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Prüfungsordnung - Hochschule für Telekommunikation Leipzig

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<strong>Hochschule</strong> für <strong>Telekommunikation</strong> <strong>Leipzig</strong>(2) Wird die Modulnote aus mehreren Prüfungsleistungen gebildet, so ist die Modulnote nach der inder Modulbeschreibung angegebenen Formel gewichtet zu berechnen. Es wird nur die erste Dezimalstellehinter dem Komma berücksichtigt. Es werden alle weiteren Stellen ohne Rundung gestrichen.Die Modulnote lautet:a. bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 = sehr gut;b. bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut;c. bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 = befriedigend;d. bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend;e. bei einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausreichend.(3) Nach erfolgreich bestandener Modulprüfung werden unabhängig von der Modulnote Creditsnach dem ECTS vergeben. Die für ein Modul zu erlangenden Credits sind in dem Studienablaufplan(Anlage Studienordnung) aufgeführt.(4) Für die Bildung der Gesamtnote nach § 22 gelten Abs. 2 und 3 entsprechend.(5) In das Zeugnis der Bachelorprüfung sind die Modulnoten aufzunehmen.(6) Neben der Gesamtnote nach Absatz 4 ist eine ECTS-Note als Ergänzung der deutschen Note fürStudienabschlüsse obligatorisch auszuweisen. Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierendennach statistischen Gesichtspunkten. Die Studierenden, die das Studium erfolgreich abgeschlossenhaben, erhalten folgende ECTS-Noten:A die besten 10 %B die nächsten 25 %C die nächsten 30 %D die nächsten 25 %E die nächsten 10 %Grundlage für die Berechnung der ECTS-Note für einen Studierenden sind die Gesamtnoten fürden Studienabschluss aller Studierenden des betreffenden Studienganges der sechs letzten Semester.Bei neu eingerichteten Studiengängen wird die ECTS-Note erstmalig berechnet, wennmindestens 30 Gesamtnoten für den Studienabschluss des betreffenden Studienganges vorliegen.Liegen beim Studienabschluss eines Studierenden noch keine 30 Gesamtnoten vor, erhälter auf Antrag eine Bescheinigung über seine ECTS-Note, sobald die Note ermittelbar ist.An die erfolglosen Studierenden werden für einzelne Module die ECTS-Noten FX und F vergeben.FX bedeutet: „Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungenanerkannt werden können“, und F bedeutet „Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungenerforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“.Seite 10 von 19

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