26.11.2012 Aufrufe

Öffentlich - Markt Marktl

Öffentlich - Markt Marktl

Öffentlich - Markt Marktl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Niederschrift über die Sitzung Nr.2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.Februar 2012<br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 10<br />

<strong>Öffentlich</strong><br />

Tagesordnung:<br />

1. Gemeinderat: Verabschiedung Josef Frész, Vereidigung Christian Rusitschka,<br />

2. Genehmigung der Niederschrift 1/2012 vom 17.1.2012<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

4. Tätigkeitsbericht der Agenda-Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l<br />

5. Bauplanvorlagen<br />

6. Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet nördlich der Bundesbahn: Änderung zur Schaffung eines<br />

Baurechts<br />

7. Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage 2012<br />

8. Erlass der Verordnung über den Verkauf an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2012<br />

9. Zuschussanträge: Hospizverein Altötting e.V., Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham<br />

10. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2009 (Ergänzung der TO)<br />

11. DSL-Ausbau im Gemeindebereich Leonberg (Ergänzung der TO)<br />

12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />

Tagesordnungspunkte<br />

1. <strong>Markt</strong>gemeinderat: Verabschiedung Josef Frész<br />

Vereidigung Christian Rusitschka<br />

Mit schriftlichem Antrag vom 9.12.2011 bat <strong>Markt</strong>gemeinderat Josef Frész seinem Rücktritt aus<br />

dem Gemeinderat aus familiären, beruflichen und gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung<br />

stattzugeben. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nahm die Niederlegungserklärung von <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Josef Frész zur Kenntnis und stellte mit Beschluss Nr. 122/2011 fest, dass die Niederlegung des<br />

Gemeinderatsmandats aus wichtigem Grund im Sinne von Art. 19 Abs. 1 GO erfolgt. Damit schied<br />

Herr Josef Frész mit sofortiger Wirkung aus dem <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l aus.<br />

Bürgermeister Gschwendtner würdigt das große Engagement von Herrn Josef Frész während seiner<br />

fast vierjährigen Amtszeit. Er hatte die Referate Fremdenverkehr und Städtepartnerschaften inne.<br />

Als Dank und Anerkennung überreicht Bürgermeister Gschwendtner Herrn Josef Frész eine Ehrenurkunde<br />

und einen Geschenkkorb mit italienischen Delikatessen für die fast vierjährige Mitarbeit<br />

im <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />

Nach dem Kommunalwahlergebnis 2008 war Herr Hans-Peter Waldhör als Listennachfolger in den<br />

Gemeinderat einzuberufen. Dieser lehnte jedoch die Übernahme des Mandats aus gesundheitlichen<br />

Gründen ab. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stellte mit Beschluss Nr. 14/2012 die Ablehnung des Gemeinderatsmandats<br />

aus wichtigem Grund im Sinne von Art. 19 Abs. 1 GO fest. Damit schied Herr<br />

Hans-Peter Waldhör aus dem Kreis der Nachrücker in den Gemeinderat aus. Nach dem Kommunalwahlergebnis<br />

2008 war nun Herr Christian Rusitschka als Listennachfolger der CSU-Fraktion in<br />

den Gemeinderat einzuberufen(s. auch Geschäftsordnung des <strong>Markt</strong>gemeinderats <strong>Markt</strong>l vom<br />

26.05.2008).


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 11<br />

Gemäß Art. 37 Abs. 2 GLKrWG beruft der <strong>Markt</strong>gemeinderat Herrn Christian Rusitschka in den<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l. Herr Christian Rusitschka nimmt das Amt an und wird von Bürgermeister<br />

Hubert Gschwendtner entsprechend Art. 31 Abs. 5 GO in feierlicher Form vereidigt.<br />

Nach dem Ableisten der Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik<br />

Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung<br />

zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen so wahr mit Gott helfe“ ist Herr Christian<br />

Rusitschka Mitglied des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l. Bürgermeister Hubert Gschwendtner heißt<br />

ihn herzlich im Gremium willkommen und wünscht ihm Geschick und Erfolg für die Gemeinderatsarbeit.<br />

2. Genehmigung der Niederschrift 1/2012 vom 17.01.2012<br />

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen Nr. 1/2012 vom 17.01.2012<br />

wurde mit der Ladung zur Sitzung an die Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderats zugestellt.<br />

Beschluss Nr. 16/2012 einstimmig<br />

Genehmigung der Niederschrift Nr. 1/2012 vom 17.01.2012 ohne Einwendungen.<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

3.1. FFW <strong>Markt</strong>l<br />

Die FFW <strong>Markt</strong>l bedankte sich für die Genehmigung des Hilfeleistungssatzes (s. Beschluss Nr.<br />

9/2012 vom 17.2.2012, SN 1/2012). Der Feuerwehrverein hat beschlossen, die Kosten für die Beschaffung<br />

von Schutzkleidung und sonstiger Ausrüstungsgegenstände für 2012 im Wert von 4.000<br />

Euro zu übernehmen. Bürgermeister Gschwendtner dankt der Feuerwehr <strong>Markt</strong>l für die Zurverfügungstellung<br />

eigener Vereinsmittel.<br />

3.2. Ausbau der B 12/B20/A 94 im Bereich <strong>Markt</strong>l-Simbach<br />

Mit Beschluss Nr. 8/2012 stimmte der <strong>Markt</strong>gemeinderat der Weiterleitung eines Antrags der SPD-<br />

FOP-Fraktion auf vierspurigen Ausbau der B12/B20/A94 im Bereich <strong>Markt</strong>l bis zur Bezirksgrenze<br />

Niederbayern an Staatssekretär Scheuer und die MdB Mayer und Scheurer zu. MdB Stephan<br />

Mayer antwortete mit Schreiben vom 08.02.2012 und erläutert ausführlich den gültigen Bundesverkehrswegeplan<br />

mit Laufzeit bis Ende 2015. Danach wurde der Abschnitt A 94 <strong>Markt</strong>l-Simbach<br />

von der damaligen Bundesregierung in den Bereich „Neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen<br />

Risiko“ eingeordnet. Dies beinhaltet ein Planungsverbot bis 2015. Somit ist ein vierspuriger<br />

Ausbau dieses Straßenabschnitts derzeit nicht möglich.<br />

3.3. Stahlsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten 220-kV-Freileitung Pirach-Tann<br />

Die Firma Tennet TSO GmbH Bamberg informierte mit Schr. vom 02.02.2012 zu den notwendigen<br />

Stahlsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten an der 220-kV-Freileitung Pirach-Tann. Im Gemeindegebiet<br />

<strong>Markt</strong>l führt die Leitung über die Bereiche Schützing-Oberpiesing-Mehlteurer-<br />

Freiberg. Begonnen wird voraussichtlich am 30.07.2012. Die Arbeiten werden 8 Wochen dauern.<br />

Die Grundstückseigentümer werden vor Beginn der Arbeiten informiert.<br />

3.4. Neubau Innbrücke <strong>Markt</strong>l<br />

Das Staatliche Bauamt Traunstein informierte mit Schr. v. 07.02.2012, dass die verkehrsrechtliche<br />

Anordnung vom 4.9.2009 betreffend den Neubau der Innbrücke bis 31.12.2012 verlängert wird.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 12<br />

3.5. Planung B 20 -3-spuriger Ausbau<br />

Das Staatliche Bauamt Rosenheim ist bereit, die Planung zum Ausbau der B 20 im Bereich<br />

<strong>Markt</strong>l/Burghausen dem Gemeinderat vorzustellen. Zum Sachverhalt siehe Bericht des Bürgermeisters<br />

vom 17.01.2012, TOP 2.6., SN 1/2012.<br />

3.6. Fortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern (RP 18) Teilabschnitt Windenergie<br />

Derzeit wird der Regionalplan bezüglich der Nutzung von Windenergie fortgeschrieben. Nach den<br />

übermittelten Unterlagen ist die Nutzung von Windenergie im Gemeindebereich <strong>Markt</strong>l aufgrund<br />

der vielen Tabugebiete (FFH-Bereiche, Naturschutzgebiete, Wohngebiete) nicht zu verwirklichen.<br />

Auch ist die Windgeschwindigkeit im Bereich des Gemeindegebietes zu gering.<br />

3.7. Haushalt 2011 - Jahresabschluss<br />

Mit dem Jahresabschluss 2011wurde festgestellt, dass die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt<br />

vom 312.500 Euro (= die Höhe der Tilgungsleistungen) mit einem Betrag von 322.119 Euro<br />

erwirtschaftet wurde. Nach dem Haushaltsansatz mit 287.000 Euro war das noch nicht der Fall.<br />

Der Überschuss des Gesamthaushalts beträgt 19.700 Euro. Dieser Betrag kann 2012 als Rücklagenentnahme<br />

in Ansatz gebracht werden.<br />

4. Tätigkeitsbericht der Agenda-Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l<br />

Der Agenda-Beirat <strong>Markt</strong>l erstattete mittels eines Beamer-Vortrags Bericht zu den Bereichen<br />

Strom / Wärme / Verkehr.<br />

Werner Auberger beleuchtete die Situation zur Nutzung regenerativer Energie für die Beheizung<br />

öffentlicher Gebäude wie Schule Feuerwehrhaus Rathaus mittels Errichtung eines Hackschnitzelheizwerks.<br />

Es werden für die Gemeindebürger noch mehrere Info-Veranstaltungen durchgeführt.<br />

Thomas Hickel ging auf die Verkehrssituation in <strong>Markt</strong>l ein zeigte Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung<br />

des Radfahrverkehrs in neuralgischen Bereichen und des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

auf.<br />

Max Babl referierte zum Stromverbrauch in <strong>Markt</strong>l und unterbreitete Vorschläge zur Stromeinsparung<br />

und zur Errichtung von Photovoltaikanlagen um dem Ziel der Stromautarkie in <strong>Markt</strong>l näher<br />

zu kommen. Auch die Möglichkeiten zur Nutzung im Bereich der Geothermie sollen noch untersucht<br />

werden.<br />

Bürgermeister Gschwendtner dankte den Vertretern des Agenda-Beirates für ihre ausführliche Berichterstattung.<br />

Die Gemeinde habe bereits erste Schritte in Sachen Energieeinsparung mit der<br />

Zurverfügungstellung von Solardächern unternommen. Sie werde in Zukunft ihre Gebäude und<br />

Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung sanieren und modernisieren. Die Agenda-<br />

Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l ist eine wichtige und geschätzte Einrichtung und wird als Mittler zur Verwirklichung<br />

zukunftsweisender Einrichtungen zur Energieeinsparung in <strong>Markt</strong>l gesehen.<br />

5. Bauplanvorlagen<br />

5.1. Bauantrag Leitmann Johann und Maria Bergham 14, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Leitmann Johann und Maria genommen. Das<br />

Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, 84533 <strong>Markt</strong>l,<br />

Bergham 14, auf dem Grundstück Fl.Nr. 727 der Gemarkung Schützing.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 13<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Bergham“ nach §<br />

35 Abs. 6 BauGB und entspricht den Festsetzungen der Satzung. Die Nachbarunterschriften sind<br />

vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes,<br />

Garage und Stellplatz, Kanalanschluss, Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des<br />

Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 17/2012: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.2. Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b, 84533 <strong>Markt</strong>l,<br />

genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage<br />

und Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Austragshaus 84533 <strong>Markt</strong>l, Schlott 12 ½ b<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 1223 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg. Das Bauvorhaben befindet sich im<br />

Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5c BauGB. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 13.05.2009, BV.Nr. 2009/0203 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung eines Nebengebäudes erteilt.<br />

Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz,<br />

Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen, Sickereinrichtungen für<br />

Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 18/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.3. Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Kronwitter Hermann; Gerling 44, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l, genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Umbau, die Erweiterung und Sanierung des<br />

bestehenden Betriebsgebäudes 84533 <strong>Markt</strong>l, Gerling 44, auf dem Grundstück Fl.Nr. 577 der Gemarkung<br />

<strong>Markt</strong>lberg. Bei dem Vorhaben handelt es sich um das Aufstellen einer ordnungsgemäßen<br />

Absaugfilteranlage, die Sanierung und Anpassung des Spänesilos und die Erweiterung der notwendigen<br />

Sozialräume.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 03.02.2009, BV.Nr. 2008/0512 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung einer Fertigungs-und Lagerhalle erteilt,<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Abs. 1, Nr. BauGB. Die Nachbarunterschriften<br />

sind vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des<br />

Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz, Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen,<br />

Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />

Beschluss Nr. 19/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

5.4. Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Edhofer Josef, Bergham 15, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Änderungsantrag, Edhofer Josef, Bergham 15, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Lagerhalle mit einer Größe von<br />

ca.30,00 m x 21,00 m und einer Firsthöhe von ca. 9,50 m in 84533 <strong>Markt</strong>l, Bergham 15, auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Schützing.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 06.10.2011, BV.Nr. 2011/0483 wurde die Genehmigung<br />

zur Errichtung einer Lagerhalle erteilt.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 14<br />

Gegenüber dem bereits genehmigten Bauplan unterscheidet sich die jetzige Planung in der Änderung<br />

der statischen Konstruktion der Halle und der damit verbundenen kleineren Größenänderung.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Abs. 4, Nr. 6, BauGB. Der im Süden<br />

verlaufende Feld-und Waldweg wird mit dem Vordach des Gebäudes auf einer Höhe von ca. 6,50<br />

m auf einer Fläche von ca. 3,00 m² überbaut.<br />

Die Nachbarunterschriften sind nicht aufgeführt.<br />

Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />

Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />

unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />

Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />

“TRENGW (AllMBl Nr. 3/2000 S. 84) vom 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />

Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />

zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />

Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />

Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />

zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />

Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />

Beschluss Nr. 20/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

Der Überbauung des öffentlichen Feld- und Waldweges im Süden des Gebäudes wird zugestimmt.<br />

6. Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet nördlich der Bundesbahn: Änderung zur Schaffung eines<br />

Baurechts<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gebiet nördlich der Bundesbahn“ im Bereich des Grund-<br />

stückes mit der Fl. Nr. 261/2 an der Lohbauernstraße im Südosten des Geltungsbereiches<br />

Herr Manfred Becker, Eichenstr. 30, 84533 <strong>Markt</strong>l, beantragte mit Schreiben vom 20.12.2011 die<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gebiet nördlich der Bundesbahn“ für den Bereich des<br />

Grundstückes mit der Fl. Nr. 261/2 an der Lohbauernstraße im Südosten des Geltungsbereiches.<br />

Herr Becker hat dieses Grundstück gekauft und will darauf ein Garagengebäude errichten.<br />

Im Bebauungsplan Nr. 4 i.d.F. vom 15.02.1993 war das gegenständliche Grundstück im Geltungsbereich,<br />

jedoch ohne jegliches Baurecht (aufgrund der Bepflanzungsauflagen als Gartenland) einzustufen.<br />

Im Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung von 26.02.1998 ist das Grundstück Fl. Nr. 261/2 nicht<br />

mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Es liegt durch die neue Grenzziehung im Außenbereich.<br />

Das Grundstück war weder vorher bebaubar noch ist es jetzt bebaubar. Deshalb ist derzeit<br />

eine Genehmigung der beantragten Garage von Herrn Manfred Becker durch die untere Baugenehmigungsbehörde<br />

des Landratsamtes nicht möglich und wäre rechtswidrig.<br />

Das Grundstück kann nur mittels einer Bebauungsplanänderung einer Bebauung zugeführt werden,<br />

wenn durch die Gemeinde ein Baurecht, z.B. für eine Garage, festgesetzt wird. Aufgrund der Lage<br />

des Grundstücks am Ortsrand ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.<br />

4 um die Fläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 261/2 lt. Aussage des Landratsamtes denkbar. Die<br />

Entscheidung darüber könne jedoch nur der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l im Rahmen seiner Planungshoheit treffen.<br />

In der Beratung verwies Bürgermeister Gschwendtner darauf, dass die Angelegenheit mit dem Vertreter<br />

der Unteren Baubehörde aufgrund von Nachbareinsprüchen eingehend erörtert wurde. Die<br />

Überprüfung der Rechtslage ergab, dass das Grundstück im Außenbereich liegt. Maßgeblich ist der


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 15<br />

Bebauungsplan i.d.F. von 1998. Hier erfolgte eine neue Grenzziehung. Das Grundstück kann nur<br />

dann einer Bebauung zugeführt werden, wenn durch eine Bebauungsplanänderung ein Baurecht,<br />

z.B. für eine Garage, festgesetzt wird.<br />

Insbesondere <strong>Markt</strong>gemeinderat Völker wandte sich gegen eine Ausweisung des Grundstücks als<br />

Bauland im Hinblick auf die Einwendungen der Grundstücksnachbarn. Er vertrat die Auffassung,<br />

dass die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderats in der Sache gar rechtswidrig seien. Der Gemeinderat<br />

in seiner Gesamtheit äußerte seinen Unmut über das rechtliche hin und her. Dies sei bei einer<br />

genaueren Beurteilung der Inhalte des Bebauungsplans Nr. 4 vermeidbar gewesen.<br />

Der Bauwerber Herr Manfred Becker äußerte sich dahingehend, dass er vom Bearbeiter in der Gemeindeverwaltung<br />

die Auskunft erhalten habe, dass die Grundstücksfläche im Bebauungsplan<br />

liegt.<br />

Nach Darstellung der Rechtslage und Austausch der Argumente für und wider einer Bebauung der<br />

strittigen Grundstücksfläche erging folgender<br />

Beschluss Nr. 21/2012 10 : 3<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 4 nicht geändert und erweitert wird<br />

und damit kein Baurecht für die strittige Grundstücksfläche geschaffen wird. Die Errichtung einer<br />

Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 261/2 Lohbauernweg ist damit nicht möglich.<br />

7. Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage 2012<br />

Die Verordnung der <strong>Markt</strong>gemeinde über verkaufsoffene Sonntage vom 18.01.2005 ist überholt.<br />

(Wegfall des Martinimarktes). Auf Hinweis durch das Landratsamt sollte eine neue Verordnung<br />

erlassen werden. Geregelt werden damit die Öffnungszeiten der Geschäfte an den <strong>Markt</strong>wochenenden.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

Beschluss Nr. 22/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 2.2.2012 der Verordnung<br />

über verkaufsoffene Sonntage des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l als Verordnung. Dieser Verordnungsentwurf,<br />

der der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

8. Erlass der Verordnung über den Verkauf an Sonn- und Feiertagen 2012<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gehört seit dem Jahr 2006 zu den privilegierten Ortschaften gemäß § 10 Abs. 1<br />

LadSchlG für bestimmte Ausflugs- Erholungs- und Wallfahrtsorte. Zum Vorgang wird auf die Sitzungsniederschrift<br />

Nr. 03/2006 vom 11.04.2006, TOP 4 und das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

3/2006 hingewiesen.<br />

Zur Beratung und Beschlussfassung kommt nun die Verordnung über den Verkauf an Sonn- und<br />

Feiertagen für das Jahr 2012. Bgm Gschwendtner gibt den Entwurf der Verordnung 2012 zur<br />

Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat ist mit dem Satzungstext und den festgelegten Öffnungstagen einverstanden.<br />

Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. Der Sachverhalt ist hinreichend bekannt.<br />

Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erging folgender<br />

Beschluss Nr. 23/2012: einstimmig


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 16<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 2.2.2012 der Verordnung<br />

über den Verkauf- an Sonn- und Feiertagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l als Verordnung. Dieser Verordnungsentwurf,<br />

der der Sitzungsniederschrift als Anlage 2 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

9. Zuschussanträge 2012: Hospizverein Altötting e.V., Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham<br />

Zur Beratung und Beschlussfassung werden dem <strong>Markt</strong>gemeinderat die nachfolgend aufgeführten<br />

Zuschussanträge vorgelegt:<br />

9.1. Hospizverein Altötting e.V.<br />

Zuschussantrag vom 19.01.2012 für das Jahr 2012<br />

Nach Kenntnisnahme des Zuschussantrags erging folgender<br />

Beschluss Nr. 24/2012: einstimmig<br />

Dem Hospizverein Altötting e.V. im Ldkrs. Altötting wird für das Jahr 2012 ein Zuschuss von 100<br />

Euro gewährt.<br />

9.2. Zuschussantrag Musikverein<br />

Zuschussantrag vom November 2011 (Eingang18. Januar 2012) für das Schuljahr 2011/2012 für 16<br />

Schüler aus dem Bereich <strong>Markt</strong>l.<br />

Nach Kenntnisnahme des Zuschussantrags erging folgender<br />

Beschluss Nr. 25/2012 einstimmig<br />

Dem Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham wird für das Schuljahr 2011/2012 für 16 Schüler<br />

aus dem Bereich <strong>Markt</strong>l ein Zuschuss von 800 Euro gewährt (50 € je Musikschüler).<br />

10. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2009 (Ergänzung der TO)<br />

Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009<br />

am 26.01.12 Ort <strong>Markt</strong>l, Rathaus<br />

Allgemeiner Kommentar:<br />

Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt gem. den Vorgaben des Art. 106 BayGO. Bei<br />

der Belegprüfung am Rechnungsprüfungstermin wurde der Rechnungsprüfungsausschuss in vorbildlicher<br />

Weise vom Kämmerer, Hr. Strasser, unterstützt. Hr. Strasser konnte eine transparente,<br />

nachvollziehbare und sehr saubere Belegführung vorweisen.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss verschaffte sich stichprobenartig einen Überblick über alle<br />

Haushaltshauptstellen, vertiefte sich in ausgewählte Themenbereiche gem. des Formulars „Niederschrift<br />

über die örtl. Prüfung der Jahresrechnung“ und erhielt in sehr verständlicher, kooperativer<br />

Weise Auskunft von den beteiligten Angestellten der Verwaltung.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedankt sich bei allen Beteiligten für die sehr kooperative Zusammenarbeit.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 17<br />

Abkürzungen: TEUR Tausend €<br />

1.<br />

(nö)<br />

2.<br />

(ö)<br />

3.<br />

(ö)<br />

4.<br />

(ö)<br />

5.<br />

(ö)<br />

6.<br />

(ö)<br />

Dieser Bericht ist Anlage zu „Vordruckhandmappe Örtliche Prüfung“.<br />

Prüfungsgegenstände: Feststellungen/Empfehlung<br />

Bauunterhaltspflicht Pfarrhof Siehe TOP 5. Sitzungsniederschrift nichtöffentlicher Teil<br />

HH 6300.5400<br />

Heizkosten Bauhof<br />

HH 1300.5400<br />

Heizkosten Feuerwehrhaus<br />

HH 3600.4090<br />

Entschädigung Ortsheimatpfleger<br />

Überprüfung der Gesamtheizkosten der<br />

Gemeindegebäude<br />

a) Überprüfung: In den letzten Jahren (2008-2011) ergab<br />

sich für den Bauhof ein durchschnittlicher, jährlicher<br />

Heizölbedarf von 2.128 L.<br />

b) Empfehlungen an Verwaltung/Bauhofleitung: Überprüfung<br />

der Notwendigkeit des Bedarfs der/des vorhandenen<br />

Duschmöglichkeiten/Warmwasserverbrauchs und Möglichkeit<br />

der Senkung des aktuellen Verbrauchs gem. der<br />

beheizte Fläche.<br />

a) Überprüfung: In den letzten Jahren (2008-2011)<br />

ergab sich für das Feuerwehrhaus (+BRK) ein durchschnittlicher,<br />

jährlicher Heizölbedarf von ca. 7.300 L<br />

(Vergleich Rathaus/Museum 8.200 L)<br />

b) Empfehlungen an FFW/Verwaltung: Überprüfung<br />

von Einsparmöglichkeiten bzw. Notwendigkeit der<br />

derzeitigen Heizkosten (z. B. Einsatz von Zeit- oder<br />

Temperatursteuerungen (zentral oder am Heizkörper),<br />

Absenkung der Temperaturen bei nicht im Ge-<br />

brauch befindlichen Räumen)<br />

Im Juli 2009 erfolge letztmalig die Auszahlung der Entschädigung<br />

für den verstorbenen Ortheimatpfleger.<br />

Überprüft wurden Betrag und Auszahlung.<br />

Keine Empfehlung<br />

Durchschnittl. jährl. Ölverbräuche in den Jahren 2008-11:<br />

Rathaus inkl. Museum: 8.200 L<br />

Bauhof HH 6300.5400: 200 L<br />

Bürgerhaus HH 8412.5400: 11.300 L<br />

Haus Bruckb. HH 8801.5400: 4.500 L<br />

<strong>Markt</strong>l. 2a HH 8802.5400: 5.600 L<br />

Schule (Altbau) HH 2150.5400: 16.000 L<br />

Feuerwehr HH 1300.5400: 7.300 L<br />

GESAMT: 54.900 L<br />

Hauptschule HH 2150.5400 225.000 kWh<br />

Empfehlung: Bzgl. Des jährlichen Durchschnittsverbrauchs<br />

in den Gemeindegebäuden wird empfohlen:<br />

1. Mögliche Einsparmaßnahmen vor Ort prüfen<br />

2. Fachliche Überprüfung von alternative, dezentralen<br />

Heiztechnologien (Brennwerttechnik, Pellets, Kleinboiler<br />

etc.)<br />

3. Prüfung der Machbarkeit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

einer zentralen Wärmeversorgung<br />

ALE-Maßnahmen 2009; HH 6320.9510 Die geplanten Kosten und der entsprechende Haushaltsansatz<br />

wurden eingehalten. Die tatsächlichen Ausführungskosten<br />

wurden eingehalten. Die tatsächlichen Ausfüh-


7.<br />

(ö)<br />

8.<br />

(ö)<br />

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 18<br />

rungskosten wurden um 1 % unterschritten.<br />

Pachtvertrag Badesee „Alter Inn“ mit<br />

Landkreis Altötting: Überprüfung der<br />

Aufwendungen für Seitenstartblock und<br />

Badeinsel<br />

HH 2150.5000:<br />

Ausschreibung zur Bodenerneuerung<br />

Werkraum Schule: Wurde von örtl. Anbieter<br />

erledigt; es wurde überprüft, ob<br />

Gegenangebote vorhanden waren und<br />

berücksichtigt wurden<br />

Alle Anliegerbeiträge sind planmäßig eingegangen.<br />

Lt. Pachtvertrag sind sowohl Seitenstartblock als auch<br />

Badeinsel im Erhaltungsaufwand enthalten.<br />

Keine Empfehlung<br />

Kurzfristige Durchführung einer Reparatur nach einem<br />

Wasserschaden: Reparatursumme (3.558,49 EUR, schleifen,<br />

ausbessern, versiegeln 65 qm) erscheint im Vergleich<br />

zur Sanierung im Jahr 2001 (4.500 DM) doch sehr hoch.<br />

Empfehlung: In Zukunft nach Möglichkeit Einholung<br />

eines Alternativangebots<br />

Zu Punkt 8. Schule Bodensanierung im Werkraum des Altbaus: Erläuterung der Verwaltung<br />

Im Werkraum hat sich der bestehende Stäbchen- Parkettboden (Industrieparkett) in Folge sehr hoher Feuchtigkeit<br />

aufgeworfen und gehoben. Es musste daher der bestehende Asphaltestrich und der Parkettboden an<br />

den Wandanschlüssen zurückgeschnitten werden. Anschließend musste der Boden abgeschliffen und neu<br />

versiegelt, sowie neue Sockelleisten angebracht werden.<br />

Die Prüfungsfeststellungen wurden vom <strong>Markt</strong>gemeinderat zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung<br />

zu Feststellungen war nicht erforderlich.<br />

11. DSL-Ausbau im Gemeindebereich Leonberg (Ergänzung der TO)<br />

Bürgermeister Gschwendtner gibt den Antrag von Frau Frieda Gumpendobler und Herrn Franz<br />

Niedermeier aus Leonberg vom 13.02.2012 zur Kenntnis. Sie beantragen, dass im Zuge der Errichtung<br />

der Wasserversorgung Erlbach, in die auch der Bereich Leonberg einbezogen wird, ein<br />

Leerrohr für ein Glasfaserkabel zur Internetnutzung verlegt wird. Im Zuge der Maßnahme Erlbach<br />

wird ein Leerrohr bis zum Verteilerkasten an der Straßenkreuzung bei Leonberg verlegt. Grund für<br />

den Antrag ist, dass die vorhandenen Internetanschlussmöglichkeiten auf unterstem Niveau sind.<br />

Bürgermeister Gschwendtner teilt zu dem Antrag mit, dass nach Auskunft der Telekom der<br />

Kabelverzweiger derzeit nicht ausgebaut wird, da nur 30 – 50 Teilnehmer daran hängen. Für eine<br />

wirtschaftliche Nutzung seien jedoch ca. 100 Teilnehmer nötig. Die Gemeinde Reischach wird dem<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l die Pläne für das Vorhaben zukommen lassen. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat wird in einer<br />

weiteren Sitzung nach Sichtung der Pläne zum Antrag Niedermeier/Gumpendobler beraten. Hiermit<br />

bestand Einverständnis im Gemeinderat.<br />

12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />

11.1. Badesee <strong>Markt</strong>l<br />

MGr Völker lobte das Verständnis von Landrat Schneider für das Anliegen der Gemeinde <strong>Markt</strong>l<br />

zum Erhalt des Badegewässers. Vom Kreistag wurden für das Jahr 2012 wieder 143.000 Euro für<br />

die Betreuung des Badesees vorgesehen. Die Betreuung des Badegewässers durch den Landkreis<br />

sei vorbildlich.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 19<br />

Ende: 21.20 Uhr<br />

Gschwendtner Biebl<br />

1. Bürgermeister Schriftführer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!