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Gefahrgut Karwautz Final RZ

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Ausgeschlossen sind<br />

daher:<br />

Alle Gefahrgüter<br />

wenn hiefür ein Beförderungspapier notwendig ist<br />

und besondere Anforderungen an Lenker und Fahrzeug<br />

zu erfüllen sind.<br />

Erlaubt sind im<br />

Postversand:<br />

<strong>Gefahrgut</strong> mit begrenzten Mengen<br />

Freigestellte Versandgutarten<br />

Für den Posttransport sind nur besondere Sendungsarten<br />

zugelassen, bei denen eine mögliche<br />

Beschädigung der Sendungen durch Beförderungseinrichtungen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Natürlich sind auch diese Stoffe grundsätzlich<br />

gefährlich, jedoch entfallen bei Verwendung<br />

besonderer Verpackungen, Einhaltung gewisser<br />

Mengengrenzen und besonderer Kennzeichnung<br />

die Mitführungspflicht für das Beförderungspapier<br />

und die besonderen Anforderungen an Lenker und<br />

Fahrzeug.<br />

Begrenzte Menge.<br />

Sondervorschriften des ADR (gem.Kapitel 3.4 ADR)<br />

erlauben es, bestimmte gefährliche Güter unter<br />

erleichterten Bedingungen – durch Ausnahmen<br />

von einem Teil der <strong>Gefahrgut</strong>-Transportvorschriften<br />

– zu befördern, wenn die hiefür festgelegten<br />

Mengengrenzen in Abhängigkeit des jeweiligen<br />

Stoffes und Versandstückes eingehalten sind. Es<br />

dürfen als Versandstücke nur "zusammengesetzte<br />

Verpackungen" oder "Tragpackungen (Tray)” verwendet<br />

werden, die außen mit der jeweiligen UN-<br />

Nummer des Stoffes in einem auf die Spitze<br />

gestellten Quadrat, gekennzeichnet werden<br />

müssen.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Freigestellte gefährliche<br />

Güter.<br />

Sind bestimmte gefährliche Güter, die nach der<br />

Sondervorschrift des ADR (gem. Kapitel 3.3 ADR)<br />

unter besonderen Voraussetzungen komplett von<br />

den <strong>Gefahrgut</strong>-Transportvorschriften ausgenommen<br />

bzw. freigestellt sind. Wenn diese Voraussetzungen<br />

für den gefährlichen Stoff oder Gegenstand<br />

erfüllt sind, entfallen die übrigen <strong>Gefahrgut</strong>-<br />

Transportvorschriften zur Gänze. Solche Güter sind<br />

nicht nach den <strong>Gefahrgut</strong>-Transportvorschriften zu<br />

kennzeichnen (siehe Aufzählung Seite 9 und 10).<br />

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie wir<br />

gemeinsam für mehr Sicherheit beim <strong>Gefahrgut</strong>versand<br />

sorgen können.<br />

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