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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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3. Handlungsempfehlungen (15/19)<br />

Prozess<br />

(allgemeine<br />

Elemente)<br />

15<br />

Vorgabe verbindlicher Fristen für die zuwendungsgebende und<br />

zuwendungsempfangende Seite<br />

Empfehlung:<br />

• Es wird empfohlen, auch in der Antrags- und Bewilligungsphase verbindliche<br />

(Bearbeitungs-) Fristen sowohl für die zuwendungsgebende als auch die<br />

zuwendungsempfangende Seite einzuführen<br />

• Festlegung <strong>von</strong> maximalen Rückmeldungs- und Bearbeitungszeiten auch für die<br />

zuwendungsgebende Seite (und Transparent-machen des Bearbeitungsstands vgl.<br />

auch Einführung eines elektronischen Systems)<br />

• Eine „harte“ Frist Verfall des Juryvotums bspw. nach 6 Monaten<br />

Warum?<br />

Eine der identifizierten Ursachen für die lange Dauer der Antrags- und Bewilligungsphase ist<br />

das Fehlen bzw. die fehlende Durchsetzung <strong>von</strong> Fristen sowohl für die zuwendungsgebende<br />

als auch die zuwendungsempfangende Seite<br />

29<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms<br />

© 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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