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Notdienst, 24-Stunden-Service, Nachtauslieferung sowie die Aufrechterhaltung der Arzneimitteldistribution<br />

in Krisenzeiten (Pandemie) und ist damit der Garant der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der<br />

Bevölkerung durch öffentliche Apotheken.<br />

Hoher Leistungsstandard bei geringen Kosten<br />

Die im Bundesverband PHAGRO zusammengeschlossenen Mitgliedsfirmen gewährleisten nicht nur die<br />

Produktintegrität und –qualität der von ihnen gelieferten Arzneimittel, sondern stellen auch den Zugang der<br />

gesamten Bevölkerung zu allen Arzneimitteln zu den geringst möglichen Kosten sicher. Dies zeigt sich<br />

überzeugend an der Zusammensetzung der gesamten Arzneimittelkosten. Von denen entfallen auf die<br />

Anteile der pharmazeutischen Unternehmen 64,4%, der Apotheker 15,4%, der staatlichen Umsatzsteuer<br />

16% und die Distributionskosten des Großhandels 4%. Anders ausgedrückt: Letztere betragen gerade<br />

einmal 0,6% an den Gesamtausgaben der GKV. Dementsprechend niedrig fällt auch die Handelsspanne<br />

des Großhandels aus, die mit 6,1% zu den niedrigsten in Europa zählt 2 . Diese Zahlen belegen, dass<br />

hervorragende Leistung auch kostengünstig erbracht werden kann.<br />

Vollversorgung – ein noch ungeschriebenes Gesetz<br />

Damit der vollversorgende pharmazeutische Großhandel auch weiterhin seinen unverzichtbaren Beitrag im<br />

Rahmen einer verantwortlichen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gleich bleibend erbringen kann,<br />

fordert der Bundesverband PHAGRO die längst überfällige offizielle Anerkennung seiner Mitgliedsfirmen<br />

durch die Aufnahme des Prin-zips der Vollversorgung in die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Um<br />

die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln zuverlässig zu verhindern, ist aus Gründen der<br />

Arzneimittelsicherheit die Einhaltung des bewährten Vertriebswegs vom pharmazeutischen Unternehmen<br />

über den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel an die öffentliche Apotheke bis hin zum<br />

Patienten geboten.<br />

Lagerhaltung, Logistik und Finanzkraft <strong>als</strong> wirtschaftlicher Beitrag zur Arzneimittelversorgung<br />

Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel ist auf Grund seiner Leistungsfähigkeit unverzichtbares<br />

Bindeglied zwischen den 1.500 pharmazeutischen Unternehmen von Arznei- und Hilfsmitteln sowie von<br />

apothekenüblichen Waren und den 21.500 öffentlichen Apotheken. Er gewährleistet die unverzügliche und<br />

flächendeckende Marktversorgung mit 60.000 Arzneimitteln und 30.000 Produkten aus dem Rand und<br />

Nebensortiment und übernimmt damit die notwendige zeitliche und räumliche Ausgleichsfunktion zwischen<br />

pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Er unterscheidet dabei nicht zwischen schwach und stark<br />

nachgefragten Produkten. Die Belieferung erfolgt kontinuierlich in nachfragegerechten Intervallen und<br />

gleicht somit auch saison- und regionalbedingte Schwankungen aus. Der vollversorgende<br />

pharmazeutische Großhandel bündelt die Warenströme (im Gegensatz zu einer Atomisierung, wenn jeder<br />

pharmazeutische Unternehmer jede Apotheke belieferte) und leistet mit seiner Lagerhaltung den zeitlichen<br />

und regionalen Ausgleich zwischen hohen Beschaffungs- und kleinen Absatzmengen. Er trägt die<br />

finanzielle Hauptlast für die Lagerhaltung und die Vorfinanzierung der Arzneimittel, nämlich überwiegend<br />

bis zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an die Apotheken im jeweiligen<br />

Folgemonat.<br />

Rationalisierungserfolge <strong>als</strong> Ergebnis von Wettbewerb<br />

Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel selbst unterliegt deswegen einem äußerst starken<br />

Wettbewerbsdruck. Dieser zwingt die Großhandlungen dazu, ihre Effizienz und Kosteneffektivität im<br />

Rahmen des Möglichen ständig zu verbessern. Bei-spielsweise werden heute bereits mehr <strong>als</strong> 95% aller<br />

Aufträge der öffentlichen Apotheken und 70 % der Bestellungen bei den pharmazeutischen Unternehmern<br />

im Wege des Datenaustauschs abgewickelt. Ausgefeilte Kommissioniersysteme machen es möglich,<br />

täglich mit 2,2 Mio. Lieferzeilen 4,2 Millionen Packungen auszuliefern. Die durchschnittliche Dauer für die<br />

Kommissionierung eines normalen Apothekenauftrags beträgt von der Übermittlung bis zur Bereitstellung<br />

zur Auslieferung rund 45 Minuten. Durchschnittlich wird jede Apotheke 3 mal in 24 Stunden (2 Tages- und<br />

1 Nachtlieferung) vom Großhandel beliefert. Damit übernimmt der Großhandel einen wesentlichen Teil der<br />

notwendigen Lagerhaltung von Apotheken und verbessert damit deren betriebswirtschaftliche Kennzahlen.<br />

Gefährdung durch Wettbewerbsverzerrungen<br />

Die Früchte dieses Wettbewerbs werden jedoch dann gefährdet, wenn ungleiche Bedingungen zu<br />

Verzerrungen führen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Teilsortimenter (Rosinenpicker) sich nur auf die für sie<br />

ertragsreichsten Arzneimittel beschränken und damit keinerlei Verantwortung für die umfassende<br />

flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übernehmen. Wenn der Gesetzgeber<br />

diese Verzerrungen hinnimmt und Teilsortimenter erfolgreich operieren lässt, wachsen die Kosten für die<br />

besonderen Leistungen wie Notdienst, 24-Stunden-Service, Nachtauslieferung, die Lagerkosten<br />

insbesondere der sog. Langsamdreher oder die Handlingskosten von Betäubungsmitteln,<br />

kühlkettenpflichtigen Produkten, Gefahrstoffen, großvolumigen Artikeln u.a. überproportional. Diese<br />

2 Quelle: ABDA-Geschäftsbericht 2007, Seite 46 und PHAGRO-Berechnungen<br />

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