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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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3. Handlungsempfehlungen (11/19)<br />

Rechtsgrundlagen<br />

11<br />

Erleichterung der Auflagen zum Vergaberecht<br />

Empfehlung:<br />

Lockerung der Auflagen für die Vergabe <strong>von</strong> Aufträgen durch die zuwendungsempfangenden<br />

Unternehmen (bei Werten unterhalb der Schwellenwerte des nationalen bzw. europäischen<br />

Vergaberechts) im Rahmen des bestehenden rechtlichen Handlungsspielraums:<br />

Warum?<br />

• Bei Vorhaben mit einer max. Förderquote <strong>von</strong> ≤ 50 %: Außerkraftsetzung <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-<br />

P im Zuwendungsbescheid<br />

• Bei Vorhaben mit einer Förderquote über ≥ 50 %: Vorlage <strong>von</strong> drei Vergleichsangeboten vor<br />

Auszahlung der Förderung im Zuwendungsbescheid.<br />

• Die Erfüllung der Auflagen erzeugt einen sehr hohen Aufwand auf beiden Seiten<br />

• Soweit ersichtlich enthalten die EFRE-Verordnungen keine Regelungen zur<br />

Anwendbarkeit des (europäischen) Vergaberechts Landesrecht ist maßgeblich<br />

• Außerkraftsetzen <strong>von</strong> Nr. 3.1 der ANBest-P im Zuwendungsbescheid würde zu einer<br />

starken Entlastung des Zuwendungsempfängers und zu einem niedrigeren<br />

Verwaltungsaufwand (auch bei der Verwendungsprüfung durch die Behörde) führen<br />

• Der Grundsatz einer wirtschaftlichen Verwendung kann weiterhin sichergestellt werden<br />

25<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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