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Formular Nr 210 deutsch / französisch / italienisch / englisch

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Willkommen auf der Homepageder Arbeits- und ForschungsgruppeEmpfangsscheine desSchweizerischen Ganzsachen-Sammler-Verein.Wichtig:Diese Seite enthält nur Informationen über Ganzsachen-<strong>Formular</strong>e(Empfangscheine ohne Empfangsscheingebühr)Empfangsscheine mit eingedruckter Scheingebühr, so genannteGanzsachen, sind in der Publikation:Zumstein Spezialkatalog und Handbuch„Die Ganzsachen der Schweiz“XI. überarbeitete und ergänzte Auflage 2010erfasst.Der Katalog kann im seriösen Fachhandel bezogen werden.ISBN 3-909278-33-7Empfangsscheine mit aufgedruckter Empfangsscheingebühr welche nachRedaktionsschluss des Katalog bekannt geworden sind,sind unter der Rubrik Empfangsschein-Ganzsachen erfasst(sofern es solche gibt)Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen oder Neuigkeiten sind jederzeit willkommen.E-Mail an eggeranton@bluewin.ch oder eps-arge@bluewin.chZum Voraus besten Dank


--------------------------------------------------------------------------------------------------Gebiet:Empfangsschein-<strong>Formular</strong>e derEidgenössischen Post( Rückschein – Auszahlungsschein )<strong>Formular</strong> Nummer <strong>210</strong> - MehrsprachigDeutsch - Französisch – Italienisch – Englisch------------------------------------------------------------------Nachtrag 2010 / 2012Gebiet Aufgeteilt in 2012.DFIE und DFI10.06.2010 Texterfassung Weisung <strong>Nr</strong>. 34 - Einführung Rückscheine im Innern der Schweiz---------------------------------------------------------------------------<strong>210</strong>.DFIE.x


Rückschein –Auszahlungsschein-------------------------------------------------------------Gesetzliche Grundlage für die Einführung der Rückscheine im Inland:34. Weisung,betreffenddie Einführung der Rückscheine________________( Vom 19. April 1862 )Durch Art. 13 der Uebereinkunft mit denPostverwaltungen des <strong>deutsch</strong>—östereichischenPostvereins vom 23 April 1852 sind dieEmpfangsbescheinigungen(Rückscheine,Retourrecepisses) für rekomandirte Briefe iminternationalen Verkehr eingeführt worden, d.h. derAufgeber eines rekomandirten Briefes kann gegen einegebühr von 20 Rappen verlangen, dass mit dem Briefeein Rückschein versandt werde, welcher vom Empfängerzu unterzeichnen, an das Aufgabebüreau zurückzusendenund von diesem dem Aufgeber zu behändigen ist.Die nämliche Bestimmung ist nun in demPostvertrage mit Italien vom 8. August 1861, welchermit dem 1. Juli 1862 in Kraft tritt enthalten.Ferner dehnen wir das Jnstitut der Rückscheineauch auf den internen Verkehr aus, und erteilendiessfals folgende Instruktionen:


1. Der Versender eines rekomandirten Briefes imInnern der Schweiz, nach dem <strong>deutsch</strong>-österreichischenPostverein oder Italien kann, gegen die Entrichtungeiner Gebühr von 20 Rappen, verlangen, dass demBriefe ein Rückschein beigefügt werde.2. Für diesen Rückschein wird Fprm. <strong>Nr</strong>. 48verwendet, und das Absendungbüreau wird auf demselbenausfüllen:auf der innernSeitedie Rubr. A und b, es wirdnämlich den Namen des Adressaten und AufgabeortdesBriefesangegeben;Auf der AdressseiteDie Rubrik a, nämlichBestimmungsort des Briefes.3. Der Rückschein ist in der Karte bei demrekomandirten Briefe, sowie im Chargeregister mit derBezeichnung „mit Rückschein“ vorzumerken.Diese Vormerkung ist bei jeder Umspedition zuwiederholen und der Brief ist stets in die falte desRückscheines zu legen.4. Das Büreau des Bestimmungsortes hat denRückschein gleichzeitig mit Abgabe des Briefes vomAdressaten auf der Innenseite unterzeichnen zulassen, indem es seinerseits im Kreise c den Abdruckseines Datumstempels anbringt und überdies nochhandschriftlich das Datum angibt.Auf der Adresszeile gibt das Rücksendebüreau inRubrik b den Aufgabeort an und sendet den Rückscheinohne Verzug an denselben zurück, indem es denRückschein in der Karte als Chargebrief an dieAdresse des Aufgabebüreau einschreibt.5. Das Aufgabebüreau wir den Rückschein ohne alleund jede Gebühr, da durch die Taxe von 20 Rappen derder Hin- und Herweg sowie die Bestellung bezahlt ist,dem Versender des briefes unverzüglich zuzustellenlassen.6. Wenn ein Rückschein nicht innert angemessenerFrist zurückgelangt, so hat das Ufgabebüreaudenselben mittelst Laufzeddel und „amtlich“ bei dem


Büreau des Bestimmungsortes zu reklamieren, und wenndie Reklamation ohne Erfolg bleibt derKreispostdirektion vom Sachverhalte Anzeige zumachen.7. Die Taxe von 20 Rappen ist in allen Fällendurch Aufkleben von Frankomarken im entsprechendenBetrage an der auf dem Rückschein hierfür bestimmtenStelle zu decken, und ist daher, auch gegenüber den<strong>deutsch</strong>en und <strong>italienisch</strong>en Poststellen, nichts inRechnung zu bringen, indem die Taxe der absendendenPostverwaltung zufällt.Die Frankomarken sind gehörig zu oblittiteriren.8. Wenn Rückscheine ohne Frankomarken versandtwerden, so hat dasjenige Postbüreau, welches denFehler bemerkt seiner Kreispostdirektion davonAnzeige zu machen, welche dann gegen das fehlbarePostbüreau mit Bussen einzuschreiten oder dieEinschreitung zu veranlassen hat.9. Die Kreispostdirektionen erhalten dieRückscheinformulare von der Oberpostkontrolle undhaben die sämtlichen Postbureaux damit zu versehen,indem sie gleichzeitig die alten Rückscheinformularezurückziehen und beseitigen.10. Gegenwärtige Weisung tritt in Bezug auf denVerkehr im Innern der Schweiz und dem <strong>deutsch</strong>österreichischenPoostverein sofort, bezüglich desVerkehrs mit Italien mit dem Eingangs erwähntenZeitpunkt (1. Juli 1862) in Kraft.<strong>Formular</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>210</strong> - Mehrsprachig<strong>deutsch</strong>-französisch-<strong>italienisch</strong>-<strong>englisch</strong>EMPFANGSCHIEN für einenEingeschriebenen Gegenstand ….(Rückschein)<strong>210</strong>.DFIE.1875provisorische Arbeitsnummerierung.Titel : EMPFANGSSCHIEN für einen eingeschriebenen GegenstandTextfelder in 4 Sprachen, Zeilen 3-7 und 9-10 Text zentriert.Linke Textseite bedruckt


Rückseite unbekanntPapier : weiss<strong>Formular</strong>nummer : <strong>210</strong>Format : ca. 22,3 * 15,1 cmScheingebühr : keineDruckvermerk : R. & S. – XII. 75 – 10’000Verwendet: in Berg, ThurgauAbbildung: <strong>210</strong>:DFIE.1875 – Quelle Dokumentation Egger<strong>210</strong>.DFIE.1879provisorische Arbeitsnummerierung.Titel : EMPFANGSCHIEN für einen eingeschriebenen GegenstandTextfelder in 4 Sprachen, Zeilen 3-7 und 9-10 Text zentriert.Linke Textseite unbedrucktDatumsvodruck: 18 (Rückseite)Papier : weiss<strong>Formular</strong>nummer : <strong>210</strong>Format : ca. 22,3 * 15,1 cmScheingebühr : keineDruckvermerk : S. S. II. 79. – 20’000Verwendet: in Wetzikon, Aagräben, 1887. 10 September


Abbildung : <strong>210</strong>.DFIE.1879 -- Quelle: Dokumentation Egger -- VorderseiteAbbildung : <strong>210</strong>.DFIE.1879 -- Quelle: Dokumentation Egger -- Rückseite


<strong>210</strong>.DFIE.1887provisorische Arbeitsnummerierung.Titel : EMPFANGSCHIEN für einen eingeschriebenen GegenstandTextfelder in 4 Sprachen, Zeilen 3-7 und 9-10 Text linksbündig.Datumsvodruck: 188Papier : weiss<strong>Formular</strong>nummer : <strong>210</strong>Format : ca. 22,3 * 15,1 cmScheingebühr : keineDruckvermerk : Z. S. I. 87. – 10’000Verende: in Basel, 1892Abbildung : <strong>210</strong>.DFIE.1887 -- Quelle: Sammlung Egger -- Vorderseite


Abbildung : <strong>210</strong>.DFIE.1887 -- Quelle: Sammlung Egger -- Rückseite

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