26.11.2012 Aufrufe

Öffentlich - Markt Marktl

Öffentlich - Markt Marktl

Öffentlich - Markt Marktl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 15<br />

Bebauungsplan i.d.F. von 1998. Hier erfolgte eine neue Grenzziehung. Das Grundstück kann nur<br />

dann einer Bebauung zugeführt werden, wenn durch eine Bebauungsplanänderung ein Baurecht,<br />

z.B. für eine Garage, festgesetzt wird.<br />

Insbesondere <strong>Markt</strong>gemeinderat Völker wandte sich gegen eine Ausweisung des Grundstücks als<br />

Bauland im Hinblick auf die Einwendungen der Grundstücksnachbarn. Er vertrat die Auffassung,<br />

dass die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderats in der Sache gar rechtswidrig seien. Der Gemeinderat<br />

in seiner Gesamtheit äußerte seinen Unmut über das rechtliche hin und her. Dies sei bei einer<br />

genaueren Beurteilung der Inhalte des Bebauungsplans Nr. 4 vermeidbar gewesen.<br />

Der Bauwerber Herr Manfred Becker äußerte sich dahingehend, dass er vom Bearbeiter in der Gemeindeverwaltung<br />

die Auskunft erhalten habe, dass die Grundstücksfläche im Bebauungsplan<br />

liegt.<br />

Nach Darstellung der Rechtslage und Austausch der Argumente für und wider einer Bebauung der<br />

strittigen Grundstücksfläche erging folgender<br />

Beschluss Nr. 21/2012 10 : 3<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 4 nicht geändert und erweitert wird<br />

und damit kein Baurecht für die strittige Grundstücksfläche geschaffen wird. Die Errichtung einer<br />

Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 261/2 Lohbauernweg ist damit nicht möglich.<br />

7. Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage 2012<br />

Die Verordnung der <strong>Markt</strong>gemeinde über verkaufsoffene Sonntage vom 18.01.2005 ist überholt.<br />

(Wegfall des Martinimarktes). Auf Hinweis durch das Landratsamt sollte eine neue Verordnung<br />

erlassen werden. Geregelt werden damit die Öffnungszeiten der Geschäfte an den <strong>Markt</strong>wochenenden.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

Beschluss Nr. 22/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 2.2.2012 der Verordnung<br />

über verkaufsoffene Sonntage des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l als Verordnung. Dieser Verordnungsentwurf,<br />

der der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

8. Erlass der Verordnung über den Verkauf an Sonn- und Feiertagen 2012<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gehört seit dem Jahr 2006 zu den privilegierten Ortschaften gemäß § 10 Abs. 1<br />

LadSchlG für bestimmte Ausflugs- Erholungs- und Wallfahrtsorte. Zum Vorgang wird auf die Sitzungsniederschrift<br />

Nr. 03/2006 vom 11.04.2006, TOP 4 und das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

3/2006 hingewiesen.<br />

Zur Beratung und Beschlussfassung kommt nun die Verordnung über den Verkauf an Sonn- und<br />

Feiertagen für das Jahr 2012. Bgm Gschwendtner gibt den Entwurf der Verordnung 2012 zur<br />

Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat ist mit dem Satzungstext und den festgelegten Öffnungstagen einverstanden.<br />

Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. Der Sachverhalt ist hinreichend bekannt.<br />

Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erging folgender<br />

Beschluss Nr. 23/2012: einstimmig

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!