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auch, jedoch wird darunter Verschiedenes<br />
verstanden.<br />
In Österreich verstand man unter Zivilschutz<br />
laut Landesverteidigungsplan<br />
einen Teil der Zivilen Landesverteidigung,<br />
der den Schutz der Zivilbevölkerung<br />
in den Anlassfällen Krisen-, Neutralitäts-<br />
und Verteidigungsfall zum Ziel<br />
hatte. Zivilschutz war demnach ein Maßnahmenkonzept,<br />
bestehend aus Einsatzvorsorgen,<br />
Warnung und Alarmierung,<br />
Strahlenschutz, Schutzraumbau, veterinärmedizinische<br />
Vorsorgen und anderen.<br />
Zivilschutz stellte eine Querschnittsmaterie<br />
dar und umfasste Aufgaben des<br />
Bundes, der Länder und Gemeinden.<br />
Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden<br />
aber für den Zivilschutz nie eigene<br />
Einsatzmittel oder eine Organisation<br />
aufgebaut. Obwohl eine verfassungsrechtliche<br />
Klärung bzw. Kompetenzabgrenzung<br />
niemals herbeigeführt wurde,<br />
ging die Bundesregierung davon aus, dass<br />
die Einsatzvorsorgen der Länder für den<br />
Katastrophenschutz auch für den Zivilschutz<br />
herangezogen werden können. Als<br />
Beispiel sei hier etwa die Vereinbarung<br />
nach Art. 15a B-VG über das gemeinsame<br />
Warn- und Alarmsystem des Bundes<br />
und der Länder erwähnt.<br />
Gegenwärtig wird Zivilschutz somit<br />
praktisch als Synonym für den Katastrophenschutz<br />
verstanden, wenngleich systematisch<br />
betrachtet der Zivilschutz noch<br />
immer, und zwar über den Katastrophenschutz<br />
hinaus, auch den Schutz der Bevölkerung<br />
im Falle bewaffneter Konflikte<br />
mit umfasst. Aufgrund des sicherheitspolitischen<br />
Umfeldes kommt diesem Aspekt<br />
des Zivilschutzes derzeit jedoch keine<br />
praktische Bedeutung mehr zu. Der<br />
Begriff kann synonym auch für Katastrophenvorsorge<br />
bzw. Katastrophenhilfe<br />
verwendet werden.<br />
dIe entStehUnG deS Skkm<br />
1986 zeigte die Reaktorkatastrophe von<br />
Tschernobyl, dass auch andere als militärische<br />
Gefahren aus fremden Ländern in<br />
unser Staatsgebiet getragen werden können.<br />
Auch wenn die Strahlenbelastung in<br />
Österreich schon unmittelbar gemessen<br />
und bewertet werden konnte und die Belastung<br />
der österreichischen Bevölkerung<br />
gering blieb, konnte aus diesen Erfahrungen<br />
viel gelernt werden. Vor allem in<br />
den Bereichen der Kommunikation und<br />
Information ist es seither zu erheblichen<br />
Verbesserungen gekommen. Am 3. November<br />
1986 wurde aufgrund der Erfahrungen<br />
erstmals beim Bundeskanzleramt<br />
die Errichtung eines staatlichen Krisenmanagements<br />
beschlossen. Als Reaktion<br />
auf die Lawinenkatastrophe von Galtür,<br />
das Grubenunglück von Lassing und den<br />
Tauerntunnelbrand wurde im Jahr 2000<br />
im Bundesministerium für Inneres ein<br />
staatliches Katastrophenschutzmanagement<br />
eingerichtet. Im Jahr 2002 wurden<br />
schließlich diese beiden Zuständigkeiten<br />
im BM.I fusioniert und die Strukturen als<br />
SKKM vereinheitlicht.<br />
exkUrS: ZIVILSchUtZ In<br />
den GenFer abkommen<br />
1859 wird der Genfer Kaufmann Henri<br />
Dunant eher zufällig Augenzeuge der<br />
Schlacht von Solferino, bei der Truppen<br />
Frankreichs und Sardinien-Piemonts<br />
den Armeen Österreich-Ungarns gegenüberstehen.<br />
In seinem drei Jahre später<br />
erschienenen Buch „Eine Erinnerung<br />
an Solferino“ begnügt sich Dunant aber<br />
nicht damit, das erschütternde Schicksal<br />
der Verwundeten nachzuzeichnen. Er<br />
fordert die Bildung privater, im Kriegsfall<br />
von den Konfliktparteien anerkannter<br />
und geschützter, Hilfsgesellschaften<br />
maGaZIn<br />
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