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Lehre und Berufsmatura

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<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Berufsmatura</strong><br />

WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg<br />

Julius-Raab-Platz 2, 5020 Salzburg


Inhaltsverzeichnis<br />

1. ALLGEMEINE INFORMATION ............................................. 4<br />

1.1 Ausgangssituation ........................................................................................... 4<br />

1.2 Ziel der Ausbildung ......................................................................................... 4<br />

1.3 Teilnehmernutzen ........................................................................................... 5<br />

1.4 Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg ....................................................... 6<br />

2. TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN ...................... 7<br />

2.1. Zielgruppe ....................................................................................................... 7<br />

2.2. Zugangs- <strong>und</strong> Zulassungsvoraussetzungen ...................................................... 7<br />

2.3. Beratungsverfahren ........................................................................................ 7<br />

2.3.1 Orientierungstest ............................................................................................ 8<br />

2.3.2 Potentialanalyse ............................................................................................. 9<br />

2.3.3 Aufnahmegespräch ....................................................................................... 10<br />

2.4. Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung..................................................................... 10<br />

3. BERUFSMATURA - ALLGEMEINES .................................... 11<br />

3.1. Übersicht Teilbereiche <strong>und</strong> Prüfungen ......................................................... 11<br />

3.2. Anmeldung <strong>und</strong> Ansuchen ............................................................................. 11<br />

3.3. Details zur <strong>Berufsmatura</strong> .............................................................................. 12<br />

3.3.1. Prüfungsfächer......................................................................................... 12<br />

3.3.2. Wahl des Fachbereiches .......................................................................... 12<br />

3.3.3. <strong>Berufsmatura</strong>kurse .................................................................................. 12<br />

3.3.4. Coaching .................................................................................................. 13<br />

3.3.5. Anwesenheit ............................................................................................ 14<br />

3.3.6. Feedback <strong>und</strong> Probematura ..................................................................... 14<br />

3.3.7. Prüfung .................................................................................................... 14<br />

3.3.8. <strong>Berufsmatura</strong>zeugnis ............................................................................... 15<br />

3.4. Kosten ........................................................................................................... 15<br />

4. ZWEI WEGE ZUR MATURA ............................................ 16<br />

4.1. Abendkurse ................................................................................................... 16<br />

4.2. Tageskurse: <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura während der Arbeitszeit .............................. 16<br />

4.3. Vergleich Tageskursmodell <strong>und</strong> berufsbegleitendes Modell ......................... 18<br />

5. VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN ...................................... 18<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 2 von 38


6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN ................................... 19<br />

6.1. Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines .................................................... 19<br />

6.2. Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen ........ 20<br />

6.2.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 20<br />

6.2.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 21<br />

6.2.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 21<br />

6.2.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 21<br />

6.3. Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines .............................................. 22<br />

6.4. Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen .. 23<br />

6.4.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 23<br />

6.4.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 23<br />

6.4.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 23<br />

6.4.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 24<br />

6.4.5. Unterrichtszeiten ..................................................................................... 24<br />

6.5. Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines .................................................... 24<br />

6.6. Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen ........ 26<br />

6.6.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 26<br />

6.6.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 26<br />

6.6.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 27<br />

6.6.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 27<br />

6.6.5. Unterrichtszeiten ..................................................................................... 27<br />

Information zu den einzelnen Fachbereichen findet ihr in unserer allgemeinen Broschüre<br />

zur Berufsreifeprüfung.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 3 von 38


1. ALLGEMEINE INFORMATION<br />

1.1 Ausgangssituation<br />

„Wir wollen ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt <strong>und</strong> alle Beteiligten<br />

bestmöglich nach ihren Interessen <strong>und</strong> Begabungen fördert.“ Das ist die klare Aussage<br />

<strong>und</strong> das Bekenntnis der B<strong>und</strong>esregierung. Durch die Einführung der <strong>Berufsmatura</strong><br />

im Jahr 1997 wurde diese Durchlässigkeit vor allem für Lehrlinge <strong>und</strong> Absolvent/innen<br />

mittlerer Schulen erheblich verbessert. Die duale Ausbildung wurde<br />

dadurch aufgewertet, weil mit der Berufsreifeprüfung erstmals in Österreich das im<br />

Berufsleben erworbene Praxiswissen schulischem Theoriewissen formell gleichgestellt<br />

wurde.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde ein Programm beschlossen, das Lehrlingen parallel<br />

zur <strong>Lehre</strong> die <strong>Berufsmatura</strong> kostenfrei ermöglicht. Ab dem 1. September 2008 steht<br />

also allen Lehrlingen, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, der<br />

Weg zur kostenlosen Matura offen. Dafür muss schon während der Lehrzeit zu mindestens<br />

einem der vier Fächer der Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik, lebende<br />

Fremdsprache <strong>und</strong> der persönliche Fachbereich) zur Prüfung angetreten<br />

werden. Während der Lehrzeit dürfen nur speziell für Lehrlinge konzipierte <strong>Lehre</strong><br />

<strong>und</strong> Matura-Lehrgänge (sind in der Regel länger) besucht werden, nach der Lehrabschlussprüfung<br />

dürfen alle im WIFI angebotenen Lehrgänge gebucht werden.<br />

Das Ausbildungskonzept „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ stellt begabte <strong>und</strong> motivierte Jugendliche<br />

nicht länger vor die Entscheidung: Berufserfahrung oder weitere Schulbildung.<br />

Beides lässt sich mit Zielstrebigkeit <strong>und</strong> Ausdauer vereinen. Besonders junge Menschen,<br />

die praktisch veranlagt, begabt <strong>und</strong> gleichzeitig an Allgemeinbildung interessiert<br />

sind, finden hier einen Weg, Berufs- <strong>und</strong> Schulalltag gemeinsam für die Zukunft<br />

zu nutzen.<br />

Mit der Ausbildungsform <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura erhalten Lehrlinge das nötige Rüstzeug,<br />

mit dem es sich beruhigt in die berufliche <strong>und</strong> private Zukunft blicken lässt. Die<br />

Matura ist dabei ein wichtiges Standbein – sie garantiert eine gute Allgemeinbildung,<br />

wertet die fachliche Qualifikation auf <strong>und</strong> öffnet die Tür zu neuen Karrierechancen.<br />

1.2 Ziel der Ausbildung<br />

Im Rahmen der Berufsreifeprüfungsvorbereitungskurse erarbeiten sich Lehrlinge<br />

dieselben Berufs- <strong>und</strong> Karrierechancen wie AHS- <strong>und</strong> BHS-Absolvent/innen. Damit<br />

ist nicht nur ein Zuwachs an Allgemein- <strong>und</strong> Fachwissen verb<strong>und</strong>en, sondern auch<br />

die Berechtigung zu studieren. Auf diese Weise wird die <strong>Lehre</strong> auch zum Sprungbrett<br />

für eine weiterführende akademische Karriere.<br />

Die Bildungsziele der Berufsreifeprüfung sind eine umfassende Allgemeinbildung,<br />

die fachliche Höherqualifizierung <strong>und</strong> der Maturaabschluss. In allen Lehrgängen<br />

werden gute Hauptschulkenntnisse vorausgesetzt.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 4 von 38


Die WIFI-Berufsreifeprüfung umfasst insgesamt vier Teilprüfungen. Verpflichtend<br />

sind die Fächer Deutsch <strong>und</strong> Mathematik, hinzu kommen eine lebende Fremdsprache<br />

(Englisch) sowie ein Fachbereich, wobei sich der Fachbereich auf das erlernte<br />

Berufsfeld der Lehrlinge beziehen muss (siehe Liste Anlage 1). In dieser Liste werden<br />

beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereich/e zugeordnet.<br />

1.3 Teilnehmernutzen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der formellen <strong>und</strong> faktischen Gleichstellung mit der österreichischen Matura<br />

berechtigt die <strong>Berufsmatura</strong> zum Studium an Universitäten, Hochschulen,<br />

Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs <strong>und</strong> ermöglicht prinzipiell die Einstufung<br />

in den gehobenen B<strong>und</strong>esdienst (B-Wertigkeit). Durch den Status einer Maturantin/eines<br />

Maturanten eröffnen sich neue Entwicklungsmöglichkeiten im Privatleben<br />

sowie neue Berufschancen. Durch die hochwertige WIFI-Fachausbildung sind<br />

Berufsreifeprüfungsabgänger in ihrem Berufsfeld auf dem neuesten Stand.<br />

Im Ausland gibt es bei der Anerkennung andere Regeln: Hier kann ein Studium nur<br />

dann begonnen werden, wenn die jeweilige Ausbildung, die in Österreich Voraussetzung<br />

für die Zulassung zu Universitäten, Fachhochschulen etc. ist, als gleichwertige<br />

Zugangsvoraussetzung anerkannt wird. Leider trifft das auf die österreichische<br />

Berufsreifeprüfung überwiegend nicht zu. Es empfiehlt sich daher, die jeweilige<br />

Universität, Fachhochschule etc. direkt zu kontaktieren. Studierende, die in Österreich<br />

bereits zu studieren begonnen haben <strong>und</strong> einen positiven Studienerfolg nachweisen<br />

können bzw. bereits einen Teil ihres Studiums in Österreich erfolgreich absolviert<br />

haben, können in der Regel auch an ausländischen Universitäten (innerhalb<br />

der EU bzw. des EWR) weiterstudieren.<br />

Als besonderen Zusatznutzen erhalten die Lehrlinge ein WIFI-Zeugnis für jeden abgeschlossenen<br />

Kurs – von der Wirtschaft anerkannt als Zertifikat für das Engagement<br />

<strong>und</strong> die Leistung der Lehrlinge – ein Karrierevorteil im Unternehmen!<br />

Zweifach-Nutzen für Lehrlinge<br />

zweifach „vom Fach“: gute Allgemeinbildung <strong>und</strong> praktische Berufsausbildung<br />

vereinen von Interessen: praktische Neigung <strong>und</strong> Interesse an Schulbildung<br />

Aufwertung der beruflichen Fachkompetenz durch die Matura <strong>und</strong> damit interessante<br />

<strong>und</strong> hochqualifizierte Arbeit gleich nach der Ausbildung<br />

bessere Aufstiegschancen im Unternehmen<br />

bessere Integration in den Arbeitsmarkt durch die <strong>Lehre</strong><br />

offene Türen zum Schulsystem, zur Fachhochschule <strong>und</strong> Universität<br />

eigenes Einkommen während der gesamten Ausbildungszeit<br />

wertvolle Sozialversicherungszeiten<br />

breites soziales Netzwerk: Arbeitskolleg/innen <strong>und</strong> Kurskolleg/innen<br />

Zweifach-Nutzen für Unternehmen<br />

fleißige, leistungsfähige <strong>und</strong> leistungsbereite Lehrlinge<br />

Zugang zu einem Kreis „neuer“ Lehrlinge, die aufgr<strong>und</strong> der neuen Ausbildungsform<br />

sofort mit der Berufsausbildung beginnen möchten <strong>und</strong> nicht zunächst eine<br />

weiterführende Schule besuchen<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 5 von 38


<strong>und</strong> damit die Möglichkeit, begabte Jugendliche zu hochqualifizierten FacharbeiterInnen<br />

im eigenen Betrieb auszubilden<br />

beste Ausbildungsqualität<br />

Pool von Mitarbeiter/innen, die für Schlüsselpositionen in Frage kommen<br />

hohes Entwicklungspotential im Unternehmen<br />

keine Zusatzkosten, geringer Mehraufwand<br />

Imagegewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit<br />

Lehrlinge, die ihren Ausbildungsbetrieb als aufgeschlossen gegenüber Bildung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung erleben, bleiben „ihrem“ Unternehmen länger treu.<br />

1.4 Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg<br />

Für weitere Informationen zur <strong>Lehre</strong> mit <strong>Berufsmatura</strong> wenden Sie sich bitte an:<br />

WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2<br />

MMag. Annemarie Schaur Mag. Martina Leitgeb<br />

Tel.: 0662/8888-417 Tel.: 0662/8888-604<br />

E-Mail: aschaur@wifisalzburg.at E-Mail: mleitgeb@wifisalzburg.at<br />

Bezirksstelle Tennengau, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 24<br />

Tel.: 06245/80438-0 (Herbert Antosch, Petra Neuhofer <strong>und</strong> Veronika Lehenauer)<br />

Bezirksstelle Pongau, 5600 St. Johann/Pongau, Premweg 4<br />

Tel.: 06412/4343-0 (Petra Gerhardter)<br />

Bezirksstelle Lungau, 5580 Tamsweg, Friedhofstraße 6<br />

Tel.: 06474/2253 (Heidi Neumann <strong>und</strong> Christine Macheiner)<br />

Bezirksstelle Pinzgau, 5700 Zell am See, Schulstraße 14<br />

Tel.: 06542/72629-91 (Klaus Möschl)<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 6 von 38


2. TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN<br />

2.1. Zielgruppe<br />

Alle Lehrlinge im B<strong>und</strong>esland Salzburg, die sich in der Lehrzeit befinden, können<br />

teilnehmen.<br />

2.2. Zugangs- <strong>und</strong> Zulassungsvoraussetzungen<br />

Ein aufrechtes Lehrverhältnis <strong>und</strong> die Teilnahme am Beratungsverfahren ist Voraussetzung<br />

um an <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura teilzunehmen.<br />

Die Initiative können beide „Seiten“ ergreifen<br />

Interessierte Lehrlinge <strong>und</strong> Jugendliche können sich beim WIFI zum Beratungsverfahren<br />

anmelden. Das gilt auch für Schüler/innen im 9. Schuljahr (z.B. AHS,<br />

BHS, Polytechnische Schule (PTS), die eine <strong>Lehre</strong> anstreben <strong>und</strong> für Lehrlinge,<br />

die bereits eine Lehrstelle haben.<br />

Unternehmen, die begabte Lehrlinge fördern <strong>und</strong> qualifizierte Mitarbeiter/innen<br />

im eigenen Haus ausbilden möchten, schicken potentielle Anwärter/innen<br />

zum Beratungsverfahren.<br />

Die letzte Maturateilprüfung darf nicht vor Vollendung des 19ten Lebensjahres absolviert<br />

werden. Bis zu drei Teilprüfungen können schon vor der Lehrabschlussprüfung<br />

abgelegt werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den<br />

Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.<br />

2.3. Beratungsverfahren<br />

Die Parallelausbildung erfordert neben Begabung <strong>und</strong> Motivation auch einiges an<br />

Durchhaltevermögen. Im Beratungsverfahren zur „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ geht es deshalb<br />

darum, die persönliche Eignung für die Ausbildung festzustellen <strong>und</strong> die begrenzten<br />

Kursplätze zu vergeben.<br />

Das Beratungsverfahren findet am WIFI Salzburg <strong>und</strong> bei genügend Bedarf in den<br />

Bezirksstellen statt.<br />

Die Anmeldung zum Beratungsverfahren kann nach dem jeweiligen Infoabend bzw.<br />

telefonisch erfolgen.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 7 von 38


Im Beratungsverfahren sind drei Stufen zu absolvieren:<br />

Orientierungstests fragen zunächst Schulwissen ab,<br />

die Potentialanalyse gibt Aufschluss über Begabungen <strong>und</strong> Persönlichkeit der<br />

Kandidat/innen <strong>und</strong><br />

im Aufnahmegespräch steht die individuelle Lebenssituation im Mittelpunkt.<br />

2.3.1 Orientierungstest<br />

Beratungsverfahren<br />

Bei den Orientierungstests wird Schulwissen abgefragt, das dem Niveau der 4. Klasse<br />

Hauptschule/1. Leistungsgruppe entspricht. Die Kandidat/innen müssen in jedem<br />

Fachgebiet positiv sein.<br />

Inhalte des Orientierungstest in Mathematik: Gr<strong>und</strong>rechnungsarten, Schlussrechnungen,<br />

Bruchrechnen, Körper-, Flächen- <strong>und</strong> Raumberechnungen, einfaches Rechnen<br />

mit Variablen (Buchstaben) <strong>und</strong> Gleichungen mit einer Unbekannten<br />

Inhalte des Orientierungstests in Deutsch:<br />

1. Orientierungstest<br />

Deutsch<br />

Mathematik<br />

Englisch<br />

2. Potentialdokum entation<br />

Begabtenanalyse<br />

Persönlichkei tsstrukturtest<br />

3. Aufnahmegespräch<br />

Biographische Dokumentation<br />

O rganisatorischer Rahm en<br />

Grammatik<br />

Fallbestimmung von Satzgliedern<br />

Prädikat bestimmen (Person, Zeit, Zahl)<br />

Verwendung von „das“ <strong>und</strong> „dass“ im Satz<br />

Rechtschreibung Gr<strong>und</strong>lagen der deutschen Rechtschreibung<br />

(ausgenommen Neuschreibung von Wörtern nach der neuen<br />

deutschen Rechtschreibung)<br />

Zeichensetzung Gr<strong>und</strong>kenntnisse der Kommasetzung mit grammatikalischer<br />

Begründung<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 8 von 38


Wortschatz Fremdwörter <strong>und</strong> ihre Bedeutung im Deutschen<br />

Textverständnis Lesen eines Langtextes, anschließende Fragen<br />

Inhalte des Orientierungstests in Englisch:<br />

Gr<strong>und</strong>grammatik<br />

im Überblick<br />

interrogatives (Fragewörter)<br />

pronouns (Pronomen: he, herself, ours, my,...)<br />

much/many, some/any<br />

tenses (Zeitformen: present tense, past tense,...)<br />

asking questions in various tenses (Fragebildung)<br />

making negations in various tenses (Bildung von Verneinungen)<br />

prepositions (Präpositionen: of, by, on, at,...)<br />

comparison of adjectives (Steigerung von Adjektiven:<br />

Bsp. nice, nicer, nicest)<br />

adjective/adverb (Adjektiv oder Adverb: beautiful/beautifully...)<br />

modal verbs (Modalverben: can, may, must,...)<br />

relative pronouns (Relativpronomen: who, which,...)<br />

conditional sentences (Bedingungssätze: If he...)<br />

phrasal verbs (Verben mit fixen Präpositionen: to look<br />

at / after / for...)<br />

ger<strong>und</strong> vs. infinitive (going or to go ?)<br />

z.B. begrüßen, Vorschläge machen, sich bedanken, im Restaurant<br />

bezahlen, zustimmen...<br />

Einfache<br />

Sprechhandlungen<br />

Wortschatz z.B. welches Verb passt?<br />

Leseverständnis kurze Texte mit anschließenden Fragen<br />

2.3.2 Potentialanalyse<br />

Mit Hilfe einer Potentialanalyse werden die Fähigkeiten, die Persönlichkeits- <strong>und</strong><br />

Interessenstruktur der Jugendlichen analysiert <strong>und</strong> ausgewertet. Die Analyse findet<br />

in der AHA Bildungsberatung (gegenüber vom WIFI Salzburg) statt. In den Bezirksstellen<br />

werden bei genügend Bedarf Tests durch Mitarbeiterinnen der AHA Bildungsberatung<br />

organisiert.<br />

Fähigkeitenanalyse sprachliche <strong>und</strong> mathematische Fähigkeiten<br />

räumliches Vorstellungsvermögen<br />

Merkfähigkeit, Logik (schlussfolgerndes Denken)<br />

Persönlichkeits- <strong>und</strong><br />

Interessensstrukturtest<br />

allgemeine Interessen<br />

Persönlichkeits- <strong>und</strong> Neigungsstruktur<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 9 von 38


Das standardisierte Testverfahren stellt Aufgaben, wie sie auch im beruflichen Alltag<br />

vorkommen. Diese Testverfahren zeigen die besonderen Fähigkeiten, Interessen<br />

<strong>und</strong> Potenziale der Kandidat/innen auf.<br />

Der Test wird schriftlich ausgewertet. Zum Preis von € 25,-- kann ein Gespräch<br />

über den Test mit einem Psychologen vereinbart werden.<br />

2.3.3 Aufnahmegespräch<br />

Im persönlichen Aufnahmegespräch tritt die/der Bewerber/in selbst in den Mittelpunkt.<br />

Das Gespräch dient dem Kennenlernen, ein erster Eindruck wird vermittelt.<br />

Außerdem werden die Ernsthaftigkeit des Vorhabens „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ sowie die<br />

organisatorischen Möglichkeiten hinterfragt – es handelt sich also um eine Art „Bewerbungsgespräch“.<br />

Und die Lehrlinge haben die Möglichkeit, alle Ihre Fragen zu<br />

stellen. Zum Aufnahmegespräch ist verpflichtend eine Kopie des Lehrvertrages mitzubringen.<br />

2.4. Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung<br />

Gefördert werden alle Lehrlinge in Form einer Lehrgangsplatzförderung für alle vier<br />

Teilprüfungen. Besonders Ausbildungsmodelle, die eine Umsetzung im B<strong>und</strong>esland<br />

Salzburg garantieren können, werden gefördert. Das bedeutet für die Lehrlinge einen<br />

kostenfreien Zugang zur <strong>Berufsmatura</strong> im B<strong>und</strong>esland Salzburg.<br />

Zu mindestens einer der vier Maturateilprüfungen muss schon während der Lehrzeit<br />

angetreten werden. Fünf Jahre lang hat man dann Zeit, kostenlos alle weiteren<br />

Fächer zu absolvieren.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 10 von 38


3. BERUFSMATURA - ALLGEMEINES<br />

3.1. Übersicht Teilbereiche <strong>und</strong> Prüfungen<br />

BERUFSREIFEPRÜFUNG<br />

Deutsch Mathematik Fremdsprache<br />

(Englisch)<br />

5-stündige schrift-<br />

licheKlausurar- beit <strong>und</strong> eine<br />

mündlichen Prü-<br />

fung(Präsentati- on der schriftli-<br />

chen Arbeit <strong>und</strong><br />

Diskussion dar-<br />

über)<br />

4-stündige schrift-<br />

licheKlausurar- beit<br />

3.2. Anmeldung <strong>und</strong> Ansuchen<br />

Mündliche Prü-<br />

Fachbereich<br />

Lehrlinge, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, können während der<br />

Lehrzeit nur speziell für sie konzipierte <strong>und</strong> angebotene Lehrlings-Kurse besuchen.<br />

Nach dem Lehrzeitende können „reguläre“ Erwachsenenbildungskurse besucht werden.<br />

Hier ist darauf zu achten, dass durch Zusatzkurse die vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

geforderte Mindestst<strong>und</strong>enanzahl erreicht werden muss (900 LE). Dazu gibt es eine<br />

eigene Informationsbroschüre.<br />

Nach dem absolvierten Beratungsverfahren <strong>und</strong> dem Start des Kurses wird die gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen (ein aufrechtes Lehrverhältnis)<br />

mit dem Formular Ansuchen um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung von<br />

der HAK II überprüft. Dieser Antrag wird gemeinsam im Unterricht ausgefüllt. Folgende<br />

Unterlagen sind dazu notwendig: Lehrvertrag, Geburtsurk<strong>und</strong>e, Ausweis (in<br />

Kopie) <strong>und</strong> Passfoto.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 11 von 38<br />

fung<br />

5-stündige schrift-<br />

licheKlausurar- beit oder Projek-<br />

tarbeit (+ Präsen-<br />

tation) <strong>und</strong> eine<br />

mündlichen Prü-<br />

fung


3.3. Details zur <strong>Berufsmatura</strong><br />

3.3.1. Prüfungsfächer<br />

Die <strong>Berufsmatura</strong> umfasst vier Teilbereiche: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache<br />

(= Englisch) <strong>und</strong> einen Fachbereich. Der Prüfungsstoff orientiert sich am<br />

Lehrplan einer höheren Schule.<br />

Der Inhalt des allgemein bildenden Kernfaches Deutsch wird nach dem HAK-Lehrplan<br />

unterrichtet, die Kernfächer Mathematik <strong>und</strong> Englisch nach den Anforderungen<br />

<strong>und</strong> dem Lehrplan einer HBLA. Die Inhalte des Fachbereichs richten sich nach dem<br />

jeweiligen Lehrberuf.<br />

Am WIFI Salzburg werden derzeit für folgende Fachbereiche Vorbereitungskurse<br />

angeboten:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

Informatik<br />

Medieninformatik<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Maschineningenieurwesen.<br />

3.3.2. Wahl des Fachbereiches<br />

Im Rahmen der Zulassung entscheiden sich die Teilnehmer/innen für einen spezifischen<br />

Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des Lehrberufes <strong>und</strong><br />

der abzulegenden Lehrabschlussprüfung (Zuordnung siehe Anlage 1). In dieser Liste<br />

werden beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereiche zugeordnet.<br />

Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend.<br />

3.3.3. <strong>Berufsmatura</strong>kurse<br />

Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura:<br />

Abendkurse – diese dauern in der Regel von 18.00 bis 20.45 Uhr, vier Semester<br />

Tageskurse während der Arbeitszeit – am Freitagvormittag in der Regel von 8.00<br />

bis 14.00 Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!)<br />

In den Kursen werden laufend Wissensüberprüfungen durchgeführt, um so den Teilnehmer/innen<br />

Rückmeldung über ihre Fortschritte sowie Empfehlungen für den<br />

weiteren Ausbildungsverlauf (z.B. Empfehlung zu Förderunterricht) zu geben.<br />

Sollten bei einzelnen Teilnehmer/innen Probleme, Fragen etc. auftreten, die sich<br />

während der regulären Unterrichtszeit nicht klären lassen, wird bei Bedarf <strong>und</strong> auf<br />

freiwilliger Basis auch zusätzlicher Förderunterricht angeboten.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 12 von 38


3.3.4. Coaching<br />

An die jungen Menschen, die sich für die Ausbildung <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura entscheiden,<br />

werden ganz besondere Anforderungen gestellt, die sie in der bisherigen Schullaufbahn<br />

noch nicht kennen gelernt haben. Um die „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ erfolgreich absolvieren<br />

zu können, sind besondere Fähigkeiten nötig: Zeitmanagement, Selbstorganisation,<br />

Konsequenz <strong>und</strong> Selbstmotivation.<br />

Regelmäßige persönliche Coachingtermine während der gesamten Ausbildung helfen<br />

dabei, diese Fähigkeiten rasch auszubilden oder weiterzuentwickeln. Der Besuch<br />

des Coachings ist verpflichtend.<br />

Ziel ist es, den Jugendlichen bestimmte Techniken <strong>und</strong> Werkzeuge in die Hand zu<br />

geben, die sie dann selbstständig beim Lernen <strong>und</strong> im persönlichen Alltag anwenden<br />

können. Das Coaching ist Starthilfe für eine neue Art des Lernens. Ganz im Sinne<br />

der Philosophie „hilf mir, es selbst zu tun“. Die Coachingtermine helfen den Jugendlichen,<br />

sich selbst besser zu organisieren, sich immer wieder die eigene Motivation<br />

vor Augen zu führen <strong>und</strong> ihre Lernfähigkeit zu steigern.<br />

Vorteile des Coachings<br />

erkennen des persönlichen Lerntyps, Unterstützung bei der Lernorganisation,<br />

„Lernen lernen“ – lernen, wie man besser lernt<br />

erkennen der eigenen Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />

lernen, wie man sich im richtigen Moment gut konzentrieren kann<br />

Feedback zu erbrachten Leistungen <strong>und</strong> fachlichen Schwächen<br />

Möglichkeiten, um Prüfungsangst, Nervosität <strong>und</strong> Lernblockaden zu überwinden<br />

Umgang mit Erfolg <strong>und</strong> Misserfolg<br />

Feedback zum Sozialverhalten in der Gruppe<br />

Coachingteam<br />

Mag. Veronika Göttl MMag. Magdalena Eder<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 13 von 38


Das Coaching ersetzt drei Kursabende <strong>und</strong> ist folgendermaßen aufgebaut:<br />

Teambildung<br />

am Kursbeginn<br />

Wenn sich Probleme abzeichnen, können jederzeit zusätzliche Coachingtermine in<br />

Anspruch genommen bzw. vereinbart werden.<br />

3.3.5. Anwesenheit<br />

In den Kursen besteht Anwesenheitspflicht – Fehlzeiten müssen in jedem Fall dem<br />

Trainer oder im WIFI gemeldet werden. Um im jeweiligen Fach zur Matura antreten<br />

zu dürfen, ist eine Mindestanwesenheit im Kurs von 75 % erforderlich. Berufsschulzeiten<br />

werden dann als Anwesenheit gezählt, wenn die über eLearning <strong>und</strong> elektronische<br />

Medien zur Verfügung gestellten Arbeitsaufträge erledigt werden. Neben<br />

dem Kursbesuch müssen auch Übungszeiten eingeplant werden.<br />

3.3.6. Feedback <strong>und</strong> Probematura<br />

Eine gute Selbsteinschätzung ist die beste Erfolgskontrolle <strong>und</strong> hilft dabei, das Ziel<br />

„Matura“ gut zu erreichen. Wer seine Stärken <strong>und</strong> Schwächen kennt, weiß wo<br />

sie/er noch aufholen muss, bzw. sie/er sich bereits selbstbewusst dem Prüfungsverfahren<br />

stellen kann. Um eine Hilfestellung für die eigene Leistungseinschätzung zu<br />

geben, werden von den Trainer/innen bereits sehr früh ausführliche Feedbacks gegeben<br />

<strong>und</strong> am Ende des Kurses wird die Matura mehrfach simuliert. Diese Feedbackverfahren<br />

haben das Ziel, den Kandidat/innen die beste Empfehlung zu geben,<br />

wie sie sich optimal auf die Matura vorbereiten können.<br />

3.3.7. Prüfung<br />

Coaching<br />

Ziele, Motivation<br />

(2ter Termin)<br />

Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Prüfungen:<br />

“lernen lernen”<br />

(3ter Termin)<br />

Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit <strong>und</strong> mündliche Prüfung<br />

Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit<br />

Englisch: mündliche Prüfung<br />

Fachbereich: Hausarbeit aus dem gewählten Fachbereich mit einer 5-stündigen<br />

schriftlichen Klausurarbeit oder Projektarbeit (+ Präsentation) <strong>und</strong> (in jedem<br />

Fall) eine mündlichen Prüfung über den Kursinhalt<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 14 von 38


Im Fachbereich kann an Stelle der schriftlichen Klausurarbeit eine projektorientierte<br />

Arbeit (einschließlich einer Präsentation <strong>und</strong> Diskussion unter Einbeziehung<br />

des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (= Projektarbeit).<br />

Die Prüfungen können am Ende eines jeden Lehrganges abgelegt werden. Die Prüfungstermine<br />

schreibt die Vorsitzende der Prüfungskommission vor. Während die<br />

schriftlichen Klausurarbeiten unter Aufsicht erfolgen, finden die mündlichen Prüfungen<br />

vor einer Prüfungskommission statt.<br />

Drei der vier Teilprüfungen können die Teilnehmer/innen dabei als WIFI-Prüfungen<br />

absolvieren. Lediglich eine der Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung/Schulprüfung<br />

an jener höheren Schule (in Salzburg ist das das Fach Deutsch an<br />

der HAK II) abzulegen, von der die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ausgesprochen<br />

worden ist.<br />

Die Beurteilung der schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission.<br />

Diese legt den Schwerpunkt bei der Benotung fest, der neben<br />

dem Erreichen der Bildungs- <strong>und</strong> Lernziele vor allem auf selbstständiges Denken<br />

<strong>und</strong> die praktische Anwendung des Gelernten auf neue, praxisnahe Problemstellungen<br />

abzielt. In der Regel schließen über 90 Prozent der angetretenen Kandidat/innen<br />

die Teilprüfungen mit einem positiven Ergebnis ab.<br />

Bei einem negativen Ergebnis kann jede Teilprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung<br />

bis zu zweimal nach einer jeweils mindestens dreimonatigen Pause wiederholt<br />

werden. Für Wiederholungsprüfungen fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an.<br />

Sollten die betreffenden Kandidat/innen auch nach dem dritten Versuch kein positives<br />

Ergebnis erreichen, ist keine weitere Wiederholung mehr möglich.<br />

Zur letzten Teilprüfung darf nicht vor dem 19. Geburtstag angetreten werden.<br />

3.3.8. <strong>Berufsmatura</strong>zeugnis<br />

Nach dem positiven Ablegen aller vier Prüfungen erhalten die Absolvent/innen ein<br />

Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung (= Maturazeugnis), das sowohl die Benotung<br />

der einzelnen Teilprüfungen enthält, als auch die Themenstellung der Hausarbeit<br />

aus dem Fachbereich bzw. die Themenstellung der alternativ gewählten Projektarbeit.<br />

Dieses Zeugnis wird von der HAK II in Salzburg ausgestellt <strong>und</strong> ist einem<br />

„normalen“ Maturazeugnis optisch sehr ähnlich.<br />

3.4. Kosten<br />

Die Kurskosten werden zur Gänze (auch Skripten, Bücher, Prüfungen, Vergebührung<br />

etc.) vom B<strong>und</strong> übernommen. Nur Dinge des persönlichen Bedarfes (Taschenrechner,<br />

Stifte, Schreibhefte etc.) müssen von den Lehrlingen selbst bezahlt werden.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 15 von 38


4. ZWEI WEGE ZUR MATURA<br />

Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura:<br />

Abendkurse – idR von 18.00 Uhr bis 20.45 Uhr<br />

Tageskurse während der Arbeitszeit – am Freitagvormittag idR von 8.00 Uhr bis<br />

14.00 Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!)<br />

4.1. Abendkurse<br />

Die Maturakurse werden am Abend (oder am Samstag) besucht.<br />

Hier gibt keinen festen Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan). Das „Begleitende Modell“<br />

passt sich deinen persönlichen Bedürfnissen an, denn du entscheidest selbst,<br />

welches Pensum du neben der Arbeit am besten bewältigen kannst. So kannst du<br />

zum Beispiel die Matura-Ausbildung Fach für Fach in einem längeren Zeitrahmen<br />

absolvieren. Natürlich kannst du auch Fächer parallel belegen <strong>und</strong> die Matura bald<br />

nach der Lehrabschlussprüfung abschließen.<br />

Die Maturakurse werden in der Freizeit besucht. Insofern ist für deinen „Maturafahrplan“<br />

entscheidend, wie viel Freizeit du zur Verfügung hast, bzw. wie viel<br />

davon du bereit bist, in die Matura-Ausbildung zu investieren. Je mehr Zeit du in<br />

die Matura investierst, desto früher bist du fertig.<br />

Die Zustimmung des Lehrbetriebs zu <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura ist nicht notwendig.<br />

Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass diese rein berufsbegleitende Variante<br />

ein hohes Maß an Eigenmotivation, Engagement <strong>und</strong> Ausdauer voraussetzt. Deine<br />

Arbeit soll auf keinen Fall unter der zusätzlichen Matura-Ausbildung leiden! Gleichzeitig<br />

erfordern die Maturakurse nochmals deine volle Konzentration in der arbeitsfreien<br />

Zeit.<br />

4.2. Tageskurse: <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura während der Arbeitszeit<br />

Beim „Integrierte Modell“ (Unterrichtsversuch) ist ein Halbtag pro Woche (6 LE) für<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura reserviert. In dieser Zeit wirst du vom Lehrbetrieb freigestellt,<br />

um die Maturakurse zu besuchen. Dazu wird der Lehrling einen Halbtag pro Woche<br />

von der Arbeit freigestellt. Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist Voraussetzung<br />

zur Teilnahme am Tageskursmodell <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura!<br />

Die Lehrzeit bleibt unverändert. Durch den Besuch der Maturakurse verbringst du<br />

aber weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Umso mehr sind deshalb dein Fleiß <strong>und</strong><br />

Engagement gefordert. Der Lehrbetrieb bekommt für die Ausfallzeiten während der<br />

Lehrzeit eine finanzielle Ref<strong>und</strong>ierung vom B<strong>und</strong> (über „<strong>Lehre</strong> fördern“).<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 16 von 38


Besonderheiten des „Integrierten Modells“<br />

Im „Integrierten Modell“ schließt du deine Matura-Ausbildung üblicherweise zeitnah<br />

zur Lehrabschlussprüfung ab.<br />

Es gibt einen klar strukturierten Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan) während der<br />

gesamten Lehrzeit.<br />

Die Maturakurse sind in die Arbeitszeit integriert. In der Freizeit musst du für<br />

Mitlernen <strong>und</strong> Selbststudium nochmals Zeit investieren.<br />

Maturafahrplan im Integrierten Modell<br />

Vor der Lehrabschlussprüfung wird das Fach Englisch abgeschlossen (Voraussetzung,<br />

um im kostenfreien Modell aufgenommen zu werden). Im Kurs wird auch das Fach<br />

Mathematik abgeschlossen. Nach der Lehrabschlussprüfung werden der Fachbereich<br />

<strong>und</strong> das Fach Deutsch in den regulären Abend- oder Wochenendkursen besucht,<br />

damit es zu keiner Überschneidung mit der Berufstätigkeit nach der <strong>Lehre</strong> kommt.<br />

Wenn die Voraussetzungen stimmen, startest du idealerweise am Beginn des zweiten<br />

Lehrjahres. Die Matura-Vorbereitungskurse sind wie die <strong>Lehre</strong> ein Teil der Ausbildung<br />

<strong>und</strong> somit verpflichtend zu besuchen!<br />

Kurszeiten<br />

Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr<br />

Nach der Lehrabschlussprüfung ein oder zwei Abende für den Fachbereich <strong>und</strong><br />

Deutsch (oder Wochenendkurse)<br />

Ferienzeiten<br />

Weihnachten - 2 Wochen<br />

Sommerferien – voraussichtlich 6 – 7 Wochen<br />

Ausbildungszeitplan<br />

Lehrjahr Gegenstand<br />

1. Semester<br />

St<strong>und</strong>en Gesamt Matura-<br />

Teilprüfung<br />

Mathematik 45 LE<br />

220 LE -<br />

1. Jahr Englisch 65 LE<br />

(90 LE Mathe-<br />

2. Semester<br />

matik, 130 LE<br />

Mathematik 45 LE<br />

Englisch)<br />

Englisch<br />

1. Semester<br />

65 LE<br />

2. Jahr Mathematik 64 LE<br />

240 LE Englisch-<br />

Englisch 60 LE<br />

(140 LE Ma- Matura<br />

2. Semester<br />

thematik, 100 Ende 2. Se-<br />

Mathematik 76 LE<br />

LE Englisch) mester<br />

Englisch<br />

1. Semester<br />

40 LE<br />

3. Jahr Mathematik 20 LE<br />

110 LE Mathematik-<br />

Deutsch 90 LE<br />

(20 LE Mathe- Matura<br />

matik, 90 LE Mitte 1. Se<br />

Deutsch) mester<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 17 von 38


Nach der Lehrabschlussprüfung werden die regulären Berufsreifeprüfungskurse am<br />

Abend oder am Wochenende besucht.<br />

4.3. Vergleich Tageskursmodell <strong>und</strong> berufsbegleitendes Modell<br />

Arbeitszeit<br />

vs.<br />

Freizeit<br />

Flexibilität<br />

Matura-<br />

Abschluss<br />

Tageskursmodell<br />

Maturakurse in die Arbeitszeit integriert,<br />

Mitlernen <strong>und</strong> Selbststudium in der Freizeit<br />

Klarer Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan)<br />

während der gesamten Lehrzeit<br />

Matura-Abschluss zeitnah zur Lehrabschlussprüfung<br />

5. VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN<br />

berufsbegleitendes Modell<br />

Maturakurse <strong>und</strong> selbständiges<br />

Lernen in der Freizeit - mehr<br />

Aufwand in der Freizeit<br />

Sehr flexibel, an die eigene Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Zeitverfügbarkeit<br />

angepasst: Gemeinsam<br />

mit Coach bzw. Berater/in wird<br />

ein persönlicher Bildungsplan<br />

entwickelt.<br />

Matura-Abschluss je nach persönlicher<br />

Leistungsbereitschaft<br />

Einen guten Lehrling zu finden, ist nicht immer einfach. Viele Unternehmen würden<br />

sehr gerne ihre qualifizierten Facharbeiter/innen im eigenen Haus ausbilden. Doch<br />

gerade überdurchschnittlich begabte Jugendliche entscheiden sich oft gegen eine<br />

<strong>Lehre</strong>, weil sie einen Maturaabschluss anstreben. Das neue Ausbildungsmodell<br />

„<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Berufsmatura</strong>“ bietet jetzt einen besonderen Anreiz für die Besten unter<br />

den Lehrlingen <strong>und</strong> für die Besten unter den Schüler/innen. Und damit schafft<br />

das Ausbildungsmodell neue Chancen für Betriebe, junge, motivierte Menschen für<br />

den Lehrberuf zu gewinnen, um später hochqualifizierte Mitarbeiter/innen im<br />

Team zu haben. Mitarbeiter, die in ihrer Weiterentwicklung unterstützt <strong>und</strong> mit<br />

einer erfüllenden Aufgabe betraut werden, zeichnen sich erfahrungsgemäß durch<br />

eine besondere Betriebstreue aus.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 18 von 38


6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN<br />

Die Vorbereitung auf die <strong>Berufsmatura</strong> wird durch ein ausgewogenes Modell von<br />

Unterrichts-, Beratungs- <strong>und</strong> Coachingphasen erfolgen. Der Unterricht umfasst mindestens<br />

900 <strong>Lehre</strong>inheiten (für alle vier Fächer).<br />

Abweichend zu den regulären am WIFI Salzburg angebotenen BRP-Lehrgängen werden<br />

die Lehrlingskurse verlängert (in der Klammer stehen die für Regelkurse geltenden<br />

St<strong>und</strong>en):<br />

Deutsch rd. 250 LE (160 LE)<br />

Englisch rd. 230 LE (180 LE)<br />

Mathematik rd. 250 LE (180 LE)<br />

Fachbereich rd. 170 LE (140 LE)<br />

Deutsch Englisch Mathematik Fachbereich<br />

rd. 250 rd. 230 rd. 250 rd. 170<br />

Die Gesamtausbildung kann optimalerweise auf vier bzw. fünf Jahre verteilt absolviert<br />

werden. Persönlichkeitsbildende Inhalte, Arbeitstechniken (Präsentation, Rhetorik)<br />

sind integrativer Bestandteil der Kurse. Zusätzlich dazu kann jeder Lehrling<br />

Einzelcoaching in Anspruch nehmen.<br />

6.1. Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines<br />

Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang auf die Berufsreifeprüfung in<br />

Deutsch werden von Lehrpersonen mit einschlägiger Lehrberechtigung auf die Berufsreifeprüfung<br />

gezielt vorbereitet. Die Lehrziele orientieren sich an den Anforderungen<br />

der Reifeprüfung einer höheren Schule (am Lehrplan der HAK). Die analytische,<br />

argumentative <strong>und</strong> kommentierende Problembehandlung berufsbezogener<br />

<strong>und</strong> gesellschaftsrelevanter Themenkreise gilt als Richtlinie für die Definition der<br />

Lehrziele.<br />

Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang sollen<br />

die Standardsprache schriftlich <strong>und</strong> mündlich beherrschen, Arbeits- <strong>und</strong> Lerntechniken<br />

kennenlernen <strong>und</strong> allgemein kulturelle <strong>und</strong> fachspezifische Informationen<br />

beschaffen <strong>und</strong> kritisch bewerten,<br />

mündliche <strong>und</strong> schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen <strong>und</strong> beruflichen<br />

Bereich entwickeln <strong>und</strong> bewältigen sowie Sachverhalte situationsgerecht<br />

dokumentieren <strong>und</strong> präsentieren können,<br />

die Bereitschaft zum Verständnis <strong>und</strong> zur Bewertung literarischer Texte entwickeln.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 19 von 38


Die Umsetzung im Unterricht erfolgt in drei Bausteinen:<br />

Baustein 1: Beherrschen der Standardsprache schriftlich <strong>und</strong> mündlich, Handhaben<br />

wichtiger Arbeits- <strong>und</strong> Lerntechniken, Informationsbeschaffung <strong>und</strong> Auswertung von<br />

Informationen:<br />

Aussprache, sprachlicher Ausdruck, Stil<br />

Wortschatz <strong>und</strong> Sprachstrukturen<br />

praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung <strong>und</strong> Zeichensetzung<br />

Informationsbeschaffung <strong>und</strong> Informationsauswertung<br />

bearbeiten, analysieren <strong>und</strong> verfassen von Sachtexten<br />

Baustein 2: Entwickeln <strong>und</strong> Bewältigen von mündlichen <strong>und</strong> schriftlichen Kommunikationssituationen<br />

im persönlichen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, Sachverhalte situationsgerecht<br />

dokumentieren <strong>und</strong> präsentieren:<br />

Begriffe klären, Stellung nehmen <strong>und</strong> argumentieren<br />

Themen erschließen, diskutieren <strong>und</strong> erörtern<br />

Elemente der Rede, des Dokumentierens <strong>und</strong> des Präsentierens<br />

gezielte Vorbereitung auf die maturarelevanten Textsorten<br />

Baustein 3:<br />

Einblick in die Entwicklung von Sprache <strong>und</strong> Literatur<br />

Literatur als Impuls für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich aktuellen<br />

Themen<br />

Einblick in die Zusammenhänge von gesellschaftlichen, ökonomischen, technischen<br />

<strong>und</strong> kulturellen Entwicklungen<br />

Prüfung: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit auf dem PC erstellt <strong>und</strong> einer mündlichen<br />

Prüfung (= Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit <strong>und</strong> Diskussion derselben)<br />

Prüfer: Die Prüfung wird von nominierten <strong>Lehre</strong>rn unserer Partnerschule (HAK II)<br />

zusammengestellt <strong>und</strong> bewertet.<br />

6.2. Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den<br />

Lehrlingskursen<br />

6.2.1. Ausbildungsdauer<br />

Deutschkurse für Lehrlinge werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />

anbieten. Der Kursbeginn ist immer im Herbst oder im Frühjahr. Der Kurs<br />

dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich 17.30 (18.00)<br />

Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird ein Tageskurs<br />

– nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen – überlegt.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 20 von 38


6.2.2. Kursleiter/innen<br />

Alle unsere Trainerinnen <strong>und</strong> Trainer verfügen über langjährige Erfahrung in der<br />

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.<br />

6.2.3. Ausbildung im Detail<br />

Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />

aufgeteilt:<br />

erstes <strong>und</strong> zweites Semester: Qualifizierungskurs (Rechtschreibung, Sprache –<br />

um Lücken möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend. Im<br />

Qualifizierungskurs wird die gr<strong>und</strong>legende Grammatik vermittelt.<br />

drittes <strong>und</strong> viertes Semester: Im Hauptkurs mit 160 LE (analog zum regulären<br />

Kurs) werden die Lehrlinge gezielt auf die Matura vorbereitet. Über die im Regelkurs<br />

vermittelten Inhalte hinaus wird im Hauptkurs die wenige notwendige<br />

Literatur in Form von Referaten bearbeitet. Hier gibt es auch eine „Klassenlektüreliste“,<br />

die alle Kursteilnehmer lesen <strong>und</strong> besprechen. Ergänzend dazu werden<br />

beispielsweise Theaterbesuche organisiert.<br />

Besonders die Hausübungen sind ein wichtiger Punkt in der Unterrichtsgestaltung.<br />

Ohne diese kann der erforderliche Stoffumfang nicht bewältigt werden. Ziel ist es,<br />

dass die Kursteilnehmer/innen leicht zu mehreren Themen Argumente <strong>und</strong> Ideen<br />

finden können – oft ist nämlich gerade die Ideenlosigkeit ein großes Hindernis für<br />

das Schreiben.<br />

Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />

angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />

Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />

Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht u.Ä.).<br />

6.2.4. Wissensüberprüfung<br />

Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests <strong>und</strong> die Mitarbeit (z.B. Referate)<br />

wird in einem transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten<br />

Inhalte verstanden wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck<br />

über ihren Wissenstand in Deutsch vermitteln.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 21 von 38


6.3. Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines<br />

Ziel des Vorbereitungskurses Mathematik im Rahmen der WIFI-Berufsreifeprüfung<br />

ist es, dass die Teilnehmer/innen:<br />

die Mathematik in ihren Zusammenhängen begreifen <strong>und</strong> die von ihr bereitgestellten<br />

Techniken bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden<br />

können,<br />

Vorgänge in Natur, Technik <strong>und</strong> Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen<br />

Modellen beschreiben können,<br />

bereit sind, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen,<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten<br />

besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden <strong>und</strong> numerischen<br />

Verfahren beherrschen, soweit sie für die Berufspraxis <strong>und</strong> für das Studium an<br />

einer Universität erforderlich sind,<br />

eine sorgfältige <strong>und</strong> zielorientierte mathematische Arbeitsweise auf außermathematische<br />

Problemstellungen <strong>und</strong> deren Lösungen anwenden können,<br />

abstrahieren, formalisieren, begründen sowie folgern können,<br />

analytisches Denken entwickeln <strong>und</strong> Kritikfähigkeit erwerben.<br />

Aufbauend auf ein mathematisches Gr<strong>und</strong>lagenwissen (Körper-, Flächen- <strong>und</strong> Raumberechnungen,<br />

Gr<strong>und</strong>rechnungsarten, einfaches Rechnen mit Buchstaben u.Ä.)<br />

werden die Inhalte der höheren Mathematik nach dem Lehrplan einer HBLA mit den<br />

entsprechenden Lehrunterlagen vermittelt.<br />

Inhalte:<br />

Integration von Vorkenntnissen<br />

Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen<br />

Funktionsbegriff, lineare Funktion<br />

Lineare Gleichungen <strong>und</strong> Ungleichungen mit einer Variablen, lineare Gleichungssysteme<br />

<strong>und</strong> Ungleichungssysteme, lineare Optimierung<br />

Polynomfunktionen, quadratische Gleichungen<br />

Exponential- <strong>und</strong> logarithmische Funktionen, Wachstums- <strong>und</strong> Abnahmeprozesse,<br />

Exponentialgleichungen<br />

Geometrie: Winkelmaße, Kreisfunktionen, Dreiecksberechnungen, Planimetrie,<br />

Stereometrie<br />

Kosten- <strong>und</strong> Preistheorie<br />

Die Inhalte der höheren Mathematik werden auf das vermittelte Wissen aufbauend<br />

unterrichtet <strong>und</strong> die Anforderungen der WIFI-Berufsreifeprüfung werden mit entsprechenden<br />

Übungen simuliert, damit das gesteckte Ziel auch erreicht werden<br />

kann.<br />

Grenzwert, Differenzen- <strong>und</strong> Differentialquotient, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion,<br />

Extremwertaufgaben<br />

Integralrechnung: Stammfunktion <strong>und</strong> bestimmtes Integral, Integrationsregeln<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 22 von 38


Wahrscheinlichkeitsrechnung: klassischer <strong>und</strong> statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff,<br />

Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Darstellungen <strong>und</strong> Kenngrößen von<br />

diskreten <strong>und</strong> stetigen Verteilungen<br />

Wiederholung <strong>und</strong> Vertiefung von Lehrstoffinhalten aller Jahrgänge<br />

Prüfung:<br />

4-stündige schriftliche Prüfung<br />

Prüfer:<br />

Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom<br />

WIFI-Trainerteam zusammengestellt <strong>und</strong> betreut.<br />

6.4. Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den<br />

Lehrlingskursen<br />

6.4.1. Ausbildungsdauer<br />

Mathematik-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />

anbieten. Der Kurs dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich<br />

17.30 (18.00) Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird ein Tageskurs – nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen<br />

– überlegt.<br />

6.4.2. Kursleiter/innen<br />

Alle Vortragenden in den Mathematikkursen verfügen über eine einschlägige Lehramtsprüfung<br />

für höhere Schulen, sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen<br />

auf die <strong>Berufsmatura</strong> tätig <strong>und</strong> verfügen über die in diesem Bereich<br />

u.M. nach unbedingt erforderliche Praxis.<br />

6.4.3. Ausbildung im Detail<br />

Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />

aufgeteilt. Die St<strong>und</strong>enaufteilung stellt sich wie folgt dar:<br />

Themenbereich LE Themenbereich LE<br />

Basiswissen Rechnen in N 2 Gleichungen höheren Grades in 1 Var. 8<br />

Rechnen in Z 2 lineare Gleichungssysteme 8<br />

Rechnen mit Maßen 2 Funktionen allgemeine Begriffe 2<br />

Schätzen 2 lineare Funktionen 8<br />

einfaches logisches Denken 2 Polynomfunktionen 1<br />

Schlussrechnungen 2 Differenzieren Ableitungsregeln 8<br />

Prozentrechnung 2 Kurvendiskussionen 12<br />

Elementargeometrie der Ebene 2 Integrieren Integrationsregeln 8<br />

Elementargeometrie des Raums 2 Flächenberechnungen 12<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 23 von 38


Terme ‐ Gr<strong>und</strong>begriffe 1 Rotationsvolumina 8<br />

Potenzen ‐ Rechenregeln 10 Kegelschnitte 8<br />

Binomische Formeln 2 Trigonometrie Winkelfunktionen 8<br />

Zerlegen von Termen 4 Winkelsätze 8<br />

kgv von Termen 4 Lineare Optimierung Maximumaufgaben 8<br />

Bruchterme 10 Minimumaufgaben 8<br />

Gleichungen lineare in 1 Variablen 8 Wachstum & Zerfall 4<br />

Gleichungen quadratisch in 1 Variablen 8 Matura‐Vorbereitung 30<br />

Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />

angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />

Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />

Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.Ä.).<br />

6.4.4. Wissensüberprüfung<br />

Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests <strong>und</strong> die Mitarbeit wird in einem<br />

transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden<br />

wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck über ihren Wissenstand<br />

in Mathematik vermitteln.<br />

6.4.5. Unterrichtszeiten<br />

Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche <strong>und</strong> fallweise samstags statt. Die<br />

Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein <strong>und</strong> insgesamt rd. 250 LE betragen.<br />

6.5. Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines<br />

Das WIFI Salzburg bietet auf Gr<strong>und</strong> der langjährigen positiven Erfahrung die Prüfung<br />

in Englisch nur mündlich an. Die verwendeten Lehrbücher werden ebenfalls zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

a) Qualifikation <strong>und</strong> Zielniveau<br />

Die Berufsreifeprüfung verleiht eine Qualifikation, die einer Matura an berufsbildenden<br />

Höheren Schulen gleichwertig ist. Gleichwertige Qualifikationen müssen auf<br />

vergleichbaren, d.h. gleichwertigen Leistungen beruhen.<br />

Das Zielniveau einer Reifeprüfung ist B2 (in der Terminologie des Gemeinsamen<br />

Europäischen Referenzrahmens 1 ). Also muss, im Sinne einer Transparenz <strong>und</strong> Qualitätssicherung,<br />

dasselbe Kompetenzniveau auch als Zielniveau für die Berufsreifeprüfung<br />

gelten.<br />

1 ) Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, <strong>Lehre</strong>n, Beurteilen; dt. Fassung bei Langenscheidt,<br />

2001<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 24 von 38


Die Teilnehmer/innen des Vorbereitungskurses für die WIFI-Berufsreifeprüfung in<br />

Englisch müssen demzufolge nach Abschluss des Kurses:<br />

die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten <strong>und</strong> abstrakten Themen verstehen<br />

können,<br />

Fachdiskussionen im eigenen Spezialgebiet verstehen können,<br />

sich so spontan <strong>und</strong> fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch<br />

mit „Muttersprachlern“ ohne größere Anstrengung gut möglich ist,<br />

sich zu einem breiten Themenspektrum klar <strong>und</strong> detailliert ausdrücken können,<br />

einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern können,<br />

die Vor- <strong>und</strong> Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.<br />

Auf der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens werden die qualitativen<br />

Aspekte des mündlichen Sprachgebrauchs wie folgt beschrieben:<br />

Spektrum Korrektheit Flüssigkeit Interaktion Kohärenz<br />

Verfügt über ein<br />

ausreichend breites<br />

Spektrum von Redemitteln,<br />

um in klaren<br />

Beschreibungen oder<br />

Berichten über die<br />

meisten Themen<br />

allgemeiner Art zu<br />

sprechen <strong>und</strong> eigene<br />

Standpunkte auszudrücken;<br />

sucht nicht<br />

auffällig nach Worten<br />

<strong>und</strong> verwendet einige<br />

komplexe Satzstrukturen.<br />

Zeigt eine recht gute<br />

Beherrschung der<br />

Grammatik. Macht<br />

keine Fehler, die zu<br />

Missverständnissen<br />

führen, <strong>und</strong> kann die<br />

meisten eigenen<br />

Fehler selbst korrigieren.<br />

Kann in recht gleichmäßigem<br />

Tempo<br />

sprechen. Auch wenn<br />

er/sie eventuell zögert,<br />

um nach Strukturen<br />

oder Wörtern zu<br />

suchen, entstehen nur<br />

kaum auffällig lange<br />

Pausen.<br />

b) Bildungsziel, Bildungs- <strong>und</strong> Lehraufgabe Englisch<br />

Kann Gespräche beginnen,<br />

die Sprecherrolle<br />

übernehmen,<br />

wenn es angemessen<br />

ist, <strong>und</strong> das Gespräch<br />

beenden, wenn er/sie<br />

möchte, auch wenn<br />

das möglicherweise<br />

nicht immer elegant<br />

gelingt. Kann auf<br />

vertrautem Gebiet<br />

zum Fortgang des<br />

Gesprächs beitragen,<br />

indem er/sie das<br />

Verstehen bestätigt,<br />

andere zum Sprechen<br />

auffordert usw.<br />

Kann eine begrenzte<br />

Anzahl von Verknüpfungsmittelnverwenden,<br />

um seine/ihre<br />

Äußerungen zu einem<br />

klaren, zusammenhängenden<br />

Beitrag zu<br />

verbinden; längere<br />

Beiträge sind möglicherweise<br />

etwas<br />

sprunghaft.<br />

Im Rahmen der Berufsreifeprüfungs-Vorbereitungskurse des WIFI Salzburg wird Englisch<br />

nach dem Lehrplan der HBLA unterrichtet. Das bedeutet, dass sich der Unterricht<br />

nicht nur auf das Vokabular <strong>und</strong> die Texte allgemeiner Themenkreise beschränkt,<br />

sondern dass zusätzlich auch aktuelle Wirtschaftsthemen (inklusive dem<br />

jeweiligen Vokabular) Eingang finden.<br />

Die Teilnehmer/innen erhalten die Möglichkeit, sich in den für die mündliche Prüfung<br />

notwendigen Teilbereichen der Sprache (Hören, Lesen <strong>und</strong> Sprechen) zu verbessern,<br />

um am Ende die Berufsreifeprüfung in Englisch erfolgreich ablegen zu<br />

können.<br />

Der Zeitaufwand außerhalb des Unterrichts ist daher nicht unerheblich. Je nach<br />

Vorwissen muss für das Lernen <strong>und</strong> die Hausaufgaben mit einem Aufwand von drei<br />

bis vier St<strong>und</strong>en pro Woche gerechnet werden. Regelmäßige Progress Checks<br />

(Tests) ermöglichen den Teilnehmer/innen, den eigenen Fortschritt zu verfolgen<br />

<strong>und</strong> Lücken gegebenenfalls rasch zu schließen.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 25 von 38


Die Teilnehmer/innen sollten nach Abschluss des Kurses über folgende Fertigkeiten<br />

verfügen:<br />

die Fertigkeit des Hörverstehens, des Sprechens <strong>und</strong> des Lesens im Kommunikationsprozess<br />

in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen,<br />

Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren <strong>und</strong> adäquat<br />

darauf reagieren können,<br />

wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale <strong>und</strong> kulturelle Gegebenheiten<br />

englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales<br />

Verhalten in der Kommunikation im In- <strong>und</strong> Ausland erforderlich ist,<br />

zur Selbsttätigkeit <strong>und</strong> Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten<br />

<strong>und</strong> Sachkompetenz fähig sein.<br />

Aufbauend auf die Gr<strong>und</strong>kenntnisse werden die Kenntnisse in der englischen Sprache<br />

erweitert <strong>und</strong> gefestigt. Eine Vertiefung der englischen Grammatik ermöglicht<br />

die korrekte Sprachverwendung <strong>und</strong> komplexere Ausdrucksmöglichkeiten. Daneben<br />

wird auch der Wortschatz durch das Lesen <strong>und</strong> Diskutieren von Texten zu aktuellen<br />

Themen erweitert.<br />

Die Prüfungssituation wird immer wieder simuliert, wodurch noch vorhandene<br />

Schwächen aufgezeigt <strong>und</strong> behoben werden können.<br />

Prüfung:<br />

15-minütige mündliche Prüfung, 30 Minuten Vorbereitungszeit<br />

Prüfer:<br />

Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR-Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom<br />

WIFI-Trainerteam zusammengestellt <strong>und</strong> betreut.<br />

6.6. Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den<br />

Lehrlingskursen<br />

6.6.1. Ausbildungsdauer<br />

Englisch-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />

anbieten. Der Kurs dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich<br />

17.30 (18.00) Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird ein Tageskurs – nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen –<br />

überlegt.<br />

6.6.2. Kursleiter/innen<br />

Alle Vortragenden in den Englischkursen haben eine einschlägige Lehramtsprüfung<br />

für höhere Schulen <strong>und</strong> sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen<br />

auf die <strong>Berufsmatura</strong> tätig <strong>und</strong> verfügen über die in diesem Bereich u.M. nach<br />

unbedingt erforderliche Praxis.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 26 von 38


6.6.3. Ausbildung im Detail<br />

Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />

aufgeteilt (beginnend von Level A2 wird auf Zielniveau B2 trainiert).<br />

Erstes <strong>und</strong> zweites Semester: Gr<strong>und</strong>kurs (Gr<strong>und</strong>grammatik, Gr<strong>und</strong>wortschatz,<br />

Training der vier Fertigkeiten: lesen, hören, sprechen <strong>und</strong> schreiben, – um Lücken<br />

möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend<br />

Drittes Semester: Aufbaukurs (Kommunikationsfähigkeit wird trainiert, Schulung<br />

der mündlichen Ausdrucksfähigkeit, Förderung des Textverständnisses,<br />

Wortschatzerweiterung)<br />

Viertes Semester: Intensivkurs (Erarbeitung der Maturathemen - Maturasimulation)<br />

Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />

angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />

Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />

Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.Ä.).<br />

6.6.4. Wissensüberprüfung<br />

Durch regelmäßige Hausübungen <strong>und</strong> kleine Wissensüberprüfungen wird laufend<br />

kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Diese „Progress<br />

Checks“ (schriftliche Kommentar bzw. Benotung) sollen dem Lehrling einen Eindruck<br />

über seinen Wissenstand in Englisch vermitteln. Darüber hinaus wird am Ende<br />

jedes Semesters ein End-Term-Test durchgeführt.<br />

6.6.5. Unterrichtszeiten<br />

Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche <strong>und</strong> fallweise samstags statt. Die<br />

Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein <strong>und</strong> insgesamt rd. 250 LE betragen.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 27 von 38


So gelingt die <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Berufsmatura</strong>!<br />

Einige Tipps sind hier zusammengestellt:<br />

Ernstnehmen der Anwesenheitspflicht! Ausnahmen sind wirklich nur Krankheit<br />

oder sich überschneidende Berufsschultermine<br />

Versäumtes rasch nachholen<br />

Konzentration im Unterricht, regelmäßiges Mitlernen<br />

Nutzen der Onlineplattform<br />

Mitlernen auch während etwaiger Abwesenheitszeiten (Berufsschule – Besuch<br />

der Kurse am WIFI vor Ort, Krankheit)<br />

Wahrnehmen der Coachingtermine (Anwesenheitspflicht!)<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Motivation der Maturakandidat/innen durch die beteiligten<br />

Unternehmen<br />

Wir vom WIFI Salzburg, Ihre Trainerinnen <strong>und</strong> Trainer <strong>und</strong> Ihr Coach werden alle<br />

bestmöglich unterstützen <strong>und</strong> begleiten!<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 28 von 38


Anlage 1<br />

Die nachfolgende Liste der Fachbereiche (Medieninformatik, Informatik, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen<br />

<strong>und</strong> Volkswirtschaft, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales) <strong>und</strong> der erfahrungsgemäß zugelassenen Berufsgruppen<br />

soll Sie beim Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung als Orientierungshilfe unterstützen.<br />

Sollten Sie keinen der gelisteten Berufsabschlüsse haben, besteht die Möglichkeit der Zuordnung zu einem<br />

Fachbereich über einschlägige berufliche Tätigkeit. Wenden Sie sich in diesem Fall an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten.<br />

Für AbsolventInnen von Handelsschulen oder HLW’s gelten alle angebotenen Fachbereiche (außer Maschinenbau)!<br />

Zuständige Schule<br />

Ansprechpartnerin<br />

DachdeckerIn<br />

MalerIn <strong>und</strong> AnstreicherIn<br />

MaurerIn<br />

Pflasterer/Pflasterin<br />

Platten- <strong>und</strong> FliesenlegerIn<br />

Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />

Technische(r) ZeichnerIn<br />

Zimmerer/Zimmerin<br />

TischlerIn<br />

…<br />

Bürokaufmann/-frau<br />

Großhandelskaufmann/-frau<br />

Industriekaufmann/-frau<br />

RechtskanzleiassistentIn<br />

ChemielaborantIn o. -technikerIn<br />

DrogistIn<br />

TextilchemikerIn<br />

B<strong>und</strong>eshandelsakademie II Salzburg<br />

Johann-Brunauer-Straße 2, 5020 Salzburg<br />

Tel: +43/662/43 31 37<br />

Fax: +43/662/43 31 37/200<br />

hakzwei@asn-sbg.ac.at<br />

www.hakzwei.salzburg.at<br />

Prof. Mag. Katharina Kiss<br />

BERUFSGRUPPE: Bauwesen / Architektur / Raumgestaltung<br />

EDV-TechnikerIn<br />

Einzelhandelsk.-Elektro-Elektronikberatung<br />

ElektronikerIn<br />

Kommunikationstechn.-Audio- & Videoelektronik<br />

Bergwerkschlosser-MaschinenhäuerIn<br />

ElektromechanikerIn<br />

Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />

Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />

wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />

zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />

Tischlerkonstruktion (Selbststudium) – HTL Kuchl<br />

BERUFSGRUPPE: Büro / kaufmännischer Bereich<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

BERUFSGRUPPE: Chemie / Biotechnologie<br />

Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />

wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />

zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />

BERUFSGRUPPE: Elektrotechnik / Elektronik<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Medieninformatik<br />

Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />

BERUFSGRUPPE: Energiegewinnung/ -verteilung, Bergbau<br />

Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />

wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />

zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 29 von 38


,<br />

OptikerIn<br />

DrogistIn<br />

GlaserIn<br />

KunststofftechnikerIn<br />

LackiererIn<br />

Platten- <strong>und</strong> FliesenlegerIn<br />

EDV-TechnikerIn<br />

InformatikerIn<br />

IT-ElektronikerIn<br />

KommunikationstechnikerIn<br />

FriseurIn & Perückenmach.(StylistIn)<br />

FußpflegerIn<br />

KosmetikerIn<br />

Buch- <strong>und</strong> Medienwirtschaft<br />

VeranstaltungstechnikerIn<br />

BuchhändlerIn<br />

BERUFSGRUPPE: Ges<strong>und</strong>heit/Medizin<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

BERUFSGRUPPE: Glas / Ton / Kunststoff<br />

Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />

wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />

zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />

BERUFSGRUPPE: Informationstechnologie<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Medieninformatik<br />

Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />

BERUFSGRUPPE: Körperpflege / Schönheit<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

BERUFSGRUPPE: Kunst / Kultur / Sprachen / Religion<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

<strong>und</strong> eventuell<br />

Medieninformatik, wenn einschlägiger, beruflicher PC-<br />

Einsatz nachgewiesen werden kann!<br />

BERUFGRUPPE: Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft/ Tiere / Pflanzen<br />

BlumenbinderIn <strong>und</strong> -händlerIn (FloristIn)<br />

GärtnereifacharbeiterIn<br />

LandschaftsgärtnerIn (Garten- & Grünfläch.gest.)<br />

Landwirtschaftliche(r) FacharbeiterIn<br />

Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />

wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />

Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />

zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />

BERUFSGRUPPE: Lebens- <strong>und</strong> Genussmittel / Ernährung / Hauswirtschaft<br />

BäckerIn<br />

Einzelhandelskaufmann/-frau - Fleischfachhandel<br />

Einzelhandelskauf. – Lebensmittelhandel<br />

Koch/Köchin<br />

KonditorIn (ZuckerbäckerIn)<br />

DruckerIn<br />

FotografIn 1)<br />

InformatikerIn<br />

Medienfachmann/-frau<br />

Zulässige Fachbereiche<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft.<br />

Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />

an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />

oder die zuständige Schule!<br />

BERUFSGRUPPE: Medien<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Medieninformatik<br />

Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />

1) Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />

an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />

oder die zuständige Schule!<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 30 von 38


BERUFSGRUPPE: Metallbearbeitung/Maschinenbau/(Fein-)Mechanik<br />

BerufskraftfahrerIn<br />

BaumaschinentechnikerIn<br />

Elektromaschinen- u. anlagentechnikerIn<br />

KarosseriebautechnikerIn<br />

KraftfahrzeugtechnikerIn<br />

MaschinenbautechnikerIn<br />

MechatronikerIn<br />

MetalltechnikerIn<br />

ProduktionstechnikerIn 1)<br />

Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />

SpenglerIn<br />

WerkzeugmechanikerIn<br />

ZerspanungstechnikerIn<br />

BekleidungsfertigerIn 1)<br />

Einzelhandelskauf. - Textilhandel, Schuhe<br />

SchuhmacherIn 2)<br />

RechtskanzleiassistentIn<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Maschineningenieurwesen<br />

BERUFSGRUPPE: Mode / Textil / Leder<br />

Zulässige Fachbereiche:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

1)2) Wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />

an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />

oder die zuständige Schule!<br />

BERUFSGRUPPE: Recht / Sicherheit<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

BERUFSGRUPPE: Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie / Freizeit / Sport<br />

Einzelhandelskaufmann/-frau - Sportartikel 1)<br />

Hotel- <strong>und</strong> GastgewerbeassistentIn 2)<br />

Koch/Köchin 5)<br />

KonditorIn (ZuckerbäckerIn) 6)<br />

ReisebüroassistentIn 3)<br />

Restaurantfachmann/-frau 4)<br />

…<br />

LagerlogistikerIn<br />

Speditionskaufmann/-frau<br />

Bankkaufmann/-frau<br />

Bürokaufmann/-frau<br />

Einzelhandelskaufmann/-frau<br />

Großhandelskaufmann/-frau<br />

Industriekaufmann/-frau<br />

Speditionskaufmann/-frau<br />

Versicherungskaufmann/-frau<br />

Zulässige Fachbereiche<br />

1)3) Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

2)4)5)6) Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales.<br />

BERUFSGRUPPE: Transport / Verkehr / Vermessungswesen<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

BERUFSGRUPPE: Wirtschaft / Handel / Finanzwesen / Management<br />

Zulässiger Fachbereich:<br />

Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 31 von 38


B<strong>und</strong>esgesetz zur Berufsreifeprüfung<br />

Stand: Dezember 2005 Geltende Fassung August 2008<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Anlage 2<br />

§ 1. (1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer<br />

höheren Schule verb<strong>und</strong>enen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der<br />

nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw.<br />

absolviert haben:<br />

1. Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes,<br />

BGBl. Nr. 142/1969,<br />

2. Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl.<br />

Nr. 298/1990,<br />

3. mindestens dreijährige mittlere Schule,<br />

4. mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kranken-<br />

pflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,<br />

5. mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem B<strong>und</strong>esgesetz<br />

über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes <strong>und</strong> der<br />

Sanitätshilfedienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961,<br />

6. Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.<br />

Nr. 194,<br />

7. Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.<br />

Nr. 194,<br />

8. land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des<br />

Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes,<br />

BGBl. Nr. 298/1990,<br />

9. Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979<br />

(BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbediensteten-<br />

gesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG<br />

1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs-<br />

bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die<br />

Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im<br />

Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren<br />

nach Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />

10. erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden<br />

höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der <strong>Lehre</strong>r-<br />

<strong>und</strong> Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens drei-<br />

jährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des<br />

4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform<br />

der genannten Schularten.<br />

(2) Zu den mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verb<strong>und</strong>enen Berechtigungen<br />

zählen insbesondere die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Akademien,<br />

Fachhochschul-Studiengängen, Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten sowie<br />

die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Z 2.11 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz<br />

1979, BGBl. Nr. 333.<br />

(3) Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung im Sinne des § 42<br />

des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in seiner jeweils geltenden<br />

Fassung. Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, gelten die<br />

Vorschriften über Externistenprüfungen.<br />

§ 2. Personenbezogene Bezeichnungen in diesem B<strong>und</strong>esgesetz gelten<br />

jeweils auch in ihrer weiblichen Form.<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 32 von 38


Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Berufsreifeprüfung<br />

§ 3. (1) Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:<br />

1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den An-<br />

Forderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule <strong>und</strong> eine münd-<br />

liche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen<br />

Klausurarbeit <strong>und</strong> Diskussion derselben;<br />

(1a) Die mündliche Prüfung gemäß Abs.1 Z 1 entfällt für Prüfungskandidaten,<br />

welche die schriftliche Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 in Form einer<br />

projektorientierten Arbeit ablegen.<br />

2. Mathematik (bzw. Mathematik <strong>und</strong> angewandte Mathematik): eine<br />

vierstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen<br />

einer Reifeprüfung einer höheren Schule;<br />

3. Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine<br />

fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche<br />

Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren<br />

Schule;<br />

4. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über<br />

ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten<br />

(einschließlich des fachlichen Umfeldes) <strong>und</strong> eine<br />

diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer<br />

Auseinandersetzung auf höherem Niveau.<br />

(2) Die Prüfung gemäß Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4 entfällt für Personen, die eine<br />

nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer <strong>und</strong> Niveau gleichwertige Prüfung<br />

erfolgreich abgelegt haben. Der zuständige B<strong>und</strong>esminister hat durch Verordnung<br />

jene Meister-, Befähigungs- <strong>und</strong> sonstigen Prüfungen festzulegen, die<br />

diesen Anforderungen entsprechen.<br />

(3) Die Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 kann<br />

1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen<br />

Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer<br />

berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder<br />

2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form<br />

einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation<br />

<strong>und</strong> Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf<br />

höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).<br />

Zulassung zur Berufsreifeprüfung<br />

§ 4. (1) Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen<br />

oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule<br />

einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung<br />

abzulegen wünscht. An der Schule müssen die für die abzulegenden<br />

Teilprüfungen erforderlichen Fachprüfer zur Verfügung stehen.<br />

(2) Das Ansuchen hat zu enthalten:<br />

1. den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 sowie<br />

des Geburtsdatums,<br />

2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2000)<br />

3. die Wahl, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ (§ 1 Abs. 1 Z 3)<br />

schriftlich oder mündlich abgelegt wird,<br />

4. Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (§ 3 Abs. 1 Z 4),<br />

5. gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen<br />

gemäß § 8b Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sowie<br />

6. den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission (§ 5)<br />

abzulegenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung.<br />

Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich<br />

in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 haben die Angaben gemäß<br />

Z 4 auch einen Vorschlag für die Themenstellung <strong>und</strong> die inhaltliche Abgrenzung<br />

des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit zu enthalten. Die Festlegung<br />

der Themenstellung <strong>und</strong> des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag <strong>und</strong> in<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 33 von 38


Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission<br />

(Abs. 4).<br />

(3) Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung<br />

des 19. Lebensjahres antreten. Abweichend von § 1 Abs. 1 darf zu<br />

höchstens drei Teilprüfung bereits vor erfolgreichem Abschluss einer in § 1<br />

Abs. 1 genannten Ausbildung bzw. Prüfungen angetreten werden. Bei vierjährigen<br />

Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer<br />

Anwendung des § 8a <strong>und</strong> des § 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung<br />

abgelegt werden.<br />

(4) Über die Zulassung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission<br />

zu entscheiden.<br />

(5) Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein Wechsel der<br />

Prüfungskommission nicht mehr zulässig.<br />

Prüfungskommission<br />

§ 5. (1) Die Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen besteht aus<br />

dem Vorsitzenden <strong>und</strong> dem Prüfer der Teilprüfung.<br />

(2) Vorsitzender ist der Leiter jener Schule, an der die Anmeldung zur<br />

Berufsreifeprüfung (§ 4 Abs. 1) erfolgt ist; dieser Leiter kann die Vorsitzführung<br />

einem anderen <strong>Lehre</strong>r der betreffenden Schule übertragen. Werden<br />

Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung abgelegt (§ 6 Abs. 3), so obliegt<br />

dem Vorsitzenden der Reifeprüfungskommission auch bezüglich der<br />

Durchführung dieser Teilprüfung(en) die Vorsitzführung.<br />

(3) Die Prüfer für die einzelnen Teilprüfungen sind vom Vorsitzenden<br />

(Abs. 2 erster Satz) zu bestellen. Bei Ablegung von Teilprüfungen im Rahmen<br />

einer Reifeprüfung gemäß § 6 Abs. 3 sind <strong>Lehre</strong>r zu Prüfern zu bestellen,<br />

die bereits der Reifeprüfungskommission angehören.<br />

Durchführung der Prüfung<br />

§ 6. (1) Die Teilprüfungen können nach Wahl des Prüfungskandidaten gemeinsam<br />

zu einem Termin oder getrennt abgelegt werden. Die Festlegung der Prüfungstermine<br />

hat durch den Vorsitzenden zu erfolgen, wobei Wünschen des<br />

Prüfungskandidaten nach Möglichkeit zu entsprechen ist.<br />

(1a) Die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung sind innerhalb von fünf<br />

Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung (§ 4 Abs. 4), nach den zu<br />

diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- <strong>und</strong> Prüfungsvorschriften, danach nach<br />

den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.<br />

(2) Die Ablegung der mündlichen Prüfung(en) hat vor der Prüfungskommission<br />

(§ 5) zu erfolgen. Für die Beaufsichtigung während der schriftlichen<br />

Prüfung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission Vorsorge zu treffen. Die<br />

Prüfungskommission kann die Prüfung auch am Standort einer Berufsschule oder<br />

einer mittleren Schule durchführen.<br />

(3) Die Teilprüfungen können auch im Rahmen einer Reifeprüfung an der<br />

Schule, bei der sich der Prüfungswerber angemeldet hat, abgelegt werden.<br />

(4) Die mündliche Prüfung ist öffentlich. Dem Vorsitzenden obliegt die<br />

Leitung der Prüfung. Der Schulleiter hat einen Schriftführer mit der Anfertigung<br />

eines Prüfungsprotokolls zu betrauen.<br />

Beurteilung <strong>und</strong> Wiederholung der Teilprüfungen<br />

§ 7. (1) Der Vorsitzende der Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen<br />

hat die allfällige schriftliche <strong>und</strong> die allfällige mündliche Prüfung<br />

nach Abgabe eines Beurteilungsvorschlages durch den Prüfer zu beurteilen<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 34 von 38


<strong>und</strong> eine Gesamtbeurteilung für die Teilprüfung auszusprechen. Die Beurteilungsstufen<br />

sind: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“ <strong>und</strong> „Nicht<br />

genügend“. Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung sind die vom Prüfungskandidaten<br />

bei der Lösung der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes, die<br />

dabei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten<br />

des Prüfungsgebietes, die Eigenständigkeit im Denken <strong>und</strong> in der Anwendung<br />

des Inhaltes des Prüfungsgebietes, die Erreichung der Bildungs- <strong>und</strong><br />

Lehraufgabe sowie der Lernziele des betreffenden Prüfungsgebietes <strong>und</strong> die<br />

im Rahmen der Präsentation <strong>und</strong> Diskussion (§ 3 Abs. 1 Z 1 <strong>und</strong> 4) nachgewiesene<br />

Kompetenz in der Ausdrucks- <strong>und</strong> Diskursfähigkeit in der deutschen<br />

Sprache.<br />

(2) Nach Entgegennahme der Aufgabenstellung ist ein Rücktritt nicht mehr<br />

zulässig. Die Teilprüfung ist zu beurteilen.<br />

(3) Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen.<br />

(4) Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß Abs. 3<br />

nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten höchstens<br />

zweimal wiederholt werden.<br />

(5) Über die Gesamtbeurteilung der einzelnen Teilprüfungen ist ein Zeugnis<br />

auszustellen, wobei im Zeugnis über die Teilprüfung im Fachbereich gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 Z 4 die Themenstellung dieser Prüfung <strong>und</strong> im Falle der Ablegung<br />

der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer projektorientierten<br />

Arbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 das Thema der Projektarbeit anzugeben ist.<br />

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung<br />

§ 8. (1) Auf Antrag einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, die vom B<strong>und</strong><br />

als Förderungsempfänger anerkannt ist, oder einer öffentlichen Schule im<br />

Rahmen der Teilrechtsfähigkeit kann der zuständige B<strong>und</strong>esminister einen<br />

Lehrgang als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet anerkennen.<br />

Die Anerkennung hat zu erfolgen, wenn der vorzulegende Lehr- oder Studienplan<br />

von seinen Anforderungen her jenen von öffentlichen oder mit dem<br />

Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen gleichwertig ist <strong>und</strong><br />

die Vortragenden sowie die Prüfer über eine facheinschlägige, zum Unterricht<br />

nach den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule befähigende<br />

Qualifikation verfügen. Der zuständige B<strong>und</strong>esminister kann, wenn es<br />

im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse erforderlich ist, kompetenzbasierte<br />

Curricula für die Vorbereitung zu den einzelnen Teilprüfungen<br />

verordnen, welche den anerkannten Lehrgängen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen sind.<br />

(2) Die Anerkennung des Lehrgangs als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung<br />

geeignet erfolgt im Hinblick auf den eingereichten, einer gesetzlich<br />

geregelten höheren Schulart zuordenbaren, Lehr- oder Studienplan auf<br />

die Dauer von höchstens fünf Jahren <strong>und</strong> ist bei Änderung oder Neuerlassung<br />

desselben neu zu beantragen.<br />

(3) Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Vor der Anerkennung ist der<br />

Landesschulrat zu hören. Die Anerkennung ist gemeinsam mit dem Lehr- oder<br />

Studienplan oder mit dem verordneten Curriculum der bzw. das dem anerkannten<br />

Lehrgang zu Gr<strong>und</strong>e liegt, durch den Rechtsträger gemäß Abs. 1 auf geeignete<br />

Weise k<strong>und</strong> zu machen.<br />

Durchführung der Prüfungen an Lehrgängen zur Vorbereitung<br />

auf die Berufsreifeprüfung<br />

§ 8a. (1) Die Abschlussprüfungen an anerkannten Lehrgängen gemäß § 8 finden<br />

vor einer Prüfungskommission unter der Vorsitzführung eines fachk<strong>und</strong>igen<br />

Experten mit einschlägigen Erfahrungen in der Durchführung von abschließenden<br />

Prüfungen statt. Der Rechtsträger des anerkannten Lehrganges hat spätestens<br />

drei Monate vor dem voraussichtlichen Prüfungstermin dem Landes-<br />

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schulrat gegenüber die für die Vorsitzführung in Aussicht genommene Person<br />

vorzuschlagen. Der Landesschulrat hat binnen vier Wochen nach Einlangen des<br />

Vorschlages die namhaft gemachte Person oder einen anderen fachk<strong>und</strong>igen Experten<br />

des öffentlichen Schulwesens mit der Vorsitzführung zu betrauen. Auf<br />

Antrag eines Rechtsträgers gemäß § 8 Abs. 1 hat der Landesschulrat auch<br />

fachk<strong>und</strong>ige Experten des öffentlichen Schulwesens als Prüfer beizustellen.<br />

(2) Der Prüfung sind die Lehr- oder Studienpläne des anerkannten Lehrganges<br />

zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Sie hat unter sinngemäßer Anwendung der Prüfungsordnung<br />

der entsprechenden höheren Schulart zu erfolgen. Die Beurteilung<br />

jeder einzelnen Teilprüfung erfolgt durch den Prüfer im Einvernehmen mit<br />

dem Vorsitzenden. Eine Wiederholung nicht bestandener oder nicht beurteilter<br />

Teilprüfungen darf frühestens nach Ablauf von drei Monaten erfolgen.<br />

(3) Die Rechtsträger gemäß § 8 Abs. 1 haben gemeinsam mit dem Vorsitzenden<br />

(Abs. 1) unverzüglich, längstens jedoch binnen vier Wochen nach dessen<br />

Bestellung die konkreten Prüfungstermine festzulegen.<br />

(4) Gleichzeitig mit dem Vorschlag des für die Vorsitzführung in Aussicht<br />

genommenen fachk<strong>und</strong>igen Experten (Abs. 1) sind dem Landesschulrat die Aufgabenstellungen<br />

der schriftlichen Klausurarbeiten <strong>und</strong> die Themenstellungen<br />

der Projektarbeiten einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes<br />

gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 zu übermitteln. Findet der Landesschulrat die vorgelegten<br />

Aufgabenstellungen im Hinblick auf den für das Prüfungsgebiet maßgeblichen<br />

Lehrplan <strong>und</strong> im Hinblick auf die geforderte Gleichwertigkeit ungeeignet,<br />

hat er unter Setzung einer angemessenen Frist die Vorlage neuer<br />

Aufgabenstellungen zu verlangen. Die Aufgabenstellungen der mündlichen<br />

Teilprüfungen sind dem Vorsitzenden am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung<br />

zur Genehmigung vorzulegen.<br />

(5) Nicht bestandene Abschlussprüfungen oder Abschlussprüfungen, die wegen<br />

vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach<br />

Ablauf von drei Monaten höchstens zweimal wiederholt werden.<br />

Anerkennung von Prüfungen<br />

§ 8b. (1) Gemäß § 8a erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen an anerkannten<br />

Lehrgängen (§ 8) sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung im entsprechenden<br />

Fach anzuerkennen.<br />

(2) Erfolgreich abgelegte Prüfungen (Teilprüfungen) im Rahmen einer abschließenden<br />

Prüfung an einer höheren Schule sowie im Rahmen eines Studiums<br />

an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes<br />

1999, BGBl. I Nr. 94, an einem Fachhochschul-<br />

Studiengang, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität<br />

sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen, sofern sie im<br />

Inhalt <strong>und</strong> der Dauer zumindest den im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 vorgesehenen Erfordernissen<br />

entsprechen.<br />

(3) Bei Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sind die diesbezüglichen<br />

Prüfungsunterlagen oder deren Kopien zusammen mit den sonstigen Unterlagen<br />

für die Berufsreifeprüfung bei der in § 4 Abs. 1 genannten Schule<br />

aufzubewahren.<br />

(4) Die Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 <strong>und</strong> 2 ist nur in dem Maß<br />

zulässig, als zumindest eine Teilprüfung gemäß § 3 Abs. 1 vor der zuständigen<br />

Prüfungskommission (§ 5) abzulegen ist.<br />

Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung<br />

§ 9. Die Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung hat auf „Bestanden“ zu<br />

lauten, wenn - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Anerkennungen gemäß §<br />

8b - alle Teilprüfungen beurteilt wurden, <strong>und</strong> keine Beurteilung auf „Nicht<br />

genügend“ lautet. In diesem Fall ist ein Zeugnis über die Berufsreifeprü-<br />

<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 36 von 38


fung auszustellen. Im Zeugnis über die Berufsreifeprüfung (§ 9a) sind die<br />

Beurteilungen der Teilprüfungen sowie die Themenstellungen der Teilprüfung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 <strong>und</strong> im Falle der Ablegung der Teilprüfung über den<br />

Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2<br />

das Thema der Projektarbeit anzuführen.<br />

Zeugnis<br />

§ 9a. (1) Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei den einzelnen Teilprüfungen<br />

sind in einem oder in mehreren Teilprüfungszeugnissen zu beurk<strong>und</strong>en.<br />

Nach erfolgreicher Ablegung sämtlicher Teilprüfungen (unter Bedachtnahme<br />

auf einen allfälligen Entfall einer Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4<br />

in Verbindung mit § 3 Abs. 2 sowie auf Anerkennung von Prüfungen gemäß §<br />

8b) ist dem Prüfungskandidaten ein Zeugnis über die Berufsreifeprüfung auszustellen.<br />

(2) Die Zeugnisse gemäß Abs. 1 sind entsprechend den Anlagen 1 <strong>und</strong><br />

2 zu diesem B<strong>und</strong>esgesetz auf den für öffentliche Schulen<br />

vorgesehenen Unterdruckpapieren zu gestalten.<br />

Verfahrensvorschriften<br />

§ 10. Auf das Verfahren betreffend die Zulassung zur Berufsreifeprüfung,<br />

die Anerkennung von Prüfungen <strong>und</strong> die Berufung gegen eine nicht bestandene<br />

Teilprüfung der Berufsreifeprüfung sind die §§ 70 <strong>und</strong> 71 des Schulunterrichtsgesetzes,<br />

BGBl. Nr. 472/1986, mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Berufung<br />

innerhalb von zwei Wochen mit einem begründeten Berufungsantrag beim<br />

Vorsitzenden der Prüfungskommission einzubringen ist.<br />

Abgeltung für die Prüfungstätigkeit<br />

§ 11. (1) Dem Vorsitzenden, den Prüfern <strong>und</strong> dem Schriftführer der an öffentlichen<br />

Schulen eingerichteten Prüfungskommissionen sowie dem vom Landesschulrat<br />

gemäß § 8a Abs. 1 bestellten Vorsitzenden <strong>und</strong> Prüfern, sofern<br />

sie aus dem öffentlichen Schulwesen kommen, gebührt eine Abgeltung gemäß<br />

dem B<strong>und</strong>esgesetz über die Abgeltung für Prüfungstätigkeiten im Bereich des<br />

Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens <strong>und</strong> über die Entschädigung der<br />

Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes,<br />

BGBl. Nr. 314/1976, nach Maßgabe der für Externistenreifeprüfungen<br />

vorgesehenen Abgeltung. Dabei gilt die in Form einer Projektarbeit (§ 3<br />

Abs. 3 Z 2) abgelegte Teilprüfung im Rahmen der Prüfung über den Fachbereich<br />

als schriftliche Klausurarbeit im Sinne der zitierten Bestimmung.<br />

(2) Bei Ablegung der (Teil)Prüfung an einer öffentlichen Schule hat der<br />

Prüfungskandidat vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe<br />

der gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxen zu entrichten. Bei Ablegung von<br />

Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen bzw. im Rahmen der Lehrabschlussprüfung<br />

über vierjährige Lehrberufe hat der Berufsreifeprüfungsabsolvent<br />

vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der für die<br />

Vorsitzführung gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxe zu entrichten.<br />

Geltung <strong>und</strong> Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften<br />

§ 11a. Soweit in diesem B<strong>und</strong>esgesetz auf andere B<strong>und</strong>esgesetze verwiesen<br />

wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.<br />

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Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 118/2008<br />

§ 11b. Prüfungskandidaten, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

BGBl. I Nr. 118/2008 bereits zur Berufsreifeprüfung zugelassen<br />

wurden, sind berechtigt, die Berufsreifeprüfung nach der zum Zeitpunkt der<br />

Zulassung geltenden Rechtslage zu absolvieren oder im Wege über den Vorsitzenden<br />

der zulassenden Prüfungskommission eine neuerliche Zulassung nach<br />

Maßgabe der Bestimmungen dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

BGBl. I Nr. 118/2008 zu begehren. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

des B<strong>und</strong>esgesetztes BGBl. I Nr. 118/2008 noch nicht zugelassene Prüfungskandidaten<br />

sind berechtigt, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 den Antrag<br />

zu stellen, die Berufsreifeprüfung nach der am 31. August 2008 geltenden<br />

Rechtslage zu absolvieren.<br />

Inkrafttreten<br />

§ 12. (1) Dieses B<strong>und</strong>esgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.<br />

(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998<br />

tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.<br />

(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz <strong>und</strong><br />

Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 <strong>und</strong> 2, § 9a samt Überschrift, § 10, § 11a,<br />

§ 13 sowie die Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des<br />

B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I Nr. 52/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft; §<br />

4 Abs. 2 Z 2 tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft.<br />

(4) § 1 Abs. 1 Z 5, 6, 7 <strong>und</strong> 8, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Z 5 <strong>und</strong> Abs. 3, §<br />

6 Abs. 4, § 7 Abs. 1, § 8 samt Überschrift, § 8a samt Überschrift, § 8b<br />

samt Überschrift, § 9, § 9a Abs. 1 sowie § 11 samt Überschrift <strong>und</strong> die Änderung<br />

der Anlage 2 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

BGBl. I Nr. 91/2005 treten mit 1. März 2006 in Kraft. Gemäß § 8 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 91/2005 anerkannte<br />

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung gelten für die Dauer<br />

der Anerkennung als Lehrgänge im Sinne des neuen § 8.<br />

5) § 1 Abs. 1 Z 4, 5 <strong>und</strong> 8 bis 10, § 3 Abs. 1 Z 1, Abs. 1a <strong>und</strong> 3, § 4<br />

Abs. 2 <strong>und</strong> 3, § 6 Abs. 1a, § 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 5, § 8 Abs. 1, 3 <strong>und</strong> 4, § 8a<br />

Abs. 1, 3, 4 <strong>und</strong> 5, § 8b Abs. 2, § 9, § 11 Abs. 1 sowie § 11b samt Überschrift<br />

dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I<br />

Nr. 118/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.“<br />

Vollziehung<br />

§ 13. Mit der Vollziehung dieses B<strong>und</strong>esgesetzes ist der B<strong>und</strong>esminister für<br />

Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur betraut.<br />

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