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Gefahrgut Karwautz Final RZ

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Freigestellte Güter.<br />

Folgende gefährliche Stoffe und Güter sind unter<br />

den jeweils zutreffenden Bedingungen des Kapitels<br />

3.3 ADR von den <strong>Gefahrgut</strong>-Transportvorschriften<br />

freigestellt, daher ebenfalls zum Postversand zugelassen<br />

und dürfen nicht gekennzeichnet sein<br />

(weder Gefahrzettel noch UN-Nummer).<br />

Metallkapseln (Sodors, Sparklets) mit Kohlendioxid<br />

(Kohlesäure) der Klasse 2, 2A oder mit Distickstoffoxid<br />

Klasse 2, 2O (z.B. zur häuslichen Sodawasserbzw.<br />

Schlagsahnebereitung) bis höchstens 25<br />

Gramm je Kapsel.<br />

Gase in Ausrüstungsteilen für Fahrzeuge (z.B.<br />

Feuerlöscher, Reifen).<br />

Druckgaspackungen oder Gaspatronen (der Klasse<br />

2, 5A, 5O und 5F) bis maximal 50 ml Fassungsraum.<br />

Haushaltsübliche Kühlgeräte (Kühlschränke) mit<br />

weniger als 12 kg Kältemittel. Das Kühlsystem darf<br />

nicht beschädigt oder undicht sein.<br />

Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen<br />

unbeabsichtigtes Betätigen versehen sind und in<br />

einer starken Außenverpackung verpackt sind.<br />

Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem<br />

Druck.<br />

Gase in Nahrungsmitteln und Getränken (z.B.<br />

Mineral- oder Sodawasser, Limonaden, Bier...).<br />

Gase (tiefgekühlt, flüssig; Argon, Helium, Kohlendioxid,<br />

Krypton, Neon, Stickstoff, Triflourmethan,<br />

Xenon) zur Kühlung von z.B. medizinischen oder<br />

biologischen Proben in doppelwandigen Gefäßen.<br />

Alkoholische Getränke nur bis höchstens 70Vol.%<br />

Alkoholgehalt - in handelsüblichen Verpackungen.<br />

Ethanol (Ethylalkohol) wässrige Lösungen mit<br />

höchstens 24 Vol% Alkohol.<br />

Calciumnitrathältige Düngemittel (Handelsübliche)<br />

(Calciumnitrat und Ammoniumnitrat) der<br />

Klasse 5.1 mit höchstens 10% Ammoniumnitrat und<br />

mindestens 12% Kristallwasser.<br />

Begenzte Mengen/Freigestellte Güter<br />

Calciumhypochlorit, trocken, Mischung mit höchstens<br />

10% aktivem Chlor.<br />

Wasserstoffperoxid, wässrige Lösung. Wässrige<br />

Lösung mit weniger als 8% Wasserstoffperoxid.<br />

Bariumsulfat, Bariumstearat und Bariumtitanat<br />

unterliegen nicht dem ADR.<br />

Cadmiumpigmente, wie Cadmiumsulfide, Cadmiumsulfoselenide<br />

und Cadmiusalze höherer Fettsäuren<br />

(z.B. Cadmiumstearat) unterliegen nicht<br />

dem ADR.<br />

Auslaufsichere Batterien (Akkumulatoren) wenn<br />

die Pole gegen Kurzschluss gesichert und versandsicher<br />

verpackt sind. Das Gehäuse darf keine Risse<br />

aufweisen und es darf keine Flüssigkeit austreten.<br />

Erzeugnisse oder Instrumente (z.B. Thermometer)<br />

mit höchstens 1 kg Quecksilber.<br />

Formaldehydlösung, nicht entzündbar und mit<br />

weniger als 25% Formaldehyd.<br />

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