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Vorgeschichte und Zustandekommen der Pariser Verträge

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<strong>Vorgeschichte</strong> <strong>und</strong> Zustandekornmen <strong>der</strong> <strong>Pariser</strong> <strong>Verträge</strong> 451<br />

fassung, daß sie die Regierung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik, als die einzige berechtigte<br />

Sprecherin für Gesamtdeutschland <strong>und</strong> Berlin ansehen;<br />

I<br />

c) die Erklärung <strong>der</strong> Regierungen <strong>der</strong> übrigen Mitgliedstaaten des Nord-<br />

atlantikvertrags vom 22. Oktober 1954 über ihren Anschluß an die unter<br />

b) genannte Erklärung 15);<br />

d) die Entschließung des Nordatlantikrats vom 23. Oktober 1954 über<br />

seine Kenntnisnahme von den unter b) <strong>und</strong> c) genannten Erklärungen&quot;).<br />

B. Der zweite Komplex des Vertragswerk betrifft die Normalisierung des<br />

völkerrechtlichen Status Deutschlands, d. h. insbeson<strong>der</strong>e die W i e d e r -<br />

herstel 11-1 ng <strong>der</strong> deutschen Souveränität durch die Revi-<br />

sion des am 26. Mai 1952 unterzeichneten, dann aber infolge seiner Koppelung<br />

mit dem Vertrage über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft nicht<br />

in Kraft getretenen Deutschlandsvertrags. Er betrifft ferner, mit ersterem<br />

verb<strong>und</strong>en, die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> durch den Eintritt <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland in die NATO notwendig werdenden Neuordnung <strong>der</strong> Truppen-<br />

stationierung im B<strong>und</strong>esgebiet. Dieser Teil des Vertragswerks besteht aus<br />

folgenden Vereinbarungen:<br />

a) Protokoll. über die Beendigung des Besatzungsregimes in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepIÜblik<br />

Deutschland 17<br />

); diesem. Protokoll sind fünf Listen beigefügt, die<br />

die An<strong>der</strong>un.gen <strong>der</strong> verschiedenen Teile des Deutschlandvertrags (nämlich<br />

des Generalvertrags, des Truppenvertrags, des Finanzvertrags, des<br />

f)berleitungsvertrags<br />

<strong>und</strong> des Steuerabkommens) im einzelnen enthalten;<br />

ferner sind zum Protokoll <strong>und</strong> zum ]Gberleitungsvertrag 111) einige Brief7<br />

wechsel 111) beigefügt, die Teile des Vertragswerks bilden;<br />

b) Vertrag über den Aufenthalt ausländischer, Streitkräfte in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland (Stationierungsvertrag) 20), <strong>der</strong> Vertrag regelt<br />

als überleitung von <strong>der</strong> besatzungsrechtlichen Truppenstationierung zur<br />

NATO-Truppenstationierung nur den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Stationierung auf<br />

deutschem Boden, die Ausgestaltung im einzelnen jedoch wird einem später<br />

abzuschließenden Truppenstatut-Abkömmen auf NATO-Basis überlassen.<br />

C. Das <strong>Pariser</strong> Vertragswerk enthält ferner das zweiseitige Abkommen<br />

zwischen <strong>der</strong> Re&lt;&quot;ierung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>der</strong> Re ierung<br />

9<br />

15) Wortlaut abgedruckt bei Lord I s m a y, NATO. The first five years 194,9-1954,<br />

Paris 1954, S&apos;264.<br />

16) Wortlaut abgedruckt bei I s m a y a. a. 0., S. 264 f<br />

17) Abgeschlossen zwischen den Drei Mächten <strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik; Wortlaut: BGBl.<br />

1955 11, S. 216 ff.<br />

18) Wortlaut: BGBl. 1955 11, S. 247 ff.<br />

19) Wortlaut: BGBl. 1955 11, S. 242 ff.<br />

20) Wortlaut: BGBl. 1955 11, S. 253 ff.<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1956/57 Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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