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Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf

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4. Um in diesem Schwerpunktbereich Fortschritte zu erzielen, solltendie Mitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgendeMaßnahmen in Betracht ziehen:5. Aufnahme von Lehrtätigkeiten <strong>und</strong> Lernmaßnahmen für dieHerausbildung von Fähigkeiten zur Planung der beruflichenLaufbahn in die <strong>Bildung</strong>s-, <strong>Beruf</strong>sbildungs- <strong>und</strong>Hochschulbildungsprogramme,6. Vorbereitung der Lehrkräfte <strong>und</strong> Ausbilder auf diese Tätigkeiten<strong>und</strong> Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe;7. Ermutigung der Eltern, sich mit Fragen der <strong>Beratung</strong> zu befassen,8. stärkere Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft<strong>und</strong> der Sozialpartner,9. Erleichterung des Zugangs zu <strong>Information</strong>en überAusbildungsgänge <strong>und</strong> ihr Verhältnis zu den jeweiligen <strong>Beruf</strong>ensowie über den voraussichtlichen Qualifikationsbedarf in einembestimmten Gebiet,10. Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung der beruflichen Laufbahnin den Programmen für Erwachsenenbildung,11. Aufnahme der <strong>Beratung</strong> in die Zielsetzungen von Schulen,<strong>Beruf</strong>sbildungsanbietern <strong>und</strong> Hochschulen. BesondereBerücksichtigung verdienen die berufliche Eingliederung <strong>und</strong> dieFunktionsweise des Arbeitsmarkts auf lokaler, nationaler <strong>und</strong>europäischer Ebene.SCHWERPUNKTBEREICH 2:ERLEICHTERUNG DES ZUGANGS ALLER BÜRGER ZU DENBERATUNGSDIENSTENAls Dienste von allgemeinem Interesse müssen die <strong>Beratung</strong>sdiensteallen Bürgern unabhängig von ihrem <strong>Information</strong>sstand <strong>und</strong> ihrenAusgangsfähigkeiten Zugang bieten <strong>und</strong> leicht verständlich <strong>und</strong>sachdienlich sein.Dabei sind besondere Anstrengungen zu unternehmen, um denZugang der schwächsten Bevölkerungsgruppen <strong>und</strong> von Personen mitbesonderen Bedürfnissen zu diesen Diensten zu verbessern.Um in diesem Schwerpunktbereich Fortschritte zu erzielen, sollten dieMitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgendeMaßnahmen in Betracht ziehen:1. aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung des Bekanntheitsgradsder <strong>Beratung</strong>sdienste unter Einsatz aller <strong>Information</strong>s- <strong>und</strong>Kommunikationsmittel,2. Bereitstellung eines transparenten <strong>und</strong> leicht zugänglichenAngebots an Diensten ausgehend von einer Analyse derWünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse der Bürger unter Berücksichtigungihres Lebens- <strong>und</strong> Arbeitsumfelds;IBOBB „<strong>Information</strong>, <strong>Beratung</strong> <strong>und</strong> <strong>Orientierung</strong> für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>“52

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