Anschlussbedingungen - Feuerwehr Leverkusen
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Berufsfeuerwehr <strong>Leverkusen</strong>1. Allgemeines1.1 GeltungsbereichDiese <strong>Anschlussbedingungen</strong> regeln Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen(BMA) mit direktem Anschluss an die Brandmelde-Empfangsanlage derStadt <strong>Leverkusen</strong>, Fachbereich <strong>Feuerwehr</strong>- nachfolgend als „ <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Leverkusen</strong>“ bezeichnet.Sie gelten für Neuanlagen und Erweiterungen bzw. Änderungenbestehender Anlagen.Die <strong>Anschlussbedingungen</strong> schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technikder BMA die Vorrausetzung für eine sichere Meldung von Bränden undsollen die Auslösung von Fehlalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzenoder konkretisieren die unter Punkt 1.2 genannten Bestimmungen,insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch inBezug auf technische Auslegung der BMA nicht ein.Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteilesollen der <strong>Feuerwehr</strong>, trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebietvorhandenen Objekte mit deren unterschiedlichsten Brandmeldeanlagen,eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und eineffektives Eingreifen ermöglichen.1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA)Für die Planung, Installation und Instandhaltung einer Brandmeldeanlagegelten die einschlägigen technischen Bestimmungen bzw. Richtlinien in derzum Zeitpunkt der Antragstellung an die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Leverkusen</strong> geltendenFassung.Zu berücksichtigen sind:- DIN EN 54 Teil 1-14Brandmeldeanlagen- DIN VDE 0833Gefahrenmeldeanlagen, Teil 1 -Allgemeine FestlegungenTeil 2 -Festlegungen für Brandmeldeanlagen- VDE 0800Bestimmungen für FernmeldeanlagenSeite 4 von 36