet.<br />
Die Bewertungen können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sondern erfassen die Punkte, die bei<br />
der Diskussion die entscheidende Rolle spielen.<br />
1006<br />
Der Entwurf akzentuiert die Eigenständigkeit des Bestandsgebäudes, indem das Justizgebäude gegenüber der<br />
Gebäudeflucht zurückgesetzt ist.<br />
An einem großen Eingangsbereich sind folgerichtig die Gerichtssäle über zwei Geschosse angeschlossen. Die einzel-<br />
nen Justizbehörden sind als Zweibundanlagen sehr funktional organisiert, aber ohne jeden räumlichen Akzent.<br />
Die Funktionsabläufe der Gerichte lassen sich nicht einwandfrei organisieren. Die Freizeitarresträume können nicht<br />
unbelichtet im Untergeschoss platziert werden. Die Wechselbeziehung zwischen Beratungszimmer und Richterbank<br />
ist in den meisten Fällen nicht gewährleistet und lässt sich auch nicht ohne weiteres umplanen.<br />
Die Lichtfugen und Brücken zwischen den einzelnen Bauwerken bleiben gegenüber einem sonst ansprechenden<br />
Gesamteindruck gestalterisch unbefriedigend.<br />
Protokoll der Jurysitzung vom 28. November 2006 - Seite 5