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Kassel - DIN 14675 Info

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FachblattTechnische Anschlussbestimmungenfür BrandmeldeanlagenErläuterungen und Ergänzungen zu rechtlichen Grundlagen und technischen Regeln imZuständigkeitsbereich Feuerwehr <strong>Kassel</strong>Stand: Juni 2008Feuerwehr <strong>Kassel</strong>Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Tel. 0561 7884 - 214Ansprechpartner: Thomas Fleck Fax. 0561 7884 - 245Wolfhager Str. 25E-Mail: thomas.fleck@stadt-kassel.de34117 <strong>Kassel</strong> Internet: http://www.Feuerwehr-<strong>Kassel</strong>.eu


Fachblatt-BrandmeldeanlagenINHALTInhaltVorwort 31 Phasen für Aufbau und Betrieb 41.1 Konzept ..................................................................................................................41.2 Planung und Projektierung ...................................................................................51.3 Montage und Installation......................................................................................51.4 Inbetriebsetzung ....................................................................................................51.5 Abnahme ................................................................................................................51.6 Betrieb ....................................................................................................................61.7 Instandhaltung .......................................................................................................62 Anforderungen an Brandmeldeanlagen 72.1 Übertragungseinrichtung ( ÜE ) ............................................................................72.2 Brandmelderzentrale ( BMZ ) ................................................................................72.3 Störungsmeldungen...............................................................................................92.4 Lageplantableau / Feuerwehrlaufkarten..............................................................92.4.1 Lageplantableau ....................................................................................................92.4.2 Feuerwehrlaufkarten .............................................................................................92.5 Zugang für die Feuerwehr, Feuerwehrschlüsseldepot......................................103 Ansteuern von Brandschutz- und Alarmeinrichtungen 123.1 Feststellanlagen von Feuer- und Rauchabschlüssen...........................................123.2 Sicherungseinrichtungen in Rettungswegen......................................................123.3 Brandalarm ...........................................................................................................123.4 Alarmierungsanlagen ..........................................................................................124 Planungsbeteiligung Feuerwehr 135 Errichten von Brandmeldeanlagen 145.1 Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder) .......................................145.2 Automatische Brandmelder.................................................................................145.3 Löschanlagen........................................................................................................155.3.1 Sprinkleranlagen ..................................................................................................155.3.2 Gas-Löschanlagen.................................................................................................165.4 Leitungsnetz .........................................................................................................165.4.1 Primärleitungen ...................................................................................................165.4.2 Primärleitungen und Funktionserhalt.................................................................165.4.3 Primärleitungen oder Funktionserhalt ...............................................................175.4.4 Mechanischer Schutz............................................................................................175.4.5 Überspannungsschutz..........................................................................................176 Betriebsbestimmungen 186.1 Eingewiesene Personen .......................................................................................186.2 Prüfung und Wartung .........................................................................................187 Ergänzende Hinweise 19- 1 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenINHALT7.1 Aufschaltung ........................................................................................................197.2 Kennzeichnung, Einbau.......................................................................................197.3 Feuerwehrschließungen.......................................................................................198 Abnahme und wiederkehrende Prüfungen 218.1 Erst- und wiederkehrende Prüfungen ................................................................218.2 Wartung................................................................................................................218.3 Übergabe, Abnahme, Inbetriebnahme...............................................................218.4 Einweisung der Feuerwehr..................................................................................228.5 Abnahmeprotokoll BMA, Objekt ........................................................................229 Musterlaufkarte, Feuerwehranfahrtsplan ( Objektplan ) 249.1 Feuerwehranfahrtsplan, ( Objektplan ) ..............................................................2410 Begriffserläuterungen, Fehlalarme 2510.1 Begriffserläuterungen .........................................................................................2510.2 Fehlalarme ............................................................................................................25- 2 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenVORWORTVorwortBrandmeldeanlagen dienen der Früherkennung von (Brand-) Gefahren. Sieübernehmen eine Wächterfunktion für die zu schützenden Objekte. Über dieBrandmeldeanlage werden Gefahrenmeldungen zu der Brandschutzdienststellemittels automatischer oder manueller Meldesensoren übermittelt, damit diesegeeignete Gegenmaßnahmen zum Schutz von Leben und Sachwerten ergreifenkann.Die Notwendigkeit zum Einbau einer Brandmeldeanlage kann von rechtlichenGrundlagen, von brandschutztechnischen Erfordernissen, sowie von eigenemInteresse des Bauherren oder Betreibers bestimmt sein.Dieses Merkblatt dient als Ergänzung zu den <strong>DIN</strong> Normen fürBrandmeldeanlagen. Gleichzeitig gilt es als Technische AnschlussbestimmungenBrandmeldeanlagen für die Stadt <strong>Kassel</strong>.Brandmeldeanlagen müssen als Gefahrenmeldeanlagen (GMA) folgendenNormen entsprechen:• <strong>DIN</strong> VDE 0800• <strong>DIN</strong> VDE 0833• <strong>DIN</strong> VDE 0845• VDE V 0185, T 1-4, November 2002• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> Juni 2000• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> / A 1 August 2001• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> / A 2 Juli 2002• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> / A 3 November 2002• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> November 2003• <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>/A1:2006-12• <strong>DIN</strong> EN 54• <strong>DIN</strong> 4066Für Brandmeldetechniken, die noch nicht durch Normen geregelt sind, müssendie „Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ desVdS -Schadenverhütung 2095 (VdS 2095) einschließlich aktueller Ergänzungenbeachtet werden.Grundsätzlich bedarf der Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) derAbstimmung mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- undUmweltschutz, insbesondere im Hinblick auf die erforderlicheÜbertragungseinrichtung (ÜE).Brandmeldeanlagen dürfen nur gemäß <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>, Anhang L (Anforderungen anFachfirmen) errichtet werden.- 3 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenPHASEN FÜR AUFBAU UND BETRIEB1 Phasen für Aufbau und BetriebGemäß <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> sind Brandmeldeanlagen nach einem Stufenplan in mehrerenPhasen zu errichten. Für jede Phase ist die entsprechende Leistung durch eineFachfirma zu erbringen. Die Kompetenz dieser Firma muss durch eineakkreditierte Stelle zertifiziert werden. Ein Qualitätsmanagementsystem, z.B.nach EN ISO 9001 ist nachzuweisen. Bei Aufteilung der Phasen auf mehrereFachfirmen sind die Schnittstellen eindeutig zu definieren. Nach Übergabe derAnlage geht die Verantwortlichkeit für die weitere Leistungsfähigkeit auf denAuftraggeber bzw. den Betreiber der Anlage über.Folgende Phasen sind zu beachten:• Konzept• Planung / Projektierung• Montage• Inbetriebsetzung• Abnahme• Betrieb• Instandhaltung1.1 KonzeptDer Einsatz einer BMA muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und desabwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für einGebäude sein. Hierbei müssen mindestens folgende Schutzziele erreichtwerden: Entdecken von Bränden in der Entstehungsphase Schnelle <strong>Info</strong>rmation und Alarmierung der betroffenen Menschen Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen Schnelle Alarmierung der Feuerwehr Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen AnzeigeHieraus ergibt sich der Planungsauftrag für die an Aufbau und Betrieb der BMAzu stellenden Mindestanforderungen unter Berücksichtigung vonBehördenauflagen und der feuerwehrspezifischen Bestimmungen. Zu beachtensind weiterhin Fragen zu Brandrisiko, Brandgefährdung, bauliche undbetriebliche Gegebenheiten, mit Festlegung des Schutzumfanges sowie derAlarmorganisation incl. der Beachtung möglicher Störgrößen.Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen für das Konzeptsind in geeigneter Weise zu dokumentieren und als Grundlage desPlanungsauftrages zu erstellen.Die Verantwortlichkeit für das BMA-Konzept liegt beim Auftraggeber der BMA,der allerdings eine Fachfirma oder einen Sicherheitsberater beauftragen kann,diese Dokumentation zu erstellen.- 4 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenPHASEN FÜR AUFBAU UND BETRIEB1.2 Planung und ProjektierungDie Planung muss auf einem Brandmeldesystem basieren, dessen Konformitätnach <strong>DIN</strong> EN 54-13 geprüft und bestätigt wurde. Einrichtungen und Anlagen, diekeine Bestandteile des Brandmeldesystems sind, die aber im Brandfall von derBMA automatisch angesteuert werden müssen (Brandfallsteuerungen), sind soanzuschließen, dass Fehler in diesen Systemen nicht zu einerFunktionsbeeinträchtigung im Brandmeldesystem führen.Die Projektierung der BMA muss nach <strong>DIN</strong> VDE 0833-2 erfolgen. BesondereRisiken, gefährliche und explosionsgefährdete Bereiche sind in die Planungeinzubeziehen. Für Aufbau und Betrieb der BMA sind die Ergebnisse desPlanungsauftrages als Ausführungsunterlagen zu dokumentieren und zubeschreiben, z.B. System, Funktionen, Bestandteile, Leistungsverzeichnis undMontagepläne.Die Verantwortung für die BMA-Planung trägt das Ingenieurbüro bzw. derErrichter.1.3 Montage und InstallationDie Montage und Installation der BMA ist in Übereinstimmung mit der nach 1.1und 1.2 festgelegten Dokumentation auszuführen. Die Installation desLeitungsnetzes muss nach den anerkannten Regeln der Technik undbauordnungsrechtlichen Bestimmungen ausgeführt werden.Die Verantwortung trägt der Errichter bzw. der Elektrofachbetrieb.1.4 InbetriebsetzungDie Inbetriebsetzung der BMA ist unter verantwortlicher Leitung einerElektrofachkraft mit Fachkompetenz für das installierte Brandmeldesystemdurchzuführen. Hierbei müssen alle Bestandteile der Anlage erfasst werden. DiePrüfung für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen muss gemeinsam mit demErrichter der Löschanlage erfolgen und ist durch Prüfbescheinigung zudokumentieren. Die Ergebnisse aller Messungen, Überprüfungen und Funktionsprüfungensind vom Inbetriebsetzer in einem InbetriebsetzungsprotokolldarzustellenDie Verantwortung trägt der Errichter bzw. der Systemlieferant.1.5 AbnahmeDer Abnahme einer Brandmeldeanlage muss die mängelfreie Inbetriebsetzungdes Brandmeldesystems vorausgehen. Die Abnahme erfolgt im Beisein desAuftraggebers, des Errichters, des Konzessionärs für die Übertragungstechnik,und der Feuerwehr bzw. deren jeweilige Vertreter. Die Hinweise unter Punkt.8.3 sind zu beachten.Über die Abnahmeprüfung, erfolgreiche Ergebnisse und ggf. Mängel ist einProtokoll zu erstellen.Die Verantwortung trägt der Auftraggeber bzw. der Sachverständige.- 5 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenPHASEN FÜR AUFBAU UND BETRIEB1.6 BetriebBrandmeldeanlagen sind sinngemäß nach <strong>DIN</strong> VDE 0833-1 (1989-01, Abschnitt 5)zu betreiben.Der Auftraggeber oder Betreiber der BMA ist für die Fortschreibung der Alarmorganisationsowie für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehrlaufkartenverantwortlich.1.7 InstandhaltungDie Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Reparatur der BMA muss nach denAnforderungen in <strong>DIN</strong> VDE 0833-1 (1989-01, Abschnitt 5), <strong>DIN</strong> VDE 0833-2 (2000-06, Abschnitt 9), sowie <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> (2000-06, Abschnitt 4.2) erfolgen.Die Verantwortung trägt der Anlagenbetreiber bzw. die beauftragteWartungsfirma gemäß dem vertraglichen Umfang.- 6 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGEN2 Anforderungen an Brandmeldeanlagen2.1 Übertragungseinrichtung ( ÜE )Brandmeldeanlagen müssen zur gemeinsamen Zentralen Leitstelle <strong>Kassel</strong> beider Feuerwehr <strong>Kassel</strong> aufgeschaltet werden. Die Alarmübertragung erfolgt nachaktuellem Standart mittels eines verschlüsselten Internet-Protokolls undzusätzlich einem Ersatzweg gemäß Konzessionsbeschreibung. Dabei wird dieAbschaltung der ÜE an der Empfangseinrichtung in der Zentralen Leitstelledargestellt. Die Übertragung über angemietete Fernsprechstandleitungen derNetzbetreiber (z.B. Telekom) als Direktverbindung, ggf. mit Bildung vonNetzknoten, ist maximal bis Einstellung des Produktes durch den Netzbetreibermöglich. Kann die Aufschaltung der Brandmeldeanlage aus örtlichenGegebenheiten nicht über Fernsprechstandleitungen der Netzbetreibererfolgen, ist die Verbindung nach Zustimmung der Feuerwehr über einenanderen zugelassenen Weg zu gewährleisten.Die Übertragungseinrichtung (ÜE, Hauptmelder) muss der <strong>DIN</strong> EN 54, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>und der VDE 0833 entsprechen. Bei zusätzlicher Auslösung von Hand ist einnichtautomatischer Brandmelder nach <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> zu verwenden. Die Einrichtungsollte so angebracht sein, dass der Druckknopf eine Höhe von 1400 mm (+-200mm) über der OKF hat.Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Betreiber deröffentlichen Empfangszentrale für Brandmeldungen ist über den Anschluss derBMA eine vertragliche Regelung erforderlich. Der Konzessionär hierfür ist dieSiemens Building Technologies GmbH & Co .oHGBürgermeister-Brunner-Str. 1534117 <strong>Kassel</strong>Für eine rechtzeitige Abstimmung zwischen den Beteiligten ist durch denBetreiber der BMA als Antragsteller Sorge zu tragen.2.2 Brandmelderzentrale ( BMZ )Die Brandmelderzentrale ist das Kernstück einer Brandmeldeanlage. Sie istBestandteil der Prozess- und Auswerteebene und übernimmt neben derEnergieversorgung der Brandmelder auch die Auswertung ihrer Signale sowiedie Alarmorganisation.Brandmelderzentralen müssen <strong>DIN</strong> VDE 0833 und <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> entsprechen.Es dürfen nur von der VdS-Schadenverhütung zugelassene Brandmeldesystemezur Ausführung kommen.Die Brandmelderzentrale ist grundsätzlich in einem Raum außerhalb von FluchtundRettungswegen, im Eingangsgeschoß in unmittelbarer Nähe desFeuerwehrzugangs zu installieren. Der Weg vom Feuerwehrzugang bis zur BMZist fortlaufend mit Hinweisschildern Brandmelderzentrale „BMZ“ nach <strong>DIN</strong> 4066zu kennzeichnen (Schildergröße 105 mm x 297 mm).Im Aufstellraum der BMZ sind weiterhin folgende zusätzliche Bestandteile derBMA anzuordnen:- 7 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGENFeuerwehrbedienfeld nach <strong>DIN</strong> 14661, gesichert mitFeuerwehrschließung, Profilhalbzylinder, Montagehöhe 1600 mm (+ 100mm, - 200 mm)Übertragungseinheit ( ÜE , Hauptmelder )MeldergruppenkarteiMeldergruppenverzeichnisDiese Komponenten müssen räumlich und technisch zu einer Einheitzusammengefasst und vom gleichen Standort aus bedient und eingesehenwerden können.Wird aus räumlichen und / oder betrieblichen Gründen die BMZ dezentral aneiner anderen Stelle bzw. einem anderen Geschoss installiert, sind die übrigenEinheiten, mindestens ergänzt um ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) mitKlartextanzeigefeld im Feuerwehr-Zugangsbereich zu installieren. DieZusammenfassung in eine Einheit als Feuerwehr-<strong>Info</strong>rmations- und Bedien-System (FIBS) ist möglich. Ein geeignetes Fach zur Aufnahme einesFeuerwehrplanes gem. <strong>DIN</strong> 14095 ist im Bedarfsfall vorzusehen. AlleKomponenten sind gegen unbefugten Zugriff mit der Feuerwehrschließung zusichern. Das FIBS als Anlaufstelle für die Feuerwehr ist zu kennzeichnen.Ein Lageplantableau kann in Sonderfällen an geeigneter Stelle zusätzlichgefordert werden.Brandmeldeanlagen mit mehr als 50 Meldergruppen sind mitRegistriereinrichtung, wie z.B. Protokolldrucker, auszustatten. DieAufzeichnungen müssen Alarme, Abschaltungen und Störungen mit Datum undUhrzeit erfassen.Die Einzelheiten sind mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender BrandundUmweltschutz abzustimmen.Der Aufstellraum der BMZ ist mit automatischen Brandmeldern zu überwachen.Wird die BMZ in einem Schrank untergebracht, so sind die Türen abschließbarauszuführen und mit einem Schild nach <strong>DIN</strong> 4066 „ Brandmelderzentrale „dauerhaft zu kennzeichnen. Art und Weise der Schlüsselhinterlegung ist mit derFeuerwehr <strong>Kassel</strong> abzustimmen.Wird die BMZ in einem gesonderten Raum untergebracht, ist die Zugangstürabschließbar (Generalschlüssel) auszuführen, und mit einem Schild nach <strong>DIN</strong>4066 „Brandmelderzentrale“ dauerhaft zu kennzeichnen.Um der anrückenden Feuerwehr den Zugang zur Brandmelderzentrale und ggf.weiteren Unterzentralen kenntlich zu machen, ist mindestens amentsprechenden „Feuerwehrzugang“ eine gelbe Kennleuchte (Blitzleuchte) zuinstallieren, die bei Auslösung der Übertragungseinrichtung aktiviert wird.. DieStandorte sind so zu wählen, dass die gelbe Kennleuchte aus der Anfahr-Richtung der Feuerwehr erkannt wird. Einzelheiten sind mit der Feuerwehr<strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutz, im Vorfeldabzustimmen.- 8 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGEN2.3 StörungsmeldungenStörungsmeldungen müssen an eine beauftragte Stelle, mindestens alsSammelanzeige weitergeleitet werden, wenn sich die Anzeige undBetätigungseinrichtung in einem nicht durch eingewiesene Personen ständigbesetzten Raum befindet.Bei einer nicht ständig besetzten Stelle müssen Störungsmeldungen über einautomatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG) mittels codierter Signaleauf Übertragungswegen des öffentlichen Fernsprechwählnetzes zu beauftragtenStellen weitergeleitet werden. Hierbei ist der Übertragungsweg vom AWUGautomatisch aufzubauen, der Übertragungsweg muss durch das Gerät selbsttätigin regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden.Als beauftragte Stelle gelten z.B. die Notdienstzentralen der Betreiber vonGefahrenmeldeanlagen (GMA) oder gleichartige Zentralen von Sicherungs- bzw.Bewachungsunternehmen. Näheres regelt die <strong>DIN</strong> VDE 0833 und diedazugehörigen Erläuterungen.2.4 Lageplantableau / FeuerwehrlaufkartenFür jede Brandmeldeanlage sind Feuerwehrlaufkarten, in besonderen Fällenauch ein Lageplantableau, erforderlich. Welches System zur Ausführung kommt,ist mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong> abzustimmen.2.4.1 LageplantableauAuf dem Lageplantableau sind der vereinfachte Grundriss mit markantenPunkten des Gebäudes (Zugänge, Treppen, Flure u. dergl.), sowie die Standorteder Auslösestellen (Meldergruppen) darzustellen. Lageplantableaus sindbezogen auf den Standort lagerichtig zu installieren.Die Standorte der Auslösestellen bzw. Meldegruppen sind im Grundriss standortgerechtdurch entsprechende Lampen oder Leuchtanzeigen darzustellen.Die Lampen müssen folgenden Farben entsprechen:ROT ⇒ nichtautomatische BrandmelderGELB ⇒ automatische BrandmelderBLAU ⇒ selbsttätige LöschanlageWEISS ⇒ GeschossanzeigenGRÜN ⇒ Standort der BMZ, UnterzentralenDie Ausführungsplanung des Lageplantableaus ist vor Fertigung derEinzelheiten mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand – undUmweltschutz, abzustimmen. Das Lageplantableau ist mit einerLampenprüftaste auszustatten.2.4.2 FeuerwehrlaufkartenDie Feuerwehrlaufkarten sind so anzulegen, dass die benötigte Karte eindeutigzu erkennen, und eine sofortige Entnahme möglich ist. Dabei sind Maßnahmengegen den Zugriff Unbefugter zu treffen (Feuerwehrschließung). Je- 9 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGENMeldergruppe ist eine gesonderte Feuerwehrlaufkarte erforderlich. BeiBrandmeldeanlagen mit mehr als 50 Meldergruppen muss bei Alarmauslösungüber der betreffenden Karte eine rote Leuchtanzeige (LED o.ä.) aufleuchten, umdas Auffinden und die Entnahme der entsprechenden Laufkarte zu erleichtern.Feuerwehrlaufkarten sind gemäß <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>-Anhang K zu erstellen.Einzelheiten der Kartengestaltung sind mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz abzustimmen. Ein Muster der Objektbezogenen Laufkarte ist zur Zustimmung vor Aufschaltung der BMA vorzulegen.Am Tag der BMA-Aufschaltung müssen alle geprüften Karten an der BMA zurVerfügung stehen. Die Originalkarten sind dauerhaft gegen Verschmutzung, z.B.durch Einlaminieren, zu schützen.Bestehen an einer BMA verschiedene Angriffswege, z.B. ausgedehnte Gebäudemit Bereichsanzeigen, sind hierzu die jeweils gültigen Laufkarten als zusätzlicherKartensatz vorzuhalten.Wird zur Bereitstellung von Einsatzdaten EDV-Technik, z.B. Drucker, Monitor o.dergl. verwendet, sind die vorgenannten Anforderungen sinngemäß zuberücksichtigen. In diesem Fall ist an der Brandmelderzentrale eineentsprechend gekennzeichnete Handakte mit einem kompletten Satz deraktuellen EDV-Ausdrucke jeder Meldergruppe zu hinterlegen (Rückfallebene).Weitere Einzelheiten sind mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung VorbeugenderBrand- und Umweltschutz abzustimmen.Bei Änderungen der Anlagenstruktur oder baulichen Veränderungen mitAuswirkung auf die Gültigkeit der Melderkarten, sind diese unverzüglich zukorrigieren und im Kartendepot auszutauschen.2.5 Zugang für die Feuerwehr, FeuerwehrschlüsseldepotFür die Feuerwehr ist im Alarmfall jederzeit der gewaltlose Zutritt zurBrandmelderzentrale, sowie zu den Räumen der Überwachungsbereichesicherzustellen.Falls keine ständig besetzte Stelle (Pförtner, Wachdienst, mit Gewährleistung derAnwesenheit ohne Ausnahme) vorhanden ist, hat dies durch Hinterlegen einesGeneralschlüssels der zentralen Schließanlage in einemFeuerwehrschlüsseldepot (FSD) mit gültiger VdS-Zulassung zu erfolgen.Das FSD ist gemäß der VdS-Richtlinie 2105 einzubauen und über einen VdSzugelassenenAnschlussadapter ( SDA ) an die Brandmeldeanlage anzuschließen.Das FSD wird mittels Feuerwehrschließung in Form eines Umstellschlosses mitder Schließung „<strong>Kassel</strong>“ gesichert.Um im Bedarfsfall den Zugang für die Feuerwehr zu gewährleisten, ist zurnachträglichen Auslösung der BMA ein Freischaltelement (FSE) in der Nähe desFSD, vorzugsweise in einer Höhe von ca. 2200 mm einzubauen. ImFreischaltelement kommt die Feuerwehrschließung ( Profilzylinder -PZ- ) zurVerwendung.- 10 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGENAlle Bestellungen von Feuerwehrschließungen werden aus organisatorischenGründen und einer besseren Kontrollmöglichkeit abgewickelt über dieFirmaErnst KruseDuvendahl 9221435 StelleTel.: 04174 – 592-22Fax.: 04174 – 592-33Eine Bestellung muss der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- undUmweltschutz, unverzüglich angezeigt werden, damit ggf. eine Freigabe für dieSchließung erfolgen kann.Des Weiteren erfolgt eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt <strong>Kassel</strong>,vertreten durch die Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- undUmweltschutz, und dem Betreiber bzw. dem Eigentümer der Anlage.Um eine bessere Orientierung im Gebäude im Alarmfall zu gewährleisten, musssich ggf. bei Auslösen der BMA die Grundbeleuchtung im Gebäude selbsttätigeinschalten. Weitere Details sind abzustimmen.- 11 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenANSTEUERN VON BRANDSCHUTZ- UND ALARMEINRICHTUNGEN3 Ansteuern von Brandschutz- und AlarmeinrichtungenSteuerungseinrichtungen nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 dienen der Auslösung vonEinrichtungen zur Gefahrenminderung oder GefahrenabwehrDie Ansteuerung dieser Einrichtungen ist nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 überPrimärleitungen oder über Leitungen mit Funktionserhalt von mindestens 30Minuten vorzunehmen.Werden Einrichtungen zur Gefahrenminderung oder Gefahrenabwehr durchErsatzstromquellen versorgt und beträgt die Umstellzeit bis 15 Sekunden, mussdie Ansteuerung bei Auslösung dauernd erfolgen.3.1 Feststellanlagen von Feuer- und RauchabschlüssenFeststellanlagen zum Offenhalten von Feuer- und Rauchabschlüssen müssenbauaufsichtlich zugelassen sein und den besonderen Bestimmungen desZulassungsbescheides, sowie den „Richtlinien für Feststellanlagen“ desDeutschen Institutes für Bautechnik, Berlin (DIBt), entsprechen.Die Brandmeldeanlage darf als Auslösevorrichtung für Feststellanlagenverwendet werden, wenn sie nach den DIBt-Richtlinien ausgeführt wird.Brandmelder, die ausschließlich das Auslösen von Feststellanlagen im Brandfallbewirken, dürfen die Übertragungseinrichtung nicht ansteuern.3.2 Sicherungseinrichtungen in RettungswegenNach Nr. 1.2 des Erlasses über „Bauaufsichtliche Anforderungen an elektrischeVerriegelungen von Türen in Rettungswegen“ müssen verriegelte Türen beimAuslösen der Brandmeldeanlage automatisch freigeschaltet werden. DerartigeSteuerleitungen sind als Primärleitungen mit Funktionserhalt für 30 Minutenauszuführen.3.3 BrandalarmBeim Auslösen der Brandmeldeanlage können interne Alarmvorrichtungenausgelöst werden (siehe <strong>DIN</strong> VDE 0833). Wenn hierzu akustischeWarneinrichtungen vorgesehen sind, ist das Gefahrensignal nach <strong>DIN</strong> 33404 zuverwenden. Das Warnsignal muss sich auch bei vorhandenem Störschall deutlichhörbar von anderen Geräuschen und Signalen unterscheiden und eineentsprechende Reaktion der im Überwachungsbereich befindlichen Persongewährleisten. Bei Störschallpegel über 110 dB/A sind zusätzliche optischeGefahrensignale erforderlich. Das Verhalten bei Brandalarm ist in einerBrandschutzordnung nach <strong>DIN</strong> 14096 eindeutig festzulegen.3.4 AlarmierungsanlagenAlarmierungsanlagen zum Auslösen eines Räumungsalarmes unterliegen nichtden Anforderungen an Brandmeldeanlagen.- 12 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenPLANUNGSBETEILIGUNG FEUERWEHR4 Planungsbeteiligung FeuerwehrZur Abstimmung der BMA-Planung sind der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz vorzulegen:• Grundrisspläne mit eingetragenen Meldebereichen, sowie Bezeichnungender zugeordneten Meldergruppen und Standorte• Verzeichnis der Meldergruppen• Musterlaufkarte zum Objekt• Blockschaltbild mit Angaben über das Zusammenwirken aller Anlagenteileder Brandmeldeanlage und Zuordnung sowie Benennung derMeldebereiche, Meldergruppen und Brandmelder, sowie derAnlagenperipherie und Standort der Brandmelderzentrale ( BMA-Konzept).Der Vordruck „ Zertifizierungsnachweise“ ist zu beachten.Soweit erforderlich, kann für die Prüfung im Zuge desBaugenehmigungsverfahrens nach § 53 Abs. 4 der Hessischen Bauordnung einnach der „Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)“ anerkannterSachverständiger eingeschaltet werden.Zur Vermeidung von Falschalarmen sind bereits bei der Planung die Maßnahmennach <strong>DIN</strong> VDE 0833 zu berücksichtigen. Hierbei ist besonders auf möglicheUmgebungseinflüsse, wie z.B. Rauch, Staub, Nebel und Luftbewegungen zuachten.- 13 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERRICHTEN VON BRANDMELDEANLAGEN5 Errichten von Brandmeldeanlagen5.1 Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder)Nichtautomatische Brandmelder müssen den Normen der Reihe <strong>DIN</strong> EN 54entsprechen. Sie sind in einer Höhe von 1,4 Meter +/- 0,2 Meter über OKF, auchbei Unterbringung in Wandhydrantenschränken, anzubringen. DasMeldergehäuse muss gut sichtbar sein.Die Meldergehäuse dürfen nur dann mit „Feuerwehr“ in der Farbe Rot RAL 3000gekennzeichnet sein, wenn durch die Brandmeldeanlage eineÜbertragungseinrichtung ausgelöst wird, die den Einsatz der Feuerwehrveranlasst.Ist dies nicht der Fall, ist nur die Beschriftung „Hausalarm„ und eine blaueFarbkennzeichnung des Meldergehäuses in RAL 5005 zulässigWährend der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme und bei Außerbetriebnahme derBrandmeldeanlage ist ein Schild mit der Aufschrift „Außer Betrieb„ imBrandmelder an Stelle der Glasscheibe einzusetzen.Bei der Installation ist <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> zu beachten.Für nichtautomatische Brandmelder sind eigene Meldergruppen mit nicht mehrals 10 Meldern vorzusehen.5.2 Automatische BrandmelderAutomatische Brandmelder müssen den Normen der Reihe <strong>DIN</strong> EN 54entsprechen.Die Auswahl automatischer Brandmelder hat entsprechend der wahrscheinlichenBrandentwicklung in der Entstehungsphase, der Raumhöhe, denUmgebungsbedingungen und den möglichen Störgrößen in dem zuüberwachenden Bereich zu erfolgen. Bei der Auswahl ist <strong>DIN</strong> VDE 0833 zubeachten. Für Brandmeldeanlagen in konventioneller Technik (z.B Grenzwert-,Trendmelde-, Pulsmeldetechnik) gelten nachfolgende Bedingungen diesesMerkblattes.Für Brandmelder in Sondertechnik (z.B. linienförmige Melder, Aktivmelder) istdie Ergänzung der VdS-Richtlinie 2095 anzuwenden. Über die Anwendung vonSondertechniken ist Einvernehmen mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz herbeizuführen.In einer Meldergruppe dürfen maximal 32 automatische Brandmelderzusammengefasst werden. Die maximale Melderzahl bezieht sich hierbei auf diesoftwaremäßig programmierte Meldergruppe. Das Aufteilen derhardwaremäßigen vorhandenen Meldergruppe in mehrere Software-Meldergruppen ist nur innerhalb eines Geschosses bzw. eines Brandabschnitteszulässig.Platten von Doppelböden oder von abgehängten Unterdecken, hinter denenautomatische Brandmelder montiert sind, müssen mit Individualanzeigen(Parallelanzeigen), mindestens jedoch durch einen roten Punkt (Mindestgröße50 mm Durchmesser) mit Angabe Meldergruppe / Meldernummer dauerhaft- 14 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERRICHTEN VON BRANDMELDEANLAGENgekennzeichnet werden. Die markierten Platten sind mit einer geeignetenVorrichtung zu versehen, die ein Verwechseln der Platten unmöglich macht.Für die Erkundung von Meldern in Zwischendecken ist pro Geschoss mindestenseine geeignete Leiter für die Feuerwehr zu deponieren. Der Ort derAufbewahrung ist auf den Laufkarten zu markieren.Bodenplattenheber sind am Eingang zum Meldebereich für den Einsatz derFeuerwehr griffbereit vorzuhalten und mit einer Aufschrift „Feuerwehr“dauerhaft zu kennzeichnen.Nichtautomatische Melder dürfen nicht mit automatischen Meldern auf einerMeldergruppe dargestellt werden.Automatische Melder in Zwischendecken / Zwischenböden sollten nicht mitautomatischen Meldern der allgem. Raumüberwachung dargestellt werden.5.3 LöschanlagenSelbsttätige Löschanlagen sind an Brandmeldeanlagen anzuschließen. Über denAnschluss von Objektlöschanlagen entscheidet die Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz.5.3.1 SprinkleranlagenBei Sprinkleranlagen ist je Nass – bzw. Trocken-Alarmventil eine eigeneMeldergruppe zu installieren.Erstreckt sich die Sprinklergruppe einer Nassanlage über mehrere Geschosseeines Gebäudes, ist für jedes Geschoss ein Strömungsmelder einzubauen.Meldungen von Strömungsmeldern dürfen die Übertragungseinrichtung derBrandmeldeanlage nicht auslösen, sondern müssen einen örtlichen Alarm undeine Signalisierung auf dem Lageplantableau bzw. der Leuchtanzeige derFeuerwehrlaufkarten-Kartei bewirken.Bei einem Lageplantableau sind die Alarmventile durch blaue LED (Leuchtdiode,Lampe) im Geschossgrundriss, und Strömungsmelder mit weißer LED alsGeschossangabe anzuzeigen. Sind in der Sprinkleranlage Etagen-Absperrschieber eingebaut, sind diese neben der weißen LED desStrömungsmelders mit einem Schieber-Symbol im Farbton Blau darzustellen.Bei einer Feuerwehrlaufkartenkartei ist je Strömungsmelder eine eigeneFeuerwehrlaufkarte erforderlich. Sind in die Sprinkleranlage Etagen-Absperrschieber eingebaut, sind diese standortgenau auf der Rückseite derFeuerwehrlaufkarte durch ein graphisches Symbol darzustellen. Befinden sichSprinklerzentrale und Brandmelderzentrale (als FW-Anlaufpunkt) nicht angleicher Stelle, sind der Standort der Sprinklerzentrale und dieWegekennzeichnung mit einer gesonderten Laufkarte darzustellen undzusätzlich im Laufkartendepot mit augenfälliger Kennzeichnung„SPRINKLERZENTRALE“ zu deponieren.Werden Wandhydranten aus dem Sprinklernetz betrieben und führen beiBetätigung zu einem Alarm mit Ruf der Feuerwehr, sind die WH mit geeignetenMeldekontakten und an der BMZ mit den entsprechenden Laufkarten- 15 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERRICHTEN VON BRANDMELDEANLAGENauszustatten. Die Wandhydranten sind ggf. mit Schildern zu versehen, die aufdiese Verknüpfung hinweisen.5.3.2 Gas-LöschanlagenLöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln können durch Brandmeldeanlagenausgelöst werden. Die Ansteuerung ist nach der Ergänzung der VdS-Richtlinie2095 vorzunehmen.Zur manuellen Auslösung der Löschanlage und als Stopptaster sindMeldergehäuse nach <strong>DIN</strong> 54 EN im Farbton RAL 1012 (Gelb) zu verwenden.Zusätzlich ist eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen.5.4 LeitungsnetzBrandmeldeanlagen müssen nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 über ein eigenes Leitungsnetzverfügen.5.4.1 PrimärleitungenAls Primärleitungen nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 sind auszuführen:• Leitungen zu Brandmeldern• Automatischen Löschanlagen• Übertragungseinrichtungen• Feuerwehrschlüsseldepots• FreischaltelementenWerden Primärleitungen als Ringleitung ausgeführt, muss die VdS-Richtlinie2095 eingehalten werden.Multifunktionale Primärleitungen zum Melden, Alarmieren, Steuern, Anzeigenund Weiterleiten von Meldungen sind zulässig, wenn sie der aktuellenErgänzung der VdS-Richtlinie 2095 entsprechen.5.4.2 Primärleitungen und FunktionserhaltLeitungen• von Brandmelder-Unterzentralen zur Brandmeldezentrale• von der Brandmelderzentrale über die Übertragungseinrichtung zumÜbergabepunkt der Netzbetreiber• zum Ansteuern von Sicherungseinrichtungen an Rettungswegensind grundsätzlich als Primärleitungen mit Funktionserhalt für 30 Minuten nach<strong>DIN</strong> 4102 auszuführen.Sonstige Primärleitungen sind mit Funktionserhalt für 30 Minuten auszuführen,wenn sie durch Bereiche, Räume oder Gebäudeteile verlaufen, die nicht durchautomatische Brandmelder oder selbsttätige Löschanlagen überwacht werden.Bei Handfeuermeldern in F 90 abgetrennten Treppenräumen gilt dies bis zumersten Melder der Meldergruppe.- 16 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERRICHTEN VON BRANDMELDEANLAGENDer Funktionerhalt für 30 Minuten muss durch Maßnahmen nach <strong>DIN</strong> 4102(z.B. Kanal, Verkleidung, Kabel mit integriertem Funktionserhalt unddergleichen) erzielt werden. Der Nachweis ist durch Prüfzeugnisse nachAbschnitt 7 der Norm, ggf. auch allgemein bauaufsichtliche Zulassungen, zuerbringen. Abweichend hiervon ist auch eine Verlegung unter Putz zulässig,wenn die Putzüberdeckung mind. 15 mm beträgt.5.4.3 Primärleitungen oder FunktionserhaltLeitungen zu• Lageplantableaus• Abgesetzten Bedienfeldern und ähnlichen Einrichtungensind als Primärleitung nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 oder als Leitung mit Funktionserhaltfür 30 Minuten nach <strong>DIN</strong> 4102 auszuführen. Für Feuerwehranzeigetableaus(FAT), die der Erstinformation dienen, sind die Anforderungen nach <strong>DIN</strong> EN 54-2;1997-12; 12.5.3 (Ausfallsicherheit und Redundanz) zu erfüllen.5.4.4 Mechanischer SchutzLeitungen von Brandmeldeanlagen müssen im Handbereich ausreichendmechanisch geschützt verlegt und befestigt sein. Dies kann z.B. durch Verlegungin geschlossenem Rohrsystem aus Stahlpanzer – oder schlagfestemKunststoffrohr, durch Verwendung von Leitungen mit Stahldrahtbewehrungoder – umflechtung, oder durch Verlegung unter Putz erreicht werden. DieVorgaben der Musterleitungsanlagen- Richtlinie sind hierbei zu beachten.5.4.5 ÜberspannungsschutzFür Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen sind zum Schutz gegenZerstörung und ggf. gegen Falschmeldungen Maßnahmen gegenÜberspannungen erforderlich. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen müssendem Stand der Technik, insbesondere der <strong>DIN</strong> VDE 0845 „Schutz vonFernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkung, statische Aufladungen undÜberspannung aus Starkstromanlagen“ und der VDE V 0185,T1 - 4 „Blitzschutz“entsprechen. Als Schutz gegen Schäden sind Maßnahmen des äußeren undinneren Blitzschutzes erforderlich.- 17 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenBETRIEBSBESTIMMUNGEN6 Betriebsbestimmungen6.1 Eingewiesene PersonenDer Betreiber einer Brandmeldeanlage ist verpflichtet, Betriebspersonal als„eingewiesene Person“ gemäß <strong>DIN</strong> VDE 0833 vorzuhalten. Die eingewiesenenPersonen sind vom Errichter der Brandmeldeanlage mit der Anlage und derenBetrieb vertraut zu machen. Die Namen der eingewiesenen Personen sind derFeuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutz bekanntzu geben und ggf. zu aktualisieren.6.2 Prüfung und WartungPrüfungen und Wartungen an der Brandmeldeanlage, bei denen die Funktionvon Brandmeldern zeitweise außer Kraft gesetzt wird, dürfen nur durchgeführtwerden, wenn die Brandmelderzentrale durch eine eingewiesene Personständig besetzt ist. Dies gilt insbesondere für Brandmeldeanlagen mitautomatischen Prüfzyklen. Der Betreiber der BMA hat hierüber entsprechendeAbsprachen mit dem Errichter bzw. dem Wartungsdienst der BMA zu treffen, dieauf Verlangen den Aufsichtsbehörden nachzuweisen sind.- 18 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERGÄNZENDE HINWEISE7 Ergänzende Hinweise7.1 AufschaltungBrandmeldeanlagen im Sinne der Regelung dieser Anschlussbedingungen sindüber o.g. Verbindungswege direkt auf die Empfangseinrichtung derLeitfunkstelle bei der Feuerwehr der Stadt <strong>Kassel</strong>, Wolfhager Straße 25, 34117<strong>Kassel</strong>, aufzuschalten.Konzessionsträger für die Brandmeldeübertragungen ist für die Stadt <strong>Kassel</strong>Siemens Building Technologies GmbH & Co .oHGBürgermeister- Brunner- Straße 1534117 <strong>Kassel</strong>Tel. 0561- 7886-3647.2 Kennzeichnung, EinbauDie Brandmelderzentrale und die erforderlichen Zusatzelemente sind möglichstin einheitlicher Art und Weise zu installieren.Vorzusehende Installationsmaße:• BMZ / FIBS: Montageplatzbedarf ca. 800 mm Breite x 1800 mm Höhe• FEUERWEHRBEDIENFELD nach <strong>DIN</strong> 14661: Höhe 1600 mm (+100 mm,-200mm)• FEUERWEHR-ANZEIGETABLEAU: Höhe 1600mm ( +100 mm,- 200 mm )• MELDERGRUPPENKARTEN-DEPOT: Höhe 1200 mm, als Standardversion• FEUERWEHRSCHLÜSSELDEPOT: Einbauhöhe 1000 mm – 1400 mm OKFF• FREISCHALTELEMENT: Einbauhöhe 2200 mm OKFF, wenn nicht inStandsäule• NICHTAUTOMATISCHE BRANDMELDER (DKM): Höhe 1400 mm +/- 200mm OKFFBei Verwendung weiterer Elemente (FW-Gebäudefunk-Bedienfeld o.ä.), bzw.Kombinationen mehrerer Komponenten, werden Einzelabsprachen mit derFeuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutz,erforderlich.7.3 FeuerwehrschließungenFür den Bereich der Stadt <strong>Kassel</strong> wurde für die Zugangsregelung und Belangeder Feuerwehr <strong>Kassel</strong> das erforderliche Schließsystem eingerichtet. DiesesSchließsystem trägt den Namen Feuerwehrschließung <strong>Kassel</strong>.- 19 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenERGÄNZENDE HINWEISEDie einheitliche Verwaltung der Schließungen erfolgt durch denKonzessionsbetriebFirmaErnst KruseDuvendahl 9221435 StelleTel: 04174 – 592-22Fax: 04174 – 592-33Diese Schließung umfasst:• VdS zugelassenes Umstellschloss mit den dazugehörigenDoppelbartschlüsseln in erforderlicher Anzahl.• VERWENDUNG: Verriegelung Innentür FSD• Profilhalbzylinder (FSE), mit Schließkarte, incl. der dazugehörigenSchlüssel in erforderlicher Anzahl.• VERWENDUNG: Schlossschalter FSE, Doppelschließungen anToranlagen, Schrankenanlagen, Schlüsselschaltern, usw.• Profilhalbzylinder (FBF), mit Schließkarte, incl. der dazugehörigenSchlüssel in erforderlicher Anzahl.• VERWENDUNG: Verriegelung FBF, Laufkartendepot. Dieser Schlüsselkann für Wartungszwecke durch anerkannte Wartungsnehmer nachformlosem Antrag bei der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz beim o.g.Konzessionsbetrieb erworben werden. Missbrauch wird verfolgt. BeiAusscheiden eines Wartungsnehmers aus dem Wirkbereich derFeuerwehrschließung <strong>Kassel</strong> ist der Schlüssel an die FW-<strong>Kassel</strong>kostenfrei zurück zu geben.Die Bereitstellung der erforderlichen Feuerwehrschließungen geht zu Lasten desBMA-Betreibers. Bei Demontagen gehen die Schließungen in den Bestand derFeuerwehr <strong>Kassel</strong> kostenfrei über.Die Lieferung von bestellten Schließungen erfolgt grundsätzlich zunächst an dieAdresse der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>. Die Montage erfolgt am Tag der Inbetriebnahmeder BMA / Einrichtung.Über die Montage von Feuerwehrschließungen in einem FSD wird zwischen demBetreiber bzw. dem Eigentümer der BMA und der Stadt <strong>Kassel</strong>, vertreten durchdie Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen.Über im FSD hinterlegte Objektschlüssel wird ein Schlüsselprotokoll angefertigt.Bei Änderungen der Objektschließung ist die Feuerwehr <strong>Kassel</strong> unaufgefordertzu informieren.- 20 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenABNAHME UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN8 Abnahme und wiederkehrende Prüfungen8.1 Erst- und wiederkehrende PrüfungenVor der ersten Inbetriebnahme der BMA ist diese durch bauaufsichtlichanerkannte Sachverständige gemäß „Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)prüfen und abnehmen zu lassen. Der Prüfbericht ist der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>,Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutz vorzulegen.Die vorgenannten Anforderungen gelten auch für die wiederkehrendenPrüfungen der Brandmeldeanlage nach den entsprechenden Bestimmungen derTPrüfVO.8.2 WartungFür den Anschluss einer Brandmeldeanlage an die Empfangszentrale derzuständigen Zentralen Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz, (hier:Leitstelle bei der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>), ist es erforderlich, dass ein Wartungsvertragmit dem Errichter der BMA, bzw. einer gleichwertigen Fachfirma abgeschlossenwird, der die Prüfungen nach <strong>DIN</strong> VDE 0833 bzw. <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> beinhaltet. BeiEigenwartung ist die vorhandene Fachkunde (Zertifizierung) derentsprechenden Personen nachzuweisen.Wartungsvertrag bzw. Fachkundenachweis sind in Abschrift der Bauaufsicht undder Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutzvorzulegen.Eine Kopie der Wartungsnachweise, mind. als jährlicher Sammelnachweis mitAngabe der BMA-Nummer ist der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung VorbeugenderBrand- und Umweltschutz unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.8.3 Übergabe, Abnahme, InbetriebnahmeTermin der Übergabe, Abnahme, Inbetriebnahme und Aufschaltung derBrandmeldeanlage ist mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung VorbeugenderBrand- und Umweltschutz, sowie dem Konzessionär für dieBrandmeldeübertragung, Fa. Siemens, mindestens 10 Tage vorher abzustimmen.Über die Forderung nach <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>, Pkt. 9.1, Abs. 4 hinaus, muss die Abnahmeim Beisein der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- undUmweltschutz erfolgen.Die Protokollführung erfolgt in der Regel durch den Konzessionsvertreter.Am Abnahmetag werden die im Abnahmeprotokoll (siehe 8.5) aufgeführtenPunkte bearbeitet.Die <strong>DIN</strong> gerechte Ausführung der Feuerwehrlaufkarten und derFeuerwehrpläne, sowie die abgestimmte Ausführung desFeuerwehranfahrtplanes ist mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme derFeuerwehr <strong>Kassel</strong>, Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutzvorzulegen.Alle anderen Auflagen dieses Merkblattes sind vorab zu erfüllen.- 21 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenABNAHME UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN8.4 Einweisung der FeuerwehrDie Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, im Regelfall vertreten durch Mitarbeiter der AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz, ist in die Funktionsweise derBrandmeldeanlage einzuweisen.8.5 Abnahmeprotokoll BMA, Objekt- 22 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenABNAHME UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN- 23 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenMUSTERLAUFKARTE, FEUERWEHRANFAHRTSPLAN ( OBJEKTPLAN )9 Musterlaufkarte, Feuerwehranfahrtsplan ( Objektplan )Auf die Darstellung von Musterlaufkarten wird an dieser Stelle verzichtet undauf die Ausführungen gemäß <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>, Anhang K verwiesen. FolgendeAbweichungen sind jedoch zu beachten:Darstellung des Meldebereichs auf der Vorderseite in der Farbe Rot,Kennzeichnung der Rückseite mit dem Begriff „Meldebereich„Darstellung von automatischen Meldern mit der Angabe des Meldertyps(Symbolik) ist möglichIn Einzelfällen wird die Abstimmung mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz empfohlen.9.1 Feuerwehranfahrtsplan, ( Objektplan )Für jede Brandmeldeanlage ist ein Feuerwehranfahrtsplan als Einsatzunterstützende <strong>Info</strong>rmation der Feuerwehr <strong>Kassel</strong> in 4-facher Ausfertigung zurVerfügung zu stellen. Der Plan ist im Format <strong>DIN</strong> A 4 zu erstellen und beinhaltetim Wesentlichen den vereinfachten Objektgrundriss mit denGrundstücksgrenzen, angrenzenden Straßen, Wasserentnahmestellen,befahrbare / nicht befahrbare Flächen. Am oberen Rand sind der Objekt- undStraßenname sowie die Nummer der Übertragungseinrichtung anzugeben. DieVerwendung von Symbolen und Farben erfolgt in Anlehnung an die <strong>DIN</strong> 14095(Feuerwehrplan). Details sind mit der Feuerwehr <strong>Kassel</strong> abzustimmen.Der Feuerwehranfahrtsplan ist bei Änderungen zu aktualisieren und derFeuerwehr <strong>Kassel</strong> zu übergeben.- 24 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenBEGRIFFSERLÄUTERUNGEN, FEHLALARME10 Begriffserläuterungen, Fehlalarme10.1 BegriffserläuterungenBMABrandmeldeanlageBMZBrandmelderzentraleFSD Feuerwehrschlüsseldepot ( alt: SD Schlüsseldepot, FSKFeuerwehrschlüsselkasten ) AufbewahrungsortdesObjektschlüssels für die zentrale SchließanlageFSEFreischaltelement (auch Umgehungsschalter, bzw. Feuerwehrschlüsselschaltergenannt) Einrichtung für die manuelleAuslösung einer Brandmeldung außerhalb des Objektes durchdie Feuerwehr. Dies hat die Freigabe der ersten Tür desFeuerwehrschlüsseldepots zur Folge. Das Freischaltelement istBestandteil der Brandmeldeanlage.ÜEÜbertragungseinrichtung (alt: Hauptmelder)Leitet den Alarm an die Empfangseinrichtung ( Leitfunkstellebei der Feuerwehr <strong>Kassel</strong> ) weiter.FATFeuerwehr- AnzeigetableauAnzeigeeinrichtung mit Klartextfeld als Parallelanzeige derBMZFIBSFeuerwehr-<strong>Info</strong>rmations und Bedien-SystemZusammenfassung der Komponenten FAT, FBF, ÜE, Laufkartenund ggf. weitererElemente an einem, i.d.R von der BMZabgesetzten Ort als definierter Anlaufpunkt für die Feuerwehr.AWUG Automatisches Wähl- und ÜbertragungsgerätZusatzgerät zur Übermittlung von Störungs – undSabotagemeldungen an eine autorisierte Stelle, im Regelfallüber eine Telekom-Wählleitung.Umstellschloss10.2 FehlalarmeSchloss, welches ohne Austausch des Zuhaltepaketes auf eineneue Codierung umgestellt werden kann.Bei Fehlalarmen, die durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oderunqualifizierte Manipulationen an der Brandmeldeanlage ausgelöst werden,behält sich die Stadt <strong>Kassel</strong>, vertreten durch die Feuerwehr <strong>Kassel</strong>, AbteilungVorbeugender Brand- und Umweltschutz vor, den Einsatz gem. § 61, 6, HBKG12/1998 nach der geltenden Gebührensatzung der Stadt <strong>Kassel</strong> dem BMA-Betreiber in Rechnung zu stellen.- 25 - Stand: Juni 2008


Fachblatt-BrandmeldeanlagenBEGRIFFSERLÄUTERUNGEN, FEHLALARMEVorstehende Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung vonBrandmeldeanlage treten mit dem heutigen Tage in Kraft.<strong>Kassel</strong>, 27.06.2008LtBD KrüttLeiter der FeuerwehrAnsprechpartner:Feuerwehr <strong>Kassel</strong>,Abteilung Vorbeugender Brand- und UmweltschutzWolfhager Straße 25,34117 <strong>Kassel</strong>, Feuerwache 2Herr Fleck:Tel. 0561-7884-214Fax 0561-7884-245e-mail: thomas.fleck@stadt-kassel.deHerr EisenbeißTel. 0561-7884-216Fax 0561-7884-245e-mail: wilhelm.eisenbeiss@stadt-kassel.de- 26 - Stand: Juni 2008

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