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Anschlussbedingungen der Feuerwehr Wuppertal - Stadt Wuppertal

Anschlussbedingungen der Feuerwehr Wuppertal - Stadt Wuppertal

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<strong>Stadt</strong>betrieb <strong>Feuerwehr</strong>Abteilung Vorbeugen<strong>der</strong> GefahrenschutzTechnische <strong>Anschlussbedingungen</strong>für die Aufschaltung von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an diekonzessionierte Empfangsanlage in <strong>der</strong> Leitstelle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>Fassung vom 18. Mai 2010Der Anschluss zur Teilnahme am konzessionierten Betrieb <strong>der</strong> Übertragungsanlage fürGefahrenmeldungen bei <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> erfolgt, wenn Gründe desBrandschutzes und <strong>der</strong> Hilfeleistung dies erfor<strong>der</strong>n.Diese <strong>Anschlussbedingungen</strong> regeln auch die Einrichtung von <strong>Feuerwehr</strong> –Schlüsseldepots.Für den Fall einer Verweisung auf eine Norm, ohne Angabe des Ausgabedatums undohne Angabe auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw. bezieht sich dieVerweisung immer auf die neueste gültige Ausgabe <strong>der</strong> in Bezug genommenen Norm.Vorbeugen<strong>der</strong> Gefahrenschutz Berufsfeuerwehr <strong>Wuppertal</strong>


Inhalt01. Allgemeines ______________________________________________________ 31.1 Geltungsbereich ____________________________________________________31.2 Art <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Übertragungseinrichtung für Gefahrenmeldungen _31.3 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Brandmeldeanlagen ______________________41.4 Zugang zum Objekt_________________________________________________502. Übertragungseinrichtung für Brandmeldeanlagen _______________ 603. Brandmel<strong>der</strong>zentrale_____________________________________________ 704. <strong>Feuerwehr</strong> - Schlüsseldepot und Freischaltelement ______________ 74.1 <strong>Feuerwehr</strong> – Schlüsseldepot (FSD) _____________________________________74.2 Freischaltelement (FSE) ______________________________________________905. <strong>Feuerwehr</strong>bedienfeld ____________________________________________ 906. <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau (FAT) _______________________________ 907. Brandmel<strong>der</strong> ____________________________________________________ 107.1 Nichtautomatische Brandmel<strong>der</strong> ____________________________________ 107.2 Automatische Brandmel<strong>der</strong> _________________________________________ 1108. Ansteuerung von sonstigen Sicherheitseinrichtungen ___________ 128.1 Sprinklerlöschanlagen _____________________________________________ 128.2 CO 2 – Löschanlagen, sonstige Löschanlagen _________________________ 138.3 Klima- und Lüftungsanlagen ________________________________________ 138.4 Entrauchungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge _____________________ 138.5 Gebäudefunkanlagen _____________________________________________ 1309. Pläne für die <strong>Feuerwehr</strong> ________________________________________ 149.1 Mel<strong>der</strong>gruppenpläne, Laufkarten____________________________________ 149.2 Symbole_________________________________________________________ 159.3 Weitere Lage- und Übersichtspläne__________________________________ 1510. Inbetriebnahme/Abnahme______________________________________ 1611. Wartung und Instandhaltung ___________________________________ 1712. Betrieb __________________________________________________________ 1813. Bauliche und betriebliche Än<strong>der</strong>ungen__________________________ 1814. Weitere Bedingungen ___________________________________________ 1915. Kostenersatz und Entgelte ______________________________________ 1916. Adressen ________________________________________________________ 19Anlage 1 Checkliste _________________________________________________ 21Anlage 2 Schlüsselprotokoll_________________________________________ 23Anlage 3 Gebäudefunkanlagen_____________________________________ 24Anlage 4 Längerfristige Revision ____________________________________ 282


01. Allgemeines1.1 GeltungsbereichDie Teilnahme am konzessionierten Betrieb für Übertragungsanlagen fürGefahrenmeldungen (ÜAG) und <strong>der</strong> Betrieb von <strong>Feuerwehr</strong> – Schlüsseldepotserfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> DIN 14 675 (Deutsches Institut für Normung,e.V. Berlin, Beuth Verlag GmbH, www.beuth.de). Diese<strong>Anschlussbedingungen</strong> regeln im Geltungsbereich des Gesetzes über denFeuerschutz- und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein – Westfalen (FSHGNRW) auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> DIN 14 675, technische und organisatorischeAnfor<strong>der</strong>ungen für Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mitdirekter Aufschaltung auf die Empfangszentrale in <strong>der</strong> Leitstelle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong><strong>Wuppertal</strong>.Sie gelten für Neuanlagen und Erweiterungen bzw. Än<strong>der</strong>ungen bestehen<strong>der</strong>Anlagen. Die Teilnahme setzt eine Übertragungseinrichtung fürBrandmeldungen voraus.1.2 Art <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Übertragungseinrichtungfür GefahrenmeldungenDie <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> lässt aufgrund einer Konzession eineÜbertragungseinrichtung für Gefahrenmeldungen (ÜAG) betreiben. An <strong>der</strong>Zentrale <strong>der</strong> ÜAG werden Übertragungseinrichtungen (ÜE) fürBrandmeldungen angeschlossen. Die Teilnahme erfolgt mit einerÜbertragungseinrichtung des Konzessionärs, die auf dem vom Teilnehmergenutztem Grundstück eingerichtet und über Übertragungswege mit <strong>der</strong>Zentrale <strong>der</strong> ÜAG <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> verbunden ist.3


1.3 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an BrandmeldeanlagenBrandmeldeanlagen (BMA) sind, soweit nicht an<strong>der</strong>s aufgeführt, nach denjeweilig gültigen Bestimmungen zu errichten. Insbeson<strong>der</strong>e sind folgendeVorschriften zu beachten:DIN VDE 0800- Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen -DIN VDE 0833- Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall -VDE 0100- Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V -DIN EN 54- Brandmeldeanlagen -DIN 14 623- Orientierungsschil<strong>der</strong> für automatische Brandmel<strong>der</strong> -DIN 14 661- Bedienfeld für Brandmeldeanlagen -DIN 14 662- <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau -DIN 14 663- <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunkbedienfeld -DIN 14 675- Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb (mit Än<strong>der</strong>ung A1 von 12-2006) -LAR LeitungsanlagenrichtlinieVdS – RichtlinienVdS 2105 Schlüsseldepots, Anfor<strong>der</strong>ungen, Planung und EinbauVdS 2095 Richtlinie für automatische BrandmeldeanlagenVdS 2843 Richtlinie für die Zertifizierung von Fachfirmen für BMAVdS 2878 Vernetzung von Brandmelde-Alt- und NeuanlagenBMA müssen von zertifizierten Errichterfirmen mit Fachkräften entsprechendden v.g. Bestimmungen errichtet werden. Die Anerkennung bzw.Zertifizierung erfolgt entwe<strong>der</strong> durch den VdS o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e akkreditierteZertifizierungsstelle gemäß DIN 14 675 und VdS – Richtlinie 2843. Wird dieBMA durch eine Firma errichtet, die nicht zertifiziert ist, so ist die BMA nachFertigstellung durch einen zertifizierten externen Gutachter (TÜV, VdS,staatlich anerkannter Sachverständiger usw.) auf ihre Konformität undFunktion hin zu überprüfen.Sofern die DIN/VDE- und VdS – Bestimmungen voneinan<strong>der</strong> abweichendeAngaben enthalten, gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> DIN/VDE alsMindestanfor<strong>der</strong>ungen.4


1.4 Zugang zum ObjektBauordnungsrechtlich gefor<strong>der</strong>te BMA müssen mittels ÜE auf eine ÜAG <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> aufgeschaltet werden. Für bestehende Anlagen mitAufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle gilt die Übergangsregelung <strong>der</strong>DIN 14 675 (Seite 24, Anhang A). Die Anzeige- und Bedieneinheit für die<strong>Feuerwehr</strong> muss sich an einer ständig besetzten Stelle im Objekt, in Nähe desHauptzuganges befinden. Ist eine ständig besetzte Stelle im Objekt nichtvorhanden, muss <strong>der</strong> Betreiber einen ungehin<strong>der</strong>ten Zugang durch ein<strong>Feuerwehr</strong> – Schlüsseldepot (FSD) sicherstellen.Das FSD wird in <strong>der</strong> Regel neben dem <strong>Feuerwehr</strong>zugang des Objektesangebracht.Der Standort des FSD ist durch eine rote Blitzleuchte o<strong>der</strong>Rundumkennleuchte, die bei einem Alarm automatisch von <strong>der</strong>Brandmeldezentrale (BMZ) angesteuert wird, deutlich zu kennzeichnen.Beamte <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>, die sich auf Verlangen auszuweisenhaben, ist je<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Zutritt zur Anlage zum Zweck <strong>der</strong> Überprüfung zugewähren.Sind Tore in <strong>der</strong> notwendigen Zufahrt für die <strong>Feuerwehr</strong> von <strong>der</strong> Straßevorhanden, muss u. a. sichergestellt werden, dass <strong>Feuerwehr</strong>einsätze durchein abgeschlossenes Tor nicht verzögert werden.Hinsichtlich einer schnellen und möglichst leichten Öffnung eines Tores kannin einen <strong>der</strong> Torpfosten ein Notschlüsselrohr (NSR) für den Torschlüsseleingebaut werden, sofern das Tor nicht schon mit dem Schlüssel aus dem FSDgeöffnet werden kann.Einzelheiten hierzu sind mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelle abzustimmen.Die Anzeige- und Bedieneinrichtungen für die <strong>Feuerwehr</strong>(<strong>Feuerwehr</strong>bedienfeld und <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau) müssen für die<strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> im Alarmierungsfall je<strong>der</strong>zeit ohne Verzögerungzugänglich sein.Sie sind für die <strong>Feuerwehr</strong> im Regelfall im Haupteingangsbereich einesGebäudes einzurichten. Abweichungen sind mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> ineinem Vorgespräch abzustimmen.Der Standort mit Anzeige- und Bedieneinrichtung für die <strong>Feuerwehr</strong> und <strong>der</strong>Weg dorthin, sind mit dauerhaften und gut sichtbaren Schil<strong>der</strong>n gemäß DIN4066 – BMZ – zu kennzeichnen. Befindet sich <strong>der</strong> Standort in einem5


verschlossenen Raum, so muss <strong>der</strong> Schlüssel für diesen in <strong>der</strong> ständigbesetzten Stelle vorgehalten werden, o<strong>der</strong> mit dem im FSD hinterlegtenObjektschlüssel übereinstimmen.Die Handauslösung <strong>der</strong> ÜE ist im Handbereich <strong>der</strong> Anzeige- undBedieneinrichtung <strong>der</strong> BMZ zu montieren; die Anschlussnummer ist gut lesbaram FBF und am Handfeuermel<strong>der</strong> <strong>der</strong> ÜE anzubringen.Werden elektronische passive Schließsysteme in Zugangstüren, zuüberwachten Bereichen eingesetzt, ist <strong>der</strong> Zugang auch bei Ausfall <strong>der</strong>Spannungsversorgung sicherzustellen. Ist dies nicht möglich ist <strong>der</strong> Einbausolcher Systeme unzulässig!02. Übertragungseinrichtung für BrandmeldeanlagenDie <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> unterhält eine Übertragungsanlage fürGefahrenmeldungen (ÜAG), an die Übertragungseinrichtungen fürBrandmeldungen (ÜE) angeschlossen werden können.Der Betrieb <strong>der</strong> ÜAG ist einem Konzessionär übertragen worden. DieAufschaltung einer ÜE an die ÜAG erfolgt auf Antrag. Der Antrag istschriftlich an den Konzessionär <strong>der</strong> ÜAG zu richten:Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHGSBT RHR RHR ServiceDipl.-Ing. Bernd KaiserKruppstraße 1645128 Essen+49 (201) 816 - 3524kaiser.bernd@siemens.comDem Antrag ist ein Lageplan des Objektes mit Standort <strong>der</strong> BMZ beizufügen.Die Einholung <strong>der</strong> Genehmigung geschieht durch den Konzessionär.Die ÜE ist im Handbereich <strong>der</strong> BMZ zu montieren (siehe auch Punkt 1.4dieser <strong>Anschlussbedingungen</strong>).6


03. Brandmel<strong>der</strong>zentraleDie Zugangstür und <strong>der</strong> Weg zur Brandmel<strong>der</strong>zentrale (BMZ) o<strong>der</strong> zum<strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau (FAT nach DIN 14 662) ist mit dauerhaften undgut sichtbaren Hinweisschil<strong>der</strong>n gemäß DIN 4066 fortlaufend zukennzeichnen.Der Standort <strong>der</strong> BMZ ist mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelle abzustimmen.Falls die BMZ nicht in einem ständig besetzten Raum untergebracht ist, giltgemäß DIN VDE 0833, Teil 1, Ziffer 3.8.7:Störmeldungen sind an eine beauftragte Stelle, mindestens alsSammelanzeige weiterzuleiten, wenn sich die Anzeige- undBetätigungseinrichtung in nicht durch eingewiesene Personen ständigbesetzten Räumen befinden.Zur schnellen Orientierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte ist die Installation eines FATneben <strong>der</strong> BMZ, sowie eine Einzelmel<strong>der</strong>identifikation erfor<strong>der</strong>lich.Für die Beschriftung <strong>der</strong> BMZ gilt DIN 14 675.04. <strong>Feuerwehr</strong> - Schlüsseldepot und Freischaltelement4.1 <strong>Feuerwehr</strong> – Schlüsseldepot (FSD)Der <strong>Feuerwehr</strong> ist bei ihrem Eintreffen <strong>der</strong> gewaltlose Zugang zur BMZ undggf. zum FAT sowie zum Sicherungsbereich <strong>der</strong> BMA zu ermöglichen. InAbsprache mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> ist ein vom Verband <strong>der</strong> Schadenversichererzugelassenes FSD zu installieren.Die Deponierung von Objektschlüsseln bei <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> ist ausgeschlossen.Das Schloss <strong>der</strong> Innentür muss ein vom VdS anerkanntesDoppelbartumstellschloss sein.Die Objektschlüssel sind vom Betreiber bereitzustellen. Die Herstellerangaben,Normen und Vorschriften zum Einbau des FSD sind einzuhalten.In <strong>der</strong> Regel gilt: Unterkante FSD mindestens 0,8 m, maximal 1,4 m überFertigfußboden. Abweichungen sind mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> abzustimmen.7


Im FSD sind maximal 3 Schlüssel zulässig, die untrennbar miteinan<strong>der</strong>verbunden sein müssen und mit entsprechenden, eindeutigenAnhängeschil<strong>der</strong>n gekennzeichnet werden müssen.Die <strong>Feuerwehr</strong> ist nicht verpflichtet, das FSD und die darin deponiertenObjektschlüssel zu verwenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auchauf eine Begehung des Objektes verzichtet werden o<strong>der</strong> unter Wahrung <strong>der</strong>Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden.Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD – Schlüsselals erste am Objekt eintreffen.Der Betrieb des FSD setzt die Anerkennung einer privatrechtlichenVereinbarung zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und dem Betreiber voraus.Die Freigabe <strong>der</strong> Schließung sowohl für das FSD, FSE o<strong>der</strong> NSR ist inschriftlicher Form bei <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> zu beantragen. FSE und NSRsind in <strong>der</strong> Ausführung mit Abloy – Schließung vorzusehen und über die Fa.Kruse zu beziehen.Die Schließungen sind von <strong>der</strong> durch den Betreiber beauftragten Lieferantenausschließlich an die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> zu liefern.Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, darf die Bestellung <strong>der</strong>Einbauteile (z. B. Rohrzylin<strong>der</strong>) durch den Betreiber und die Auslieferung <strong>der</strong>Schließungen erst nach <strong>der</strong> Freigabe für das jeweilige Objekt durch die<strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> erfolgen.Der Betrieb des FSD setzt voraus, dass die Kriterien„Sabotage“„Schlüssel entnommen“als eigenständige Meldungen weitergeleitet werden. Die Meldung„Sabotage“ kann auf eine ständig besetzte Stelle (z.B. Serviceleitstelle <strong>der</strong> Fa.Siemens o<strong>der</strong> Pförtner – 24 h besetzt –) aufgeschaltet werden.Die Schlüsselentnahme ist zur Leitstelle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> aufzuschalten.Für die Aufnahme des Objektschlüssels ist ein entsprechen<strong>der</strong> Halbzylin<strong>der</strong><strong>der</strong> Objektschließung einzubauen.8


Die Hinterlegung von „Code – Karten“ und „Transpon<strong>der</strong>n“ im FSD ist nurmöglich, wenn sie mit einem Profilzylin<strong>der</strong>–Schlüssel untrennbar verbundenwerden können. Zur Aufnahme des Profilzylin<strong>der</strong>–Schlüssels muss einentsprechen<strong>der</strong> Halbzylin<strong>der</strong> in das FSD eingebaut werden.Batteriebetriebene Transpon<strong>der</strong> dürfen nicht im FSD hinterlegt werden!4.2 Freischaltelement (FSE)Um <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> die Möglichkeit zum Öffnen des FSD ohneAlarmauslösung durch die BMZ zu ermöglichen, muss ein VdS – anerkanntesFreischaltelement mit Schließung <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> (Abloy –Schließung) vorhanden sein.Das FSE ist in unmittelbarer Nähe (Handbereich) des FSD anzubringen undan eine eigene Meldegruppe <strong>der</strong> BMA anzuschalten.05. <strong>Feuerwehr</strong>bedienfeldZur Bedienung <strong>der</strong> BMZ ist ein <strong>Feuerwehr</strong>bedienfeld (FBF) nach DIN 14 661zu installieren.Das FBF wird von <strong>der</strong> Errichterfirma geliefert und ist mit <strong>der</strong> Schließung <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> auszurüsten. Der erfor<strong>der</strong>liche Halbzylin<strong>der</strong> ist bei v. g.Konzessionär zu beziehen. Der Betreiber erhält für das FBF keinen Schlüssel.06. <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau (FAT)Für die Erstinformation <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> über ausgelöste Mel<strong>der</strong> ist neben <strong>der</strong>BMZ/im Bereich des FBF ein <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau nach DIN 14662zu installieren. Befindet sich die BMZ nicht im Hauptzugangsbereich <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong>, ist das FAT am <strong>Feuerwehr</strong>anlaufpunkt vorzusehen. Gemäß denRichtlinien ist <strong>der</strong> Anschluss des FAT redundant auszuführen.Das FAT muss über eine History – Funktion verfügen.Das FAT ist mit <strong>der</strong> Schließung <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> auszurüsten. Dererfor<strong>der</strong>liche Halbzylin<strong>der</strong> ist bei v. g. Konzessionär zu beziehen.Der Betreiber erhält für das FAT keinen Schlüssel.9


07. Brandmel<strong>der</strong>Die Auswahl und Installation von Brandmel<strong>der</strong>n hat nach den Bestimmungen<strong>der</strong> unter Ziffer 1.3 genannten Regelwerke zu erfolgen. Das geplanteGesamtkonzept muss vor <strong>der</strong> Errichtung mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>abgestimmt werden.Je<strong>der</strong> Brandmel<strong>der</strong> ist dauerhaft mit <strong>der</strong> Gruppen- und Mel<strong>der</strong>nummer zubeschriften (z. B. 10/5, 10/6).Die Größe <strong>der</strong> Beschriftung ist <strong>der</strong> jeweiligen Raumhöhe in Anlehnung an dieDIN 1450 Schrift – Lesbarkeit, anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leichtund unverwechselbar abgelesen werden können.Es gelten folgende Richtwerte:RaumhöheSchriftgrößebis 3 mmind. 10 mm3 – 6 (m) mind. 20 mm6 – 9 (m) mind. 30 mm9 – 12 (m) mind. 40 mmab 12 mSon<strong>der</strong>größe, nach Vereinbarung7.1 Nichtautomatische Brandmel<strong>der</strong>7.1.1 ProjektierungÜber die Vorgaben <strong>der</strong> unter Ziffer 1.3 genannten Regelwerke hinaus, sindnichtautomatische Brandmel<strong>der</strong> (Handfeuermel<strong>der</strong>) grundsätzlich in FluchtundRettungswegen anzubringen. Sofern vorhanden sind sie in Nähe einerFeuerlöscheinrichtung zu installieren.Mehrere Mel<strong>der</strong> können in einer Mel<strong>der</strong>gruppe zusammengefasst werden.Sie sollten behin<strong>der</strong>tengerecht in einer Höhe von ca. 1,4 m über demFußboden angebracht werden.10


7.2 Automatische Brandmel<strong>der</strong>7.2.1 ProjektierungDie Auswahl automatischer Brandmel<strong>der</strong> hat entsprechend <strong>der</strong>wahrscheinlichen Brandentwicklung in <strong>der</strong> Entstehungsphase, <strong>der</strong> Raumhöhe,den Umgebungsbedingungen und den möglichen Störgrößen in dem zuüberwachenden Bereich zu erfolgen.Automatische Brandmel<strong>der</strong> dürfen mit nichtautomatischen Brandmel<strong>der</strong>nnicht in einer Mel<strong>der</strong>gruppe geschaltet werden.Es sind die Auflagen <strong>der</strong> Ordnungsbehörde, des VorbeugendenBrandschutzes sowie bestehen<strong>der</strong> Richtlinien (siehe Punkt 1.3) undHerstellerangaben zu beachten.Werden keine Mehrkriterienmel<strong>der</strong> eingesetzt, so muss zur Vermeidung vonTäuschungsalarmen die DIN VDE 0833 Teil 2 eingehalten werden.Son<strong>der</strong>anwendungen sind mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelle abzustimmen.Rauchmel<strong>der</strong>gesteuerte Feststellanlagen von Feuerschutzabschlüssen, dürfennicht die ÜE auslösen.7.2.2 Brandmel<strong>der</strong> in ZwischendeckenBrandmel<strong>der</strong> in Zwischendecken müssen ohne beson<strong>der</strong>en Aufwandzugänglich sein. Unter jedem Mel<strong>der</strong> muss ein beson<strong>der</strong>s gekennzeichnetesDeckenelement herausnehmbar angebracht sein (400 mm x 400 mm).Für die Kennzeichnung sind dauerhafte Hinweisschil<strong>der</strong> nach DIN 14 623 zuverwenden.Ein Vertauschen <strong>der</strong> gekennzeichneten Deckenelemente und somit <strong>der</strong>Kennzeichnung ist mit geeigneten Maßnahmen (z. B. Kette) zu verhin<strong>der</strong>n.Eine geeignete Aufstieghilfe ist für die <strong>Feuerwehr</strong> je<strong>der</strong>zeit in Nähe <strong>der</strong>überwachten Zwischendecke vorzuhalten. Auf <strong>der</strong> zugehörigen Laufkarte ist<strong>der</strong> Hinweis auf die Aufstieghilfe zu vermerken.Nach Rücksprache mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> kann die Aufstieghilfe auch zentral an<strong>der</strong> BMZ vorgehalten werden.11


7.2.3 Brandmel<strong>der</strong> in DoppelbödenDie Bodenplatten oberhalb <strong>der</strong> Mel<strong>der</strong> sind entsprechend Ziffer 7.2.2dauerhaft zu kennzeichnen und gegen Vertauschen zu sichern.Ein geeignetes Hebewerkzeug für die Platten ist für die <strong>Feuerwehr</strong> je<strong>der</strong>zeit inNähe des überwachten Doppelbodens vorzuhalten.Nach Rücksprache mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> kann das Hebewerkzeug auch zentralan <strong>der</strong> BMZ vorgehalten werden.7.2.4 Brandmel<strong>der</strong> in Abluft- und Kabelschächten/kanälenFür Brandmel<strong>der</strong> in Abluft- und Kabelschächten bzw. –kanälen o. ä. giltsinngemäß Ziffer 7.2.37.2.5 KennzeichnungAutomatische Brandmel<strong>der</strong> sind dauerhaft und gut sichtbar mit Gruppen- undMel<strong>der</strong>nummer nach DIN 14675 so zu kennzeichnen, dass die Nummernvom Standpunkt des Betrachters zu lesen sind. Mel<strong>der</strong>anzeigen, die vomStandpunkt des Betrachters nicht zu erkennen sind (z. B. verdeckte Montage),sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Parallelanzeige) kenntlich zumachen. In diesem Fall ist die Maßnahme mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelleabzustimmen.08. Ansteuerung von sonstigen SicherheitseinrichtungenSind Sprinkleranlagen, sonstige ortsfeste Löschanlagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>eSicherheitseinrichtungen an die BMA im Objekt angeschlossen, sind dienachfolgend genannten Regelungen zu beachten.8.1 SprinklerlöschanlagenSprinkleranlagen sind nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik (DIN, DINEN, VdS 2092, usw.) zu errichten und zu unterhalten.Für jede Sprinklergruppe bzw. für jeden Strömungswächter ist eine separateMeldegruppe in <strong>der</strong> BMZ vorzusehen.Meldegruppen für Strömungswächter dürfen die ÜE nicht auslösen.In jede Primärleitung <strong>der</strong> Sprinklergruppen ist ein Prüfmel<strong>der</strong> einzubauen.Nach einer Auslösung <strong>der</strong> Sprinkleranlage ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong>, die Anlage in einen funktionsfähigen Betriebszustand zu bringen.12


Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden <strong>der</strong> Lösch- bzw.Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Mel<strong>der</strong>gruppen.Der Laufweg von <strong>der</strong> BMZ zur Sprinklerzentrale ist möglichst mit Schil<strong>der</strong>ndauerhaft zu kennzeichnen.8.2 CO2 – Löschanlagen, sonstige LöschanlagenIm Allgemeinen gelten die gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie beiSprinklerlöschanlagen.Die Aufschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen <strong>der</strong> ortsfestenLöschanlage an <strong>der</strong> BMZ mit <strong>der</strong> Bezeichnung des jeweiligen Lösch- bzw.Meldebereiches angezeigt wird.Für das Vorhalten von Lageplänen zum Auffinden <strong>der</strong> Lösch- bzw.Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für Meldegruppen.8.3 Klima- und LüftungsanlagenDie automatische Steuerung von Klima- und Lüftungsanlagen durch dieBrandmeldeanlage kann im Einzelfall gefor<strong>der</strong>t werden. Dies ist mit <strong>der</strong>Brandschutzdienststelle abzustimmen.8.4 Entrauchungsanlagen, Rauch- und WärmeabzügeDie automatische Steuerung von Entrauchungsanlagen, sowie von Rauch- undWärmeabzügen durch die Brandmeldeanlage kann im Einzelfall gefor<strong>der</strong>twerden. Dies ist mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelle abzustimmen.8.5 GebäudefunkanlagenWird im Gebäude eine Gebäudefunkanlage zur Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>im Einsatzfall (<strong>Feuerwehr</strong>gebäudefunk) vorgesehen, sind folgendeBedingungen zu beachten.Die Gebäudefunkanlage muss den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong>Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) -Relaisstellenfunkgeräte, Teil C entsprechen.13


Die Gebäudefunkanlage ist von einer anerkannten Fachfirma o<strong>der</strong> einemSachverständigen zu planen und einzubauen, zu prüfen und zu warten. DiePlanung ist mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> (Vorbeugen<strong>der</strong> Gefahrenschutz, Tel.563-1520) vor Einbau <strong>der</strong> Anlage abzustimmen.Die Gebäudefunkanlage muss vor Inbetriebnahme <strong>der</strong> Gebäude vomBetreiber durch einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüftwerden. Das Abnahmeprotokoll über die Funktionstauglichkeit <strong>der</strong> Anlage inIhrer Gesamtheit ist bis zur abschließenden Fertigstellung <strong>der</strong> Gebäude <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> vorzulegen.Gebühren, die für die Unterhaltung und den Betrieb <strong>der</strong> Gebäudefunkanlageerhoben werden, sind vom Betreiber zu entrichten.An <strong>der</strong> BMZ o<strong>der</strong> am <strong>Feuerwehr</strong>-Informationspunkt (FBF, FAT, Laufkarten) ist indiesem Fall ein <strong>Feuerwehr</strong>-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14 663zu installieren. Das FGB ist mit <strong>der</strong> Schließung <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>auszurüsten. Der erfor<strong>der</strong>liche Halbzylin<strong>der</strong> ist bei v. g. Konzessionär zubeziehen.Der Betreiber erhält für das FGB keinen Schlüssel.Anfor<strong>der</strong>ungen im Detail sind <strong>der</strong> Anlage 3 dieser <strong>Anschlussbedingungen</strong> zuentnehmen.09. Pläne für die <strong>Feuerwehr</strong>9.1 Mel<strong>der</strong>gruppenpläne, LaufkartenDie Mel<strong>der</strong>gruppenpläne sind nach DIN 14 095 und 14 675 zu erstellen.Der Brandschutzdienststelle ist je ein Laufkartenmuster (Handmel<strong>der</strong>,Zwischendeckenmel<strong>der</strong>, automatischer Mel<strong>der</strong> Erdgeschoss, automatischerMel<strong>der</strong> Obergeschoss, soweit vorhanden) zur Freigabe vorzulegen.Pro Mel<strong>der</strong>gruppe ist ein eigener Plan, DIN A3, ggf. DIN A4, gut sichtbarund stets griffbereit an <strong>der</strong> BMZ zu hinterlegen.Die Pläne sind auf <strong>der</strong> Basis von aktuellen Grundrissplänen(Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben.14


Die Pläne müssen mindestens enthalten:- Standort- Laufweg als grüne Linie markiert- Lage <strong>der</strong> Mel<strong>der</strong> mit Mel<strong>der</strong>nummer- ggf. Lage von Tableaus- Anzahl <strong>der</strong> Mel<strong>der</strong> pro Linie- Geschoss <strong>der</strong> Meldegruppe- Mel<strong>der</strong>art und Kennzeichnung- beson<strong>der</strong>e Gefahrenhinweise- sonstige, an <strong>der</strong> BMA angeschaltete Zusatzeinrichtungen- Lage benötigter Aufstiegshilfen (Für Zwischendeckenmel<strong>der</strong>)Die Pläne sind in Klarsichthüllen unterzubringen (laminiert).Ist bereits bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> BMA durch den Sachverständigen nachTPrüfVO eine komplette Überprüfung <strong>der</strong> Laufkarten erfolgt, wird die<strong>Feuerwehr</strong> eine stichprobenartige Überprüfung <strong>der</strong> Laufkarten durchführen.Ist eine komplette Prüfung <strong>der</strong> Pläne durch den Sachverständigen nichterfolgt, behält sich die <strong>Feuerwehr</strong> eine komplette Überprüfung <strong>der</strong> Laufkartenam Tag <strong>der</strong> Abnahme vor.9.2 SymboleDie verwendeten Symbole müssen <strong>der</strong> DIN 14 034 entsprechen.9.3 Weitere Lage- und ÜbersichtspläneEs können weitere Lage- und Übersichtspläne verlangt werden, wennGründe des Brandschutzes dies erfor<strong>der</strong>n. Aus diesen Plänen müssen alleZu- und Ausgänge, sowie brandschutztechnische Einrichtungen ersichtlichsein.In Abstimmung mit <strong>der</strong> Brandschutzdienststelle sind vorhandene o<strong>der</strong>gefor<strong>der</strong>te <strong>Feuerwehr</strong>pläne nach DIN 14 095 an <strong>der</strong> BMZ zu hinterlegen.15


10. Inbetriebnahme/AbnahmeVor <strong>der</strong> Aufschaltung <strong>der</strong> BMA an die ÜAG <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> erfolgteine Abnahme durch die <strong>Feuerwehr</strong>. Vor dem Abnahmetermin ist vom Planer,Errichter o<strong>der</strong> Betreiber das Abnahmeformular im Anhang dieser TAB bei <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> ausgefüllt einzureichen. Ohne Vorliegen desAbnahmeformulars wird von <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> keine Abnahmedurchgeführt (keine Aufschaltung)!Bei <strong>der</strong> Abnahme muss <strong>der</strong> Betreiber, <strong>der</strong> Errichter <strong>der</strong> BMA und <strong>der</strong>Konzessionär (o<strong>der</strong> jeweils eine zeichnungs- und weisungsbefugte Vertretung)anwesend sein.Vor dem Abnahmetermin hat die <strong>Feuerwehr</strong> zu erhalten:- mängelfreie Bescheinigung <strong>der</strong> Überprüfung nach TPrüfVO durch einenneutralen, anerkannten Sachverständigen, per Post/Fax- den Objektschlüssel zur Hinterlegung im FSD, Abnahmetag vor Ort- ggf. ein Torschlüssel, <strong>der</strong> in ein vorhandenes Notschlüsselrohr hinterlegtwerden soll, Abnahmetag vor Ort- die Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> und dem Betreiber, perPost/Fax- die Mel<strong>der</strong>gruppenpläne zur stichprobenartigen Überprüfung,Abnahmetag vor Ort- ausgefülltes Abnahmeformular dieser <strong>Anschlussbedingungen</strong>, perPost/FaxDie Abnahme bezieht sich auf die in diesen <strong>Anschlussbedingungen</strong>aufgeführten For<strong>der</strong>ungen. Es wird vorausgesetzt und unterstellt, dass dieBMA den v.g. Regelwerken entspricht. Die <strong>Feuerwehr</strong> überprüft dieordnungsgemäße Funktion <strong>der</strong> BMA stichprobenartig. Die Abnahme durchdie <strong>Feuerwehr</strong> ist keine Bestätigung <strong>der</strong> fachgerechten Installation <strong>der</strong> BMA.Die Funktionalität des Umstellschlosses im <strong>Feuerwehr</strong>schlüsseldepot wirdunabhängig vom Hersteller mit dem Schlüssel <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> beim Einbau desSchlosses überprüft. Lässt sich das Schloss schließen, so ist es für die<strong>Feuerwehr</strong> funktionsfähig.Bei erheblichen Mängeln, sowie Nichterfüllung <strong>der</strong> v. g.For<strong>der</strong>ungen, kann die Inbetriebnahme <strong>der</strong> ÜE verweigertwerden. Gegebenenfalls wird in diesem Fall die UntereBauaufsichtsbehörde von <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> informiert!16


Der <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> sind mindestens drei verantwortliche Personen mitName und Telefonnummer (dienstlich und privat) schriftlich zu benennen, dieauch außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeiten erreichbar sind.Diese Daten werden anschließend in einer Benachrichtigungsdatei <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> im Einsatzleitrechner hinterlegt.Diese Personen sollten schlüsselberechtigt sowie entscheidungsbefugt sein.Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ansprechpartner o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Erreichbarkeit sind umgehendund eigenverantwortlich <strong>der</strong> Leitstelle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> mitzuteilen.Die erste Abnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenfrei.Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen, die wegen Nichterfüllung dieser<strong>Anschlussbedingungen</strong> erfor<strong>der</strong>lich werden, können dem Betreiber inRechnung gestellt werden.11. Wartung und InstandhaltungDie vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen, sowie sonstigeVorkommnisse an <strong>der</strong> BMA sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zudokumentieren (DIN/VDE 0833). Das Betriebsbuch ist je<strong>der</strong>zeit einsehbar an<strong>der</strong> BMZ zu hinterlegen.Die jährliche Wartung ist entwe<strong>der</strong> durch eine vom VdS anerkannteFachfirma o<strong>der</strong> durch ein Fachunternehmen, welches die Herstellerschulungfür die betreffende BMA schriftlich nachweisen kann, sicherzustellen.Sofern im Rahmen <strong>der</strong> Wartung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gründen Brandmel<strong>der</strong>abgeschaltet werden, hat <strong>der</strong> Betreiber <strong>der</strong> BMA sicherzustellen, dass diejeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong>Abschaltung an<strong>der</strong>weitig (z. B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden.Falls im Rahmen <strong>der</strong> Wartung o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen die ÜE durch dieBMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige <strong>der</strong> BMZ ständigzu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zur <strong>Feuerwehr</strong> auf an<strong>der</strong>eArt (z. B. manuelle Auslösung <strong>der</strong> ÜE o<strong>der</strong> Fernsprecher) sicherzustellen.Arbeiten an <strong>der</strong> BMA, die ein Auslösen o<strong>der</strong> Abschalten <strong>der</strong> ÜE erfor<strong>der</strong>lichmachen, sind mit <strong>der</strong> Leitstelle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> abzustimmen.Bei schweren Mängeln, z.B. Falschalarme, behält sich dieBrandschutzdienststelle das Recht vor, die Untere Bauaufsichtsbehörde zuinformieren bzw. die Betriebserlaubnis zu wi<strong>der</strong>rufen und die BMA von <strong>der</strong>ÜAG zu trennen.17


12. BetriebDer Betreiber bzw. eine verantwortliche Person muss in die Bedienung <strong>der</strong>Anlage unterwiesen sein.Eine Abschaltung <strong>der</strong> ÜE darf nur durch den Konzessionär nach Absprachemit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> erfolgen.Eine Auslösung <strong>der</strong> Anlage zu Revisions- o<strong>der</strong> Übungszwecken ist unterfolgenden Voraussetzungen möglich:1. Kurzfristige RevisionWird nur durch die <strong>Feuerwehr</strong>leitstelle durchgeführt.• von Mo.-Fr. 7-16 Uhr,• bei stehen<strong>der</strong> Telefonverbindung.2. Langfristige Revision (bei fehlen<strong>der</strong> Abschaltungsmöglichkeit <strong>der</strong> ÜE)Wird nur durch die Siemens Service Leitstelle durchgeführt.• möglich Mo.-Fr. 7-16 Uhr,• Revision ohne stehende Telefonverbindung nur nach schriftlicherAnkündigung per Fax an die <strong>Feuerwehr</strong>leitstelle (siehe Anhang 4),• Der Betreiber <strong>der</strong> BMA aktiviert die Abschaltung selbst durch Anruf in<strong>der</strong> Siemens Service Leitstelle.Entgelte und Kostenersatz richten sich nach <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung <strong>der</strong>Gebührensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> (siehe auch Punkt 15 <strong>der</strong>vorliegenden <strong>Anschlussbedingungen</strong>).13. Bauliche und betriebliche Än<strong>der</strong>ungenBauliche Än<strong>der</strong>ungen, einschließlich Nutzungsän<strong>der</strong>ungen von Räumen o<strong>der</strong>Gebäudebereichen, sowie betriebliche Än<strong>der</strong>ungen, sind <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong><strong>Wuppertal</strong> mitzuteilen. Die Pläne sind vom Betreiber eigenverantwortlich zuaktualisieren.Gemäß DIN 14675 Än<strong>der</strong>ung A1 (12-2006) gilt für Än<strong>der</strong>ungen undErweiterungen bestehen<strong>der</strong> BMA:Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Erweiterungen an bestehenden BMA,muss die gesamte BMA dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Normen angepasst werden.18


Eine erneute Abnahme durch einen Sachverständigen und die <strong>Feuerwehr</strong> isterfor<strong>der</strong>lich.14. Weitere BedingungenDie Freigabe <strong>der</strong> Schließung für FSD, FSE und NSR sind rechtzeitig bei <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> schriftlich zu beantragen.Die <strong>Feuerwehr</strong> behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungenfestzulegen, wenn feuerwehrtaktische o<strong>der</strong> technische Bedingungen dieserfor<strong>der</strong>n.15. Kostenersatz und EntgelteDie Erstabnahme <strong>der</strong> BMA durch die Berufsfeuerwehr <strong>Wuppertal</strong> gemäß Ziffer9 dieser <strong>Anschlussbedingungen</strong> ist kostenfrei. Alle aufgrund von Mängeln <strong>der</strong>BMA erfor<strong>der</strong>lichen Wie<strong>der</strong>holungsabnahmen, sowie Beratungen vor Ort undsonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Brandmeldeanlagen sindkostenpflichtig. Sie werden dem Betreiber gemäß <strong>der</strong> aktuellen Satzung überdie Erhebung von Gebühren für die Durchführung <strong>der</strong> Brandschau undsonstige brandschutztechnische Leistungen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> vom01.07.1998 in Rechnung gestellt.Die Gebührensatzung berechtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> einen Einsatz <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen o<strong>der</strong> missbräuchlichenAuslösung einer Brandmeldeanlage dem Eigentümer, Besitzer o<strong>der</strong> sonstigenNutzungsberechtigten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für einenSicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine fürden Einsatz erfor<strong>der</strong>liche Prüfung weitergeleitet hat.16. AdressenBerufsfeuerwehr <strong>Wuppertal</strong>Abteilung Vorbeugen<strong>der</strong> GefahrenschutzAugust – Bebel – Straße 5542109 <strong>Wuppertal</strong>0202/563 – 1111 Leitstelle0202/563 – 1520 Vorbeugen<strong>der</strong> Gefahrenschutz0202/563 – 1322 Herr Mews0202/563 – 1324 Herr Weschollek0202/563 – 1529 Fax19


KonzessionärSiemens Building Technologies GmbH & Co. oHGSBT RHR RHR SERVICEHerr Bernd KaiserKruppstraße 16kaiser.bernd@siemens.comLieferant Abloy-SchließungKruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KGDuvendahl 9221435 Stelle20


Anlage 1 ChecklisteAbsen<strong>der</strong>:Fa. / Frau / Herr: ...................................................................................Straße / Postfach: ...................................................................................PLZ: .................. / Ort: ..........................................................................Telefon: .................................................................................................An<strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> BerufsfeuerwehrAbt. Vorbeugen<strong>der</strong> GefahrenschutzAugust-Bebel-Straße 5542109 <strong>Wuppertal</strong>Antrag auf Durchführung einer <strong>Feuerwehr</strong>-Abnahme <strong>der</strong> Brandmeldeanlage(BMA) im Objekt:........................................................................................................................................................................................................................................................................Hiermit beantrage/n ich / wir die <strong>Feuerwehr</strong>-Abnahme <strong>der</strong> im o.a. Objekt installierten BMAgemäß den Technischen <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> am......................................................(Terminvorschlag eintragen, Vorlauf 14 Tage)Ich / wir stelle/n diesen Antrag als Eigentümer des Gebäudes / Betreiber <strong>der</strong> BMA /Bauträger /Errichter <strong>der</strong> BMA und erkläre/n hiermit, dass1. die o.a. BMA vollständig gemäß den TAB <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> in <strong>der</strong> neuestenFassung errichtet worden und betriebsbereit ist.2. eine Sachverständigen-Abnahme ebenfalls schon mängelfrei stattgefunden hat.3. Kenntnis darüber besteht, dass die Folgeabnahme <strong>der</strong> BMA bei festgestellten Mängelndurch die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> kostenpflichtig ist und gemäß <strong>der</strong> Gebührensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><strong>Wuppertal</strong> mir/uns in Rechnung gestellt wird.4. ferner bekannt ist, dass bei vorgefundenen Mängeln eine Aufschaltung <strong>der</strong> BMA o<strong>der</strong> Teiledavon auf die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldung (ÜAG) <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>nicht stattfinden kann und erst eine kostenpflichtige Nachabnahme stattfinden muss.5. die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen/Punkte <strong>der</strong> folgenden Checkliste abgearbeitet und erledigtsind.An<strong>der</strong>nfalls ist eine Terminvereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> zur Abnahme nicht möglich.*)21


Checkliste*:Kopie einer mängelfreien Abnahme eines Sachverständigen ist an die <strong>Feuerwehr</strong> geschicktworden.Ja Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichDie privatrechtliche Vereinbarung zur Anbringung eines <strong>Feuerwehr</strong>-Schlüsseldepots (FSD) istunterschrieben an die <strong>Feuerwehr</strong> geschickt worden.Ja Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichEin Profilhalbzylin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Objektschließung und Generalhauptschlüssel für das FSD liegt zumAbnahmetermin bereit.Ja Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichLaufkarten liegen zum Abnahmetermin bereit.Ja Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichErfor<strong>der</strong>liches Hebewerkzeug für Mel<strong>der</strong> in Doppelböden ist für die <strong>Feuerwehr</strong> vorhandenJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichErfor<strong>der</strong>liche Trittleiter für Mel<strong>der</strong> in Zwischendecken ist für die <strong>Feuerwehr</strong> vorhandenJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichDer Abnahmetermin ist mit dem Errichter/Betreiber/Konzessionär abgestimmtJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichDas Freischaltelement und Umstellschloss für das FSD wurde von <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> freigegeben,durch Errichter/Betreiber bestellt und an <strong>Feuerwehr</strong> geliefertJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichDie Profilhalbzylin<strong>der</strong> Schließung <strong>Feuerwehr</strong>bedienfeld <strong>Wuppertal</strong> wurden beim Konzessionärbestellt/liegen vorJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichEine Alarmorganisation des Betreibers gemäß DIN 14675 liegt vorJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichAlle Türen zu überwachten Räumen sind mit dem GHS/Schlüssel aus dem FSD zu öffnenJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lichKonzept <strong>der</strong> Gebäudefunkanlage und zugehörige Abnahme des Sachverständigen ist <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> zugeschickt wordenJa Nein (Achtung keine Aufschaltung!) Nicht erfor<strong>der</strong>lich............................. , den ..................................................................................... ......................................................(Unterschrift des Antragstellers) (Firmenstempel)*) = Nicht zutreffendes streichen22


Anlage 2 SchlüsselprotokollProtokoll SchlüsselhinterlegungAm ____________ wurden das <strong>Feuerwehr</strong>schlüsseldepot <strong>der</strong> BMA Nr.:______________Objekt:_________________________________________________________________in Betrieb genommen / geöffnet *Im FSD sind folgende Schlüssel hinterlegt / geän<strong>der</strong>t * worden:Alter BestandNeuer BestandGenaue Bezeichnung <strong>der</strong> Schlüssel Genaue Bezeichnung <strong>der</strong> SchlüsselDie Richtigkeit <strong>der</strong> oben stehenden Angaben wird hiermit bestätigt.Betreiber:Name:_____________________Funktion:___________________Unterschrift:_________________<strong>Feuerwehr</strong>:Name:_____________________Funktion:___________________Unterschrift:_________________* ) nicht zutreffende streichen23


Anlage 3 GebäudefunkanlagenGebäudefunkanlagen1. AllgemeinesIn allen Gebäuden, in denen ein direkter Funkverkehr im 2 m – BOS Wellenbereichbei 1 Watt Sendeleistung, mit einer im Anfahrtsbereich befindlichen Außenstation nichtmöglich ist, ist eine <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunkanlage vorzusehen.Der Funkverkehr <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> ist innerhalb des Gebäudes zu gewährleisten, sowievon außen nach innen und umgekehrt (Anfahrtsbereich) zu ermöglichen.Die ortsfesten Sende- und Empfangsfunkanlagen sind so auszulegen, dass alleGebäude ohne Beeinträchtigungen funktechnisch erreichbar sind.Die Anlage muss den technischen Richtlinien <strong>der</strong> Behörden und Organisationen mitSicherheitsangaben (BOS)- Relaisstellenfunkgeräte, Teil C, entsprechen.2. Ortsfeste Sende- und EmpfangsanlagenBei Verwendung mehrerer Sende- und Empfangsanlagen je Funkkanal ist dieGesamttechnik in Gleichwellentechnik, kompatibel mit möglicherweise an<strong>der</strong>envorhandenen BOS-Funkanlagen zu betreiben. Die Funkanlagen müssen mitmöglicherweise weiteren Anlagen im Umfeld miteinan<strong>der</strong> in Betrag und Phase auch fürdie Gruppenlaufzeiten nach GWF-Bedingungen abgeglichen werden. Betriebskanal ist<strong>der</strong> Kanal 55 / bedingtes Gegensprechen. Die Bedienstelle <strong>der</strong> Gebäudefunkanlageist mit dem verwendeten Kanal dauerhaft zu kennzeichnen.Das System muss bedienungsfrei arbeiten.Die <strong>Feuerwehr</strong> verwendet Funkgeräte mit einer Sendeleistung von ca. 1 Watt und einerEmpfindlichkeit von 1 µV an 50 Ohm. Es wird eine Flexantenne mit ca. 16 cmmechanischer Baulänge verwendet. Das Funkgerät wird in einer Brusttasche getragen,wodurch eine zusätzliche Dämpfung von ca. 10 bis 15 dB entsteht.Die fernmeldetechnische Anmeldung <strong>der</strong> Anlage erfolgt über den Betreiber(Gebäudeeigentümer).Störungen und Verzerrungen unabhängig installierter GWF-Anlagen dürfen imgleichzeitigen Betrieb nicht auftreten. Baulich zusammenhängende Objekte o<strong>der</strong>Gewerke sollten aus Gründen <strong>der</strong> Systemsicherheit nur von einem Systemanbietererrichtet werden. Vorhandene Anlagen sind herstellergleich zu erweitern.Es wird darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> Einführung von bundesweiten digitalenFunksystemen zukünftig <strong>der</strong> Frequenzbereich 380 MHz – 400 MHz Verwendungfinden wird. Dieser muss dann ebenfalls von <strong>der</strong> Gebäudefunkanlage versorgt werdenkönnen.24


3. Unabhängige Stromversorgung (USV)Die Stromversorgung <strong>der</strong> funktechnischen Einrichtung ist unterbrechungsfreiauszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterieanlage mit Ladegerät durchzuführen.Die Überbrückungszeit ist mit 12 Stunden bei Volllast zu berechnen (80%, 10%, 10% -Bereitschaft / Senden / Empfangen).Eine gelbe LED in <strong>der</strong> Bedienungsstelle signalisiert den Betrieb über Batterie(Netzausfall). Die Bedienung ist über 4 – Drahtleitungen mit <strong>der</strong>Funktionserhaltungsklasse E 90 an die Funkzentraltechnik anzuschließen. Dieentsprechenden dem jeweiligen Funkkonzept entsprechend notwendigen Kabel sindgemäß den einschlägigen VDE – Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0800) zuinstallieren. Die Funkanlage ist an eine evtl. vorhandene Notstromversorgung desGebäudes anzuschließen. Die Sicherheitsstandards <strong>der</strong> VDE 0833 sind sinngemäß zubeachten.4. Antenneneinrichtung im GebäudeDie gesamte Gebäudefunkanlage muss wegen möglicher Beschädigungen im Brandfallso ausgestaltet sein, dass ein Einzelschaden nicht zum Ausfall <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong> ganzerVersorgungsbereiche führen kann.Bei Verlegung von Leckkabeln bzw. Schlitzbandkabeln innerhalb des Objekts sinddiese grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.B.: durchBrand- o<strong>der</strong> mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicherzustellen. Diezweiseitige Einspeisung ist zu bevorzugen. Die A- und B-Seite einer Schleife bzw. <strong>der</strong>beiden getrennten Einspeiseleitungen sollen nicht in einem gemeinsamen Raumverlaufen. Die Antennen- und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichenBereichen gegen mechanische Beschädigungen zu sichern.Werden Antennen als Alternative zu Leck- und / o<strong>der</strong> Schlitzbandkabeln bzw.Kombinationen aus beiden Systemen verwendet, so sind diese gegen Brandeinwirkungo<strong>der</strong> mechanische Zerstörung zu schützen. Wird mehr als eine Antenne verwendet, sosind die Antennenkabel ebenfalls in Form von Schleifen bzw. durch getrennteEinspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen. Eineeinzelne Antenne, die in Form eines Stiches angeschlossen ist, wird nur bei kurzerLeitungslänge (20 m) und gesicherter Kabelführung (E 90 nach DIN 4102, Teil 12) inbeson<strong>der</strong>en Fällen gestattet. Abweichungen von dem Schleifenkonzept bzw. <strong>der</strong>zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn das System redundantausgelegt ist. Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn zwei o<strong>der</strong> mehrere getrennte Systeme so installiertsind, dass bei Ausfall eines Systems durch Kabelbruch o. ä. das an<strong>der</strong>e die Funktion indem unterversorgten Bereich voll abdecken kann.Es ist statthaft, wenn die Antenneneinrichtung im Gebäude von Dritten (z.B.Haustechnik) durch Einkopplung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik o<strong>der</strong>öffentlichen Mobilfunkanlage mitbenutzt wird, wenn <strong>der</strong> Nachweis über den Abschlusseines Wartungsvertrages geführt wird. Diese zusätzlichen Betriebsfunk S/E – o<strong>der</strong>Mobilfunktechniken sind getrennt von <strong>der</strong> BOS – Technik vorzuhalten undunterzubringen. Bei Störungen hat generell die BOS – Nutzung Vorrang. DieFunkanwendungen von Dritten sind bis zur vollständigen Abhilfe <strong>der</strong> Störungenuntersagt.25


Die Bandbreite verwendeter Leckkabel muss mind. 160 MHz bis 400 MHz abdecken,damit die Anlagen für zukünftig zu erwartende BOS – Funkanlagen im 70 – Bandumrüstbar sind.5. AußenantenneIm jeweiligen <strong>Feuerwehr</strong>anfahrtsbereich sind die Außenantennenanlagen soeinzurichten und zu dimensionieren, dass Funksprechen nur im Nahbereich möglichwird (max. 0,1 W abgestrahlte Leistung) Antennenhöhe ca. 3 – 4 überAnfahrtsebenen.<strong>Feuerwehr</strong>anfahrtsbereiche werden von <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> separat festgelegt.Durch Feldstärkemessung ist sicherzustellen, dass benachbarteGleichwellenfunkanlagen nur geringstmöglich beeinträchtigt und gestört wird.6. Einschaltungsmöglichkeitena) Die <strong>Feuerwehr</strong>-Gebäudefunkanlage muss durch Auslösen einer vorhandenenBrandmeldeanlage (BMA) automatisch einschalten. Bei Rücksetzen <strong>der</strong> BMA darf die<strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunkanlage nicht eigenständig wie<strong>der</strong> in Ruhe gehen. DasAusschalten <strong>der</strong> Gebäudefunkanlage erfolgt manuell durch die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong>mittels eines Bedienfeldes gem. DIN 14663, welches in unmittelbarer Nähe zum FBFzu installieren ist.b) Der <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunk muss zusätzlich von Hand einzuschalten sein.c) Bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage ist die <strong>Feuerwehr</strong> –Gebäudefunkanlage so anzuschalten, dass bei Einschalten <strong>der</strong> Funkanlage ein Alarmin <strong>der</strong> BMA ausgelöst wird.Im gut sichtbaren Bereich an <strong>der</strong> Brandmel<strong>der</strong>zentrale ist / sind ein <strong>Feuerwehr</strong>-Gebäudefunk Bedienfeld – FBG nach DIN 14663, Stand mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>-Schließung vorzuhalten.Die Beschriftung – <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunk – ist nach DIN 4066 auszuführen.Störmeldungen des Systems sind auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten.7. UnterbringungDie Unterbringung <strong>der</strong> funktechnisch relevanten Einrichtungen muss in Räumenerfolgen, die feuerbeständige Wände und Decken und mind. feuerhemmende Türenhaben; diese Räume dürfen nicht gesprinklert werden. Besteht aufgrund von Einbautenweiterer technischer Anlagen in diesen Räumen die Gefahr, dass durch Defekte andiesen Anlagen das Umfeld <strong>der</strong> Gebäudefunkschränke thermisch beaufschlagt werdenkann (Brand), so sind die Steuerleitungen und Antennenkabel, die zurGebäudefunkanlage führen, feuerbeständig zu verkleiden bzw. auszulegen.26


8. Regulariena) Die ortsfesten BOS – Sende- und Empfangsfunkanlagen sind vom Bauherren bzw.den Bevollmächtigten zu beschaffen. Diese sind <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> kostenfreizur Nutzung zu überlassen.b) Die erfor<strong>der</strong>lichen RegTP- Anträge und System – Zulassungen sind durch denAnlagenhersteller zu stellen. Dies gilt auch für Vorführanlagen, die befristet betriebenwerden. Bei beson<strong>der</strong>en örtlichen Situationen sind ggf. Auflagen zu berücksichtigen.Gebühren, die von <strong>der</strong> Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)erhoben werden, sind vom Betreiber <strong>der</strong> baulichen Anlage zu entrichten.c) Die funktechnische Detailplanung ist rechtzeitig vor Beginn <strong>der</strong> Ausbauphase <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> vorzulegen. Datenblätter <strong>der</strong> angebotenen Technik sindbeizufügen. Erfor<strong>der</strong>lich sind: Blockschaltbild <strong>der</strong> Funkanlage im Gebäude (DIN A 4),Darstellung <strong>der</strong> Versorgungsbereiche im Gebäude mit skizzierter Leitungsführung(Antenne), Standort <strong>der</strong> S/E – Einrichtungen und Bedienstellen (DIN A 3) mit Lage <strong>der</strong>Treppen, Flure etc …d) Die <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunkanlage ist vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme von dem Betreiberdurch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Insbeson<strong>der</strong>e ist bei Abweichungenvon den „Schleifenkonzept“ die Redundanz des Systems zu prüfen. Die Prüfungen sindalle 3 Jahre zu wie<strong>der</strong>holen. Über jede Prüfung ist ein Prüfbericht zu fertigen, mind. 10Jahre aufzubewahren und auf Verlangen, <strong>der</strong> zuständigen Behörde vorzulegen.Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Darüber hinaus ist <strong>der</strong> Betreiberverpflichtet, einen Wartungsvertrag bei einer für BOS – Anlagen zugelassenenFachfirma abzuschließen.e) Eine Funktionskontrolle <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> – Gebäudefunkanlage durch die <strong>Feuerwehr</strong><strong>Wuppertal</strong> ist erfor<strong>der</strong>lich. Danach wird die Anlage für den Einsatzdienst freigegeben.f) Der Betreiber hat <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Wuppertal</strong> je<strong>der</strong>zeit Zugang zu <strong>der</strong> Anlage zugestatten und ihr Gelegenheit zu geben, die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit zuüberprüfen.27


Anlage 4 Längerfristige RevisionLängerfristige ABSCHALTUNG <strong>der</strong> Übertragungseinrichtung(<strong>Feuerwehr</strong> Hauptmel<strong>der</strong>)Kurzmitteilung/Fax<strong>Feuerwehr</strong>leitstelle Solingen – <strong>Wuppertal</strong>August-Bebel-Straße 5542109 <strong>Wuppertal</strong>Tel.: 0202 / 563-1111Fax.: 0202 / 44 53 31Objektdaten:Objekt:Mel<strong>der</strong>-Nr.:FWX…..Ansprechpartner:Ansprechpartner:Tel.Nr. Objekt:Mobilfunk-Nr.:Zeitraum <strong>der</strong> längerfristigen Abschaltung:Beginn <strong>der</strong> Abschaltung am (tt.mm.jjjj): .20 Von: Uhr *Geplantes Ende <strong>der</strong> Abschaltung(tt.mm.jjjj): .20 Bis: Uhr *Ersatzmaßnahmen sind mit <strong>der</strong> Unteren Bauaufsicht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> abgestimmtOrt, Datum(Betreiber <strong>der</strong> Brandmeldeanlage)Unterschrift, FirmenstempelName in DruckschriftBitte beachten:• Eine längerfristige Abschaltung muss spätestens drei Arbeitstage (Montag – Freitag) vorher schriftlich bzw. unter <strong>der</strong>oben genannten Fax-Nr. eingereicht werden• Die Abschaltung / Wie<strong>der</strong>aktivierung durch die Siemens Serviceleitstelle erfolgt erst nach vorheriger telefonischerAnmeldung mit Nennung <strong>der</strong> Objektdaten(ohne telefonische Anmeldung ist eine Abschaltung / Wie<strong>der</strong>aktivierung nicht möglich!).• Der kostenpflichtige Einsatz eines Siemens Servicetechnikers im Objekt zur Außerbetriebnahme und Kennzeichnungbzw. zur Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme des Handauslösetasters <strong>der</strong> Übertragungseinrichtung ist zwingend erfor<strong>der</strong>lich.• Zur Zeit <strong>der</strong> Abschaltung ist im Alarmfall die <strong>Feuerwehr</strong> Leitstelle telefonisch über 112 zu verständigen.• Zusätzliche Hinweise:Vor Wie<strong>der</strong>einschaltung <strong>der</strong> Teilnehmereinrichtung ist eine telefonische Rückmeldung an die Siemens Serviceleitstellezwingend erfor<strong>der</strong>lich. Der Kunde verpflichtet sich, für den Zeitraum <strong>der</strong> Abschaltung geeignete Ersatzmaßnahmenauf eigene Kosten durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass hiermit eine Einschränkung desVersicherungsschutzes o<strong>der</strong> die Nichteinhaltung von Bauauflagen verbunden sein kann.

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