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Voraussetzung und Ausgestaltung behördlicher Systemkontrolle

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Hessisches SozialministeriumUmsetzungsbeispiel: Hessen- Definition„Behördliche <strong>Systemkontrolle</strong> ist die Prüfung des betrieblichenAMS zur Wahrung des Gr<strong>und</strong>rechts der Beschäftigten aufkörperliche Unversehrtheit (Art.2 Abs.2 GG). Dabei überprüft dieBehörde das Funktionieren des AMS sowie des Auditkonzeptes,das als Compliance- <strong>und</strong> Systemaudit ausgelegt sein muss. Diedabei durchgeführten Stichproben im Unternehmen betreffensowohl die Funktionsweise des Arbeitsschutzmanagementsystemsals auch die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.“Arbeitsschutzin Hessen12

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