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Grundlagen guter mikrobiologischer Technik1<br />

anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin dem Arzt als Leitfaden dienen sollen, nach gleichen Kriterien<br />

zu beurteilen, auszuwerten und die Untersuchungsergebnisse zu erfassen.<br />

Für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, Viren und subviralen Agenzien mit<br />

Gefährdungspotential ist nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 43 “Biotechnologie” zu<br />

verfahren.<br />

Hinweise für Erste Hilfe bei Unfällen mit pathogenen Mikroorganismen und Viren müssen im<br />

Arbeitsbereich sofort greifbar sein. Alle Unfälle sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.<br />

Weitere Sicherheitsmaßnahmen können in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential sein:<br />

Die Benutzung von Sicherheitswerkbänken (Luftstrom vom Experimentator weggerichtet) der Klasse<br />

I, Klasse II (typgeprüft)1 oder Klasse III.<br />

Die Beschränkung und die Kontrolle des Zugangs zu bestimmten Bereichen.<br />

Die Benutzung besonderer Schutzkleidung und von Atemschutzgeräten.<br />

Desinfektion aller erregerhaltiger Materialien, bevor sie den Arbeitstisch verlassen.<br />

Aufrechterhaltung eines Unterdruckes im Arbeitsbereich.<br />

Verringerung der Keimzahl in der Abluft durch geeignete Maßnahmen, z. B.<br />

Hochleistungs-Schwebstoff-Filter.<br />

Beim Umgang mit human- und tierpathogenen biologischen Agenzien gelten zusätzlich folgende<br />

allgemeine Regelungen:<br />

Für den Umgang mit humanpathogenen biologischen Agenzien ist eine Genehmigung nach dem<br />

Bundesseuchengesetz oder entsprechenden lokalen Bestimmungen erforderlich.<br />

Für den Umgang mit Tierseuchenerregern ist eine Genehmigung nach dem Tierseuchengesetz und<br />

der Tierseuchenerreger-Verordnung oder entsprechenden lokalen Bestimmungen erforderlich.<br />

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit infektiösen und humanpathogenen biologischen<br />

Agenzien oder Materialien, die diese Agenzien enthalten, umgehen.<br />

1 Herstellernachweise erfolgen in den Mitteilungsblättern der BG Chemie “Sichere Chemiearbeit”<br />

und der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, sowie auf Anfrage bei der Prüfstelle des<br />

Fachausschusses “Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege”.<br />

F-2 Thermo Scientific TS Serie Thermo Scientific

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