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Prüfungsordnung - Hochschule für Telekommunikation Leipzig

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<strong>Hochschule</strong> für <strong>Telekommunikation</strong> <strong>Leipzig</strong>§ 25 Einsicht in die PrüfungsaktenInnerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag, inangemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachtenund in die Prüfungsprotokolle gewährt.§ 26 Inkrafttreten(1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung an der <strong>Hochschule</strong> in Kraft. Sie giltfür Studierende, die ihr Studium ab dem 01.09.2011 aufnehmen.(2) Ausgefertigt im Benehmen mit dem Träger Deutschen Telekom AG sowie nach der Anhörung imSenat der <strong>Hochschule</strong> für <strong>Telekommunikation</strong> <strong>Leipzig</strong> vom 08.02.2011 und der Genehmigungdurch das Rektoratskollegium der <strong>Hochschule</strong> für <strong>Telekommunikation</strong> <strong>Leipzig</strong> vom 08.02.2011.<strong>Leipzig</strong>, den 08.02.2011.Prof. Dr.-Ing. habil. Volker SaupeRektor der <strong>Hochschule</strong> für <strong>Telekommunikation</strong> <strong>Leipzig</strong>Seite 19 von 19

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