2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV
2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV
2011.pdf (3.42 MB) - TSV Widukindland eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
• Der Verein an der Ecke • Der Verein an der Ecke<br />
Beitragsordnung:<br />
Unsere Monatsbeiträge:<br />
SeiTe 42<br />
<strong>TSV</strong> inTern - WinTer 2011 - WWW.<strong>TSV</strong>-<strong>Widukindland</strong>.de<br />
Beitrittserklärung<br />
&<br />
Beitragsordnung<br />
(Gültig ab dem 20. März 2011)<br />
Beitragsordnung<br />
Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle • Der Verein an der Eckle •<br />
a)<br />
Die Zahlung des Beitrages ist nur bargeldlos per Lastschrift-Einzug<br />
möglich.<br />
Familien (Höchstbetrag).......... 10,00 €<br />
b)<br />
Der Beitrag wird vierteljährlich, im Laufe eines jeden<br />
Quartals eingezogen. Eine evt. Jahresbeitragszahlung hat<br />
im Januar des Jahres zu erfolgen.<br />
c)<br />
Misslingt der Beitragseinzug durch Verschulden des Mitgliedes,<br />
wird beim ersten und zweiten Versuch jeweils<br />
eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Beim dritten erfolglosen<br />
Versuch erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.<br />
Unter die Vergünstigung des Familienbeitrages fallen<br />
Personengruppen, die mindestens eine der folgenden<br />
Kriterien erfüllen:<br />
• Drei oder mehr Kinder<br />
• Ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern<br />
• Ehepaare oder Paare in Ehe ähnlicher Gemeinschaft<br />
mit oder ohne Kinder<br />
Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr.<br />
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21.<br />
Lebensjahr erreicht wird, erfolgt automatisch die Einstufung<br />
als Einzelmitglied, falls kein Antrag auf Beitragsermäßigung<br />
vorliegt.<br />
Einzelmitglieder ........................ 7,00 €<br />
(ab dem 21. Lebensjahr)<br />
d)<br />
Der Austritt aus dem Verein ist erst nach einjähriger Mitgliedschaft<br />
möglich. Austrittserklärungen müssen schriftlich,<br />
mindestens 14 Tage vor Quartalsende und unter<br />
Rückgabe eines evt. erhaltenen Mitgliedsausweises vorgenommen<br />
werden. Es werden aus Kostengründen keine<br />
Ein- bzw. Austrittsbestätigungen erteilt.<br />
Passive Mitglieder ................... 4,00 €<br />
(Mindestbeitrag. Nur auf schriftlichen Antrag)<br />
e)<br />
Der Mitgliedsbeitrag muss für das Ein- und Austrittsquartal<br />
voll bezahlt werden.<br />
f)<br />
Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt elektronisch unter<br />
Nutzung eines Vereinsverwaltungsprogrammes. Die Daten<br />
der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung<br />
der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
gespeichert.<br />
Ermäßigter Beitrag ................... 4,50 €<br />
Für alle Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr<br />
gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Dieser kann auf<br />
schriftlichen Antrag und bei unaufgefordertem jährlichen<br />
Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen (bei fehlendem<br />
Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben)<br />
beantragt werden von:<br />
• Auszubildenden, Schülern und Studenten<br />
• Wehr- und Zivildienstleistenden<br />
• Familien mit Familienpass.<br />
Der Antrag muss nach Ablauf des gewährten Zeitraumes<br />
erneut schriftlich gestellt werden. Entsprechend der<br />
Vereinssatzung können weitere Ermäßigungen vom Vorstand<br />
auf schriftlichen Antrag im Einzelfall beschlossen<br />
werden.<br />
g)<br />
Die Satzung kann auf Wunsch bei jedem Vorstandsmitglied<br />
und im Internet eingesehen werden.<br />
www.tsv-widukindland.de<br />
Ehrenmitglieder ............................ frei