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gibt es das Dokument zum Download.(Pruefungsfragen) - Mauerhof

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15. Nach welchen Kriterien werden in der Holzhandelsusancen Farbe und _____Verfärbung unterschieden? Welche Ursachen können Verfärbungen haben? Bei _____welchen Baumarten ist mit welchen Verfärbungen zu rechnen? Dadurch versteht man eine Abweichung von der natürlichen Farbe d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>unden Holz<strong>es</strong> ohne F<strong>es</strong>tigkeitsverminderung. Die Verwendbarkeit d<strong>es</strong> Holz<strong>es</strong> ist aus optischen Gründen (auch in Abhängigkeit von der geraden vorherrschenden Mod<strong>es</strong>trömung) eing<strong>es</strong>chränkt. Erwünscht ist eine natürliche Kernfarbe (und schmalen Splint) • Kiefer durch Pilze verursachte Bläue • Buche, Esche, Ahorn durch Oxydationserscheinungen verursachte Kernverfärbung. • Erwünscht bei Eiche, Kirsche, Nuss, Lärche natürliche Kernfarbe, schmaler Splint. 16. Wie lauten die Abkürzungen für die Güteklassen bei Laub-­‐ und Nadelholz? _____Nennen Sie die allgemeinen B<strong>es</strong>timmungen für die einzelnen Güteklassen. F, S, A, B, C, CX, BR A: Überdurchschnittliche / Ausgezeichnete Qualität, astfreie Erdstammstücke, frei von Mängeln bzw. unbedeutende; Tischlerware B: Mittlere bis Überdurchschnittliche Qualität, g<strong>es</strong>unde Stämme, Äste sind zulässig soweit sie für die Holzart als durchschnittlich gelten; Gute Bauware C: Mittlere bis unterdurchschnittliche Qualität, Gütemerkmale welche die natürlichen Eigenschaften d<strong>es</strong> Holz<strong>es</strong> nicht beinträchtigen sind zulässig; Mittlere bis schlechte Bauware CX: Mindere Qualität, weist Merkmale auf die in der Güteklasse C nicht zulässig sind (grobe Astigkeit, grober Abholzigkeit, Unförmigkeit d<strong>es</strong> Stamm<strong>es</strong>, Bockkäfer und Holzw<strong>es</strong>pen sind vereinzelt zulässig; Verpackungsware B: Mantelfläche mind<strong>es</strong>tens B, darf Max 75% der Stirnfläche nagelf<strong>es</strong>te Braun-­‐ oder Weißfäule aufweisen; Verpackungsware Ausschuss: Verwendbar als Schleif-­‐, Faser-­‐,Brennholz Martin Helmreich Seite 50

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