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Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) - Grosser Rat - Kanton ...

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62Nicht strafbar sind Personen, die aufgrund persönlicher Beziehungenzur Aussage- und Zeugnisverweigerung berechtigt sind.Vernachlässigungder AufsichtAusbeutung derLeichtgläubigkeitVerunreinigungvon fremdemEigentumVerbrecherwerkzeugUnbefugtesHerstellenvon Schlüsseln,Siegeln undStempelnAnmassen einesakademischenTitelsArt. 6 Wer die Aufsicht über eine Person, die aufgrund einer psychischenStörung oder einer geistigen Behinderung gefährlich erscheint,pflichtwidrig vernachlässigt, wird mit Busse bestraft.Art. 7 Mit Busse wird bestraft, wera gewerbsmässig die Leichtgläubigkeit anderer durch Wahrsagen(Horoskoperstellen, Traumdeutungen, Kartenschlagen und dergleichen),Geisterbeschwören, Anleitung zum Schatzgraben oderauf ähnliche Weise ausbeutet oderb sich öffentlich zur Ausübung dieser Tätigkeiten anbietet.Art. 81 Wer aus Bosheit oder Mutwillen öffentliche Denkmäler,öffentliche Gebäude und anderes öffentliches Eigentum oder fremdesPrivateigentum verunreinigt, wird, sofern nicht eine Sachbeschädigungvorliegt, mit Busse bestraft.2Die Verunreinigung von Privateigentum wird nur auf Antragverfolgt.Art. 9 Wer Waffen oder Werkzeug, von denen er weiss oder annehmenmuss, <strong>das</strong>s sie zur Begehung von Tötung, Körperverletzung,Raub oder Diebstahl bestimmt sind, in Gewahrsam hat, von Drittenverwahren lässt oder Dritten überlässt, wird mit Busse bestraft, wenndie Tat nicht nach andern Vorschriften mit schwererer Strafe bedrohtist.Art. 10 Mit Busse wird bestraft, wera Schlüssel, behördliche Stempel oder Siegel, Firmen- oder Faksimilestempelanfertigt oder anfertigen lässt in der Absicht, sierechtswidrig zu gebrauchen, oderb ohne sich über die Berechtigung der Bestellerin oder des Bestellerszu vergewissern, Bestellungen für behördliche Stempelund Siegel entgegennimmt und ausführt oder ausführen lässt.Art. 11 Wer unbefugt einen akademischen Titel führt, wird mitBusse bestraft.Nachtruhestörung,unanständigesBenehmenArt. 12 Mit Busse bis zu 1000 Franken wird bestraft, wera andere zur Nachtruhezeit durch übermässigen Lärm stört,b sich öffentlich ein unanständiges Benehmen zuschulden kommenlässt.

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