Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
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3. Handlungsempfehlungen (9/19)<br />
Rechtsgrundlagen<br />
9<br />
Ermöglichung der Förderung auf Kostenbasis bzw. einzelner<br />
ausgewählter Kostenpositionen<br />
Empfehlung:<br />
• Es wird empfohlen, grundsätzlich oder richtlinienspezifisch eine Förderung auf<br />
Kostenbasis bzw. einzelner ausgewählter Kostenpositionen zu ermöglichen<br />
• Grundsätzliche Lösung: Ergänzung der VV zu § 44 LHO um eine entsprechende<br />
Regelung, wie sie in VV Nr. 13a zu § 44 BHO enthalten ist<br />
• Alternativ können einzelne Kostenpositionen mittels der jeweiligen Förderrichtline<br />
zugelassen werden<br />
Warum?<br />
• Die Förderung auf Ausgabenbasis wird - insbesondere für KMU - als nachteilig<br />
empfunden, da ausgewählte projektbezogene Kosten im Zuge einer Förderung auf<br />
Ausgabenbasis nicht ansatzfähig sind (z.B. Abschreibungen für „Forschungsinfrastruktur“<br />
wie Maschinen, Anlagen und Instrumente oder Arbeitsleistungen <strong>von</strong> Gesellschaftern <strong>von</strong><br />
Personengesellschaften oder Einzelunternehmern)<br />
23<br />
<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />
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