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Kassel - DIN 14675 Info

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Fachblatt-BrandmeldeanlagenANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGEN2 Anforderungen an Brandmeldeanlagen2.1 Übertragungseinrichtung ( ÜE )Brandmeldeanlagen müssen zur gemeinsamen Zentralen Leitstelle <strong>Kassel</strong> beider Feuerwehr <strong>Kassel</strong> aufgeschaltet werden. Die Alarmübertragung erfolgt nachaktuellem Standart mittels eines verschlüsselten Internet-Protokolls undzusätzlich einem Ersatzweg gemäß Konzessionsbeschreibung. Dabei wird dieAbschaltung der ÜE an der Empfangseinrichtung in der Zentralen Leitstelledargestellt. Die Übertragung über angemietete Fernsprechstandleitungen derNetzbetreiber (z.B. Telekom) als Direktverbindung, ggf. mit Bildung vonNetzknoten, ist maximal bis Einstellung des Produktes durch den Netzbetreibermöglich. Kann die Aufschaltung der Brandmeldeanlage aus örtlichenGegebenheiten nicht über Fernsprechstandleitungen der Netzbetreibererfolgen, ist die Verbindung nach Zustimmung der Feuerwehr über einenanderen zugelassenen Weg zu gewährleisten.Die Übertragungseinrichtung (ÜE, Hauptmelder) muss der <strong>DIN</strong> EN 54, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>und der VDE 0833 entsprechen. Bei zusätzlicher Auslösung von Hand ist einnichtautomatischer Brandmelder nach <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> zu verwenden. Die Einrichtungsollte so angebracht sein, dass der Druckknopf eine Höhe von 1400 mm (+-200mm) über der OKF hat.Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Betreiber deröffentlichen Empfangszentrale für Brandmeldungen ist über den Anschluss derBMA eine vertragliche Regelung erforderlich. Der Konzessionär hierfür ist dieSiemens Building Technologies GmbH & Co .oHGBürgermeister-Brunner-Str. 1534117 <strong>Kassel</strong>Für eine rechtzeitige Abstimmung zwischen den Beteiligten ist durch denBetreiber der BMA als Antragsteller Sorge zu tragen.2.2 Brandmelderzentrale ( BMZ )Die Brandmelderzentrale ist das Kernstück einer Brandmeldeanlage. Sie istBestandteil der Prozess- und Auswerteebene und übernimmt neben derEnergieversorgung der Brandmelder auch die Auswertung ihrer Signale sowiedie Alarmorganisation.Brandmelderzentralen müssen <strong>DIN</strong> VDE 0833 und <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> entsprechen.Es dürfen nur von der VdS-Schadenverhütung zugelassene Brandmeldesystemezur Ausführung kommen.Die Brandmelderzentrale ist grundsätzlich in einem Raum außerhalb von FluchtundRettungswegen, im Eingangsgeschoß in unmittelbarer Nähe desFeuerwehrzugangs zu installieren. Der Weg vom Feuerwehrzugang bis zur BMZist fortlaufend mit Hinweisschildern Brandmelderzentrale „BMZ“ nach <strong>DIN</strong> 4066zu kennzeichnen (Schildergröße 105 mm x 297 mm).Im Aufstellraum der BMZ sind weiterhin folgende zusätzliche Bestandteile derBMA anzuordnen:- 7 - Stand: Juni 2008

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