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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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3. Handlungsempfehlungen (9/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

9<br />

Ermöglichung der Förderung auf Kostenbasis bzw. einzelner<br />

ausgewählter Kostenpositionen<br />

Empfehlung:<br />

• Es wird empfohlen, grundsätzlich oder richtlinienspezifisch eine Förderung auf<br />

Kostenbasis bzw. einzelner ausgewählter Kostenpositionen zu ermöglichen<br />

• Grundsätzliche Lösung: Ergänzung der VV zu § 44 LHO um eine entsprechende<br />

Regelung, wie sie in VV Nr. 13a zu § 44 BHO enthalten ist<br />

• Alternativ können einzelne Kostenpositionen mittels der jeweiligen Förderrichtline<br />

zugelassen werden<br />

Warum?<br />

• Die Förderung auf Ausgabenbasis wird - insbesondere für KMU - als nachteilig<br />

empfunden, da ausgewählte projektbezogene Kosten im Zuge einer Förderung auf<br />

Ausgabenbasis nicht ansatzfähig sind (z.B. Abschreibungen für „Forschungsinfrastruktur“<br />

wie Maschinen, Anlagen und Instrumente oder Arbeitsleistungen <strong>von</strong> Gesellschaftern <strong>von</strong><br />

Personengesellschaften oder Einzelunternehmern)<br />

23<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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