24.11.2012 Aufrufe

2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV

2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV

2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Der Verein an der Ecke • Der Verein an der Ecke<br />

Beitragsordnung:<br />

Unsere Monatsbeiträge:<br />

SeiTe 42<br />

<strong>TSV</strong> inTern - WinTer 2011 - WWW.<strong>TSV</strong>-<strong>Widukindland</strong>.de<br />

Beitrittserklärung<br />

&<br />

Beitragsordnung<br />

(Gültig ab dem 20. März 2011)<br />

Beitragsordnung<br />

Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle •<br />

a)<br />

Die Zahlung des Beitrages ist nur bargeldlos per Lastschrift-Einzug<br />

möglich.<br />

Familien (Höchstbetrag).......... 10,00 €<br />

b)<br />

Der Beitrag wird vierteljährlich, im Laufe eines jeden<br />

Quartals eingezogen. Eine evt. Jahresbeitragszahlung hat<br />

im Januar des Jahres zu erfolgen.<br />

c)<br />

Misslingt der Beitragseinzug durch Verschulden des Mitgliedes,<br />

wird beim ersten und zweiten Versuch jeweils<br />

eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Beim dritten erfolglosen<br />

Versuch erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.<br />

Unter die Vergünstigung des Familienbeitrages fallen<br />

Personengruppen, die mindestens eine der folgenden<br />

Kriterien erfüllen:<br />

• Drei oder mehr Kinder<br />

• Ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern<br />

• Ehepaare oder Paare in Ehe ähnlicher Gemeinschaft<br />

mit oder ohne Kinder<br />

Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr.<br />

Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21.<br />

Lebensjahr erreicht wird, erfolgt automatisch die Einstufung<br />

als Einzelmitglied, falls kein Antrag auf Beitragsermäßigung<br />

vorliegt.<br />

Einzelmitglieder ........................ 7,00 €<br />

(ab dem 21. Lebensjahr)<br />

d)<br />

Der Austritt aus dem Verein ist erst nach einjähriger Mitgliedschaft<br />

möglich. Austrittserklärungen müssen schriftlich,<br />

mindestens 14 Tage vor Quartalsende und unter<br />

Rückgabe eines evt. erhaltenen Mitgliedsausweises vorgenommen<br />

werden. Es werden aus Kostengründen keine<br />

Ein- bzw. Austrittsbestätigungen erteilt.<br />

Passive Mitglieder ................... 4,00 €<br />

(Mindestbeitrag. Nur auf schriftlichen Antrag)<br />

e)<br />

Der Mitgliedsbeitrag muss für das Ein- und Austrittsquartal<br />

voll bezahlt werden.<br />

f)<br />

Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt elektronisch unter<br />

Nutzung eines Vereinsverwaltungsprogrammes. Die Daten<br />

der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung<br />

der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

gespeichert.<br />

Ermäßigter Beitrag ................... 4,50 €<br />

Für alle Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr<br />

gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Dieser kann auf<br />

schriftlichen Antrag und bei unaufgefordertem jährlichen<br />

Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen (bei fehlendem<br />

Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben)<br />

beantragt werden von:<br />

• Auszubildenden, Schülern und Studenten<br />

• Wehr- und Zivildienstleistenden<br />

• Familien mit Familienpass.<br />

Der Antrag muss nach Ablauf des gewährten Zeitraumes<br />

erneut schriftlich gestellt werden. Entsprechend der<br />

Vereinssatzung können weitere Ermäßigungen vom Vorstand<br />

auf schriftlichen Antrag im Einzelfall beschlossen<br />

werden.<br />

g)<br />

Die Satzung kann auf Wunsch bei jedem Vorstandsmitglied<br />

und im Internet eingesehen werden.<br />

www.tsv-widukindland.de<br />

Ehrenmitglieder ............................ frei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!