1. Niedrigschwellige Angebote - Wiesbaden-barrierefrei.de
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II Gesetzlich Grundlagen<br />
Gesetzliche Grundlagen II<br />
<strong>1.</strong> Pflegeversicherung<br />
- Betreuungsleistungen für <strong>de</strong>menziell erkrankte Menschen (§ 45 SGB XI)<br />
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum <strong>1.</strong> Juli 2008 in Kraft getreten ist,<br />
hat die ambulante Versorgungssituation <strong>de</strong>menziell Erkrankter im häuslichen<br />
Bereich <strong>de</strong>utlich verbessert.<br />
Bisher hatten Menschen mit Demenz, geistiger Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r psychischer Erkrankung,<br />
bei <strong>de</strong>nen die Voraussetzungen für eine Pflegestufe vorlagen, die Möglichkeit,<br />
einen Betrag von 460 € pro Kalen<strong>de</strong>rjahr für zusätzliche Betreuungsleistungen zu<br />
erhalten.<br />
Erstmals sollen jetzt zusätzlich auch Menschen, die noch nicht die Voraussetzungen<br />
für eine Einstufung in eine Pflegestufe erfüllen, aber einen hohen allgemeinen Betreuungsbedarf<br />
haben, Leistungen erhalten. Das heißt, wenn jemand aufgrund von<br />
Gedächtnisstörungen und herabgesetztem Urteilsvermögen Probleme bei <strong>de</strong>r Bewältigung<br />
<strong>de</strong>s Alltags hat und nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage ist, seinen Tagesablauf selbstständig<br />
zu planen und zu strukturieren, hat er einen Anspruch auf einen Betrag von<br />
bis zu 100 € bzw. bis zu 200 € monatlich zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen.<br />
Richtlinien für die Zuordnung wer<strong>de</strong>n zurzeit noch erarbeitet. Ob die Voraussetzungen<br />
dafür vorliegen und wie hoch <strong>de</strong>r Betreuungsbedarf ist, stellt <strong>de</strong>r Medizinische<br />
Dienst <strong>de</strong>r Krankenversicherung (MDK) im Rahmen <strong>de</strong>r Begutachtung fest.<br />
Das Geld <strong>de</strong>r Pflegeversicherung muss zweckgebun<strong>de</strong>n für spezielle <strong>Angebote</strong> verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Dazu gehören:<br />
• Kosten für Tages- o<strong>de</strong>r Nachtpflege,<br />
• Kosten für Kurzzeitpflege,<br />
• Kosten für die allgemeine Betreuung und Anleitung durch Pflegedienste<br />
(Achtung: Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gehören nicht<br />
dazu, da sie bereits in <strong>de</strong>n Pflegesachkosten enthalten sind!),<br />
• Kosten für niedrigschwellige <strong>Angebote</strong>, die von <strong>de</strong>n Pflegekassen anerkannt sind.<br />
Die Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt wer<strong>de</strong>n, nach Vorlage von Belegen<br />
o<strong>de</strong>r schriftlichen Nachweisen wer<strong>de</strong>n die Kosten erstattet. Im Kalen<strong>de</strong>rjahr nicht<br />
ausgeschöpfte Beträge können ins folgen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rhalbjahr übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
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2. Gesetzliche Betreuung und<br />
rechtliche Vorsorge<br />
Wer aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage ist alle rechtlichen<br />
Angelegenheiten zu erledigen, benötigt für diese einen Vertreter. Ein automatisches<br />
Vertretungsrecht naher Angehöriger besteht nicht. In solchen Fällen ist eine gesetzliche<br />
Betreuung über das Vormundschaftsgericht anzuregen. Wer dies vermei<strong>de</strong>n<br />
möchte o<strong>de</strong>r auf die Person <strong>de</strong>s gesetzlichen Betreuers bereits im Voraus Einfluss<br />
nehmen will, kann entsprechen<strong>de</strong> Vorsorgemöglichkeiten nutzen. Allerdings dürfen<br />
Bevollmächtigte und Betreuer nicht alle Regelungen alleine treffen. Bestimmte<br />
Rechtsgeschäfte sind zum Schutz <strong>de</strong>r Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht<br />
zu genehmigen. Der Betreuer unterliegt zusätzlich in allen Aufgabenbereichen <strong>de</strong>r<br />
vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle.<br />
Dennoch ist rechtliche Vorsorge Selbstbestimmung und lässt sich in drei Bereiche<br />
aufteilen:<br />
• Die Vollmacht ist eine Willenserklärung, die einem an<strong>de</strong>ren Menschen die<br />
rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Eine Vollmacht kann eine Betreuungsvermeidung<br />
be<strong>de</strong>uten!<br />
• Die Betreuungsverfügung trägt dazu bei eine Betreuung zu beeinflussen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re was die Betreuerauswahl betrifft und was <strong>de</strong>ssen Aufgaben<br />
und Pflichten sein können.<br />
• Mit einer Patientenverfügung weist eine Person im Falle seiner/ihrer Einwilligungsunfähigkeit<br />
<strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt an, bestimmte medizinische<br />
Behandlungen nach seinen/ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen<br />
o<strong>de</strong>r zu unterlassen.<br />
Grundsätzlich sollte eine rechtliche Vorsorge so früh wie möglich geregelt wer<strong>de</strong>n,<br />
um im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit jeman<strong>de</strong>n als rechtlichen Vertreter<br />
benannt zu haben.<br />
In frühen Stadien <strong>de</strong>r Demenz besteht unter Umstän<strong>de</strong>n noch die Möglichkeit eine<br />
rechtliche Vorsorge zu erteilen.<br />
Beratung zur rechtlichen Vorsorge und gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei<br />
<strong>de</strong>r Betreuungsstelle und <strong>de</strong>n Betreuungsvereinen (siehe Glie<strong>de</strong>rungspunkt III.3,<br />
Seite 14 - 15)<br />
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