Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Handlungsempfehlungen (11/19)<br />
Rechtsgrundlagen<br />
11<br />
Erleichterung der Auflagen zum Vergaberecht<br />
Empfehlung:<br />
Lockerung der Auflagen für die Vergabe <strong>von</strong> Aufträgen durch die zuwendungsempfangenden<br />
Unternehmen (bei Werten unterhalb der Schwellenwerte des nationalen bzw. europäischen<br />
Vergaberechts) im Rahmen des bestehenden rechtlichen Handlungsspielraums:<br />
Warum?<br />
• Bei Vorhaben mit einer max. Förderquote <strong>von</strong> ≤ 50 %: Außerkraftsetzung <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-<br />
P im Zuwendungsbescheid<br />
• Bei Vorhaben mit einer Förderquote über ≥ 50 %: Vorlage <strong>von</strong> drei Vergleichsangeboten vor<br />
Auszahlung der Förderung im Zuwendungsbescheid.<br />
• Die Erfüllung der Auflagen erzeugt einen sehr hohen Aufwand auf beiden Seiten<br />
• Soweit ersichtlich enthalten die EFRE-Verordnungen keine Regelungen zur<br />
Anwendbarkeit des (europäischen) Vergaberechts Landesrecht ist maßgeblich<br />
• Außerkraftsetzen <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-P im Zuwendungsbescheid würde zu einer<br />
starken Entlastung des Zuwendungsempfängers und zu einem niedrigeren<br />
Verwaltungsaufwand (auch bei der Verwendungsprüfung durch die Behörde) führen<br />
• Der Grundsatz einer wirtschaftlichen Verwendung kann weiterhin sichergestellt werden<br />
25<br />
<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />
© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft