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Justizzentrum Bochum - scheuvens + wachten

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Das Preisgericht führt einen zweiten Wertungsrundgang durch. Die Jury kommt unter Anlegung detailierterer Maß-<br />

stäbe zu der Überzeugung, dass folgende Arbeiten nur unzureichend die in den Auslobungsunterlagen formulierten<br />

Ziele, Anforderungen und Vorgaben hinsichtlich städtebaulicher und architektonischer Qualitäten sowie der Zuordnung<br />

von Funktionsbereichen erfüllen. Nach intensiver Diskussion werden im zweiten Wertungsrundgang folgende<br />

Arbeiten ausgeschieden:<br />

1001 (einstimmig)<br />

1002 (einstimmig)<br />

1006 (einstimmig)<br />

1008 (einstimmig)<br />

1011 (einstimmig)<br />

1019 (einstimmig)<br />

1020 (einstimmig)<br />

1021 (einstimmig)<br />

1024 (einstimmig)<br />

1026 (einstimmig)<br />

1028 (einstimmig)<br />

1031 (einstimmig)<br />

Anträge auf Rückholung von Arbeiten<br />

Nach intensiver Diskussion werden Anträge auf Rückholung der im zweiten Rundgang ausgeschiedenen Arbeiten<br />

gestellt. Auf einstimmigen Beschluss wird dem Antrag auf Rückholung der Arbeit 1006 stattgegeben. Es verbleiben<br />

demnach in der engeren Wahl:<br />

1006 | 1007 | 1009 | 1012 | 1015 | 1023 | 1025<br />

Schrifliche Beurteilung der Arbeiten der engeren Wahl<br />

Zur schriftlichen Beurteilung der Arbeiten der engeren Wahl teilt sich das Preisgericht in Gruppen auf. Die Bewertungen<br />

werden anschließend vorgetragen, abgestimmt und als gemeinsame Auffassung des Preisgerichts verabschiedet.<br />

Die Bewertungen können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sondern erfassen die Punkte, die bei<br />

der Diskussion die entscheidende Rolle spielen.<br />

1006<br />

Der Entwurf akzentuiert die Eigenständigkeit des Bestandsgebäudes, indem das Justizgebäude gegenüber der<br />

Gebäudeflucht zurückgesetzt ist.<br />

An einem großen Eingangsbereich sind folgerichtig die Gerichtssäle über zwei Geschosse angeschlossen. Die einzel-<br />

nen Justizbehörden sind als Zweibundanlagen sehr funktional organisiert, aber ohne jeden räumlichen Akzent.<br />

Die Funktionsabläufe der Gerichte lassen sich nicht einwandfrei organisieren. Die Freizeitarresträume können nicht<br />

unbelichtet im Untergeschoss platziert werden. Die Wechselbeziehung zwischen Beratungszimmer und Richterbank<br />

ist in den meisten Fällen nicht gewährleistet und lässt sich auch nicht ohne weiteres umplanen.<br />

Die Lichtfugen und Brücken zwischen den einzelnen Bauwerken bleiben gegenüber einem sonst ansprechenden<br />

Gesamteindruck gestalterisch unbefriedigend.<br />

Protokoll der Jurysitzung vom 28. November 2006 - Seite 5

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