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Vorgeschichte und Zustandekommen der Pariser Verträge

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<strong>Vorgeschichte</strong> <strong>und</strong>, <strong>Zustandekommen</strong> <strong>der</strong> <strong>Pariser</strong> <strong>Verträge</strong> -<br />

461<br />

<strong>der</strong> parlamentarischen Zustimmungsberatungen über den Verteidigungsvertrag<br />

in einzelnen Mitgliedstaaten, schließlich die Ablehnung weiterer Beratungen<br />

durch die französische Nationalversammlung am 30. August 1954<br />

hat dann sowohl die besatzungsrechtliche wie die supranationale Entwick-<br />

lung, die sich in den Jahren 1950-1952 in <strong>der</strong> Sicherheitsfrage vollzogen<br />

hatte, jäh abgebrochen. Möglich blieb nur noch die in <strong>der</strong> NATO bereits an-<br />

gebahnte, bis dahin die B<strong>und</strong>esrepublik aber praktisch noch nicht einbeziehende<br />

internationale Lösung. DasPari hat versucht, diese<br />

sowohl durch die Regelungen <strong>der</strong> Nordatlantikvertrags-Organisation wie<br />

durch die Beistands- 49) <strong>und</strong> Kontrollbestimmungen 111) <strong>der</strong> Protokolle zum<br />

Brüsseler Vertrag zu verwirklichen; es hat zugleich die bisher besatzungsrechtlich<br />

geregelten Sicherheitsf ragen auf die Basis <strong>der</strong> Zusammenarbeit völ-<br />

kerrechtlich gleichberechtigter Partner gestellt 51).<br />

IL Die Frage <strong>der</strong> europäischen Einigung<br />

Obwohl im <strong>Pariser</strong> Vertragswerk <strong>der</strong> Gedanke <strong>der</strong> militärischen Sicher-<br />

auch die durch das Scheitern<br />

heit <strong>der</strong> beherrschende ist, sollte es doch zugleich<br />

<strong>der</strong> Europäischen VerteidigUngsgemeinschaft <strong>und</strong> damit <strong>der</strong> politischen Inte-<br />

gration unerledigte Frage <strong>der</strong> politischen, wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen<br />

Einigung Europas wenigstens vor dem völligen Abbruch je<strong>der</strong> Dis-<br />

kussion bewahren.<br />

Die Frage <strong>der</strong> Einigung Europas hat in <strong>der</strong> historischen Entwicklung <strong>der</strong><br />

Jahre nach 1945 einen unvergleichlich größeren Raum eingenommen als in<br />

<strong>der</strong> Zeit nach dem Ersten Weltkriege. Ihre verschiedenen Aspekte <strong>der</strong> wirt-<br />

schaftlichen, sozialen, kulturellen <strong>und</strong> schließlich militärischen wie politischinstitutionellen<br />

Zusammenfassung sind seit 1945 mit sehr wechselndem<br />

Akzent belegt worden. Während <strong>der</strong> Brüsseler Vertrag von 194,8 zwar in<br />

seiner Präambel die Stärkun <strong>der</strong> wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen<br />

Bande, die die Vertragspartelen bereits vereinen, als bezeichnet, hat<br />

er in seiner damaligen Form jedoch höchstens auf sozialem <strong>und</strong> kulturellem<br />

Gebiet eine gewisse Koordinierung herbeizuführen vermocht. Auf wirtschaftlichem<br />

Gebiet fehlte ihm das materielle Gewicht. Dieses ruhte indessen bei<br />

dem wirtschaftlichen Potential <strong>der</strong> Vereinigten<br />

Staaten von Amerika; es<br />

49) Art. V des (Ersten) Protokolls, <strong>der</strong> die automatische BeistandsPflicht des Art. 2 EVG-<br />

Vertrag übernommen hat.<br />

50) Protokolle III <strong>und</strong> IV.<br />

51) Dies gilt bereits für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten <strong>der</strong> Abmachungen über<br />

den deutschen Verteidigungsbeitrag. (Art. 2 des Protokolls über die Beendigung -dt<br />

satzungsregimes, BGBl. 1955 11, S. 216).<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1956/57 Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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