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Voraussetzung und Ausgestaltung behördlicher Systemkontrolle

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Hessisches SozialministeriumErgebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen‣ <strong>Voraussetzung</strong>en positiver Ergebnisse:- Flexibilität hinsichtlich der Vielfalt der vorgef<strong>und</strong>enenManagementsysteme <strong>und</strong> Auditierungsverfahren.- Gleichwertigkeit anstelle Gleichartigkeit: Zu enge Maßstäbegefährden die Vorteile einer behördlichen <strong>Systemkontrolle</strong>.- Kommunikation der Erfahrungen <strong>und</strong> best-practice-Beispiele.- Evaluierung <strong>und</strong> Anpassung der bestehenden Modelle(z.B. LV 33).‣ Entwicklung einer Implementierungsstrategie für AMS<strong>und</strong> betriebliche <strong>Systemkontrolle</strong>.‣ Nutzung der GDA-Ziele: „Berücksichtigung dersystematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes“ Arbeitsschutzin Hessen23

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