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Anschlussbedingungen der Feuerwehr Wuppertal - Stadt Wuppertal

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Anlage 4 Längerfristige RevisionLängerfristige ABSCHALTUNG <strong>der</strong> Übertragungseinrichtung(<strong>Feuerwehr</strong> Hauptmel<strong>der</strong>)Kurzmitteilung/Fax<strong>Feuerwehr</strong>leitstelle Solingen – <strong>Wuppertal</strong>August-Bebel-Straße 5542109 <strong>Wuppertal</strong>Tel.: 0202 / 563-1111Fax.: 0202 / 44 53 31Objektdaten:Objekt:Mel<strong>der</strong>-Nr.:FWX…..Ansprechpartner:Ansprechpartner:Tel.Nr. Objekt:Mobilfunk-Nr.:Zeitraum <strong>der</strong> längerfristigen Abschaltung:Beginn <strong>der</strong> Abschaltung am (tt.mm.jjjj): .20 Von: Uhr *Geplantes Ende <strong>der</strong> Abschaltung(tt.mm.jjjj): .20 Bis: Uhr *Ersatzmaßnahmen sind mit <strong>der</strong> Unteren Bauaufsicht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> abgestimmtOrt, Datum(Betreiber <strong>der</strong> Brandmeldeanlage)Unterschrift, FirmenstempelName in DruckschriftBitte beachten:• Eine längerfristige Abschaltung muss spätestens drei Arbeitstage (Montag – Freitag) vorher schriftlich bzw. unter <strong>der</strong>oben genannten Fax-Nr. eingereicht werden• Die Abschaltung / Wie<strong>der</strong>aktivierung durch die Siemens Serviceleitstelle erfolgt erst nach vorheriger telefonischerAnmeldung mit Nennung <strong>der</strong> Objektdaten(ohne telefonische Anmeldung ist eine Abschaltung / Wie<strong>der</strong>aktivierung nicht möglich!).• Der kostenpflichtige Einsatz eines Siemens Servicetechnikers im Objekt zur Außerbetriebnahme und Kennzeichnungbzw. zur Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme des Handauslösetasters <strong>der</strong> Übertragungseinrichtung ist zwingend erfor<strong>der</strong>lich.• Zur Zeit <strong>der</strong> Abschaltung ist im Alarmfall die <strong>Feuerwehr</strong> Leitstelle telefonisch über 112 zu verständigen.• Zusätzliche Hinweise:Vor Wie<strong>der</strong>einschaltung <strong>der</strong> Teilnehmereinrichtung ist eine telefonische Rückmeldung an die Siemens Serviceleitstellezwingend erfor<strong>der</strong>lich. Der Kunde verpflichtet sich, für den Zeitraum <strong>der</strong> Abschaltung geeignete Ersatzmaßnahmenauf eigene Kosten durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass hiermit eine Einschränkung desVersicherungsschutzes o<strong>der</strong> die Nichteinhaltung von Bauauflagen verbunden sein kann.

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