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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong><br />

des Ziel 2-<br />

Programms (2007-2013)<br />

Präsentation der Ergebnisse<br />

Frank Burkert<br />

Partner Service Line Leader<br />

Business Tax | R&D and Government Incentives<br />

Kerstin Dreizner<br />

Director<br />

Business Tax | R&D and Government Incentives<br />

19. März 2013


Inhalt<br />

1. Ziele und Methodik<br />

2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

3. Handlungsempfehlungen<br />

4. Fazit<br />

Kontakte<br />

1<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


1. Ziele und Methodik<br />

2<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


1. Ziele und Methodik<br />

Zielstellung<br />

Zielstellung der <strong>Evaluierung</strong><br />

Untersuchung und Bewertung der Wettbewerbe einschließlich der<br />

Verfahrensphasen:<br />

• Eignung des <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong>s<br />

• Analyse der Effizienz der Umsetzung der Wettbewerbe (Dauer, Aufwand<br />

und Transparenz des Verfahrens) und der Ursachen der bestehenden<br />

Kritik<br />

• Herausarbeitung <strong>von</strong> Verbesserungspotentialen für die Ausgestaltung der<br />

zukünftigen Wettbewerbe und Ableitung entsprechender<br />

Handlungsempfehlungen<br />

3<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

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1. Ziele und Methodik<br />

Methodik<br />

Methodik<br />

Grundlagen der <strong>Evaluierung</strong><br />

• Zehn ausgewählte Wettbewerbe<br />

(repräsentieren Themenbreite,<br />

verschiedene Fördertatbestände<br />

und Wettbewerbsrunden)<br />

• Betrachtung des<br />

Gesamtverfahrens untergliedert<br />

in drei Phasen: Wettbewerbsphase,<br />

Antrags- und Bewilligungsphase,<br />

Umsetzungsphase<br />

• Definition <strong>von</strong> 23 Analysefragen<br />

Datenquellen<br />

• Expertengespräche mit involvierten<br />

Akteursgruppen (n=46)<br />

• Telefonische Befragung vom<br />

Zuwendungsempfängern und<br />

„Rückziehern“ (n=161)<br />

• Auswertung <strong>von</strong> Dokumenten,<br />

Rechtsgrundlagen und Datenbanken<br />

• Analyse <strong>von</strong> Vergleichsverfahren<br />

• Pro Analysefrage: Auswertung der Datenquellen, Reflektion und Wertung sowie<br />

Ableitung <strong>von</strong> Schlussfolgerungen<br />

• Zusammenführung der Ergebnisse im Hinblick auf die Fragestellungen der<br />

<strong>Evaluierung</strong> und Herleitung <strong>von</strong> Handlungsempfehlungen<br />

4<br />

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2. Ergebnisse der<br />

<strong>Evaluierung</strong><br />

5<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Eignung (1/3)<br />

Eignung des<br />

<strong>Auswahlverfahren</strong>s<br />

(generell)<br />

Transparenz: Eine hohe Transparenz ist gegeben.<br />

Steigerungspotenziale bestehen in Hinblick auf die<br />

Juryzusammensetzung und die Transparenz des<br />

Juryverfahrens<br />

Mobilisierung: Die Mobilisierung wird als sehr<br />

erfolgreich bewertet<br />

Qualitativ hochwertige Projektvorschläge: Die Qualität<br />

wird als gut bewertet. Diese kann durch eine erhöhte<br />

Planbarkeit der Wettbewerbsaufrufe verstetigt werden<br />

6<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Eignung (2/3)<br />

o 2-Stufigkeit: Das 2-stufige Verfahren ist grundsätzlich<br />

vorteilhaft. Einschränkungen können bei bestimmten<br />

Zielgruppen und Interventionszielen bestehen<br />

Eignung der<br />

Ausgestaltung<br />

des<br />

Wettbewerbsverfahrens<br />

o Wettbewerbskriterien und Scoringverfahren: Es<br />

besteht Verbesserungspotential im Hinblick auf eine<br />

stärkere Nutzung der Kriterien als strategisches<br />

Instrument (Definition der Kriterien im Planungsprozess<br />

und Durchsetzung der Nutzung durch die Jury)<br />

o Häufigkeit der Bewertungsstichtage: Die Häufigkeit<br />

(insbesondere die nicht gegebene Planbarkeit der<br />

Termine und Inhalte) wird im Hinblick auf bestimmte<br />

Zielgruppen als nicht optimal angesehen<br />

7<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Eignung (3/3)<br />

Eignung für unterschiedliche Fördertatbestände: Keine<br />

generelle Nichteignung; im Einzelfall können jedoch<br />

alternative Verfahren zielführend sein<br />

Eignung der<br />

Wettbewerbe<br />

als<br />

strategisches<br />

Instrument zur<br />

Förderung<br />

Eignung für unterschiedliche Zielgruppen: Eine Eignung<br />

für die Zielgruppen ist generell gegeben. Einschränkungen<br />

bestehen laut Expertenaussagen durch die Dauer und den<br />

Aufwand des Verfahrens insbesondere für (nicht<br />

forschungsintensive) KMU (vgl. Ergebnisse zur Effizienz<br />

der Umsetzung)<br />

o Eignung für die Umsetzung landespolitischer Ziele: Es<br />

besteht Verbesserungspotential im Hinblick auf die Nutzung<br />

der Wettbewerbe als strategisches Instrument (klarere<br />

strategische Ausrichtung und Rückbindung an die<br />

politischen Ziele)<br />

8<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Effizienz – Dauer des Verfahrens (1/2)<br />

Dauer des<br />

Verfahrens<br />

ͯ Die Dauer des Gesamtverfahrens ist als kritisch zu<br />

bewerten (Zeitraum vom Datum der Bekanntmachung<br />

bis zum Projektbeginn beträgt im Mittel rund 596 Tage)<br />

• Verzögerungen entstehen insbesondere in der<br />

Antrags- und Bewilligungsphase<br />

• Die Ursachen für Verzögerungen liegen in der<br />

Organisation des Prozesses, der Anzahl der<br />

eingebundenen Akteure bzw. deren Zusammenspiel<br />

sowie in der Komplexität der Rechtsgrundlagen<br />

9<br />

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Ermittelte<br />

Zeitdauer<br />

Geplante<br />

Zeitdauer<br />

Ablauf<br />

2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Effizienz – Dauer des Verfahrens (2/2)<br />

Wettbewerbsphase<br />

Antrags- und<br />

Bewilligungsphase<br />

Projektumsetzungsphase<br />

Veröffentlichung<br />

Wettbewerbsliste<br />

CALL und<br />

Informationsveranstaltungen<br />

Ende<br />

Einreichungsfrist<br />

Jurysitzung<br />

Veröffentlichung der<br />

Gewinnerprojekte und<br />

Ende des Wettbewerbs<br />

Bewilligungs<br />

-bescheid/<br />

Projektstart<br />

Projektende/ Schlussverwendungsnachweis<br />

Ankündi<br />

-gung<br />

des<br />

Calls<br />

Beratung und<br />

Einreichung<br />

zum Wettbewerb<br />

Beurteilung<br />

der eingereichten<br />

Skizzen<br />

Dienstleister &<br />

Fachjury<br />

Juryprotokollabstimmung<br />

Antrag und<br />

Bewilligung<br />

der<br />

Gewinnerprojekte<br />

Projektumsetzung<br />

Bis zu 3-4 Mittelabrufe im Jahr und<br />

jährlicher Teilverwendungsnachweis<br />

rd. 6 Monate<br />

rd. 6 Monate<br />

i.d.R. rund 3 Jahre<br />

Ø 179 Tage<br />

Ø 417 Tage<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Effizienz - Aufwand<br />

ͯ Die Aufwände insbesondere in der Antrags- und<br />

Bewilligungsphase und in der Umsetzungsphase<br />

werden als zu hoch empfunden (auf beiden Seiten)<br />

Aufwand<br />

• In der Antrags- und Bewilligungsphase resultiert der<br />

hohe Aufwand in der Antragsprüfung aus der<br />

Komplexität der Rechtsgrundlagen<br />

(Förderfähigkeitsprüfung)<br />

• In der Umsetzungsphase verursachen die zu<br />

erbringenden Nachweise (Art der Nachweise und<br />

Dokumentation) sowie die Intensität der Prüfung hohe<br />

Aufwände<br />

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2. Ergebnisse der <strong>Evaluierung</strong><br />

Effizienz – Transparenz des Verfahrens<br />

o Die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des<br />

Gesamtverfahrens kann verbessert werden<br />

Transparenz<br />

des Förderverfahrens<br />

• Verminderte Transparenz und Unklarheiten bestehen<br />

bezüglich der mit der Antragsstellung und<br />

Projektumsetzung einhergehenden Pflichten und<br />

Aufwände<br />

• Die Ursachen liegen z.T. in der eingeschränkten<br />

Eignung der Rechtsgrundlagen (Richtlinien: 43% der<br />

Teilprojekte wurden ausschließlich auf Grundlage der<br />

LHO gefördert), der Qualität der<br />

Informationsmaterialien und der teilweise<br />

uneinheitlichen Förderpraxis bedingt durch die<br />

Vielzahl der eingebundenen Akteure<br />

12<br />

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3. Empfehlungen<br />

13<br />

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3. Handlungsempfehlungen<br />

Übersicht<br />

Planung der<br />

Wettbewerbe<br />

1 Institutionalisierung einer top –down Planung und Konzeption der Wettbewerbe<br />

2 Planung der Wettbewerbsthemen über einen Zeitraum <strong>von</strong> etwa drei Jahren und Erhöhung der Anzahl der Bewertungsstichtage<br />

pro Wettbewerb<br />

3 Weiterführen der Wettbewerbe als Instrument zur Auswahl <strong>von</strong> Förderprojekten - Entscheidung für die einzelnen<br />

Interventionsziele, ob und wie eine wettbewerbliche Auswahl geeignet ist<br />

4 Verstärkung der Vergaben zur Anwendung wettbewerbsspezifischer Auswahlkriterien und Vereinfachung des Scorings<br />

Involvierte<br />

Akteure<br />

5 Reduktion der Anzahl der Akteure innerhalb eines Wettbewerbs und wettbewerbsübergreifend<br />

6 Optimierung der Juryzusammensetzung und -verfahren<br />

7 Stärkung des Wissens- und Qualitätsmanagements<br />

8 Optimierung der Schnittstellen im Auszahlungsprozess – Schaffung einer (oder mehrerer) Bewilligenden Stelle mit<br />

Auszahlungsfunktion<br />

Rechtsgrundlagen<br />

9 Ermöglichung der Förderung auf Kostenbasis<br />

10 Einführung <strong>von</strong> Pauschalen für Gemeinkosten und Personalausgaben<br />

11 Erleichterung der Auflagen zum Vergaberecht<br />

12 Ermöglichung der Unterlagenprüfung und Vor-Ort-Prüfung auf der Grundlage elektronischer Belege<br />

13 Einführung der Unterlagen- und Vor-Ort-Prüfung auf der Grundlage <strong>von</strong> Stichproben<br />

14 Einführung einer übergeordneten EFRE-Richtlinie<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

15 Vorgabe verbindlicher Fristen für die zuwendungsgebende und zuwendungsempfangende Seite<br />

16 Überarbeitung der Wettbewerbsunterlagen (einschließlich des Förderhandbuchs)<br />

17 Einführung eines elektronischen Systems (insbesondere zur Verbesserung der Transparenz und Vereinfachung des Prozesses<br />

insgesamt)<br />

18 Ausweitung der Prüfung der Förderfähigkeit in der Wettbewerbsphase<br />

Beratung 19 Intensivierung der inhaltlichen Projektbegleitung (Beratung vs. prüfend ex-post in Phasen 2 und 3)<br />

14<br />

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3. Handlungsempfehlungen (1/19)<br />

Planung der<br />

Wettbewerbe<br />

1<br />

Institutionalisierung einer top-down Planung und Konzeption<br />

der Wettbewerbe<br />

Empfehlung:<br />

Top-Down Planung und Konzeption der Wettbewerbe in einem einheitlichen Prozess<br />

(schrittweise und ressortübergreifend <strong>von</strong> den übergeordneten Zielen des Landes ausgehend<br />

bis hin zu der spezifischen Ausgestaltung des einzelnen Wettbewerbs):<br />

1. Bestimmung des Interventionsbedarfs und Ausarbeitung einer Innovationsstrategie (unter Einbeziehung<br />

aller relevanten Akteure)<br />

2. Festlegung des Auswahlerfahrens<br />

3. Definition der Wettbewerbsthemen und -schwerpunkte<br />

Warum?<br />

• Gemäß der Aussage der befragten Experten erfolgt die Planung der Wettbewerbe<br />

gegenwärtig in Teilen ressortgetrieben, uneinheitlich und mit nur beschränktem Bezug zu<br />

den übergeordneten strategischen Leitlinien. Es besteht die Notwendigkeit einer Stärkung<br />

der ressortübergreifenden und längerfristigen Planung<br />

• Ein einheitlicher top-down Planungsprozess ermöglicht neben einer Reduzierung der<br />

Anzahl der Wettbewerbe vor allem deren zielgerichtete Nutzung als Instrument zur<br />

Umsetzung der strategischen Ziele des Landes<br />

15<br />

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3. Handlungsempfehlungen (2/19)<br />

Planung der<br />

Wettbewerbe<br />

2<br />

Planung der Wettbewerbsthemen über einen Zeitraum <strong>von</strong><br />

etwa drei Jahren und Erhöhung der Anzahl der<br />

Bewerbungsstichtage pro Wettbewerb<br />

Empfehlung:<br />

Planung der Themen und Schwerpunkte der Wettbewerbe für einen Zeitraum <strong>von</strong> etwa drei<br />

Jahren und Ermöglichung einer höheren Anzahl (mehrmals jährlich) <strong>von</strong> Bewertungsstichtagen<br />

pro Wettbewerbsthema in Abhängigkeit des Interventionsziels (ggf. Wettbewerbsschwerpunkt<br />

korrespondierend mit Bewertungsstichtag)<br />

Warum?<br />

• Höhere Planbarkeit der Wettbewerbe für die Wettbewerbsteilnehmer, die<br />

Wettbewerbsdienstleister bzw. Bewilligenden Stellen und ggf. involvierten Auftragnehmer<br />

• Eine Verstetigung der Beteiligung kann erreicht werden, da die Zielgruppe des jeweiligen<br />

Wettbewerbs die für sie relevanten Termine im Voraus planen und mit den eigenen<br />

Aktivitäten abgleichen kann<br />

• Eine Umsetzung einer integrierten Strategie wird ermöglicht, wodurch die Wettbewerbe<br />

stärker für die Umsetzung auch langfristiger Interventionsziele genutzt werden können<br />

16<br />

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3. Handlungsempfehlungen (3/19)<br />

Planung der<br />

Wettbewerbe<br />

3<br />

Weiterführen der Wettbewerbe als Instrument zur Auswahl <strong>von</strong><br />

Förderprojekten – Entscheidung für die einzelnen Interventionsziele,<br />

ob und wie eine wettbewerbliche Auswahl geeignet ist<br />

Empfehlung:<br />

• Keine generelle Einschränkung der Wettbewerbe auf bestimmte Fördertatbestände,<br />

Förderthemen oder Zielgruppen<br />

• Entscheidung (auf Grundlage eines einheitlichen Entscheidungspfads) für das einzelne<br />

Interventionsziel,<br />

• ob ein Wettbewerb das geeignete Verfahren ist (d.h. die notwendigen<br />

Voraussetzungen für den Einsatz eines Wettbewerbs als Auswahlinstrument sind<br />

erfüllt: Ein gemeinsamer Bezugspunkt, das Vorhandensein einer kritischen Masse<br />

und Ziel ist eine Förderung der „Besten“)<br />

• wie die Ausgestaltung erfolgen soll (u.a. Themenbreite, Ein- oder Zweistufigkeit des<br />

Verfahrens, Anzahl der Bewertungsstichtage, Wettbewerbskriterien)<br />

Warum?<br />

Wettbewerbliche <strong>Auswahlverfahren</strong> bieten zahlreiche Vorteile und sollten - im Einklang mit<br />

dem jeweiligen Interventionsziel - weiter möglichst breit eingesetzt werden. Die Eignung des<br />

Einsatzes ist im Einzelfall (d.h. für die jeweiligen Wettbewerbsschwerpunkte) zu prüfen und<br />

kann nicht für bestimmte Fördertatbestände oder Zielgruppen allgemein festgelegt werden<br />

17<br />

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3. Handlungsempfehlungen (4/19)<br />

Planung der<br />

Wettbewerbe<br />

4<br />

Verstärkung der Vorgaben zur Anwendung wettbewerbsspezifischer<br />

Auswahlkriterien und Vereinfachung des Scorings<br />

Empfehlung:<br />

• Definition wettbewerbsspezifischer Kriterien als Teil des Planungsprozesses: Integration<br />

der Detaillierung der wettbewerbsspezifischen Kriterien als verpflichtender Schritt im<br />

Planungsprozess<br />

• Vereinfachung des Scoringmodells (Reduzierung der Komplexität Reduzierung der<br />

Kriterien insgesamt und Abstufung in der Wertung) und Durchsetzung der Nutzung durch<br />

die Jury<br />

Warum?<br />

• Die spezifischen Wettbewerbskriterien (Kategorie 3) werden nicht durchgängig auf die<br />

konkreten Ziele des Wettbewerbs(schwerpunkts) ausgerichtet Möglichkeiten einer<br />

stärkeren Nutzung der Kriterien für die Berücksichtigung der Landesziele und zur<br />

Steuerung der Inhalte und Qualität wird nicht vollständig ausgeschöpft<br />

• Der Scoringbogen wird in vielen Fällen nicht durch die Jury selbst genutzt (aufgrund der<br />

Komplexität) es kann nicht sichergestellt werden, dass die einzelnen Kriterien<br />

tatsächlich in der vorgesehenen Gewichtung in die Bewertung eingehen und dass eine<br />

vollständige Dokumentation des Auswahlprozesses erfolgt<br />

18<br />

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3. Handlungsempfehlungen (5/19)<br />

Involvierte<br />

Akteure<br />

5<br />

Reduktion der Anzahl der Akteure innerhalb eines Wettbewerbs und<br />

wettbewerbsübergreifend<br />

Empfehlung:<br />

• Reduktion der Anzahl der wettbewerbsübergreifend involvierten Akteure gemäß der<br />

benötigten Kompetenzen und Erfahrungen Ziel: Pro Wettbewerb ein Akteur<br />

• Vermehrter Einsatz des „beliehenen Modells“<br />

• Verstetigung der Einbindung der Akteure über die einzelnen Phasen und Prozesse hinweg<br />

(Betreuung der Zuwendungsempfänger, soweit möglich, über alle Phasen hinweg „aus<br />

einer Hand“)<br />

Warum?<br />

• Verringerung <strong>von</strong> Schnittstellenproblematiken<br />

• Hebung <strong>von</strong> Effizienzpotenzialen und Reduzierung <strong>von</strong> Prüfschritten<br />

• Die längerfristige Beauftragung der Auftragnehmer als Bewilligenden Stellen erhöht<br />

zudem die Planungssicherheit für diese<br />

19<br />

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3. Handlungsempfehlungen (6/19)<br />

Involvierte<br />

Akteure<br />

6<br />

Optimierung der Juryzusammensetzung und -verfahren<br />

Empfehlung:<br />

• Optimierung der Juryzusammensetzung:<br />

• Sicherstellung der Unbefangenheit durch unterschriebene Unabhängigkeitserklärung der Juroren<br />

• Potenziell befangene Juroren dürfen die betroffenen Wettbewerbsbeiträge nicht als Erst- oder<br />

Zweitgutachter bewerten<br />

• Beim Votum der Gesamtjury wird das jeweils höchste und niedrigste Ergebnis nicht in die Wertung<br />

einbezogen<br />

• Optimierung des Juryverfahrens<br />

• Beiträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht förderfähig sind, werden der Jury nicht vorgelegt<br />

(Prüfung durch Wettbewerbsdienstleister) / Durch die Jury dürfen keine Auflagen gemacht werden<br />

• Bewertung der Wettbewerbsbeiträge im Zweitgutachterprinzip<br />

• Durchführung des „Vorscorings“ parallel zum Scoring<br />

• Schriftliche Begründung des Juryvotums bei bleibender Anonymität der Scoringbögen<br />

20<br />

Warum?<br />

• Besetzung der Jury teilweise sehr technisch (wenig NRW-spezifische Expertise)<br />

• Ineffizienzen entstehen dadurch, dass in einigen Fällen der Jury Projektskizzen vorgelegt<br />

werden, obwohl begründete Zweifel an der Förderfähigkeit bestehen<br />

• Durch eine schriftliche Begründung der Auswahlentscheidung wird die Transparenz erhöht<br />

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3. Handlungsempfehlungen (7/19)<br />

Involvierte<br />

Akteure<br />

7<br />

Stärkung des Wissens- und Qualitätsmanagements<br />

Empfehlung:<br />

Benennung einer zentralen Instanz und einer Expertenrunde mit dem Ziel, eine Struktur zur<br />

Aufnahme und Weitergabe <strong>von</strong> Fragen und Lösungsmöglichkeiten zu den verschiedenen<br />

Prozessen des Verfahrens aufzubauen und die Förderpraxis zu vereinheitlichen<br />

Warum?<br />

• Durch die Vielzahl der involvierten Akteure und Schnittstellen zwischen diesen besteht die<br />

Gefahr <strong>von</strong> Inkonsistenzen in der Handhabung, nicht nur <strong>von</strong> Spezialfällen, sondern auch<br />

<strong>von</strong> gängigen Verfahrensabläufen<br />

• Best Practices der administrativen Umsetzung des Programms werden bisher nicht<br />

systematisch weitergetragen und institutionalisiert<br />

• Die Implementierung eines Wissens- und Qualitätsmanagements wurde durch die Anzahl<br />

der Akteure bisher erschwert<br />

21<br />

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3. Handlungsempfehlungen (8/19)<br />

Involvierte<br />

Akteure<br />

8<br />

Optimierung der Schnittstellen im Auszahlungsprozess – Schaffung<br />

einer (oder mehrerer) Bewilligenden Stelle mit Auszahlungsfunktion<br />

Empfehlung:<br />

Im Zuge der Reduktion der Anzahl der Bewilligenden Stellen sollte geprüft werden, ob diese<br />

grundsätzlich mit einer Auszahlungsfunktion ausgestattet werden können<br />

Warum?<br />

• Es bestehen Unsicherheiten in Hinblick auf die Rollendefinition der Akteure und der<br />

Schnittstellen zwischen diesen im Auszahlungsprozess; durch die Einbindung <strong>von</strong><br />

Auftragnehmern zusätzlich zur Bewilligenden Stelle entstehen teilweise Ineffizienzen<br />

(siehe auch Empfehlung 5)<br />

• Gemäß der rechtlichen Grundlagen besteht die Möglichkeit, der einzelnen Bewilligenden<br />

Stelle einen Bewilligungsrahmen zuzuweisen. Entsprechend würde dem<br />

Zuwendungsempfänger ein Ansprechpartner gegenüberstehen und die Auszahlung<br />

beschleunigt werden können, da die Prüfung des Mittelabrufs und die<br />

„Auszahlungsfunktion“ bei einem Akteur liegen.<br />

22<br />

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3. Handlungsempfehlungen (9/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

9<br />

Ermöglichung der Förderung auf Kostenbasis bzw. einzelner<br />

ausgewählter Kostenpositionen<br />

Empfehlung:<br />

• Es wird empfohlen, grundsätzlich oder richtlinienspezifisch eine Förderung auf<br />

Kostenbasis bzw. einzelner ausgewählter Kostenpositionen zu ermöglichen<br />

• Grundsätzliche Lösung: Ergänzung der VV zu § 44 LHO um eine entsprechende<br />

Regelung, wie sie in VV Nr. 13a zu § 44 BHO enthalten ist<br />

• Alternativ können einzelne Kostenpositionen mittels der jeweiligen Förderrichtline<br />

zugelassen werden<br />

Warum?<br />

• Die Förderung auf Ausgabenbasis wird - insbesondere für KMU - als nachteilig<br />

empfunden, da ausgewählte projektbezogene Kosten im Zuge einer Förderung auf<br />

Ausgabenbasis nicht ansatzfähig sind (z.B. Abschreibungen für „Forschungsinfrastruktur“<br />

wie Maschinen, Anlagen und Instrumente oder Arbeitsleistungen <strong>von</strong> Gesellschaftern <strong>von</strong><br />

Personengesellschaften oder Einzelunternehmern)<br />

23<br />

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3. Handlungsempfehlungen (10/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

10<br />

Einführung <strong>von</strong> Pauschalen für Gemeinkosten und Personalausgaben<br />

Empfehlung:<br />

Die Untersuchung der Rechtsgrundlagen zeigt, dass die Einführung <strong>von</strong> Pauschalen für<br />

Personalausgaben und Gemeinkosten möglich ist. Mit der Änderung der VO (EG) Nr. 1080 /<br />

2006 durch die VO (EG) Nr. 397 / 2009 hat die Europäische Union die Möglichkeit der<br />

Anwendung <strong>von</strong> Pauschalen eröffnet<br />

Warum?<br />

• Die Kalkulation der förderfähigen Personalausgaben und Gemeinkosten macht einen<br />

wesentlichen Teil des Aufwands für die Erstellung des Antrags und die Prüfung desselben<br />

aus<br />

• In der Umsetzungsphase ist für die Zuwendungsempfänger insbesondere die Abrechnung<br />

und der Nachweis der Personalausgaben und der Gemeinkosten sehr komplex und<br />

aufwändig<br />

• Zwei Drittel der befragten Zuwendungsempfänger würde eine pauschalierte Förderung<br />

vorziehen, auch wenn dies insgesamt eine niedrigere Gesamtförderung bedeuten könnte<br />

• Die Einführung <strong>von</strong> Pauschalen bietet die einzige Möglichkeit, die Nachweispflichten zu<br />

reduzieren<br />

24<br />

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3. Handlungsempfehlungen (11/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

11<br />

Erleichterung der Auflagen zum Vergaberecht<br />

Empfehlung:<br />

Lockerung der Auflagen für die Vergabe <strong>von</strong> Aufträgen durch die zuwendungsempfangenden<br />

Unternehmen (bei Werten unterhalb der Schwellenwerte des nationalen bzw. europäischen<br />

Vergaberechts) im Rahmen des bestehenden rechtlichen Handlungsspielraums:<br />

Warum?<br />

• Bei Vorhaben mit einer max. Förderquote <strong>von</strong> ≤ 50 %: Außerkraftsetzung <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-<br />

P im Zuwendungsbescheid<br />

• Bei Vorhaben mit einer Förderquote über ≥ 50 %: Vorlage <strong>von</strong> drei Vergleichsangeboten vor<br />

Auszahlung der Förderung im Zuwendungsbescheid.<br />

• Die Erfüllung der Auflagen erzeugt einen sehr hohen Aufwand auf beiden Seiten<br />

• Soweit ersichtlich enthalten die EFRE-Verordnungen keine Regelungen zur<br />

Anwendbarkeit des (europäischen) Vergaberechts Landesrecht ist maßgeblich<br />

• Außerkraftsetzen <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-P im Zuwendungsbescheid würde zu einer<br />

starken Entlastung des Zuwendungsempfängers und zu einem niedrigeren<br />

Verwaltungsaufwand (auch bei der Verwendungsprüfung durch die Behörde) führen<br />

• Der Grundsatz einer wirtschaftlichen Verwendung kann weiterhin sichergestellt werden<br />

25<br />

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3. Handlungsempfehlungen (12/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

12<br />

Ermöglichung der Unterlagenprüfung und Vor-Ort-Prüfung auf der<br />

Grundlage elektronischer Belege<br />

Empfehlung:<br />

• Ermöglichung der Unterlagenprüfung und die Vor-Ort-Prüfung auf der Grundlage<br />

elektronischer Belege durch eine Änderung der Nrn. 6.5 und 6.8 ANBest-P bzw. der Ziffer<br />

6 der EU-Nbest<br />

• Nachweis, dass verwendetes Datenverarbeitungssystem den Grundsätzen<br />

ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführung (GoBS) entspricht (gemäß IDW FAIT 3)<br />

Warum?<br />

• Die Vorgabe, die Belege zum Nachweis der angefallen Projektausgaben im Original<br />

aufzubewahren, geht mit einem erheblichen Aufwand einher, da die Archivierung <strong>von</strong><br />

Originalbelegen in seltenen Fällen der Unternehmenspraxis entspricht<br />

• Die Rechtsgrundlagen erlauben im Grundsatz die Aufbewahrung <strong>von</strong> Belegen entweder<br />

als Original oder in als mit den Originalen übereinstimmend bescheinigten Fassungen auf<br />

allgemein anerkannten Datenträgern (EU)<br />

• Zudem wird <strong>von</strong> Seiten der Kommission für die kommende EFRE-Förderperiode 2014 –<br />

2020 angeregt, die elektronische Dokumentation insgesamt weiter voranzutreiben<br />

26<br />

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3. Handlungsempfehlungen (13/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

13<br />

Einführung der Unterlagen- und Vor-Ort-Prüfung auf der Grundlage<br />

<strong>von</strong> Stichproben<br />

Empfehlung:<br />

Einführung der Unterlagen- und Vor-Ort-Prüfung anhand <strong>von</strong> Stichproben als grundsätzliche<br />

Vorgehensweise:<br />

• Die Auswahl der Stichproben erfolgt unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Risikofaktoren. Die<br />

Methode zur Stichprobenauswahl ist zu dokumentieren<br />

• Die Prozesse und Vorgehensweisen für eine stichprobenbasierte Prüfung sollten vor<br />

Einführung durch eine separate Analyse im Detail untersucht und ausgestaltet werden<br />

Warum?<br />

• Die aktuelle Prüfpraxis in NRW sieht eine Vollprüfung vor. Der damit einhergehende<br />

Prüfaufwand ist hoch und wird insbesondere bei kleinen Projektvolumina als nicht<br />

verhältnismäßig empfunden<br />

• Die rechtliche Analyse machte deutlich, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen eine<br />

stichprobenbasierte Prüfung zulassen<br />

27<br />

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3. Handlungsempfehlungen (14/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

14<br />

Einführung einer übergeordneten EFRE-Richtlinie<br />

Empfehlung:<br />

• Einführung einer übergeordneten EFRE-Richtlinie, welche alle EFRE-relevanten<br />

Regelungen, beispielsweise im Hinblick auf förderfähige Kosten bzw. Ausgaben und zu<br />

erfüllende Auflagen und Nebenbestimmungen, zusammenführt. Die übrigen (themen-)<br />

spezifischen Förderrichtlinien würden dieser untergeordnet werden (sofern eine<br />

Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt)<br />

• Zudem sollten Hochschulen – auch wenn sie nicht wirtschaftlich tätig sind – explizit in die<br />

aktualisierte FIT-Richtlinie aufgenommen werden<br />

Warum?<br />

Die Passgenauigkeit der bestehenden Förderrichtlinien für die unterschiedlichen Fördertatbestände<br />

sowie Zielgruppen ist nur bedingt gegeben:<br />

• Es werden sektorspezifische Förderrichtlinien eingefordert<br />

• Insbesondere die Bedarfe der Hochschulen werden laut Experten nur unzureichend<br />

erfasst 43 % aller bewilligten Teilprojekte wurden auf der Grundlage der LHO gefördert.<br />

Rund 75 % dieser Teilprojekte entfallen auf Hochschulen<br />

• Im nichtwirtschaftlichen Bereich können für Hochschulen ausreichend hohe Fördersätze<br />

vorgesehen werden<br />

28<br />

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3. Handlungsempfehlungen (15/19)<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

15<br />

Vorgabe verbindlicher Fristen für die zuwendungsgebende und<br />

zuwendungsempfangende Seite<br />

Empfehlung:<br />

• Es wird empfohlen, auch in der Antrags- und Bewilligungsphase verbindliche<br />

(Bearbeitungs-) Fristen sowohl für die zuwendungsgebende als auch die<br />

zuwendungsempfangende Seite einzuführen<br />

• Festlegung <strong>von</strong> maximalen Rückmeldungs- und Bearbeitungszeiten auch für die<br />

zuwendungsgebende Seite (und Transparent-machen des Bearbeitungsstands vgl.<br />

auch Einführung eines elektronischen Systems)<br />

• Eine „harte“ Frist Verfall des Juryvotums bspw. nach 6 Monaten<br />

Warum?<br />

Eine der identifizierten Ursachen für die lange Dauer der Antrags- und Bewilligungsphase ist<br />

das Fehlen bzw. die fehlende Durchsetzung <strong>von</strong> Fristen sowohl für die zuwendungsgebende<br />

als auch die zuwendungsempfangende Seite<br />

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3. Handlungsempfehlungen (16/19)<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

16<br />

Überarbeitung der Wettbewerbsunterlagen (einschließlich des<br />

Förderhandbuchs)<br />

Empfehlung:<br />

• Überarbeitung der Wettbewerbsunterlagen insgesamt, um die Anforderungen an die<br />

Wettbewerbsteilnehmer, Antragsteller und Zuwendungsempfänger in den jeweiligen<br />

Phasen verbindlich, eindeutig und zielgruppengerecht darzustellen<br />

• Insbesondere beinhaltet dies eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung des<br />

Förderhandbuchs in Einklang mit dem bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

bzw. dem der nächsten Förderperiode. Das überarbeitete Förderhandbuch sollte als<br />

vereinfachter Leitfaden ausschließlich für die Zielgruppe der Wettbewerbsteilnehmer /<br />

Antragsteller / Zuwendungsempfänger Anwendung finden<br />

Warum?<br />

• Die Wettbewerbsunterlagen wurden <strong>von</strong> den interviewten Zuwendungsempfängern als zu<br />

komplex empfunden (gefordert werden detailliertere Erläuterungen, Beispiele /<br />

Erläuterungen) Hierdurch entsteht auch ein erhöhter Beratungsbedarf<br />

• Zuwendungsgebende Seite kann aufgrund bestehender Expertise auf Grundlage der<br />

Rechtsgrundlage arbeiten das Förderhandbuch ist für eine Dokumentation der<br />

Förderpraxis nur bedingt geeignet<br />

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3. Handlungsempfehlungen (17/19)<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

17<br />

Einführung eines elektronischen Systems (insbesondere zur<br />

Verbesserung der Transparenz und Vereinfachung des Prozesses<br />

insgesamt)<br />

Empfehlung:<br />

Es wird empfohlen, ein zentrales elektronisches System für alle Förderwettbewerbe<br />

einzuführen. Dies sollte auch als Schnittstelle zwischen Zuwendungsgeber und<br />

Zuwendungsempfänger konzipiert werden<br />

Warum?<br />

• Vorgabe der EU, eine elektronische Datenverwaltung einzuführen<br />

• Effizienzgewinne und Vereinfachungen über alle Phasen des Gesamtverfahrens<br />

• In der Wettbewerbsphase: Registrierung der Interessenten ermöglicht diesen den Zugriff auf<br />

wichtige Dokumente und ggf. Updates während der Wettbewerbsphase. Der<br />

Wettbewerbsdienstleister erhält einen Überblick, mit wie vielen Projektskizzen ungefähr zu<br />

rechnen ist, und kann die Kapazitäten für Vorscoring, Jury und weitere Schritte konkreter planen<br />

• In der Antrags- und Bewilligungsphase: Validierungscheck, Tracking Bearbeitungsstand des<br />

Antrags Steigerung der Transparenz<br />

• In der Umsetzungsphase: Ermöglichung des notwendigen Informationsflusses zwischen den auf<br />

der zuwendungsgebenden Seite involvierten Stellen Steigerung der Effizienz und Transparenz<br />

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3. Handlungsempfehlungen (18/19)<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

18<br />

Ausweitung der Prüfung der Förderfähigkeit in der Wettbewerbsphase<br />

Empfehlung:<br />

• Erweiterung des Bewertungsbogens um Angaben zum Finanzierungskonzept (keine<br />

Forderung <strong>von</strong> Belegen oder Nachweisen) für eine intensivere Förderfähigkeitsprüfung<br />

durch den Wettbewerbsdienstleister<br />

• Kennzahlen hierfür sind bspw:<br />

• Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der letzten zwei Jahre (EBIT, Kennzahl aus dem<br />

Jahresabschluss)<br />

• Umlaufvermögen gemäß letztem attestierten Jahresabschluss<br />

• Kurzfristige Verbindlichkeiten gemäß letztem attestierten Jahresabschluss<br />

• Kurze Angaben zum Finanzierungskonzept<br />

• Projektvorschläge mit fehlender Förderfähigkeit werden der Jury nicht vorgelegt<br />

Warum?<br />

Vermeidung <strong>von</strong> Verzögerungen in der Antrags- und Bewilligungsphase durch nicht oder<br />

eingeschränkt gegebene Förderfähigkeit bzw. durch die Umsetzung <strong>von</strong> gemachten<br />

Juryauflagen<br />

32<br />

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3. Handlungsempfehlungen (19/19)<br />

Beratung<br />

19<br />

Intensivierung der inhaltlichen Projektbegleitung (Beratung vs.<br />

prüfend ex-post in Phasen 2 und 3)<br />

Empfehlung:<br />

• Die inhaltliche Projektbegleitung sollte intensiviert werden, u.a. indem die Vor-Ort-<br />

Prüfungen auch für einen inhaltlichen Austausch mit dem Zuwendungsempfänger genutzt<br />

werden<br />

• Eine entsprechende Qualitätssicherung sollte in den Verträgen mit den Auftragnehmern<br />

konkreter festgeschrieben und entsprechende Kontrollmechanismen eingeführt werden<br />

Warum?<br />

• Trotz eines überwiegend positiven Feedbacks zur Beratung besteht in einigen Punkten<br />

Verbesserungsbedarf: Die Beratung wird zwar als intensiv empfunden, jedoch bedingt<br />

durch häufige Personalwechsel als optimierungsfähig bezeichnet. Bemängelt wird auch<br />

der ex-post-Prüfungsansatz anstatt eines die Antragsteller kontinuierlich beratenden<br />

Vorgehens<br />

• Die Auswertung der Interviews sowohl mit den Experten als auch mit den<br />

Wettbewerbssiegern zeigt den hohen Stellenwert, der der Beratung seitens der<br />

Zuwendungsgeber (Bewilligende Stellen und ggf. involvierte Auftragnehmer) eingeräumt<br />

wird<br />

33<br />

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4. Fazit<br />

34<br />

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4. Fazit<br />

• Das wettbewerbliche <strong>Auswahlverfahren</strong> hat sich grundsätzlich bewährt,<br />

auch wenn die Zielgerichtetheit noch weiter ausgeschöpft werden kann<br />

• Vereinheitlichung und Strukturierung <strong>von</strong> Planungsprozessen und<br />

konsequente Ausrichtung auf Interventionsziele sowie die<br />

Innovationsstrategie sind erforderlich<br />

• Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht im eigentlichen<br />

Förderverfahren (Antrags- und Bewilligungsphase sowie<br />

Umsetzungsphase)<br />

• Es konnten konkrete Ansatzpunkte mit einem attraktiven „Aufwand-<br />

Nutzen“-Verhältnis identifiziert werden (Prozesse, Akteure und –rollen<br />

sowie Ausschöpfung des aufgrund der anzuwendenden<br />

Rechtsgrundlagen bestehenden Gestaltungsspielraums)<br />

35<br />

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Kontakte<br />

36<br />

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Kontaktdaten<br />

Frank Burkert<br />

Partner<br />

Service Line Leader<br />

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Government Incentives<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

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Dammtorstraße 12<br />

20354 Hamburg<br />

Deutschland<br />

Tel +49 (0) 40 32080-4611<br />

Fax +49 (0) 40 32080-4981<br />

Mobil +49 (0) 177 377 0022<br />

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www.deloitte.com/de<br />

Member of<br />

Deloitte Touche Tohmatsu<br />

Kerstin Dreizner<br />

Director<br />

Business Tax - R&D and<br />

Government Incentives<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Dammtorstraße 12<br />

20354 Hamburg<br />

Deutschland<br />

Tel +49 (0) 40 32080-4513<br />

Fax +49 (0) 40 32080-4981<br />

Mobil +49 (0) 178 377 0500<br />

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Deloitte Touche Tohmatsu<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Dammtorstraße 12<br />

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Senior Manager<br />

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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr<br />

Netzwerk <strong>von</strong> Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur <strong>von</strong><br />

Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns<br />

Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen<br />

Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk <strong>von</strong> Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen<br />

und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. „To be the Standard of Excellence“ – für rund 182.000 Mitarbeiter <strong>von</strong><br />

Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich.<br />

Diese Präsentation enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited<br />

(„DTTL“), noch eines der Mitgliedsunternehmen <strong>von</strong> DTTL oder eines der Tochterunternehmen der vorgenannten Gesellschaften (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen<br />

mittels dieser Präsentation professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Finanzen, Investitionen, Recht, Steuern<br />

oder in sonstigen Gebieten. Diese Präsentation stellt keinen Ersatz für entsprechende professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen dar und sollte auch nicht als Grundlage für<br />

Entscheidungen oder Handlung dienen, die Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten beeinflussen könnten. Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder Handlung vornehmen,<br />

die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten haben könnte, sollten Sie einen qualifizierten Berater aufsuchen. Keines der Mitgliedsunternehmen des<br />

Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Präsentation erlitten hat.<br />

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