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SEPA-Vortrag - kassenverwalter.de

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<strong>SEPA</strong>- ABC• Pre-Notification Vorankündigung ist eine verpflichten<strong>de</strong>Information <strong>de</strong>r Kommune an <strong>de</strong>n Zahler über die„anstehen<strong>de</strong> Lastschrift“. Der zahlungspflichtige hat so dieMöglichkeit, für eine ausreichen<strong>de</strong> Deckung auf seinem Kontozu sorgen. Wenn zwischen Gläubiger und Zahler nichtsan<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, muss die Kommune die Pre-Notification spätestens 14 Kalen<strong>de</strong>rtage vor <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>r<strong>SEPA</strong>-Lastschrift an <strong>de</strong>n Zahler geschickt haben. Der Betragund <strong>de</strong>r/die Belastungstermin(e) sind <strong>de</strong>m zahlungspflichtigenmitzuteilen. Des weiteren sollen die Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer und die Mandatsreferenz genanntwer<strong>de</strong>n. Die Frist kann auch abgekürzt wer<strong>de</strong>n.

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