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Landeshauptstadt Dresden Brand- und ... - DIN 14675 Info

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<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Dresden</strong><strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> KatastrophenschutzamtAnschlussbedingungenfür die Aufschaltung von <strong>Brand</strong>meldeanlagenauf die Feuerwehr- <strong>und</strong> Rettungsleitstelledes <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzamtes <strong>Dresden</strong>Stand: 01.02.2005Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 1


Inhaltsverzeichnis1. Geltungsbereich2. Allgemeines3. Technische Ausführung3.1 Übertragungseinrichtung (ÜE)3.2 <strong>Brand</strong>melderzentrale (BMZ), Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)3.3 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)3.4 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)3.5 Freischaltelement (FSE)3.6 Leitungsnetz3.6.1 Leitungen mit Funktionserhalt3.6.2 Ringleitungen3.6.3 Verteiler <strong>und</strong> Abzweigdosen3.7 <strong>Brand</strong>melder3.7.1 Handfeuermelder3.7.2 Automatische <strong>Brand</strong>melder3.7.3 Verdeckte automatische <strong>Brand</strong>melder3.7.4 Rauchansaugsysteme3.8 Automatische Löschanlagen4. Feuerwehr-Laufkarten5. Feuerwehr-Lageplantableau6. Abnahme <strong>und</strong> Inbetriebnahme7. Wartung <strong>und</strong> Inspektion8. Kostenersatz9. InkrafttretenAnlagen: 1. Antrag zur Aufschaltung einer Übertragungseinrichtung <strong>und</strong>/oder Freigabe dernotwendigen Schlöser der „Schließung <strong>Dresden</strong>“2. Vereinbarung über die Nutzung eines Feuerwehr-Schlüsseldepots3. Protokoll über die Aufschaltung der <strong>Brand</strong>meldeanlage3. a Anlage zum Protokoll über die Aufschaltung der <strong>Brand</strong>meldeanlageAnschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 2


1 Geltungsbereich1.1 Die Anschlussbedingungen gelten für die<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Dresden</strong>1.2 <strong>Brand</strong>schutzdienststelle im Sinne dieser Anschlussbedingungen:<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Dresden</strong><strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> KatastrophenschutzamtAbt. Katastrophenschutz <strong>und</strong> vorbeugender<strong>Brand</strong>schutzLouisenstr. 14–1601099 <strong>Dresden</strong>Telefon: 0351 / 8155831Telefax: 0351 / 81558041.3 Zuständige gemeinsame Leitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst (Leitstelle):Feuerwehr- <strong>und</strong> RettungsleitstelleLouisenstr. 14–16 01099<strong>Dresden</strong>2. Allgemeines2.1 <strong>Brand</strong>meldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung in die Leitstelle dienen im Rahmen des<strong>Brand</strong>schutzkonzeptes der Entdeckung von Bränden, schnellen <strong>Info</strong>rmation <strong>und</strong> Alarmierungder betroffenen Personen, automatischen Ansteuerung von <strong>Brand</strong>schutz- <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen,schnellen Alarmierung der Feuerwehr <strong>und</strong> eindeutigen Lokalisierung dasGefahrenbereiches <strong>und</strong> dessen Anzeige.2.2 Die vorliegenden Anschlussbedingungen ergänzen die Mindestanforderungen nach Nr. 5.1 <strong>und</strong>5.3 bis 5.5, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, Betrieb <strong>und</strong>Instandhaltung von BMA.2.3 Sie nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA aufgeschaltet oder abgeschaltetwerden kann <strong>und</strong> regelt die Verfahrensweise.2.4 BMA sind, soweit im folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den allgemein anerkanntenRegeln der Technik zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben. Insbesondere sind folgende Bestimmungenin der jeweils gültigen Fassung zu beachten:- <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>; <strong>Brand</strong>meldeanlagen - Aufbau <strong>und</strong> Betrieb- <strong>DIN</strong> 14661; Feuerwehrwesen - Feuerwehr-Bedienfeld für <strong>Brand</strong>meldeanlagen- <strong>DIN</strong>-VDE 0800-1; Fernmeldetechnik - Errichtung <strong>und</strong> Betrieb der Anlagen- <strong>DIN</strong>-VDE 0833-1; Gefahrenmeldeanlagen für <strong>Brand</strong>, Einbruch <strong>und</strong> Überfall;Allgemeine Festlegungen- <strong>DIN</strong>-VDE 0833-2; Gefahrenmeldeanlagen für <strong>Brand</strong>, Einbruch <strong>und</strong> Überfall;Festlegungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen (BMA)- <strong>DIN</strong>-EN 54-1; Bestandteile automatischer <strong>Brand</strong>meldeanlagen - Teil 1: EinleitungAnschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 3


- <strong>DIN</strong>-EN 54-2; Bestandteile automatischer <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Teil 2:<strong>Brand</strong>meldezentrale- <strong>DIN</strong>-EN 54-4; Bestandteile automatischer <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Teil 4: Energieversorgung2.5 Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen nach Nr. 5.1 bis 5.5 der <strong>DIN</strong><strong>14675</strong> sind in geeigneter Weise zu dokumentieren <strong>und</strong> von den beteiligten Stellen zu bestätigen.2.6 Das unten benannte Unternehmen betreibt als Konzessionär in der Leitstelle die Empfangszentralefür <strong>Brand</strong>meldungen, an die Übertragungseinrichtungen für <strong>Brand</strong>meldungen (ÜE)aufgeschaltet werden.AHLBRANDTTechnische Anlagen GmbHKönneritzstr. 2501067 <strong>Dresden</strong>Tel. (0351) 86649-0, Fax (0351) 49691382.7 Die Aufschaltung von ÜE ist durch den Betreiber der BMA mit dem Konzessionär, nachdessen AGB, vertraglich zu regeln.2.8 Abschaltung2.8.1 Die <strong>Brand</strong>schutzdienststelle kann die Abschaltung der ÜE durch den Konzessionär veranlassen,wenn der Betreiber wechselt, die BMA ohne vorherige Abstimmung <strong>und</strong> erneute Abnahme wesentlich geändert wurde, die BMA entgegen den Bestimmungen dieser Anschlussbedingungen betrieben wird, sich Mängel an der BMA herausgestellt haben <strong>und</strong> diese trotz Aufforderung nicht abgestelltwurden, wiederholt Alarme durch Bedienungsfehler oder wiederholt Falschalarme, die nicht eindeutig auf Bedienungsfehler oder Mängel zurückzuführensind, ausgelöst wurden.Eine Ersatzpflicht der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle für Schäden, die aus der Abschaltung entstehen,ist ausgeschlossen.Der Betreiber der BMA wird von der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle im Voraus über die Abschaltungder ÜE informiert. Bei bauordnungsrechtlich geforderten BMA wird außerdem die zuständigeBauaufsichtsbehörde informiert.2.8.2 Die Abschaltung der BMA auf Veranlassung des Betreibers hat nur mit Zustimmung der<strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu erfolgen.Der Konzessionär ist nicht berechtigt Abschaltungen ohne Zustimmung der <strong>Brand</strong>schutzdienststellevorzunehmen.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 4


2.9 Im Alarmfall hat der Betreiber bzw. ein von ihm benannter Verantwortlicher, soweit dieFeuerwehr das für erforderlich hält,unverzüglich am Objekt zu erscheinen,die Feuerwehr entsprechend zu unterstützen,nach dem Einsatz der Feuerwehr die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Objektesdurchzuführen <strong>und</strong>die <strong>Brand</strong>meldeanlage überprüfen zu lassen.Aktuelle Angaben zur Erreichbarkeit des Betreibers bzw. des von ihm benannten Verantwortlichensind an der BMA eindeutig zu hinterlegen.Ein Rückstellen der <strong>Brand</strong>meldeanlage vor Ankunft der Feuerwehr ist nicht zulässig.Anmerkung:Bei der Angabe der Erreichbarkeit sind nur Personen zu berücksichtigen, die in angemessenerZeit persönlich am Objekt erscheinen können. Durch das Personal der Feuerwehr werdengr<strong>und</strong>sätzlich keine Schalthandlungen an der BMA sowie an nachfolgenden Anlagenvorgenommen.3 Technische Ausführung3.1 Übertragungseinrichtung (ÜE)3.1.1 Die ÜE wird ausschließlich vom Konzessionär der Empfangszentrale für <strong>Brand</strong>meldungeneingerichtet <strong>und</strong> gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE <strong>und</strong> im Telekommunikationsnetzsind umgehend dem Konzessionär zu melden.3.1.2 Die ÜE ist im Handbereich der <strong>Brand</strong>melderzentrale zu installieren <strong>und</strong> die Nummer derBMA ist gut lesbar am Gehäuse anzubringen.3.2 <strong>Brand</strong>melderzentrale (BMZ), Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)3.2.1 Der Standort der BMZ bzw. FAT ist vorrangig im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe derFeuerwehrzufahrt, im Bereich des Haupteingangs bzw. des Feuerwehrzugangs zu planen<strong>und</strong> mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle abzustimmen.Anmerkung:Die Abstimmung Standorte BMZ, FAT, FBF, FSD, FSE, Blitzleuchte, Anfahrt für Fahrzeugeder Feuerwehr sowie Unterbringung der Laufkartei einschließlich des F-Planes sowieeventuelle Besonderheiten hat mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle rechtzeitig zu erfolgen. Überdas Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen.3.2.2 Der Weg von der Feuerwehrzufahrt zur BMZ/FAT ist gr<strong>und</strong>sätzlich mit Hinweisschildernnach <strong>DIN</strong> 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots(FSD), sichtbar von der Hauptanfahrt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte/R<strong>und</strong>umleuchteanzubringen, die bei Hauptmelderauslösung aufleuchten muss. Im Bedarfsfall kann überdem direkten Zugang zur BMZ eine weitere Blitzleuchte/R<strong>und</strong>umleuchte gefordert werden.Das Verlöschen der Blitzleuchten/ R<strong>und</strong>umleuchten darf nur bei Rücksetzung des Alarmeserfolgen.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 5


3.2.3 Die BMZ, die ÜE, das Feuerwehr-Bedienfeld, die Feuerwehr-Laufkarten sowie das Komplettexemplardes Feuerwehrplanes bilden in der Regel eine Einheit <strong>und</strong> sollten sich daherzusammengefasst an einem Ort befinden.3.2.4 Innerhalb eines Objekts können BMZ <strong>und</strong> ÜE auch außerhalb des Haupteingangsbereichesangeordnet werden, wenndas Feuerwehr-Bedienfeld,ein Feuerwehr-Anzeigetableau,die Feuerwehr-Laufkarten <strong>und</strong>das Komplettexemplar des Feuerwehrplanesim Haupteingangsbereich oder in dem mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle abgestimmten Anfahrtswegfür die Feuerwehr jederzeit zugänglich sind. Die Unterbringung in einem Schrank (z.B. Feuerwehr-<strong>Info</strong>rmationssystem) ist mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle abzustimmen.3.2.5 Wird die BMZ/FAT in einem Schrank oder in einem gesonderten Raum untergebracht, ist ander Tür die Beschriftung “<strong>Brand</strong>meldezentrale” oder “BMZ” anzubringen. Sol diese Türverschließbar sein, so muss die Schließung mit dem im FSD hinterlegten Objektschlüsselübereinstimmen.3.2.6 Bei einer Installation der BMZ im allgemein zugänglichen Bereich muss diese verschlusssicherangebracht werden.3.2.7 In bzw. an der BMZ ist ein Schild mit folgendem Text zu hinterlegen <strong>und</strong> bei der Abschaltungder ÜE sichtbar anzubringen:“Übertragungseinrichtung abgeschaltet - bei Alarm Feuerwehrnotruf 112 wählen”3.2.8 Drahtbruch, Kurzschluss, Erdschluss oder andere Störungen in der BMZ dürfen nicht zurAuslösung der ÜE führen <strong>und</strong> müssen in einer ständig besetzten <strong>und</strong> beauftragten Stelle außerhalbder Leitstelle optisch <strong>und</strong> akustisch angezeigt werden.3.2.9 UnterzentralenSind mehrere BMZ im gleichen Objekt vorhanden, muss jede Zentrale die ÜE auslösen. Einegegenseitige Beeinflussung ist auszuschließen.Ein stufenweises Aufschalten mehrer <strong>Brand</strong>meldezentralen von verschiedenen Standorten alssog. Unterzentralen ist aus einsatztaktischen Gründen nicht zulässig.Werden Zentralen in Netz- oder Ringbustechnik untereinander verschaltet, muss gewährleistetsein, dass bei Ausfall von Zentraleinheiten die Ansteuerung der ÜE, die Rückstellungder ausgelösten Meldergruppen am FBF sowie die Anzeige der jeweiligen Melder am FATgegeben ist.Gr<strong>und</strong>sätzlich ist pro Alarmadresse nur eine ÜE zulässig.3.2.10 Wird ein FAT in ein gesondertes Gehäuse eingebaut, so ist dieses mit einer Feuerwehrschließung(Profilhalbzylinder) zu versehen.Anmerkung:Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 6


Die Freigabe der Schließung ist mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung der ÜE beider <strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu beantragen.3.3 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)3.3.1 Im Handbereich der BMZ ist ein FBF nach <strong>DIN</strong> 14 661 zu installieren. Ausnahmen sindnach Punkt 3.2.4 möglich.3.3.2 Sind an eine BMZ abgesetzte Unterzentralen angeschlossen, so müssen an diesen Unterzentralenebenfalls FBF vorhanden sein.Anmerkung:Dadurch kann die betreffende Unterzentrale zurückgestellt werden, ohne die Funktion derBMZ zu beeinträchtigen.3.3.3 Für das Schloss des FBF ist eine Feuerwehrschließung (Profilhalbzylinder) erforderlich,welche bei der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu beantragen ist.Anmerkung:Die Freigabe der Schließung ist mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung der ÜE bei der<strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu beantragen. Mit der Feuerwehrschließung sollen Manipulationen(Abschalten der ÜE) an der BMA verhindert werden.3.3.4Bei Belegung des Kontaktes „<strong>Brand</strong>falsteuerung“ sind ale der BMA nachgeordneten Anlagenauf einem Karteiblatt (wie Laufkarte) aufzuführen, mit einem roten Reiter mitschwarzer Aufschrift „<strong>Brand</strong>falsteuerung“ zu versehen <strong>und</strong> als erstes Blat der Laufkarteibeizulegen.Anmerkung:Tabelarische Auflistung mit Hinweis „Rückstelung automatisch mit BMA“ oder „Rückstelungdurch den Betreiber“.3.4 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)3.4.1 Die BMZ <strong>und</strong> alle mit <strong>Brand</strong>meldern bzw. automatischen Löschanlagen geschützten Räumemüssen für die Feuerwehr im Alarmfall jederzeit <strong>und</strong> ohne Verzögerung gewaltfrei zugänglichsein. Es ist deshalb gr<strong>und</strong>sätzlich ein FSD zu installieren, das die entsprechenden Objektschlüsselenthält. (Der Einsatz eines Notschlüsselrohres (NSR) ist nicht statthaft)Der vorgesehene Standort des FSD ist mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle abzustimmen.Anmerkung:Durch die gr<strong>und</strong>sätzliche Forderung eines FSD soll verhindert werden, dass nach Änderung desOrganisationsablaufes beim Betreiber die Installation eines FSD nachträglich gefordertwerden muss. Es sollte deshalb nur auf die Installation eines FSD verzichtet werden, wennder gewaltfreie Zugang langfristig zu jeder Zeit gewährleistet ist.Im konkreten Einzelfall, wenn eine Hinterlegung des Schlüssels im FSD nicht möglich ist(z.B. der Nutzer hat seine eigene Generalschließung), kann einem Notschlüsselrohr am Zugangder Nutzung zugestimmt werden. Der Standort des Notschlüsselrohres ist auf der/denzutreffenden Feuerwehrlaufkarten zu kennzeichnen.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 7


3.4.2 Der Betreiber hat auch für Verschlussbereiche (Einbruchmeldeanlagen) den gewaltfreienZugang im Alarmfall zu gewährleisten.Anmerkung:Die Feuerwehr kann im Einsatzfall die verschiedenen Sicherheitssysteme nicht wirkungslosmachen. Durch eine Blockschließung kann gewährleistet werden, dass die Feuerwehr mit demAufschließen der Tür die Einbruchmeldeanlage ausschaltet.3.4.3 Die Kosten der Beschaffung, Montage <strong>und</strong> Unterhaltung des Feuerwehr-Schlüsseldepotsträgt der Betreiber der <strong>Brand</strong>meldeanlage.3.4.4 Einbau <strong>und</strong> Funktion des FSD müssen der Richtlinie VdS 2105 entsprechen.3.4.5 Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen maximal 3 verschiedene Schlüssel mit Anhänger an einem B<strong>und</strong> imFSD vorgehalten werden. Ausnahmen sind mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle abzustimmen.Befindet sich der vorgesehene Schlüssel nicht im Schloss der Objektschlüsselüberwachungbzw. ist nicht auf „Sichern“ gestelt, darf ein Schließen der Außentür des FSD nicht möglichsein.3.4.6 Über dem FSD, sichtbar aus der Anfahrtsrichtung der Feuerwehr, ist eine bernsteinfarbeneBlitzleuchte/R<strong>und</strong>umleuchte zu installieren, die bei Hauptmelderauslösung aktiviert wird<strong>und</strong> erst bei Rücksetzung des Alarms wieder abgeschaltet werden kann.3.4.7 Für das Schloss des FSD ist eine Feuerwehrschließung (Umstellschloss) erforderlich, welchebei der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu beantragen ist.Anmerkung:Die Freigabe der Schließung ist mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung der ÜE überdie <strong>Brand</strong>schutzdienststelle zu beantragen3.4.8 Sabotagemeldungen dürfen nicht an die Feuerwehr- <strong>und</strong> Rettungsleitstelle weitergeleitetwerden.Anmerkung:Sabotagemeldungen können z. B. zu einem Wachunternehmen weitergeleitet werden.3.4.9 Die Nutzung des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist vom Betreiber der BMA mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststellezu vereinbaren (Anlage 2).3.4.10 Gr<strong>und</strong>sätzlich sind zur Sicherung des gewaltfreien Zutritts mechanische Schließsystemeden elektronischen Systemen vorzuziehen.Elektronische Schließsysteme, deren Zugangsberechtigung mitels „Code“ erfolgt, sindnicht zulässig.Um digitale Schließsysteme als General- oder Bereichsschließung einsetzen zu können,sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:- Die Verwendung von digitalen Schließsystemen ist mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststellerechtzeitig schriftlich abzustimmen.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 8


3.5 Freischaltelement (FSE)3.5.1 Gr<strong>und</strong>sätzlich ist eine manuelle Auslösung der Außentürsicherung des FSD durch die Feuerwehrzu ermöglichen. Dazu ist zusätzlich oberhalb des FSD bis maximal 3,0 m Höhe überOberkante Verkehrsfläche ein FSE (Abloy-Schließung) mit VdS-Zulassung zu installieren.Das FSE ist entsprechend der VdS-Zulassung als eigenständiger Nebenmelder zu schalten.Anmerkung:Beim Betätigen des FSE dürfen keine der BMA nachgeschalteten Anlagen in Funktion gehen,ausgenommen die Blitzleuchte nach Ziff. 3.4.6 <strong>und</strong> der FSD nach Ziff. 3.4. Die Freigabe desFSE ist mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung der ÜE über die <strong>Brand</strong>schutzdienststellezu beantragen3.6 Leitungsnetz3.6.1 Leitungen mit Funktionserhalt3.6.1.1 Die Verbindungsleitung zwischen der Kabelübergangsdose bzw. dem Telekom-Verteiler<strong>und</strong> der ÜE ist bei Neuinstallationen mit Funktionserhalt von mindestens E 30 nach <strong>DIN</strong>4102 Teil 12 <strong>und</strong> in allgemein zugänglichen Bereichen zusätzlich mit mechanischem Schutzzu verlegen.Anmerkung:Hier wird davon ausgegangen, dass die Kabelübergangsdose bzw. der Telekom-Verteilerunmittelbar nach dem Eingang in das Gebäude installiert sind. Ist das nicht der Fall, ist innerhalbdes Gebäudes auch für das Kabel der Telekom der Funktionserhalt erforderlich oderder Leitungsverlauf ist mit Rauchmeldern zu überwachen..Zusätzlicher mechanischer Schutz darf den Funktionserhalt nicht beeinträchtigen.3.6.1.2 Leitungen von <strong>Brand</strong>melde-Unterzentralen zu <strong>Brand</strong>meldezentralen sind durchgängig mitFunktionserhalt mindestens E 30 nach <strong>DIN</strong> 4102 <strong>und</strong> in allgemein zugänglichen Bereichenzusätzlich mit mechanischem Schutz zu verlegen.3.6.1.3 Für weitere Leitungen kann der Funktionserhalt E 30 nach <strong>DIN</strong> 4102 Teil 12 durch die<strong>Brand</strong>schutzdienststelle gefordert werden. Weitergehende Forderungen, wie für Gebäudebesonderer Art <strong>und</strong> Nutzung z. B. nach <strong>DIN</strong> VDE 0108 oder anderen anerkannten Regelnder Technik, bleiben hiervon unberührt.3.7 <strong>Brand</strong>melderAutomatische <strong>Brand</strong>melder <strong>und</strong> Handfeuermelder sind mit Meldergruppen- <strong>und</strong> Meldernummerndauerhaft <strong>und</strong> gut sichtbar nach <strong>DIN</strong> 14623 zu beschriften. Die Beschriftung derMelder muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche aus ohne Hilfsmittel lesbar sein.Die Verwendung römischer Ziffern zur Beschriftung ist nicht zulässig.3.7.1 Handfeuermelder3.7.1.1 Die Meldergehäuse dürfen nur dann als <strong>Brand</strong>melder (rote Farbe <strong>und</strong> Aufschrift “Feuerwehr”)gekennzeichnet werden, wenn durch sie eine ÜE zur Leitstele ausgelöst wird.Anmerkung:Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 9


Alarmmeldungen von Handfeuermeldern müssen direkt zur Leitstelle weitergeleitet werden.Nur für <strong>Brand</strong>meldungen automatischer <strong>Brand</strong>melder ist nach Nr.6.4.23, <strong>DIN</strong> VDE 0833-2eine Verzögerung von höchstens 3 Minuten zulässig. Eine Verzögerung ist mit der<strong>Brand</strong>schutzdienststelle schriftlich zu vereinbaren.3.7.1.2 Es ist eine ausreichende Anzahl Ersatzscheiben <strong>und</strong> für jeden Handfeuermelder ein Schildmit der Aufschrift “Außer Betrieb” an der BMZ bereitzuhalten.Anmerkung:Es sind 10 Ersatzscheiben sowie ein Schlüssel für nichtautomatische Melder am Ort wieunter 3.2.3 festgelegt zu hinterlegen.3.7.2 Automatische <strong>Brand</strong>melder3.7.2.1 Die Anzahl <strong>und</strong> die Anordnung von automatischen <strong>Brand</strong>meldern ist nach der <strong>DIN</strong> VDE0833-2 zu projektieren. Dabei sind die Bedingungen <strong>und</strong> Auflagen der Baugenehmigunghinsichtlich Überwachungsbereich, Auswahl der Melderart <strong>und</strong> Anordnung der <strong>Brand</strong>melderzu beachten.3.7.3 Verdeckte automatische <strong>Brand</strong>melder3.7.3.1 Werden automatische <strong>Brand</strong>melder in Hohlräumen über abgehängten Unterdecken, Doppelbodenanlagen,Lüftungs- <strong>und</strong> Kabelschächten oder sonstigen schwer überschaubarenBereichen installiert, sind Individualanzeigen nach <strong>DIN</strong> 14623 sichtbar zu montieren oderdie automatischen <strong>Brand</strong>melder vor dem Zugang des zu schützenden Bereiches mittels einesgesonderten Feuerwehr-Lageplantableau nach Punkt 5 anzuzeigen.3.7.3.2 Die automatischen <strong>Brand</strong>melder müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Plattenvon Doppelböden oder von abgehängten Unterdecken, hinter denen automatische<strong>Brand</strong>melder installiert sind, sind durch eine rote Markierung mit Gruppen- <strong>und</strong> Meldernummerdauerhaft <strong>und</strong> vom Betrachterstandort aus gut lesbar zu kennzeichnen.Bei Bodenplatten von Doppelböden ist eine dauerhafte Kennzeichnung durch hervorgehobene,andersfarbige Bodenplatten zulässig. Die Bodenplatten sind mechanisch gegen Vertauschenzu sichern. In den Laufkarten ist auf diese andersfarbigen Platten hinzuweisen.Bodenplattenheber wie auch gegebenenfalls Leitern sind nach Rücksprache mit der<strong>Brand</strong>schutzdienststelle vorzuhalten <strong>und</strong> gegen unbefugtes Benutzen zu sichern.3.7.4 RauchansaugsystemeUm ein <strong>Brand</strong>ereignis ungehindert <strong>und</strong> schnell erk<strong>und</strong>en zu können, sind folgende Vorgabeneinzuhalten:Bei Raumüberwachung sollte die Fläche, die durch eine Meldegruppe des Rauchansaugsystemsüberwacht wird, nicht größer 800 m ² sein.Die gesamte Überwachungsfläche muss vom Zugang möglichst frei einsehbar sein.Bereiche, die durch Trennwände unterteilt sind, müssen einsehbar sein. Die Überwachungsflächesollte nicht größer als 400 m ² sein.Die Anzahl von fünf Räumen pro Meldergruppe ist nicht zu überschreiten.Wird das Rauchansaugsystem in Doppelböden oder Zwischendecken eingebaut, sollte dieÜberwachungsfläche nicht größer 250 m ² sein.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 10


- In Abstimmung mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle sind ca. alle 40 m ² Erk<strong>und</strong>ungsöffnungenvorzusehen3.8 Automatische LöschanlagenSind automatische Einrichtungen zur <strong>Brand</strong>bekämpfung (stationäre Löschanlagen) vorhanden,müssen diese, sofern in der Baugenehmigung nichts anderes verfügt wurde, an die BMAangeschlossen werden.4. Feuerwehr-Laufkarten 4.2 Feuerwehr-Laufkarten sind keineErsatz für Feuerwehr-Pläne.4.3 Je Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach Nr.10.2, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> vorzusehen.Befindet sich das Depot mit den Feuerwehr-Laufkarten in einem allgemein zugänglichenBereich, ist das Depot unter Verschluss zu halten. Dies kann mit einem Profilhalbzylinderder Feuerwehrschließung (Ziff. 3.2.4), einem elektrischen Verschluss (entriegelt beimAuslösen eines Feueralarms) oder einem beschrifteten Schlüssel im FSD erfolgen.4.4 Als Alternative zu den Feuerwehr-Laufkarten wird eine nach gleichen Bedingungen aufgebautefarbig ausgedruckte Rechner- oder PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt. Eine Kopie sämtlichmöglicher Ausdrucke ist in sichtbarer Nähe vorzuhalten.4.5 Der Entwurf der Feuerwehr-Laufkarten ist der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle zur Abstimmungvorzulegen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind durch den Betreiber ständig auf aktuellem Standzu halten.Anmerkung:Auf Gestaltung <strong>und</strong> Inhalt der Feuerwehr-Laufkarten wird hier nicht eingegangen, da dies derNr. 10.2 <strong>und</strong> Anhang K, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> entnommen werden kann.4.6 Das Komplettexemplar des Feuerwehrplanes ist sinngemäß wie die Feuerwehr-Laufkarten inderen unmittelbaren Nähe unterzubringen5. Feuerwehr-Lageplantableau5.1 Als Ergänzung kann bei großen unübersichtlichen Objekten oder bei Vorhandensein mehrererGebäudekomplexe von der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle ein Feuerwehr-Lageplantableau gefordertwerden. Der Entwurf des Lageplantableaus ist der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle vorzustellen.Anmerkung:Bei Erweiterung der BMA muss auch das vorhandene Lageplantableau aktualisiert werden.5.2 Feuerwehr-Lageplantableaus sind bezogen auf den Standort lagerichtig zu installieren5.2 Unmittelbar neben dem Feuerwehr-Lageplantableau, das der Erstinformation der Feuerwehrdient, sind Feuerwehr-Laufkarten zu hinterlegen.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 11


6. Abnahme <strong>und</strong> Inbetriebnahme6.1 Vor der Aufschaltung <strong>und</strong> nach jeder Änderung einer BMA einschließlich nachgeschalteterAnlagen, die Bestandteile der BMA sind, ist zur Überprüfung der Übereinstimmung derBMA mit diesen Aufschaltbedingungen eine Abnahme durch die <strong>Brand</strong>schutzdienststelleerforderlich. Diese Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannteSachverständige nach SächsTechPrüfVO in der aktuellen Fassung.6.2 Der Termin der Aufschaltung der BMA ist durch den Betreiber der BMA oder dessen Beauftragtennach Vertragsabschluss eines Mietvertrages für die ÜE rechtzeitig, mindestensjedoch vier Wochen vor der geplanten Abnahme durch die <strong>Brand</strong>schutzdienststelle, beimKonzessionär anzumelden.Parallel zur Anmeldung ist eine Dokumentation des Konzeptes der BMA nach Nr. 5.6, <strong>DIN</strong><strong>14675</strong> der Feuerwehr <strong>Dresden</strong> zu übergeben. Mit Vertragsabschluss eines Mietvertrages fürdie ÜE zur Aufschaltung an die Leitstelle erkennt der Betreiber der anzuschließenden BMAdie Anschlussbedingungen an.6.3 Der Konzessionär koordiniert die Aufschaltung <strong>und</strong> bestätigt gegenüber der <strong>Brand</strong>schutzdienststelledie technische <strong>und</strong> organisatorische Bereitschaft zur Abnahme der BMA. Dazuerfolgt eine technische Funktionsprüfung durch den Konzessionär <strong>und</strong> den Errichter derBMA. Die technische Funktionsprüfung ist in einem Protokol gemäß Anlage „Funktionsprüfung“zu dokumentieren.Die technische Funktionsprüfung muss mindestens zwei Wochen vor dem vereinbartemAufschalttermin durch die <strong>Brand</strong>schutzdienststelle erfolgen.6.4 Der Konzessionär bestätigt gegenüber der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle die technische Bereitschaftzur Abnahme der BMA.6.5 Bei der Abnahme müssen je ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters, derWartungsfirma <strong>und</strong> des Konzessionärs anwesend sein.6.6 Der Errichter hat bei der Abnahme der Anlage schriftlich zu bestätigen, dass die Anlage deneinschlägigen VDE-Bestimmungen, <strong>DIN</strong> <strong>und</strong> diesen Anschlussbedingungen entspricht. Dazusind ggf. erforderliche Auskünfte zu erteilen sowie Nachweise zu erbringen.6.7 Bei der Abnahme müssen folgende Unterlagen <strong>und</strong> Gegenstände vorhanden sein:Protokol über die technische Funktionsprüfung gemäß Anlage „Funktionsprüfungeine aktuelle Fassung der Dokumentation nach Nr.5.6, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong> einschließlich derNiederschriften über Abstimmungen mit der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle,Anmerkung:Hierzu zählen besonders die Festlegungen der Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtlicheAnlagen), der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle (feuerwehrtechnische Bestimmungen) <strong>und</strong> der Versicherer(feuerversicherungstechnische Klauseln). Nachweis der Kompetenz der Errichterfirma durch ein Zertifikat einer akkreditierten Stellegemäß Nr. 4.2.1, <strong>DIN</strong> <strong>14675</strong>,Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 12


schriftliche Erklärung der Wartungsfirma, dass innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en nach Störungsmeldungmit der Störungsbeseitigung vor Ort begonnen wird, Prüfgutachten durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach SächsTechPrüfVO, je nach Bedarf Feuerwehrschließung für FSD, FSE <strong>und</strong> Profilhalbzylinderschloss für das FBFsowie FAT, gültiger Wartungsvertrag für die BMA, Revisionspläne, Feuerwehr-Laufkarten, ggf. Umgangsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 3 Strahlenschutzverordnung, 10 Ersatzglasscheiben für Handfeuermelder, Schlüssel für Handfeuermelder,“Außer Betrieb” -Schilder für alle Handfeuermelder,Schild “Übertragungseinrichtung abgeschaltet - bei Alarm Feuerwehrnotruf 112 wählen”, Betriebsbuch mit eingetragenen notwendigen Daten, Kurzbedienungsanweisung einschließlich gesonderter Kurzanleitung zum Abruf elektronischerEreignisspeicher, ggf. Abnahmetest für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle oder demTÜV Objektschlüssel für FSD mit eindeutiger Beschriftung (Schlüsselanhänger), Hinweisschild mit Ansprechpartnern für BMA <strong>und</strong> Objekt. Bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA ist zur Aufschaltung der ÜE einmalig das Prüfgutachtendurch einen bauaufsichtlich anerkannte Sachverständigen nach SächsTechPrüf-VOvorzulegen.6.7 Folgen durch nicht erfüllte Auflagen oder durch Beanstandungen, die das Aufschalten derBMA verzögern, gehen nicht zu Lasten der <strong>Brand</strong>schutzdienststelle.7. Wartung <strong>und</strong> Inspektion7.1 Die jährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen <strong>und</strong> Inspektionen sind fortlaufendim Betriebsbuch zu dokumentieren (Pkt.5.5, VDE 0833-1)7.2 Eine Funktionsprüfung der BMA mit Auslösung der ÜE darf nur nach vorheriger Abstimmungmit der Leitstelle vorgenommen werden.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 13


7.3 Zur vorgeschriebenen Wartung der FSD <strong>und</strong> FSE ist rechtzeitig in Absprache mit der<strong>Brand</strong>schutzdienststelle der Schlüsselträger anzufordern.8. KostenersatzDer Kostenersatz regelt sich nach der jeweils gültigen Feuerwehrgebührensatzung (FwGS) der<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Dresden</strong>.9. InkrafttretenDie vorliegenden Anschlussbedingungen sind mit sofortiger Wirkung gültig.Frühere Regelungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.Anschlussbedingungen für <strong>Brand</strong>meldeanlagen–Stand 01.02.2005 14

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