Öffentlich - Markt Marktl
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Niederschrift über die Sitzung Nr.2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.Februar 2012<br />
im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 10<br />
<strong>Öffentlich</strong><br />
Tagesordnung:<br />
1. Gemeinderat: Verabschiedung Josef Frész, Vereidigung Christian Rusitschka,<br />
2. Genehmigung der Niederschrift 1/2012 vom 17.1.2012<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
4. Tätigkeitsbericht der Agenda-Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l<br />
5. Bauplanvorlagen<br />
6. Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet nördlich der Bundesbahn: Änderung zur Schaffung eines<br />
Baurechts<br />
7. Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage 2012<br />
8. Erlass der Verordnung über den Verkauf an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2012<br />
9. Zuschussanträge: Hospizverein Altötting e.V., Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham<br />
10. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2009 (Ergänzung der TO)<br />
11. DSL-Ausbau im Gemeindebereich Leonberg (Ergänzung der TO)<br />
12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />
Tagesordnungspunkte<br />
1. <strong>Markt</strong>gemeinderat: Verabschiedung Josef Frész<br />
Vereidigung Christian Rusitschka<br />
Mit schriftlichem Antrag vom 9.12.2011 bat <strong>Markt</strong>gemeinderat Josef Frész seinem Rücktritt aus<br />
dem Gemeinderat aus familiären, beruflichen und gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung<br />
stattzugeben. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nahm die Niederlegungserklärung von <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
Josef Frész zur Kenntnis und stellte mit Beschluss Nr. 122/2011 fest, dass die Niederlegung des<br />
Gemeinderatsmandats aus wichtigem Grund im Sinne von Art. 19 Abs. 1 GO erfolgt. Damit schied<br />
Herr Josef Frész mit sofortiger Wirkung aus dem <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l aus.<br />
Bürgermeister Gschwendtner würdigt das große Engagement von Herrn Josef Frész während seiner<br />
fast vierjährigen Amtszeit. Er hatte die Referate Fremdenverkehr und Städtepartnerschaften inne.<br />
Als Dank und Anerkennung überreicht Bürgermeister Gschwendtner Herrn Josef Frész eine Ehrenurkunde<br />
und einen Geschenkkorb mit italienischen Delikatessen für die fast vierjährige Mitarbeit<br />
im <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />
Nach dem Kommunalwahlergebnis 2008 war Herr Hans-Peter Waldhör als Listennachfolger in den<br />
Gemeinderat einzuberufen. Dieser lehnte jedoch die Übernahme des Mandats aus gesundheitlichen<br />
Gründen ab. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stellte mit Beschluss Nr. 14/2012 die Ablehnung des Gemeinderatsmandats<br />
aus wichtigem Grund im Sinne von Art. 19 Abs. 1 GO fest. Damit schied Herr<br />
Hans-Peter Waldhör aus dem Kreis der Nachrücker in den Gemeinderat aus. Nach dem Kommunalwahlergebnis<br />
2008 war nun Herr Christian Rusitschka als Listennachfolger der CSU-Fraktion in<br />
den Gemeinderat einzuberufen(s. auch Geschäftsordnung des <strong>Markt</strong>gemeinderats <strong>Markt</strong>l vom<br />
26.05.2008).
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 11<br />
Gemäß Art. 37 Abs. 2 GLKrWG beruft der <strong>Markt</strong>gemeinderat Herrn Christian Rusitschka in den<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l. Herr Christian Rusitschka nimmt das Amt an und wird von Bürgermeister<br />
Hubert Gschwendtner entsprechend Art. 31 Abs. 5 GO in feierlicher Form vereidigt.<br />
Nach dem Ableisten der Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik<br />
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung<br />
zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen so wahr mit Gott helfe“ ist Herr Christian<br />
Rusitschka Mitglied des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l. Bürgermeister Hubert Gschwendtner heißt<br />
ihn herzlich im Gremium willkommen und wünscht ihm Geschick und Erfolg für die Gemeinderatsarbeit.<br />
2. Genehmigung der Niederschrift 1/2012 vom 17.01.2012<br />
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen Nr. 1/2012 vom 17.01.2012<br />
wurde mit der Ladung zur Sitzung an die Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderats zugestellt.<br />
Beschluss Nr. 16/2012 einstimmig<br />
Genehmigung der Niederschrift Nr. 1/2012 vom 17.01.2012 ohne Einwendungen.<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
3.1. FFW <strong>Markt</strong>l<br />
Die FFW <strong>Markt</strong>l bedankte sich für die Genehmigung des Hilfeleistungssatzes (s. Beschluss Nr.<br />
9/2012 vom 17.2.2012, SN 1/2012). Der Feuerwehrverein hat beschlossen, die Kosten für die Beschaffung<br />
von Schutzkleidung und sonstiger Ausrüstungsgegenstände für 2012 im Wert von 4.000<br />
Euro zu übernehmen. Bürgermeister Gschwendtner dankt der Feuerwehr <strong>Markt</strong>l für die Zurverfügungstellung<br />
eigener Vereinsmittel.<br />
3.2. Ausbau der B 12/B20/A 94 im Bereich <strong>Markt</strong>l-Simbach<br />
Mit Beschluss Nr. 8/2012 stimmte der <strong>Markt</strong>gemeinderat der Weiterleitung eines Antrags der SPD-<br />
FOP-Fraktion auf vierspurigen Ausbau der B12/B20/A94 im Bereich <strong>Markt</strong>l bis zur Bezirksgrenze<br />
Niederbayern an Staatssekretär Scheuer und die MdB Mayer und Scheurer zu. MdB Stephan<br />
Mayer antwortete mit Schreiben vom 08.02.2012 und erläutert ausführlich den gültigen Bundesverkehrswegeplan<br />
mit Laufzeit bis Ende 2015. Danach wurde der Abschnitt A 94 <strong>Markt</strong>l-Simbach<br />
von der damaligen Bundesregierung in den Bereich „Neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen<br />
Risiko“ eingeordnet. Dies beinhaltet ein Planungsverbot bis 2015. Somit ist ein vierspuriger<br />
Ausbau dieses Straßenabschnitts derzeit nicht möglich.<br />
3.3. Stahlsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten 220-kV-Freileitung Pirach-Tann<br />
Die Firma Tennet TSO GmbH Bamberg informierte mit Schr. vom 02.02.2012 zu den notwendigen<br />
Stahlsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten an der 220-kV-Freileitung Pirach-Tann. Im Gemeindegebiet<br />
<strong>Markt</strong>l führt die Leitung über die Bereiche Schützing-Oberpiesing-Mehlteurer-<br />
Freiberg. Begonnen wird voraussichtlich am 30.07.2012. Die Arbeiten werden 8 Wochen dauern.<br />
Die Grundstückseigentümer werden vor Beginn der Arbeiten informiert.<br />
3.4. Neubau Innbrücke <strong>Markt</strong>l<br />
Das Staatliche Bauamt Traunstein informierte mit Schr. v. 07.02.2012, dass die verkehrsrechtliche<br />
Anordnung vom 4.9.2009 betreffend den Neubau der Innbrücke bis 31.12.2012 verlängert wird.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 12<br />
3.5. Planung B 20 -3-spuriger Ausbau<br />
Das Staatliche Bauamt Rosenheim ist bereit, die Planung zum Ausbau der B 20 im Bereich<br />
<strong>Markt</strong>l/Burghausen dem Gemeinderat vorzustellen. Zum Sachverhalt siehe Bericht des Bürgermeisters<br />
vom 17.01.2012, TOP 2.6., SN 1/2012.<br />
3.6. Fortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern (RP 18) Teilabschnitt Windenergie<br />
Derzeit wird der Regionalplan bezüglich der Nutzung von Windenergie fortgeschrieben. Nach den<br />
übermittelten Unterlagen ist die Nutzung von Windenergie im Gemeindebereich <strong>Markt</strong>l aufgrund<br />
der vielen Tabugebiete (FFH-Bereiche, Naturschutzgebiete, Wohngebiete) nicht zu verwirklichen.<br />
Auch ist die Windgeschwindigkeit im Bereich des Gemeindegebietes zu gering.<br />
3.7. Haushalt 2011 - Jahresabschluss<br />
Mit dem Jahresabschluss 2011wurde festgestellt, dass die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt<br />
vom 312.500 Euro (= die Höhe der Tilgungsleistungen) mit einem Betrag von 322.119 Euro<br />
erwirtschaftet wurde. Nach dem Haushaltsansatz mit 287.000 Euro war das noch nicht der Fall.<br />
Der Überschuss des Gesamthaushalts beträgt 19.700 Euro. Dieser Betrag kann 2012 als Rücklagenentnahme<br />
in Ansatz gebracht werden.<br />
4. Tätigkeitsbericht der Agenda-Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l<br />
Der Agenda-Beirat <strong>Markt</strong>l erstattete mittels eines Beamer-Vortrags Bericht zu den Bereichen<br />
Strom / Wärme / Verkehr.<br />
Werner Auberger beleuchtete die Situation zur Nutzung regenerativer Energie für die Beheizung<br />
öffentlicher Gebäude wie Schule Feuerwehrhaus Rathaus mittels Errichtung eines Hackschnitzelheizwerks.<br />
Es werden für die Gemeindebürger noch mehrere Info-Veranstaltungen durchgeführt.<br />
Thomas Hickel ging auf die Verkehrssituation in <strong>Markt</strong>l ein zeigte Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung<br />
des Radfahrverkehrs in neuralgischen Bereichen und des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
auf.<br />
Max Babl referierte zum Stromverbrauch in <strong>Markt</strong>l und unterbreitete Vorschläge zur Stromeinsparung<br />
und zur Errichtung von Photovoltaikanlagen um dem Ziel der Stromautarkie in <strong>Markt</strong>l näher<br />
zu kommen. Auch die Möglichkeiten zur Nutzung im Bereich der Geothermie sollen noch untersucht<br />
werden.<br />
Bürgermeister Gschwendtner dankte den Vertretern des Agenda-Beirates für ihre ausführliche Berichterstattung.<br />
Die Gemeinde habe bereits erste Schritte in Sachen Energieeinsparung mit der<br />
Zurverfügungstellung von Solardächern unternommen. Sie werde in Zukunft ihre Gebäude und<br />
Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung sanieren und modernisieren. Die Agenda-<br />
Ortsgruppe <strong>Markt</strong>l ist eine wichtige und geschätzte Einrichtung und wird als Mittler zur Verwirklichung<br />
zukunftsweisender Einrichtungen zur Energieeinsparung in <strong>Markt</strong>l gesehen.<br />
5. Bauplanvorlagen<br />
5.1. Bauantrag Leitmann Johann und Maria Bergham 14, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Leitmann Johann und Maria genommen. Das<br />
Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, 84533 <strong>Markt</strong>l,<br />
Bergham 14, auf dem Grundstück Fl.Nr. 727 der Gemarkung Schützing.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 13<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Bergham“ nach §<br />
35 Abs. 6 BauGB und entspricht den Festsetzungen der Satzung. Die Nachbarunterschriften sind<br />
vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes,<br />
Garage und Stellplatz, Kanalanschluss, Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des<br />
Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />
Beschluss Nr. 17/2012: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
5.2. Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Huber Johann, Schlott 12 ½ b, 84533 <strong>Markt</strong>l,<br />
genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage<br />
und Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Austragshaus 84533 <strong>Markt</strong>l, Schlott 12 ½ b<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1223 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg. Das Bauvorhaben befindet sich im<br />
Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5c BauGB. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 13.05.2009, BV.Nr. 2009/0203 wurde die Genehmigung<br />
zur Errichtung eines Nebengebäudes erteilt.<br />
Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz,<br />
Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen, Sickereinrichtungen für<br />
Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />
Beschluss Nr. 18/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
5.3. Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Kronwitter Hermann; Gerling 44, 84533<br />
<strong>Markt</strong>l, genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Umbau, die Erweiterung und Sanierung des<br />
bestehenden Betriebsgebäudes 84533 <strong>Markt</strong>l, Gerling 44, auf dem Grundstück Fl.Nr. 577 der Gemarkung<br />
<strong>Markt</strong>lberg. Bei dem Vorhaben handelt es sich um das Aufstellen einer ordnungsgemäßen<br />
Absaugfilteranlage, die Sanierung und Anpassung des Spänesilos und die Erweiterung der notwendigen<br />
Sozialräume.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 03.02.2009, BV.Nr. 2008/0512 wurde die Genehmigung<br />
zur Errichtung einer Fertigungs-und Lagerhalle erteilt,<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Abs. 1, Nr. BauGB. Die Nachbarunterschriften<br />
sind vollzählig aufgeführt. Die Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Erstellung des<br />
Schnurgerüstes, Garage und Stellplatz, Behandlung der häuslichen Abwässer nach den TR Kleinkläranlagen,<br />
Sickereinrichtungen für Dachabwässer, Entsorgung des Bauschutts usw. sind einzuhalten.<br />
Beschluss Nr. 19/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
5.4. Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Edhofer Josef, Bergham 15, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Änderungsantrag, Edhofer Josef, Bergham 15, 84533<br />
<strong>Markt</strong>l genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Lagerhalle mit einer Größe von<br />
ca.30,00 m x 21,00 m und einer Firsthöhe von ca. 9,50 m in 84533 <strong>Markt</strong>l, Bergham 15, auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Schützing.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 06.10.2011, BV.Nr. 2011/0483 wurde die Genehmigung<br />
zur Errichtung einer Lagerhalle erteilt.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 14<br />
Gegenüber dem bereits genehmigten Bauplan unterscheidet sich die jetzige Planung in der Änderung<br />
der statischen Konstruktion der Halle und der damit verbundenen kleineren Größenänderung.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Abs. 4, Nr. 6, BauGB. Der im Süden<br />
verlaufende Feld-und Waldweg wird mit dem Vordach des Gebäudes auf einer Höhe von ca. 6,50<br />
m auf einer Fläche von ca. 3,00 m² überbaut.<br />
Die Nachbarunterschriften sind nicht aufgeführt.<br />
Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />
Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />
unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />
Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />
“TRENGW (AllMBl Nr. 3/2000 S. 84) vom 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />
Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />
zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />
Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />
Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />
zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />
Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />
Beschluss Nr. 20/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
Der Überbauung des öffentlichen Feld- und Waldweges im Süden des Gebäudes wird zugestimmt.<br />
6. Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet nördlich der Bundesbahn: Änderung zur Schaffung eines<br />
Baurechts<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gebiet nördlich der Bundesbahn“ im Bereich des Grund-<br />
stückes mit der Fl. Nr. 261/2 an der Lohbauernstraße im Südosten des Geltungsbereiches<br />
Herr Manfred Becker, Eichenstr. 30, 84533 <strong>Markt</strong>l, beantragte mit Schreiben vom 20.12.2011 die<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gebiet nördlich der Bundesbahn“ für den Bereich des<br />
Grundstückes mit der Fl. Nr. 261/2 an der Lohbauernstraße im Südosten des Geltungsbereiches.<br />
Herr Becker hat dieses Grundstück gekauft und will darauf ein Garagengebäude errichten.<br />
Im Bebauungsplan Nr. 4 i.d.F. vom 15.02.1993 war das gegenständliche Grundstück im Geltungsbereich,<br />
jedoch ohne jegliches Baurecht (aufgrund der Bepflanzungsauflagen als Gartenland) einzustufen.<br />
Im Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung von 26.02.1998 ist das Grundstück Fl. Nr. 261/2 nicht<br />
mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Es liegt durch die neue Grenzziehung im Außenbereich.<br />
Das Grundstück war weder vorher bebaubar noch ist es jetzt bebaubar. Deshalb ist derzeit<br />
eine Genehmigung der beantragten Garage von Herrn Manfred Becker durch die untere Baugenehmigungsbehörde<br />
des Landratsamtes nicht möglich und wäre rechtswidrig.<br />
Das Grundstück kann nur mittels einer Bebauungsplanänderung einer Bebauung zugeführt werden,<br />
wenn durch die Gemeinde ein Baurecht, z.B. für eine Garage, festgesetzt wird. Aufgrund der Lage<br />
des Grundstücks am Ortsrand ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.<br />
4 um die Fläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 261/2 lt. Aussage des Landratsamtes denkbar. Die<br />
Entscheidung darüber könne jedoch nur der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l im Rahmen seiner Planungshoheit treffen.<br />
In der Beratung verwies Bürgermeister Gschwendtner darauf, dass die Angelegenheit mit dem Vertreter<br />
der Unteren Baubehörde aufgrund von Nachbareinsprüchen eingehend erörtert wurde. Die<br />
Überprüfung der Rechtslage ergab, dass das Grundstück im Außenbereich liegt. Maßgeblich ist der
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 15<br />
Bebauungsplan i.d.F. von 1998. Hier erfolgte eine neue Grenzziehung. Das Grundstück kann nur<br />
dann einer Bebauung zugeführt werden, wenn durch eine Bebauungsplanänderung ein Baurecht,<br />
z.B. für eine Garage, festgesetzt wird.<br />
Insbesondere <strong>Markt</strong>gemeinderat Völker wandte sich gegen eine Ausweisung des Grundstücks als<br />
Bauland im Hinblick auf die Einwendungen der Grundstücksnachbarn. Er vertrat die Auffassung,<br />
dass die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderats in der Sache gar rechtswidrig seien. Der Gemeinderat<br />
in seiner Gesamtheit äußerte seinen Unmut über das rechtliche hin und her. Dies sei bei einer<br />
genaueren Beurteilung der Inhalte des Bebauungsplans Nr. 4 vermeidbar gewesen.<br />
Der Bauwerber Herr Manfred Becker äußerte sich dahingehend, dass er vom Bearbeiter in der Gemeindeverwaltung<br />
die Auskunft erhalten habe, dass die Grundstücksfläche im Bebauungsplan<br />
liegt.<br />
Nach Darstellung der Rechtslage und Austausch der Argumente für und wider einer Bebauung der<br />
strittigen Grundstücksfläche erging folgender<br />
Beschluss Nr. 21/2012 10 : 3<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 4 nicht geändert und erweitert wird<br />
und damit kein Baurecht für die strittige Grundstücksfläche geschaffen wird. Die Errichtung einer<br />
Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 261/2 Lohbauernweg ist damit nicht möglich.<br />
7. Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage 2012<br />
Die Verordnung der <strong>Markt</strong>gemeinde über verkaufsoffene Sonntage vom 18.01.2005 ist überholt.<br />
(Wegfall des Martinimarktes). Auf Hinweis durch das Landratsamt sollte eine neue Verordnung<br />
erlassen werden. Geregelt werden damit die Öffnungszeiten der Geschäfte an den <strong>Markt</strong>wochenenden.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />
Beschluss Nr. 22/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 2.2.2012 der Verordnung<br />
über verkaufsoffene Sonntage des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l als Verordnung. Dieser Verordnungsentwurf,<br />
der der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
8. Erlass der Verordnung über den Verkauf an Sonn- und Feiertagen 2012<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gehört seit dem Jahr 2006 zu den privilegierten Ortschaften gemäß § 10 Abs. 1<br />
LadSchlG für bestimmte Ausflugs- Erholungs- und Wallfahrtsorte. Zum Vorgang wird auf die Sitzungsniederschrift<br />
Nr. 03/2006 vom 11.04.2006, TOP 4 und das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
3/2006 hingewiesen.<br />
Zur Beratung und Beschlussfassung kommt nun die Verordnung über den Verkauf an Sonn- und<br />
Feiertagen für das Jahr 2012. Bgm Gschwendtner gibt den Entwurf der Verordnung 2012 zur<br />
Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat ist mit dem Satzungstext und den festgelegten Öffnungstagen einverstanden.<br />
Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. Der Sachverhalt ist hinreichend bekannt.<br />
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erging folgender<br />
Beschluss Nr. 23/2012: einstimmig
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 16<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 2.2.2012 der Verordnung<br />
über den Verkauf- an Sonn- und Feiertagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l als Verordnung. Dieser Verordnungsentwurf,<br />
der der Sitzungsniederschrift als Anlage 2 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses<br />
Beschlusses.<br />
9. Zuschussanträge 2012: Hospizverein Altötting e.V., Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham<br />
Zur Beratung und Beschlussfassung werden dem <strong>Markt</strong>gemeinderat die nachfolgend aufgeführten<br />
Zuschussanträge vorgelegt:<br />
9.1. Hospizverein Altötting e.V.<br />
Zuschussantrag vom 19.01.2012 für das Jahr 2012<br />
Nach Kenntnisnahme des Zuschussantrags erging folgender<br />
Beschluss Nr. 24/2012: einstimmig<br />
Dem Hospizverein Altötting e.V. im Ldkrs. Altötting wird für das Jahr 2012 ein Zuschuss von 100<br />
Euro gewährt.<br />
9.2. Zuschussantrag Musikverein<br />
Zuschussantrag vom November 2011 (Eingang18. Januar 2012) für das Schuljahr 2011/2012 für 16<br />
Schüler aus dem Bereich <strong>Markt</strong>l.<br />
Nach Kenntnisnahme des Zuschussantrags erging folgender<br />
Beschluss Nr. 25/2012 einstimmig<br />
Dem Musikverein <strong>Markt</strong>l-Haiming-Stammham wird für das Schuljahr 2011/2012 für 16 Schüler<br />
aus dem Bereich <strong>Markt</strong>l ein Zuschuss von 800 Euro gewährt (50 € je Musikschüler).<br />
10. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2009 (Ergänzung der TO)<br />
Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009<br />
am 26.01.12 Ort <strong>Markt</strong>l, Rathaus<br />
Allgemeiner Kommentar:<br />
Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt gem. den Vorgaben des Art. 106 BayGO. Bei<br />
der Belegprüfung am Rechnungsprüfungstermin wurde der Rechnungsprüfungsausschuss in vorbildlicher<br />
Weise vom Kämmerer, Hr. Strasser, unterstützt. Hr. Strasser konnte eine transparente,<br />
nachvollziehbare und sehr saubere Belegführung vorweisen.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss verschaffte sich stichprobenartig einen Überblick über alle<br />
Haushaltshauptstellen, vertiefte sich in ausgewählte Themenbereiche gem. des Formulars „Niederschrift<br />
über die örtl. Prüfung der Jahresrechnung“ und erhielt in sehr verständlicher, kooperativer<br />
Weise Auskunft von den beteiligten Angestellten der Verwaltung.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedankt sich bei allen Beteiligten für die sehr kooperative Zusammenarbeit.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 17<br />
Abkürzungen: TEUR Tausend €<br />
1.<br />
(nö)<br />
2.<br />
(ö)<br />
3.<br />
(ö)<br />
4.<br />
(ö)<br />
5.<br />
(ö)<br />
6.<br />
(ö)<br />
Dieser Bericht ist Anlage zu „Vordruckhandmappe Örtliche Prüfung“.<br />
Prüfungsgegenstände: Feststellungen/Empfehlung<br />
Bauunterhaltspflicht Pfarrhof Siehe TOP 5. Sitzungsniederschrift nichtöffentlicher Teil<br />
HH 6300.5400<br />
Heizkosten Bauhof<br />
HH 1300.5400<br />
Heizkosten Feuerwehrhaus<br />
HH 3600.4090<br />
Entschädigung Ortsheimatpfleger<br />
Überprüfung der Gesamtheizkosten der<br />
Gemeindegebäude<br />
a) Überprüfung: In den letzten Jahren (2008-2011) ergab<br />
sich für den Bauhof ein durchschnittlicher, jährlicher<br />
Heizölbedarf von 2.128 L.<br />
b) Empfehlungen an Verwaltung/Bauhofleitung: Überprüfung<br />
der Notwendigkeit des Bedarfs der/des vorhandenen<br />
Duschmöglichkeiten/Warmwasserverbrauchs und Möglichkeit<br />
der Senkung des aktuellen Verbrauchs gem. der<br />
beheizte Fläche.<br />
a) Überprüfung: In den letzten Jahren (2008-2011)<br />
ergab sich für das Feuerwehrhaus (+BRK) ein durchschnittlicher,<br />
jährlicher Heizölbedarf von ca. 7.300 L<br />
(Vergleich Rathaus/Museum 8.200 L)<br />
b) Empfehlungen an FFW/Verwaltung: Überprüfung<br />
von Einsparmöglichkeiten bzw. Notwendigkeit der<br />
derzeitigen Heizkosten (z. B. Einsatz von Zeit- oder<br />
Temperatursteuerungen (zentral oder am Heizkörper),<br />
Absenkung der Temperaturen bei nicht im Ge-<br />
brauch befindlichen Räumen)<br />
Im Juli 2009 erfolge letztmalig die Auszahlung der Entschädigung<br />
für den verstorbenen Ortheimatpfleger.<br />
Überprüft wurden Betrag und Auszahlung.<br />
Keine Empfehlung<br />
Durchschnittl. jährl. Ölverbräuche in den Jahren 2008-11:<br />
Rathaus inkl. Museum: 8.200 L<br />
Bauhof HH 6300.5400: 200 L<br />
Bürgerhaus HH 8412.5400: 11.300 L<br />
Haus Bruckb. HH 8801.5400: 4.500 L<br />
<strong>Markt</strong>l. 2a HH 8802.5400: 5.600 L<br />
Schule (Altbau) HH 2150.5400: 16.000 L<br />
Feuerwehr HH 1300.5400: 7.300 L<br />
GESAMT: 54.900 L<br />
Hauptschule HH 2150.5400 225.000 kWh<br />
Empfehlung: Bzgl. Des jährlichen Durchschnittsverbrauchs<br />
in den Gemeindegebäuden wird empfohlen:<br />
1. Mögliche Einsparmaßnahmen vor Ort prüfen<br />
2. Fachliche Überprüfung von alternative, dezentralen<br />
Heiztechnologien (Brennwerttechnik, Pellets, Kleinboiler<br />
etc.)<br />
3. Prüfung der Machbarkeit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
einer zentralen Wärmeversorgung<br />
ALE-Maßnahmen 2009; HH 6320.9510 Die geplanten Kosten und der entsprechende Haushaltsansatz<br />
wurden eingehalten. Die tatsächlichen Ausführungskosten<br />
wurden eingehalten. Die tatsächlichen Ausfüh-
7.<br />
(ö)<br />
8.<br />
(ö)<br />
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 18<br />
rungskosten wurden um 1 % unterschritten.<br />
Pachtvertrag Badesee „Alter Inn“ mit<br />
Landkreis Altötting: Überprüfung der<br />
Aufwendungen für Seitenstartblock und<br />
Badeinsel<br />
HH 2150.5000:<br />
Ausschreibung zur Bodenerneuerung<br />
Werkraum Schule: Wurde von örtl. Anbieter<br />
erledigt; es wurde überprüft, ob<br />
Gegenangebote vorhanden waren und<br />
berücksichtigt wurden<br />
Alle Anliegerbeiträge sind planmäßig eingegangen.<br />
Lt. Pachtvertrag sind sowohl Seitenstartblock als auch<br />
Badeinsel im Erhaltungsaufwand enthalten.<br />
Keine Empfehlung<br />
Kurzfristige Durchführung einer Reparatur nach einem<br />
Wasserschaden: Reparatursumme (3.558,49 EUR, schleifen,<br />
ausbessern, versiegeln 65 qm) erscheint im Vergleich<br />
zur Sanierung im Jahr 2001 (4.500 DM) doch sehr hoch.<br />
Empfehlung: In Zukunft nach Möglichkeit Einholung<br />
eines Alternativangebots<br />
Zu Punkt 8. Schule Bodensanierung im Werkraum des Altbaus: Erläuterung der Verwaltung<br />
Im Werkraum hat sich der bestehende Stäbchen- Parkettboden (Industrieparkett) in Folge sehr hoher Feuchtigkeit<br />
aufgeworfen und gehoben. Es musste daher der bestehende Asphaltestrich und der Parkettboden an<br />
den Wandanschlüssen zurückgeschnitten werden. Anschließend musste der Boden abgeschliffen und neu<br />
versiegelt, sowie neue Sockelleisten angebracht werden.<br />
Die Prüfungsfeststellungen wurden vom <strong>Markt</strong>gemeinderat zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung<br />
zu Feststellungen war nicht erforderlich.<br />
11. DSL-Ausbau im Gemeindebereich Leonberg (Ergänzung der TO)<br />
Bürgermeister Gschwendtner gibt den Antrag von Frau Frieda Gumpendobler und Herrn Franz<br />
Niedermeier aus Leonberg vom 13.02.2012 zur Kenntnis. Sie beantragen, dass im Zuge der Errichtung<br />
der Wasserversorgung Erlbach, in die auch der Bereich Leonberg einbezogen wird, ein<br />
Leerrohr für ein Glasfaserkabel zur Internetnutzung verlegt wird. Im Zuge der Maßnahme Erlbach<br />
wird ein Leerrohr bis zum Verteilerkasten an der Straßenkreuzung bei Leonberg verlegt. Grund für<br />
den Antrag ist, dass die vorhandenen Internetanschlussmöglichkeiten auf unterstem Niveau sind.<br />
Bürgermeister Gschwendtner teilt zu dem Antrag mit, dass nach Auskunft der Telekom der<br />
Kabelverzweiger derzeit nicht ausgebaut wird, da nur 30 – 50 Teilnehmer daran hängen. Für eine<br />
wirtschaftliche Nutzung seien jedoch ca. 100 Teilnehmer nötig. Die Gemeinde Reischach wird dem<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l die Pläne für das Vorhaben zukommen lassen. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat wird in einer<br />
weiteren Sitzung nach Sichtung der Pläne zum Antrag Niedermeier/Gumpendobler beraten. Hiermit<br />
bestand Einverständnis im Gemeinderat.<br />
12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />
11.1. Badesee <strong>Markt</strong>l<br />
MGr Völker lobte das Verständnis von Landrat Schneider für das Anliegen der Gemeinde <strong>Markt</strong>l<br />
zum Erhalt des Badegewässers. Vom Kreistag wurden für das Jahr 2012 wieder 143.000 Euro für<br />
die Betreuung des Badesees vorgesehen. Die Betreuung des Badegewässers durch den Landkreis<br />
sei vorbildlich.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.2.2012 –öffentlich- Seite 19<br />
Ende: 21.20 Uhr<br />
Gschwendtner Biebl<br />
1. Bürgermeister Schriftführer