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Öffentlich - Markt Marktl

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 13<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Bergham“ nach §<br />

35 Abs. 6 BauGB und entspricht den Festsetzungen der Satzung. Die Nachbarunterschriften sind<br />

vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes,<br />

Garage und Stellplatz, Kanalanschluss, Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des<br />

Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 17/2012: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.2. Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b, 84533 <strong>Markt</strong>l,<br />

genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage<br />

und Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Austragshaus 84533 <strong>Markt</strong>l, Schlott 12 ½ b<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 1223 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg. Das Bauvorhaben befindet sich im<br />

Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5c BauGB. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 13.05.2009, BV.Nr. 2009/0203 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung eines Nebengebäudes erteilt.<br />

Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz,<br />

Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen, Sickereinrichtungen für<br />

Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 18/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.3. Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Kronwitter Hermann; Gerling 44, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l, genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Umbau, die Erweiterung und Sanierung des<br />

bestehenden Betriebsgebäudes 84533 <strong>Markt</strong>l, Gerling 44, auf dem Grundstück Fl.Nr. 577 der Gemarkung<br />

<strong>Markt</strong>lberg. Bei dem Vorhaben handelt es sich um das Aufstellen einer ordnungsgemäßen<br />

Absaugfilteranlage, die Sanierung und Anpassung des Spänesilos und die Erweiterung der notwendigen<br />

Sozialräume.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 03.02.2009, BV.Nr. 2008/0512 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung einer Fertigungs-und Lagerhalle erteilt,<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Abs. 1, Nr. BauGB. Die Nachbarunterschriften<br />

sind vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des<br />

Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz, Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen,<br />

Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 19/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.4. Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Edhofer Josef, Bergham 15, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Änderungsantrag, Edhofer Josef, Bergham 15, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Lagerhalle mit einer Größe von<br />

ca.30,00 m x 21,00 m und einer Firsthöhe von ca. 9,50 m in 84533 <strong>Markt</strong>l, Bergham 15, auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Schützing.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 06.10.2011, BV.Nr. 2011/0483 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung einer Lagerhalle erteilt.

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