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Leitfaden zur Antragstellung - Ziel2.NRW

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II.Erläuterungen zu den Rubriken der ProjektbeschreibungUnter www.ziel2.nrw.de/DigitaleMedien ist das Formular „Projektbeschreibung“ als Word-Dokument abgelegt. Es sind keine Textgrößenbeschränkungen fest voreingestellt. Es wirdaber darum gebeten, möglichst keine Veränderungen in der Formatierung (Schriftgröße,Schriftbreite, Zeilenabstand, Ränder…) vorzunehmen. Selbstverständlich können Bilder undGrafiken auf diese Weise eingefügt werden. Bei den einzelnen Abschnitten ist die jeweiligemaximale Anzahl von Seiten angegeben. Diese ist nicht zu überschreiten.0. TitelseiteFür jeden Projektantrag, auch für Verbundprojekte, wird nur eine Projektbeschreibung erstelltund eingereicht. Im Falle von Verbundprojekten müssen die einzelnen Verbundpartner, dieFörderungen beantragen möchten, allerdings alle aufgeführt werden.Auf der Titelseite werden zunächst neben dem Titel des Projekts die Gesamtausgaben, dieGesamtförderung und die Laufzeiten angegeben. Die Laufzeit des Vorhabens soll sowohlmit voraussichtlichem Anfang/Ende sowie der Anzahl der daraus resultierenden Anzahl derMonate angegeben werden.Beispiel:Gesamtausgaben/€: 300.000 Gesamtförderung/€: 150.000Laufzeit: Anfang: 1.3.2013 Ende: 28.02.2014 Anzahl der Monate: 12Anschließend muss das Zutreffendste der im Projektaufruf aufgeführten Schwerpunktthemenim vorliegenden Antrag behandelt werden. Hierbei darf nur eine Rubrik angekreuzt werden.Besprechen Sie im Zweifelsfall die Einordnung Ihres Vorhabens mit dem Projektträger Jülich:Creative TechnologiesDigital BusinessWerbung und MarketingGames und Interactive MediaMobile MediaInternet, Web 2.0 und Social MediaDigital ContentDie Projekte können im Wesentlichen nach folgenden Richtlinien gefördert werden:FIT De-minimis LHONach der Landeshaushaltsordnung (LHO) werden insbesondere Projekte im nichtwirtschaftlichenBereich gefördert. Dies trifft meistens für Hochschulen und andere öffentlicheEinrichtungen zu. Für Unternehmen gilt die FIT-Richtlinie und die hierin enthalteneFörderung nach De-minimis. In besonderen Fällen – das entscheidet dann dieBewilligungsbehörde – kann eine Förderung auch nach der Förderrichtlinie der Film- undMedienstiftung NRW erfolgen.Diese Förderrichtlinien stehen zum Download auf www.ziel2.nrw.de/DigitaleMedien bereit.Bei diesem Förderprogramm wird davon ausgegangen, dass die meisten Anträge Einzelanträgesein werden. Allerdings sind auch Verbundprojekte möglich. Wenn es sich nur umeinen Antragsteller handelt, werden im nächsten Feld nur seine Angaben eingetragen (siehefolgendes Beispiel):9

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