Gefahrgut Karwautz Final RZ
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Freigestellte Güter.<br />
Folgende gefährliche Stoffe und Güter sind unter<br />
den jeweils zutreffenden Bedingungen des Kapitels<br />
3.3 ADR von den <strong>Gefahrgut</strong>-Transportvorschriften<br />
freigestellt, daher ebenfalls zum Postversand zugelassen<br />
und dürfen nicht gekennzeichnet sein<br />
(weder Gefahrzettel noch UN-Nummer).<br />
Metallkapseln (Sodors, Sparklets) mit Kohlendioxid<br />
(Kohlesäure) der Klasse 2, 2A oder mit Distickstoffoxid<br />
Klasse 2, 2O (z.B. zur häuslichen Sodawasserbzw.<br />
Schlagsahnebereitung) bis höchstens 25<br />
Gramm je Kapsel.<br />
Gase in Ausrüstungsteilen für Fahrzeuge (z.B.<br />
Feuerlöscher, Reifen).<br />
Druckgaspackungen oder Gaspatronen (der Klasse<br />
2, 5A, 5O und 5F) bis maximal 50 ml Fassungsraum.<br />
Haushaltsübliche Kühlgeräte (Kühlschränke) mit<br />
weniger als 12 kg Kältemittel. Das Kühlsystem darf<br />
nicht beschädigt oder undicht sein.<br />
Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen<br />
unbeabsichtigtes Betätigen versehen sind und in<br />
einer starken Außenverpackung verpackt sind.<br />
Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem<br />
Druck.<br />
Gase in Nahrungsmitteln und Getränken (z.B.<br />
Mineral- oder Sodawasser, Limonaden, Bier...).<br />
Gase (tiefgekühlt, flüssig; Argon, Helium, Kohlendioxid,<br />
Krypton, Neon, Stickstoff, Triflourmethan,<br />
Xenon) zur Kühlung von z.B. medizinischen oder<br />
biologischen Proben in doppelwandigen Gefäßen.<br />
Alkoholische Getränke nur bis höchstens 70Vol.%<br />
Alkoholgehalt - in handelsüblichen Verpackungen.<br />
Ethanol (Ethylalkohol) wässrige Lösungen mit<br />
höchstens 24 Vol% Alkohol.<br />
Calciumnitrathältige Düngemittel (Handelsübliche)<br />
(Calciumnitrat und Ammoniumnitrat) der<br />
Klasse 5.1 mit höchstens 10% Ammoniumnitrat und<br />
mindestens 12% Kristallwasser.<br />
Begenzte Mengen/Freigestellte Güter<br />
Calciumhypochlorit, trocken, Mischung mit höchstens<br />
10% aktivem Chlor.<br />
Wasserstoffperoxid, wässrige Lösung. Wässrige<br />
Lösung mit weniger als 8% Wasserstoffperoxid.<br />
Bariumsulfat, Bariumstearat und Bariumtitanat<br />
unterliegen nicht dem ADR.<br />
Cadmiumpigmente, wie Cadmiumsulfide, Cadmiumsulfoselenide<br />
und Cadmiusalze höherer Fettsäuren<br />
(z.B. Cadmiumstearat) unterliegen nicht<br />
dem ADR.<br />
Auslaufsichere Batterien (Akkumulatoren) wenn<br />
die Pole gegen Kurzschluss gesichert und versandsicher<br />
verpackt sind. Das Gehäuse darf keine Risse<br />
aufweisen und es darf keine Flüssigkeit austreten.<br />
Erzeugnisse oder Instrumente (z.B. Thermometer)<br />
mit höchstens 1 kg Quecksilber.<br />
Formaldehydlösung, nicht entzündbar und mit<br />
weniger als 25% Formaldehyd.<br />
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